Kosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen
St. Franziskus-Hospital GmbH
Schönsteinstraße 63, 50825 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dagmar Okon seit 4.7.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stiftung der Cellitinnen | 89.90% |
Stiftung Hoffnungsweg | 10.10% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Franziskus-Hospital GmbHAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben Die St. Franziskus-Hospital GmbH (im Folgenden "St. Franziskus" oder "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Aachen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen unter der Nr. HRB 8288 eingetragen. Die Gesellschaft betreibt ein Krankenhaus der Regelversorgung, das in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen ist. Die Gesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO dient. Steuerpflicht besteht jedoch für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe i. S. d. §§ 65 bis 68 AO darstellen. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 wird von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Auf die Ausführungen im Lagebericht wird verwiesen. 2. Gliederung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist grundsätzlich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Die besonderen Vorschriften für Krankenhäuser, die sich aus der Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) ergeben, sind beachtet worden. In Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 1 Abs. 3 KHBV werden die Gliederungsvorschriften gemäß §§ 266, 268 Abs. 2 und 275 HGB nicht angewendet und stattdessen die Gliederungsvorschriften der KHBV für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung verwendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und der Grundsätze der kaufmännischen Vorsicht. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind - soweit Änderungen nicht angegeben und erläutert wurden - unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Planmäßige Abschreibungen werden linear vorgenommen. Soweit dies nicht zu offenbar unrichtigen Ergebnissen führt, wird die Abschreibungsdauer an die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer angelehnt, die für die steuerliche Gewinnermittlung anzuwenden ist. Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 800,00 netto werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens (Beteiligungen und Genossenschaftsanteile) werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nominalwert bilanziert. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen sind, erfolgt eine Wertaufholung bis höchsten zu den Anschaffungskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Durchschnittspreisen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Die Bewertung der unfertigen Leistungen für sogenannte Überlieger erfolgt zu Herstellungskosten mittels eines vereinfachten pauschalen Verfahrens unter Beachtung der Grundsätze der verlustfreien Bewertung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand werden zu Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem Ausfallrisiko durch pauschal ermittelte Wertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Ausgleichsposten werden entsprechend dem Krankenhausfinanzierungsrecht gebildet und gesondert ausgewiesen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Anlagevermögen bilanziert und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands in Köln. Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungsrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde insofern Gebrauch gemacht, als auf die Passivierung einer mittelbaren Pensionsverpflichtung verzichtet wurde. Während der Zeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer besteht für die Gesellschaft eine Umlagepflicht, die einerseits aus einer Versicherungsrentenverpflichtung und andererseits aus einer Versorgungsrentenverpflichtung besteht. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke, die durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen geschlossen werde soll, beträgt am 31. Dezember 2023 TEUR 4.490 und entspricht dem Barwert der zukünftig voraussichtlich zu leistenden Zusatzbeiträge. Der von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 geleistete Finanzierungsbeitrag an die KZVK beträgt TEUR 261. Die Gesellschaft hat im Rahmen der Subsidiärhaftung für den nicht durch die Pensionskasse gedeckten Anteil die Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung von der Pensionskasse der Caritas VVaG übernommen und zur Sicherung der ihr hierdurch entstandenen Pensionsverpflichtungen eine Pensionsrückstellung gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt, welcher nach den Vorschriften des HGB anhand anerkannter Grundlagen der Versicherungsmathematik ermittelt wird (Anwartschafts- bzw. Barwertverfahren). Die Pensionsrückstellungen werden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat Dezember 2023 veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren ergibt. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Der Rückstellungsbetrag wird unter Berücksichtigung der folgenden Trendannahmen ermittelt:
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in dem Anlagenspiegel auf der letzten Seite des Anhangs dargestellt. Aus diesem Anlagenspiegel ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023. Die Gesellschaft ist an der nachfolgend aufgeführten Gesellschaft beteiligt:
