Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 35669
Eingetragen
25.7.2016
Branche
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Errichtung und Instandhaltung von Bauwerken im Maurer- und Betonhandwerk, Durchführung von Klinkerreparaturen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Geschäftszweck fördernde, nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Axel Müller
seit 25.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Axel Müller
Dresden
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AMUR Bau GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 171.852,00 150.757,00
I. Sachanlagen 171.852,00 150.757,00
B. Umlaufvermögen 792.498,27 816.452,28
I. Vorräte 353.850,00 480.510,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.357,79 18.595,92
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.000,00 1.000,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 432.290,48 317.346,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.880,90
Aktiva 964.350,27 971.090,18

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 353.482,58 252.248,45
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 239.748,45 179.441,21
III. Jahresüberschuss 101.234,13 60.307,24
B. Rückstellungen 66.022,11 64.138,59
C. Verbindlichkeiten 544.845,58 654.703,14
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 510.970,07 642.579,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 33.875,51 12.123,55
davon gegenüber Gesellschaftern 13.893,05 18.123,55
Passiva 964.350,27 971.090,18

Anhang

Allgemeine Angaben

Angaben zum Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die Firma des Unternehmens lautet: AMUR Bau GmbH
Der Sitz befindet sich in Dresden
Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregisternummer HRB 35669.

Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Rechnungslegungszweck

Für steuerliche Zwecke wurde eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz nach § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV erstellt.

Nicht gebuchte Posten (§ 265 Abs. 8 HGB)

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht ausgegeben.

Vorjahresangaben - Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.3

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenklasse (§§ 267, 267a HGB)

Nach den in den § 267 Abs. 1 HGB, 267a HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.

Zusammengefasste Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Unternehmensfortführung

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB)

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB)

Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250,00 EUR (Anwendung Sammelposten)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 EUR (Anwendung § 6 Abs. 2 EStG)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB)

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear und degressiv vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Langfristige Ausleihungen Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Langfristige Ausleihungen gegen Gesellschafter liegen nicht vor.

Vorräte (§§ 246, 253 HGB)

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit den direkt zurechenbaren Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Das Vorratsvermögen ist verlustfrei bewertet.

Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Der Ausweis der debitorischen Kreditoren erfolgt auf der Aktivseite unter den sonstigen Vermögensgegenständen, der Ausweis der kreditorischen Debitoren erfolgt auf der Passivseite unter den sonstigen Verbindlichkeiten.

Wertberichtigungen zu Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB)

Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang )

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 1.000,00 EUR (VJ 1.000,00 EUR)

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Forderungen gegen Gesellschafter liegen nicht vor.

Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (§§ 246, 253 HGB )

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern der abzugrenzende Einzelposten unter analoger Anwendung der steuerrechtlichen Rechtsprechung 800,00 EUR übersteigt.

Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Abzinsung von sonstigen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 Sätze 1 und 4 HGB)

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a i.V.m. Nr. 2 HGB)

Die Angabe der Restlaufzeitvermerke erfolgt bei den Posten der Bilanz.

Besicherung von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1b i.V.m. Nr. 2 HGB)

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Angabe der Restlaufzeitvermerke erfolgt bei den Posten der Bilanz.

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.

Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268, Abs. 8, 285 Nr. 27 HGB)

Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)

Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB)

Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.

Sonstige Angaben

Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt:

Axel Müller, Kaufmann

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Axel Müller


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2023 festgestellt.

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