Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 1959
Eingetragen
17.7.1991
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von sonstigen harten Stoffen
Gegenstand
Erstellen von Daten für computergesteuerte Werkzeugmaschinen und Verkauf der Daten; Konstruktion von Spritzgußwerkzeugen und Verwertung der Konstruktion sowie Beratung und Schulung im CAD-Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hermann-Josef Horenkamp GmbH CAD-Konstruktionen

Paderborn

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

A K T I V A
Geschäftsjahr Vorjahr
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6,00 6,00
II. Sachanlagen 1.919,52 1.993,76
III. Finanzanlagen 0,00 56.821,00
1.925,52 58.820,76
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.458,43 23.714,71
II. Kassen-, Bankbestände, Guthaben bei Kreditinstituten 38.879,77 36.247,15
62.338,20 59.961,86
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.048,57 12.569,52
Summe A K T I V A 71.312,29 131.352,14
P A S S I V A
Geschäftsjahr Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlust-Vortrag - 38.134,11 - 48.142,87
III. Jahresüberschuß 5.520,95 10.008,76
IV. Negatives Eigenkapital 7.048,57 12.569,52
0,00 0,00
B. Gesellschafter-Darlehen 22.551,94 28.063,22
C. Rückstellungen 35.820,00 91.001,00
D. Verbindlichkeiten 12.940,35 12.287,92
Summe P A S S I V A 71.312,29 131.352,14

Anhang

Erforderliche Angaben

Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten

1.1 Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)

Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften angewendet.
Auf die Erstellung einer Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund geänderter Bilanzierungsvorschriften
ab 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 29.05.2009 wurde verzichtet.


2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten sowohl linear als auch degressiv nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; von der degressiven Abschreibungsmethode wurde auf die lineare Methode gewechselt, wenn dies zu einer höheren Abschreibung führte. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte, Genossenschaftsanteile sowie Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde der niedrigst zulässige handelsrechtliche Wert berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden Geschäftsjahr führen.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen.


3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Angaben zu den Pensionsverpflichtungen

Die Rückstellung für die Pensionsverpflichtung wurde entsprechend dem versicherungsmathematischen Gutachten zum 31.12.2010 angepaßt. Der Teilwert der Versorgungsverpflichtung wurde unter Berücksichtigung
der Heubeckschen Richttafeln 2005G und einem Zisfuß von 5,15% ermittelt.
Nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde der Anpassungsbetrag aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung zum 01.01.2010 erstmalig zugeführt und von dem Wahlrecht der Verteilung auf 15 Jahre Gebrauch gemacht.
Der Teilwert gem. § 253 HGB zum Bilanzstichtag 31.12.2010 beträgt 115.514,06 €.


3.2 Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Unter dem Posten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird der Unterschiedsbetrag (34.520,00 €) aus der Vermögensverrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB ab 2010 als Saldo des Aktivwertes (64.982,00 €) der Rückdeckungsversicherung zur Absicherung der Pensionsverpflichtung gegenüber dem Geschäftsführer und dem Passivwert der Pensionsrückstellung (99.502,00€) ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis des Aktivwertes unter den Finanzanlagen und die Pensionsrückstellung entsprechend auf der Passivseite als Rückstellung.


3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 22.551,94 € gegenüber dem Gesellschafter. Hierfür wurde der Rangrücktritt erklärt bis die übrigen Verbindlichkeiten beglichen sind.


3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen.

a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 6.688,04 €.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 0,00 €.


4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten Geschäftsführern vertreten:
Hermann-Josef Horenkamp, Ingenieur (01.01.2010 bis 31.12.2010)


Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


5. Unterschrift der Geschäftsleitung

Detmold, 05.12.2011

Hermann-Josef Horenkamp GmbH

(gez. Hermann-Josef Horenkamp)


sonstige Berichtsbestandteile

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.12.2010 eine nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 7.048,57 € aus. Aufgrund des vorgenannten eigenkapitalersetzenden Gesellschaftrerdarlehns war die Gesellschaft zum 31.12.2010 nicht im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet.

Angaben zur Feststellung (§ 328 Ziffer 1 Satz 2 HGB)
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.

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