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 751 enthalten. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 36. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wird zu 100 % von der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, gehalten. Es ist in voller Höhe eingezahlt. Für zwei (im Vorjahr zwei) Versorgungsberechtigte wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 7 (im Vorjahr TEUR 7) gebildet. Hierbei handelt es sich um eine laufende und eine hinterbliebene Altersversorgungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 0. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie ggf. die Art der Sicherheiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (in Klammern Vorjahreswerte):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 17.684 grundbuchlich und in Höhe von TEUR 300 durch Verpfändung gesichert. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 571 und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.500 enthalten. Da die Gesellschaft aufgrund der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit ist, soweit keine steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe vorliegen (siehe unter "1. Allgemeine Angaben"), wurde aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten keine Ermittlung von Aktiv- und Passivposten für die temporäre Steuerabgrenzung (latente Steuern) vorgenommen. Der für die Bewertung grundsätzlich zugrunde zu legende Steuersatz beträgt 32,45%. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung:
In den Umsatzerlösen nach § 277 Abs. 1 HGB, soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten, sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.011 enthalten. Davon entfallen TEUR 754 auf Jahresboni 2022 und TEUR 231 auf periodenfremde Erträge von Patientenabrechnungen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 258 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 527 enthalten. Davon entfallen TEUR 32 auf Korrekturen von Patientenabrechnungen für Vorjahre, TEUR 174 auf Nachberechnungen von Lieferanten für Vorjahre und TEUR 321 auf Retaxierungen. Die Steuern beinhalten Erstattungen für Steuern von Einkommen und vom Ertrag für frühere Geschäftsjahre in Höhe von TEUR - 24. 5. Sonstige Angaben 5.1. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 war als Geschäftsführung der Gesellschaft bestellt:
Frau Okon ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wird in Anwendung der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5.2. Aufsichtsrat Die Gesellschaft verfügt selber über keinen Aufsichtsrat. Jedoch hat der Aufsichtsrat der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen bestimmte Rechte auch in Bezug auf die St. Franziskus-Hospital GmbH, Aachen. 5.3. Mitarbeiter der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 893,25 Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiter verteilen sich auf folgenden Dienstarten:
5.4. Haftungsverhältnisse Es bestehen mittelbare Versorgungszusagen gegenüber den Arbeitnehmern aus Altersversorgungsverpflichtungen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln (KZVK). Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da die KZVK bereits Vermögen in erheblichem Umfang aufgebaut hat, die KZVK eine stabile Anzahl an Beteiligten aufweist, die regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, und es darüber hinaus eine Solvenzgarantie der deutschen Bistümer für die KZVK gibt. 5.5. Außerbilanzielle Geschäfte Es bestehen derzeit Verpflichtungen aus diversen Miet-, Leasing- und Pachtverträgen in Höhe von TEUR 800 p.a. Die Verträge haben zum Teil eine unbestimmte Laufzeit. Unter Vernachlässigung der Verträge mit unbestimmter Laufzeit betragen die Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahren TEUR 1.578 und die Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren TEUR 741. Zweck der Miet-, Leasing- und Pachtverträge ist die kurzfristige Stärkung der Liquidität und die Vermeidung von zusätzlichen Verbindlichkeiten. Das Risiko besteht in der Restlaufzeit der Verträge, die eine kurzfristige Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse der Gesellschaft erschweren. 5.6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB - ohne konzerninterne Leistungsbeziehungen - unter anderem aus bezogenen Laborleistungen sowie Wartungsverträgen. Die Verträge haben zum Teil eine unbestimmte Laufzeit. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Gesamtaufwand rund TEUR 1.263. 5.7. Abschlussprüferhonorar Die Angabe über das Abschlussprüferhonorar nach § 285 Nr. 17 HGB erfolgt entsprechend dem gesetzlichen Wahlrecht im Konzernabschluss der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, in den die Gesellschaft einbezogen wird. 5.8. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine wesentlichen, nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt, die nach § 285 Nr. 21 HGB angabepflichtig wären. 5.9. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Hospitalvereinigung der Cellitinnen GmbH, Köln, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 5.10. