Hermann-Josef Horenkamp GmbH
CAD-Konstruktionen
Paderborn
Jahresabschluss zum 31.12.2010
Bilanz zum
31.12.2010
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A K T I V A
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
| A.
Anlagevermögen |
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| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
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6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
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1.919,52 |
1.993,76 |
| III.
Finanzanlagen |
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0,00 |
56.821,00 |
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1.925,52
|
58.820,76
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| B.
Umlaufvermögen |
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| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
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23.458,43 |
23.714,71 |
| II.
Kassen-, Bankbestände, Guthaben bei
Kreditinstituten |
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38.879,77 |
36.247,15 |
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62.338,20
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59.961,86
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| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
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7.048,57 |
12.569,52 |
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Summe A K T I V A
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71.312,29
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131.352,14
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P A S S I V A
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Geschäftsjahr |
Vorjahr |
| A.
Eigenkapital |
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| I.
Gezeichnetes Kapital |
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25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlust-Vortrag |
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- 38.134,11 |
- 48.142,87 |
| III.
Jahresüberschuß |
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5.520,95 |
10.008,76 |
| IV.
Negatives Eigenkapital |
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7.048,57 |
12.569,52 |
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0,00
|
0,00
|
| B.
Gesellschafter-Darlehen |
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22.551,94 |
28.063,22 |
| C.
Rückstellungen |
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35.820,00 |
91.001,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
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12.940,35 |
12.287,92 |
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Summe P A S S I V A
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71.312,29
|
131.352,14
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Anhang
Erforderliche Angaben
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und
andere formelle Besonderheiten
1.1 Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)
Für das Berichtsjahr wurden erstmals die durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
geänderten Vorschriften angewendet.
Auf die Erstellung einer Anpassungsbilanz auf den
01.01.2010 aufgrund geänderter
Bilanzierungsvorschriften
ab 2010 nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) vom 29.05.2009 wurde verzichtet.
2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur
Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze
und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen
sowie nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
sowohl linear als auch degressiv nach der jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; von der
degressiven Abschreibungsmethode wurde auf die lineare
Methode gewechselt, wenn dies zu einer höheren
Abschreibung führte. Von der Bewertungsfreiheit nach
§ 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht
worden.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte, Genossenschaftsanteile sowie Ausleihungen
zum Nennbetrag angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind zu
Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde der niedrigst
zulässige handelsrechtliche Wert berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden
Geschäftsjahr führen.
Rückstellungen sind unter Zugrundelegung
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für
alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen
wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
3.1 Angaben zu den Pensionsverpflichtungen
Die Rückstellung für die
Pensionsverpflichtung wurde entsprechend dem
versicherungsmathematischen Gutachten zum 31.12.2010
angepaßt. Der Teilwert der Versorgungsverpflichtung
wurde unter Berücksichtigung
der Heubeckschen Richttafeln 2005G und einem
Zisfuß von 5,15% ermittelt.
Nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde der
Anpassungsbetrag aus der Neubewertung der
Pensionsrückstellung zum 01.01.2010 erstmalig
zugeführt und von dem Wahlrecht der Verteilung auf 15
Jahre Gebrauch gemacht.
Der Teilwert gem. § 253 HGB zum Bilanzstichtag
31.12.2010 beträgt 115.514,06 €.
3.2 Angaben zur Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285
Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)
Unter dem Posten Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird der
Unterschiedsbetrag (34.520,00 €) aus der
Vermögensverrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB ab
2010 als Saldo des Aktivwertes (64.982,00 €) der
Rückdeckungsversicherung zur Absicherung der
Pensionsverpflichtung gegenüber dem
Geschäftsführer und dem Passivwert der
Pensionsrückstellung (99.502,00€) ausgewiesen. Im
Vorjahr erfolgte der Ausweis des Aktivwertes unter den
Finanzanlagen und die Pensionsrückstellung
entsprechend auf der Passivseite als Rückstellung.
3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im
Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden
Verbindlichkeiten in Höhe von 22.551,94 €
gegenüber dem Gesellschafter. Hierfür wurde der
Rangrücktritt erklärt bis die übrigen
Verbindlichkeiten beglichen sind.
3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB)
Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus
Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben
zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB
(Restlaufzeit über fünf Jahre) im Anhang in
zusammengefasster Form vorgenommen.
a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr betragen 6.688,04 €.
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren betragen 0,00 €.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Angaben über die Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von den nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführern vertreten:
Hermann-Josef Horenkamp, Ingenieur (01.01.2010 bis
31.12.2010)
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
5. Unterschrift der Geschäftsleitung
Detmold, 05.12.2011
Hermann-Josef Horenkamp GmbH
(gez. Hermann-Josef Horenkamp)
sonstige Berichtsbestandteile
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31.12.2010
eine nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von 7.048,57 € aus. Aufgrund des
vorgenannten eigenkapitalersetzenden
Gesellschaftrerdarlehns war die Gesellschaft zum 31.12.2010
nicht im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet.
Angaben zur Feststellung (§ 328 Ziffer 1 Satz 2
HGB)
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011
festgestellt.
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