klar teXt GmbHLiquidiert

57074 Siegen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 9772
Eingetragen
18.6.2007
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenVerlegen von BüchernHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Erzeugung und der Vertrieb von Sprachprodukten in deutscher Sprache.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Peter Schmidt
seit 5.4.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

klar teXt GmbH

Siegen

(vormals: Reichshof )

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 10.969,50 14.433,00
I. Sachanlagen 10.969,50 14.433,00
B. Umlaufvermögen 69.928,31 79.514,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.848,14 56.332,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.080,17 23.182,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 688,86 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 81.586,67 93.947,36

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 68.093,90 64.294,87
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnrücklagen 31.794,87 32.558,94
III. Jahresüberschuss 23.799,03 19.235,93
B. Rückstellungen 6.455,54 9.640,00
C. Verbindlichkeiten 7.037,23 20.012,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 81.586,67 93.947,36

Anhang


zum Geschäftsjahr 2011
der klar teXt GmbH


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
3) Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
4 ) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- ­und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
6) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückskosten verrechnet.
7) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
8) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
9) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.
10) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
11) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit steuerrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstanden, wurde die Bewertung einheitlich vorgenommen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter € 410,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


C. Angaben zu Bilanzposten

1. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

2.  Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

1. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.

2. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen

3. periodenfremde Aufwendungen / Erträge
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremde Aufwendungen enthalten.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Hans-Peter Schmidt geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Anhang ergibt, wird hiermit versichert.

Ort, Datum

Unterschrift
(Geschäftsführer)
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.08.2012 festgestellt.

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