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, 20. Juni 2024 St. Franziskus-Hospital GmbH, Aachen gez. Dagmar Okon, Geschäftsführerin Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft Die St. Franziskus-Hospital GmbH mit Sitz in Aachen ist als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und betreibt das Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus in Köln-Ehrenfeld. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus ist in der Trägerschaft der Hospitalvereinigung der Cellitinnen (HDC), einem Krankenhausverbund der Stiftung der Cellitinnen mit 10 Krankenhäusern, eingebunden. Die Krankenhäuser handeln selbstständig und eigenverantwortlich im Rahmen einer dezentralen Organisation. Unter der Federführung der HDC wachsen die Kooperationsinitiativen unter den Häusern stetig und verbessern dadurch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es wird darauf geachtet, dass sich die Krankenhäuser in der jeweiligen Leistungsstruktur ergänzen und ein gemeinsames Auftreten am Markt erfolgt. Die einheitlich abgestimmte strategische Ausrichtung ermöglicht das Ausschöpfen verschiedener Synergieeffekte. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus ist ein Krankenhaus der Grund- und erweiterten Regelversorgung und im Feststellungsbescheid mit den Fachbereichen Chirurgie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Innere Medizin (seit 2022 inkl. einer geriatrischen Versorgung) aufgenommen. Der Fachbereich Orthopädie wird im Feststellungsbescheid nicht gesondert ausgewiesen, er ist im Bereich der Chirurgie eingeschlossen. Er unterteilt sich intern in die drei Bereiche Klinik für Orthopädie I (Allgemeine Orthopädie und spezielle orthopädische Chirurgie), Klinik für Orthopädie II (Wirbelsäulenchirurgie) sowie Klinik für Orthopädie III (Arthroskopische Chirurgie und Sporttraumatologie). Zusätzlich bietet das Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus im Rahmen der anästhesiologisch betriebenen Schmerzklinik betroffenen Patienten auch Komplementärleistungen zu orthopädischen Leistungen an und verfolgt damit das Ziel, für die Patienten ein breites Behandlungsspektrum vorzuhalten und den orthopädischen Schwerpunkt des Hauses zu stärken. Die Schmerzklinik konzentriert sich primär auf die konservative Behandlung der durch Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems verursachten Schmerzen. Ziel der stationären multimodalen Schmerztherapie ist die Verbesserung des Schmerzzustandes, der Mobilität und der Körperwahrnehmung. Sie bietet dabei verschiedene konservative Behandlungsansätze. In der St. Franziskus-Hospital GmbH wird darüber hinaus eine Zentralapotheke, mit Sitz in Kerpen-Türnich, betrieben, welche zahlreiche verbundsinterne sowie externe Kunden bedient. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 1 Die Entwicklung der Weltwirtschaft wurde im Jahr 2023 zum einen noch immer von den (nachlassenden) Handelsfriktionen und Lieferengpässen in Folge der Corona-Pandemie geprägt, im Wesentlichen aber durch die im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine entstandenen Energieengpässe und stark gestiegenen Energiekosten beeinflusst, wodurch sich die Weltwirtschaft nicht in dem erhofften Maße erholen konnte. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ("Sachverständigenrat") prognostiziert in seinem Anfang November 2023 veröffentlichten Jahresgutachten 2023/24 ein Sinken des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023 um 0,4% (Vj.: + 1,9%) bei einer Inflationsrate von 6,1%. Für das Jahr 2024 rechnet der Sachverständigenrat mit einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von nur 0,7% sowie mit einer Inflationsrate von 2,6%. Im Jahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt 45,9 Mio. Personen erwerbstätig. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 %. Nach wie vor war in verschiedenen Segmenten der Fachkräftemangel spürbar. Inwieweit die Bemühungen der Bundesregierung zur Bewältigung des Fachkräftemangels durch bessere Qualifikation von inländischen Arbeitnehmern sowie der Gewinnung von ausländischen Fachkräften mittelfristig Wirkung zeigen werden, bleibt abzuwarten. Der deutsche Staatshaushalt weist im Jahr 2023 ein Defizit in Höhe von - 2,0 % des Bruttoinlandsproduktes auf (Vj.: - 2,6 % des Bruttoinlandsproduktes). 2.1.2. Branchenmarkt Gesundheit Die Perspektiven der Branche werden durch das Spannungsfeld zwischen einem wachsenden Bedarf für eine adäquate Versorgung einerseits und ungeklärten Finanzierungsfragen andererseits geprägt. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft (demografischer Wandel) wird es zum einen zu Veränderungen in den Behandlungsfeldern des Gesundheitsmarktes kommen, da ältere Menschen häufig unter anderen Krankheiten leiden als jüngere. Zum anderen wird sich die Finanzierungssituation verändern, da erstens mit zunehmendem Alter das Krankheitsrisiko und die Pflegebedürftigkeit steigen, zweitens geänderte Familienstrukturen (höherer Anteil berufstätiger Frauen, Rückgang des Zusammenlebens von mehreren Generationen unter einem Dach) die Notwendigkeit einer professionellen Pflege und Betreuung erhöhen und drittens immer weniger Beitragszahler in die sozialen Sicherungssysteme für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen müssen. Tendenziell führen diese Faktoren zu einem steigenden Leistungsdruck für die Leistungserbringer, der mittelfristig zu einem verstärkten Konzentrations- und Konsolidierungsdruck führen wird. Der Mangel an examiniertem Pflegepersonal und anderem Fachpersonal wird zukünftig einen der wesentlichen Wachstumsengpässe der Branche darstellen. 