Sudhaus
GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.447,29 |
12.686,12 |
| I.
Finanzanlagen |
13.447,29 |
12.686,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.386,81 |
63.661,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.600,10 |
46.866,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.600,65 |
13.415,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.786,71 |
16.794,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.834,10 |
76.347,53 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
61.652,01 |
55.421,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.421,70 |
24.605,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.230,31 |
5.815,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.473,05 |
1.389,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.709,04 |
19.536,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.834,10 |
76.347,53 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
1. Der Jahresabschluß wurde von mir unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und Bilanzierung erstellt. Ich bin weiter
der Auffassung, daß der Jahres-abschluß ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Mir sind keine Umstände bekannt, die dazu führen,
daß der Jahresabschluß ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt (§ 264 (2) HGB).
2. Die Form der Darstellung, insbesondere der
Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den
gesetzlichen Regelungen den § 266 (2) HGB für die
Bilanz bzw. § 275 (2) HGB betr. die Gewinn-
und Verlustrechnung. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 (2) HGB).
3. Die Angabe der Vorjahreswerte in der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2011 geschieht
aufgrund der Vorschrift des § 265 (2) HGB.
4. Die Kapitalgesellschaft (kleine
Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 (1) HGB) hat von
den Erleichterungen des § 288 HGB, bestimmte Angaben
im Anhang zum Jahresabschluß nicht zu machen,
Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
A. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Der Jahresabschluß Sudhaus Verwaltungs GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden.
2. Das Sachanlagevermögen - entfällt -.
3. Vorräte zum Bilanzstichtag waren nicht
vorhanden.
4. Sonstige Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Dieses gilt ebenso für die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
5. Es wurde eine sonstige Rückstellung
bezüglich der voraussichtlichen Kosten der Erstellung
des Jahresabschlusses gebildet.
6. Steuerrückstellungen waren aufgrund des
Jahresergebnisses für Körperschaftsteuer zu
bilden.
7. Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2012 festgestellt.
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