Brillant
3167. GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.475.610,00 |
5.577.818,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.475.610,00 |
5.577.818,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.150,43 |
27.288,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.125,06 |
17.557,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.025,37 |
9.731,48 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
90.160,41 |
112.407,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.586.920,84 |
5.717.514,39 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
137.407,61 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.247,20 |
-137.407,61 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
90.160,41 |
112.407,61 |
| B.
Rückstellungen |
178.000,00 |
167.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.408.920,84 |
5.550.014,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.976,52 |
11.279,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.401.944,32 |
5.538.735,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.586.920,84 |
5.717.514,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsansätze
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes erstellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Das Anlagevermögen ist - soweit vorhanden - zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert. Hierbei
werden die lineare oder die geometrisch-degressive
Abschreibungsmethode angewandt. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800,00 € (netto) wurden -
soweit vorhanden - im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben.
Vorhandene Materialbestände sind mit ihren
Anschaffungskosten bewertet.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Eventuelle Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive
latente Steuern.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz
und GuV
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
über 1 Jahr betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00
€).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind der
Bilanz zu entnehmen.
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
haben nicht bestanden.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Simon
Can, Kieferorthopäde. Der Geschäftsführer
ist alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Die
durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1,0. Soweit dieser Anhang keine Angaben
über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff.
HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben
diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Berlin, den 18.06.2021
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gez. Herr Simon Can
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2021 festgestellt.
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