2.1.3. Krankenhäuser Im Jahr 2022 stehen in Deutschland 1.893 Krankenhäuser (Vj.: 1.887) bzw. 480.382 Betten (Vj.: 483.606) für die stationäre Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung. Im Jahr 2022 ist somit die Zahl der Krankenhäuser stabil geblieben. Die Zahl der Krankenhausbetten ist um 0,6 % gesunken. Im Mehrjahresvergleich ist die Zahl der Krankenhäuser jedoch deutlich stärker gesunken als die Zahl der Betten (z.B. sankt im Zeitraum von 2009 bis 2022 die Zahl der Krankenhäuser um 9,2%, die der Betten nur um 4,6%), was die bereits oben angesprochenen Konsolidierungstendenzen verdeutlicht. 2 Im Jahr 2022 betrugen die bereinigten durchschnittlichen Kosten (d.h. Gesamtkosten abzgl. nicht stationärer Kosten) je Behandlungsfall EUR 6.796 (Vj.: EUR 6.530) und haben sich damit im Vorjahresvergleich um rd. 4,1% erhöht. Im Vorjahresvergleich ergibt sich außerdem eine Steigerung der Personal- bzw. Sachkosten um 4,1% bzw. um 5,6%. Im Jahr 2023 ergaben sich weitere Betriebskostensteigerungen für die Krankenhäuser. 3
2
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenhaeuser/Tabellen/gd-krankenhaeuser-jahre.html
(abgerufen 06.02.2024)
Am 29. September 2023 veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Orientierungswert 2024 in Höhe von 6,95 %. Da der Orientierungswert für das folgende Jahr die Veränderungsrate in Höhe von 4,22 % überschreitet, wird eine Verhandlung des Veränderungswertes 2024 für den Bereich der Somatik notwendig. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur Verhandlung des Veränderungswertes sind in § 10 Absatz 6 KHEntgG in Verbindung mit § 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG festgelegt. Für den Bereich der Somatik wird der Veränderungswert innerhalb eines Verhandlungskorridors festgelegt. Die Veränderungsrate plus ein Drittel der Differenz aus Orientierungswert und Veränderungsrate stellt dabei die Verhandlungs- bzw. Korridorobergrenze dar. Der Veränderungswert für das Jahr 2024 beträgt 5,13 %. 4 Die Kostenentwicklung der Krankenhäuser wird damit wie schon in den Jahren zuvor völlig unzureichend abgebildet. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass seitens der Politik das Morbiditätsrisiko der Bevölkerungsentwicklung über den Mehrleistungsabschlag und insbesondere über den Fixkostendegressionsabschlag, der seit dem Jahr 2017 erhoben wird, auf die Krankenhäuser abgewälzt wird. Nach einer Studie des DKI klassifizierten bis Mitte 2023 nur 5,0% der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als gut (Vj.: 6,0%). Für das Jahr 2023 prognostizieren 7,0% (Vj.: 20,0 %) der Krankenhäuser einen Jahresüberschuss und 15,0% (Vj.: 21,0%) ein ausgeglichenes Ergebnis. Im Vergleich zum Jahr 2022 zeichnet sich dabei ein negatives Bild. So ist das Jahresergebnis 2022 im Vergleich zu 2021 zwar in 22,0% (Vj.: 20,0%) der Krankenhäuser gestiegen, bei 22,0 % (Vj.: 15,0 %) aber konstant geblieben und bei 56% (Vj.: 65,0%) gesunken. Es ist zu erwarten, dass sich die wirtschaftliche Situation der deutschen somatischen Krankenhäuser weiter deutlich verschlechtern wird. 5 Als Herausforderung für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser bleibt die sogenannte "Tariflohn-Erlös-Schere" bestehen. Gerade kleinen Einrichtungen fehlt es an Effizienzreserven, deren Hebung der weiterhin bestehenden Schere entgegenwirken könnte. Das 2020 in Kraft getretene Pflegebudget wird hier langfristig zumindest für den Pflegebereich eine Entlastung bringen. Die Lohnkostensteigerung im Jahr 2024 von über 10% wird durch die Veränderungsrate in keiner Weise aufgefangen. Der Möglichkeit zur Leistungssteigerung sind für Krankenhäuser vor dem Hintergrund des Wettbewerbs, der begrenzten Personalressourcen, der weitergehenden Ambulantisierung und der mehrjährig bestehenden Fixkostendegressionsabschläge Grenzen gesetzt. Leistungsausweitungen werden dadurch im Ergebnis nicht in voller Höhe refinanziert. Entsprechend fallen nach der DKI-Studie die Zukunftserwartungen der somatischen Krankenhäuser insgesamt pessimistisch aus. Nur 4,0 % (Vj.: 17,0 %) erwarten eine Verbesserung, 71,0 % (Vj.: 56,0 %) jedoch eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation.
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https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/orientierungs-
wert/orientierungswert.jsp (abgerufen 06.02.2024)
Derzeit sind die Budgetverhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern für die Jahre 2022 und 2023 insbesondere im NRW-Landesteil Rheinland bei weitem noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene prospektive Budgetverhandlung für die Jahre 2024 ff. ist nicht absehbar. Für das Jahr 2019 wurde nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner durch das BMG im Rahmen einer Ersatzvornahme die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung erlassen und in den folgenden Jahren systematisch auf weitgehend alle Stationen, inkl. des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes ausgeweitet. Deren Nichteinhaltung wird sanktioniert. Eine ursprünglich angedachte Adjustierung der Untergrenzen am tatsächlichen Pflegeaufwand der Patienten ist von Seiten des Gesetzgebers nicht erfolgt. Am 2. Dezember 2022 hat der Bundestag das "Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung" (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - KHPfIEG) verabschiedet. Dass Gesetz sieht die kurzfristige Erprobung im Jahr 2023 sowie Einführung eines neuen Systems zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs im Krankenhaus (PPR 2.0) und die Verpflichtung der Krankenhäuser zum Aufbau der nach diesem System ermittelten Pflegekapazitäten vor. Nach einer Erprobung der PPR 2.0 liegt seit November 2023 ein Referentenentwurf vor. Der ursprüngliche Zeitplan mit Umsetzung zum 1. Januar 2024 ist nicht erfolgt, sodass es aktuell unklar ist, ob und in welcher Form sowie ggf. mit welchen Sanktionen eine Nichteinhaltung der Pflegepersonalbemessung in deutschen Krankenhäusern erfolgt. Mit der möglichen Einführung der Pflegepersonalbemessung wird der bürokratische Aufwand weiter steigen, ohne dass parallel eine Entlastung in der Administration, z.B. in der Erhebung der Pflegepersonaluntergrenzen, erfolgen wird. Auf Grundlage eines durch die Selbstverwaltung beauftragen und am 1. April 2022 vorgestellten Gutachtens des IGES-Instituts, wird eine umfangreiche Erweiterung sowie Ausgestaltung des bestehenden Kataloges ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V (AOP-Katalog) empfohlen. Die Selbstverwaltung hat folglich auf dieser Grundlage mit der schrittweisen Überführung des Gutachtens in die Versorgung durch Erweiterung des AOP-Kataloges im Jahr 2023 begonnen. Die Anzahl der ambulanten Operationen durch die Krankenhäuser ist im Jahr 2023 deutlich gestiegen. Da die Umsetzung der Regelungen des AOP-Katalog 2023 erst seit dem 2. Quartal 2023 vollumfänglich erfolgt, ist von einer weiteren Steigerung der ambulanten Operationen parallel mit der Erweiterung des AOP-Kataloges 2024 auszugehen. Mit dem KHPfIEG wurde auch die Einführung einer sektorgleichen Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte (Hybrid-DRG) beschlossen. Auf Basis einer Rechtsverordnung des BMG werden in fünf ausgewählten Leistungsbereichen ambulante und stationäre Behandlungen mit maximal einer Übernachtung auf Basis eines Mischpreises zwischen ambulant und stationär vergütet. Für bisher stationär erbrachte Leistungen sinkt der Erlös im Mittel um knapp 30%. Gleichzeitig steigen die Erlöse für bereits erbrachte ambulante Eingriffe erheblich. Durch die bisher begrenzten Leistungsbereiche ist das wirtschaftliche Risiko im Jahr 2024 überschaubar. Seitens des Gesetzgebers wird eine Ausweitung der Hybrid-DRG im Jahr 2025 angestrebt, die wirtschaftlich relevanten Dimensionen annehmen kann. Am 27. April 2022 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) den neuen Krankenhausplan für das Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 in Kraft gesetzt. Die Krankenhausplanung erfolgt hiernach nicht mehr nach Betten, sondern nach Leistungsbereichen und Leistungsgruppen, die an Qualitätsindikatoren gekoppelt sind, sowie nach den in den verschiedenen Leistungsbereichen tatsächlich erbrachten Fallzahlen. Im Oktober 2022 sind die Kostenträger und die Krankenhäuser von den Bezirksregierungen aufgefordert worden, über ein regionales Versorgungskonzept zu verhandeln. Hierfür haben die Krankenhäuser umfangreiche Daten an die Bezirksregierungen übermittelt. Die sechsmonatige Verhandlungsphase begann nach Abschluss der Datenlieferungen im November 2022. Die in den Verhandlungen gefundenen Ergebnisse liegen dem Ministerium zur weiteren Prüfung vor. Der Zeitplan des MAGS sieht vor, dass die Krankenhäuser zu den beantragten Leistungsgruppen und der damit verbundenen Fallzahl im Herbst 2024 angehört werden und zum 1. Januar 2025 entsprechende Feststellungsbescheide erlassen werden. Am 6. Dezember 2022 stellte der Gesundheitsminister einen durch eine Regierungskommission ausgearbeiteten Vorschlag für eine bundesweite, grundlegende Reform der Krankenhausversorgung und -finanzierung vor. Dieser Vorschlag sieht eine Umgestaltung des bisherigen Fallpauschalen-Systems sowie die Einführung von Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser vor. Im Zuge der Beratungen zwischen Bund und Bundesländern soll die Reform auf Basis der in der Krankenhausplanung NRW konzipierten Leistungsgruppen und weiterer Leistungsgruppen vorgenommen werden. Die Ausgestaltung des Gesetzes hat sich erheblich verzögert, sodass der ursprünglich angedachte Zeitplan zur Umsetzung voraussichtlich nicht mehr gehalten werden kann. Aufgrund der möglichen weitreichenden Veränderung des Gesetzes fehlt für die Krankenhäuser eine wesentliche Komponente der Planungssicherheit. Flankiert wird diese Problemlage durch die mögliche Inkraftsetzung des Krankenhaustransparenzgesetzes, was im Konflikt zwischen Bund und Bundesländern bezüglich möglicher Kompetenzverschiebungen in der Krankenhausplanung mit kurzfristigen Finanzierungsfragen für inflations- und tarifsteigerungsbedingte Effekte verknüpft wird. Die nicht geklärten Finanzierungsfragen der Betriebskosten führen bei vielen Krankenhäusern zu erheblichen wirtschaftlichen Existenzproblemen. Dies spielgelt sich auch in der im Jahr 2023 erheblich gestiegenen Anzahl der Krankenhausinsolvenzen bzw. -Schließungen wider. Diese unkontrollierte Bereinigung der Krankenhauslandschaft in Deutschland wird vom Bund in Kauf genommen. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde als Unterstützungsmaßnahme für die Krankenhäuser unter anderem eine zeitlich befristete Verkürzung der Zahlungsfristen für die Krankenkassen auf 5 Kalendertage eingeführt. Diese Verkürzung der Zahlungsfristen der Krankenkassen wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Es ist derzeit mehr oder weniger klar, dass die Corona-Pandemie dauerhafte Auswirkungen auf die Leistungsseite der Krankenhäuser haben wird. Ein dauerhafter Rückgang bestimmter Krankheiten gilt als wahrscheinlich, die in der Corona-Pandemie deutlich seltener aufgetreten sind als vorher; zum anderen wird auch diskutiert, ob es zu einem Nachholeffekt bei elektiven Leistungen kommen wird, die während der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen verschoben werden mussten. Inwieweit diese Szenarien eintreten werden und welche finanziellen Folgen sich hieraus für die Krankenhäuser ergeben, bleibt abzuwarten. Tendenziell ist aber nach heutiger Erkenntnis eher davon auszugehen, dass die beschriebenen Effekte ausbleiben werden. 2.2. Geschäftsverlauf 2.2.1. Umsatz- und Leistungsentwicklung und finanzielle Leistungsindikatoren Die Erlöse aus Krankenhausleistungen stiegen im Jahr 2023 um 6 %, die Erlöse aus Wahlleistungen um 3 %, sowie die Erlöse aus ambulanten Leistungen um 12 %. In den Erlösen aus Krankenhausleistungen nahmen die DRG-Erlöse um 4 % zu, die Erlöse aus den Zusatzentgelten um 59 % ab, da die Zusatzentgelte zur Behandlung von Corona-Patienten entfielen. Durch die Einstellung von mehr Pflegekräften, nimmt das Pflegebudget um 8,51 % zu und erhöht die Umsatzerlöse. Zu erkennen ist im Jahr 2023 der weiterhin zunehmende Druck zur Ambulantisierung, der nach unserer Einschätzung u. a. durch den erweiterten neuen AOP-Katalog im Jahr 2023 verursacht wird. Patienten in der Fachabteilung HNO sowie in der Arthroskopie- und Sporttraumatologie dürfen häufig nicht mehr stationär behandelt werden. Auch gastroenterologische Untersuchungen und die Behandlung von Hernien fallen in den AOP-Katalog. Die geringere Vergütung der ambulanten Leistungserbringung führt zu einem Rückgang in den Erlösen. Die spiegelt sich auch in der Umsatzentwicklung wider. Im Jahr 2023 stiegen die stationären Fallzahlen um 1,2% und die ambulanten Fallzahlen um 21%. Durch das Abflachen der Corona-Pandemie steigen die Patienten- und Besucherzahlen, was sich in den Parkeinnahmen und leicht in den Erlösen der Cafeteria bemerkbar macht. Die Erlöse der Zentralapotheke sind im Jahr 2023 um 13,4 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (56.372 TEUR 2023 vs. 49.730 TEUR 2022). Gleichzeitig haben sich allerdings auch der Wareneinsatz um 17,4 % (47.783 TEUR vs. 40.704 TEUR) sowie die Personalkosten (plus 20,4 %) erhöht. 2.2.2. Investitionen und Finanzierung Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Baupauschale 1.049 TEUR und die pauschalen Fördermittel für kurzfristige Anlagegüter 1.179 TEUR. Aus Vorjahren standen zudem Restmittel i. H. v. 2.556 TEUR und 460 TEUR zur Verfügung. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus investierte im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 1.777 TEUR in Baumaßnahmen und 506 TEUR in sonstige Sachanlagen. Die Investitionen wurden in voller Höhe durch die Baupauschale, die Fördermittel für kurzfristige Anlagegüter sowie weitere Fördermittel finanziert. In der Zentralapotheke wurden 2023 mehrere notwendige Investitionen in die Infrastruktur getätigt. So mussten die Auflagen der Aufsichtsbehörde zur Klimatisierung des Infusionslagers (61 TEUR) erfüllt werden. Darüber hinaus wurden 104 TEUR in einen Kaltwassersatz, 30 TEUR in die Neuanbindung einer Kältemaschine sowie 20 TEUR in kleinere Anschaffungen wie Lagertiefkühlschränke, Druckluft-Kältetrockner, Drucker, Laptops und Pads investiert. 2.2.3. Personal- und Sozialwesen und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die St. Franziskus-Hospital GmbH wendet die Richtlinien für die Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Caritasverbandes (AVR) an. Im Geschäftsjahr 2023 waren insgesamt 591,72 Vollkräfte (Vj.: 610,35 Vollkräfte) in der St. Franziskus-Hospital GmbH beschäftigt. Davon waren 555,20 Vollkräfte (Vj.: 565,65 Vollkräfte) im Krankenhausbetrieb angestellt. Letzterer wird über das Pflegebudget refinanziert und dient u.a. zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen. In Summe beliefen sich die Personalkosten der Gesellschaft auf 53.673 TEUR (Vj.: 52.255 TEUR) und sind somit um 2,7% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten umfassten neben der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Krankenpflegehilfe auch Ausbildungen zu anästhesie-technischen Assistenten, zum operations-technischen Assistenten und zum chirurgisch-technischen Assistenten. 2.2.4. Qualitätsmanagement Das Qualitätsmanagementsystem des Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus wird kontinuierlich weiterentwickelt. Im Berichtsjahr 2023 wurde das Endoprothetikzentrum der Maximalversorgung des Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus erneut auditiert und das Zertifikat konnte aufrechterhalten werden. Darüber hinaus erfolgte das Re-Audit zur Hüftkopfspende mit positivem Verlauf. Im Jahr 2024 wird die Auditierung des Wirbelsäulenzentrums der DWG, des Exzellenzzentrums der Adipositaschirurgie, des Qualitätssiegels Geriatrie, des Darmkrebszentrums sowie des Endoprothetikzentrums stattfinden. Diese Zertifizierungen ermöglichen dem Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus nicht nur eine ständige Verbesserung der Versorgungsqualität, sondern schaffen auch eine öffentlichkeitswirksame Präsenz über das Kölner Einzugsgebiet hinaus. Das im Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus etablierte Risikomanagement wird kontinuierlich weiterentwickelt und trägt mit verschiedenen Instrumenten zur Gewährleistung der Patientensicherheit bei. 2.3. Lage der Gesellschaft 2.3.1. Ertragslage Die Gewinn- und Verlustrechnung der St. Franziskus-Hospital GmbH weist für das Jahr 2023 ein negatives Jahresergebnis i. H. v. 2.750 TEUR aus, welches sich gegenüber dem Vorjahr (-1.890 TEUR) um 860 TEUR verschlechtert hat. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Zentralapotheke weist für das Jahr 2023 ein positives Jahresergebnis i.H.v. 699 TEUR (vor Steuern) aus, welches sich gegenüber dem Vorjahr (1.364 TEUR) allerdings verschlechtert hat. Maßgeblich hierfür war die im Sommer 2023 bekannt gewordene Insolvenz der von der Zentralapotheke versorgten Häuser der Kplus Gruppe GmbH und damit einhergehend hohe Forderungsverlustabschreibung i.H.v. ca. 700 TEUR. Insgesamt konnte das im Vorjahr prognostizierte Ergebnis erreicht werden. Das Ergebnis des Krankenhausbetriebes ist hierbei um 551 TEUR gesunken. Die Gesamterlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 739 TEUR zurückgegangen. Dieser Erlösrückgang ist vornehmlich auf zwei Sondersachverhalte zurückzuführen. Zum einen sind die Corona-Ausgleichszahlungen und Versorgungsaufschläge, die im Jahr 2022 noch bis April bzw. Juni an die Krankenhäuser gezahlt wurden, i. H. v. 1.653 TEUR ersatzlos weggefallen. Zum anderen sind die Erträge aus Hilfsbetrieben durch die Ausgliederung der Finanzbuchhaltung um 1.530 TEUR zurückgegangen. Im Hinblick auf die Leistung war sowohl im stationären als auch ambulanten Sektor eine Leistungssteigerung zu verzeichnen. Mit dem Abflachen des Pandemiegeschehens konnte im Jahr 2023 ein weiterhin zunehmendes Patientenaufkommen beobachtet werden. Es wurden insgesamt 1.607 TEUR mehr DRG-Erlöse erwirtschaftet als im Vorjahr. Zudem stiegen die Pflegeerlöse um 9.151 TEUR. Dies ist neben der Leistungssteigerung auf den hohen Pflegeentgeltwert zurückzuführen, der im Zuge der unterjährig umgesetzten Budgetverhandlungen der Jahre 2021 und 2022 zur Abrechnung kam. Die ambulanten Erlöse sind im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung um 267 TEUR angestiegen. Die Gesamtaufwendungen sind um 267 TEUR zurückgegangen und damit im Vergleich zur Erlösentwicklung unterproportional stark gesunken. Dies ist zum einen auf die Entwicklung der Personalkosten zurückzuführen. Wenngleich durch die Ausgliederung der Finanzbuchhaltung insgesamt Stellen abgebaut wurden (- 10 VK), sind die Personalkosten durch tarifliche Regelungen um 714 TEUR angestiegen. Hierzu zählt insbesondere die Inflationsprämie, deren Kosten sich im Gesamtjahr 2023 auf rd. 1.474 TEUR beliefen. Zum anderen gab es Kostensteigerungen bei den Lebensmittel- sowie Sterilgutkosten i. H. v. insgesamt 536 TEUR, die z. T. auf die Inflation zurückzuführen sind. Dementgegen stehen deutliche Kostenrückgänge durch das Abschwächen der Corona-Pandemie. Im Bereich des ärztlichen Verbrauchsmaterial ist der Bedarf an Handschuhen, Kitteln sowie Masken deutlich zurückgegangen. Auch sind die Kosten für Schnelltests sowie die PCR-Diagnostik stark gesunken. Darüber hinaus konnten u. a. durch Preisverhandlungen und Einsparmaßnahmen Kostenrückgänge im Bereich der Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten sowie Leiharbeiterkosten in der Pflege realisiert werden. Die Energiekosten lagen im Berichtsjahr 2023 bei 2.075 TEUR und waren damit auf einem vergleichbar hohen Niveau wie im Vorjahr. Im Rahmen der direkten Energiekostenerstattungen gemäß 26 f KHG wurde dem Krankenhausbetrieb 1.429 TEUR erstattet. Die Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf des Jahres 2023 den Umständen entsprechend nicht zufrieden. 2.3.2. Finanzlage Der Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2023 liegt unter Berücksichtigung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei 977 TEUR und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um 1.778 TEUR reduziert. Der negative operative Cashflow beträgt 2.813 TEUR. Insgesamt wurde zur Erhöhung der medizinischen Leistungsfähigkeit im erforderlichen Maße in Sachanlagen investiert. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 3.483 TEUR. Es konnte jederzeit sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden und auch Skonto gezogen werden. 2.3.3. Vermögenslage Die Bilanzsumme (ohne Ausgleichsposten Eigenmittelförderung) beläuft sich auf 62.674 TEUR. Das Eigenkapital beläuft sich auf 4.650 TEUR. Die Eigenkapitalquote (ohne Ausgleichsposten Eigenmittelförderung) liegt bei 14,1 % (Vorjahr 17,1%). 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1. Prognosebericht Die Einführung von Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und eine Erweiterung dieser im Jahr 2025 fördert die politisch vorangetriebene Ambulantisierung. Dies und der neue Krankenhausplan, der 2024 in NRW in Kraft treten soll, wird sich auf die Leistungsstruktur in den Krankenhäusern auswirken. Veränderungen in den Prozessen und Strukturen der Krankenhäuser zur Bewältigung der Veränderungen wurden vorgenommen und werden weiterverfolgt. Die Auswirkungen der politischen Rahmenbedingungen auf die Leistungs- sowie Erlös- und Kostenplanung für das Jahr 2024 und folgende sind aufgrund der unklaren Regelungen schwer absehbar. Da sich die Bundesländer und der Bund nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen können, wie die zukünftige Krankenhauslandschaft aussehen soll, ist eine hohe Flexibilität in der Anpassung der Strategie der Krankenhäuser notwendig. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der damit einhergehenden Notwenigkeit genügend Personal zu gewinnen und zu halten, wird ein professionelles "Changemanagement" notwendig sein. Die Leistungen wurden durch eine positive Entwicklung zweier Fachabteilungen im Jahr 2024 etwas höher als im Jahr 2023 geplant. Die Kosten erhöhen sich im Bereich des Personals deutlich stärker als in den Vorjahren durch Tariferhöhungen und weitere geplante Einstellungen im Pflegedienst. Die Sachkosten stagnieren im Bereich langfristiger Vertragsbindungen, steigen aber inflationsbedingt und durch die geplante Leistungssteigerung bei den Lebensmittelkosten und dem Medizinischem Sachbedarf. Der EDV- Bedarf bleibt aufgrund der Digitalisierungsstrategie auf einem hohen Niveau. Investitionen werden mit Hilfe von Fördermitteln durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) finanziert. Die Fördermittel aus dem KHZG wurden so wie beantragt genehmigt. Zudem wurden weitere Mittel im Nachverfahren zur Verfügung gestellt. Die Planung sieht vor, dass bis Ende 2024 mindestens der geforderte Reifegrad der Digitalisierung erreicht wird, um keine Sanktionszahlungen ab 2025 leisten zu müssen. Die Instandhaltungsaufwendungen werden ebenfalls auf dem gleichen Niveau geplant wie im Vorjahr. Für das Jahr 2024 wird trotz der positiven Entwicklungen mit einem Jahresergebnis in Höhe von - 2.755 TEUR für den Krankenhausstandort geplant. 3.2. Risikobericht Aktuell ist der Betrieb der Krankenhäuser in großem Maße durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Ambulantisierung mit der zusätzlichen Einführung von Hybrid-DRGs und die Krankenhausreform geprägt. Durch die inflationsbedingten hohen Kostensteigerungen in vielen Bereichen, sind die Forderungen in den Tarifverhandlungen gestiegen und die Abschlüsse auf einem entsprechend hohen Niveau. Die Zunahme der Kosten in nahezu allen Bereichen wird nur unzureichend über die Steigerung des Landesbasisfallwertes (LBFW) aufgefangen. Der Druck zur Ambulantisierung verursacht in Zukunft Erlösverluste, die mit einer Aufwandsreduktion und effizienten Prozessen kompensiert werden muss. Die Entwicklung des Fachkräftemangels konnte bislang nicht gestoppt werden, dies betrifft sowohl Ärzte als auch nicht ärztliche Fachkräfte. Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus ist bestrebt, durch gezielte Ausbildung, wirksame Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung und attraktive Arbeitsbedingungen Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Zudem werden Fachkräfte aus dem Ausland angeworben. Die Krankenhäuser werden durch die stark steigenden Personalkosten weiter unter Druck gesetzt, da sie im vorhandenen Finanzierungssystem diese Kostensteigerungen nicht vollständig refinanzieren können. Hier ist es erforderlich, weitere kostensenkende Maßnahmen durchzuführen und die Leistungsangebote zu optimieren, um Erlössteigerungen zu generieren. Als grundsätzliches Risiko kann die deutliche Abhängigkeit der Krankenhäuser von der Entwicklung der rechtlichen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen angesehen werden. Insbesondere der Druck zur ambulanten Leistungserbringung steigt und geht einher mit entsprechenden Erlösverlusten. Gleichzeitig nehmen Vorgaben für Strukturen und Mindestmengen weiter zu und erhöhen die Vorhaltungen - insbesondere im personellen Bereich. Auch der neuen Krankenhausplan NRW führt zu einer Selektion der Leistungserbringung, falls Mindestvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Der Planungshorizont ist aufgrund der stetig neuen Vorgaben und gesetzlichen Änderungen nicht stabil und schwer absehbar. Die Eckpunkte der Krankenhausreform durch das Bundesgesundheitsministerium, die ab 2024 in die Umsetzung kommen sollen, sind bekannt, jedoch sind die Auswirkungen nicht wirtschaftlich hinreichend valide darstellbar. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetzt flankiert die Bundesregierung die Krankenhausreform. Dadurch sollen Leistungs- und Strukturdaten der Krankenhäuser veröffentlicht werden mit dem Ziel, den Patienten und Patientinnen die Personalausstattung der Kliniken verfügbar zu machen und eine Qualität des Krankenhauses darzustellen. Dabei werden die Leistungen Leistungsgruppen zugeordnet und Daten zum Pflegepersonal und ärztlichem Dienst veröffentlicht. Ob eine Darstellung von der Qualität der medizinischen Leistungserbringung mit diesen Daten gelingt, sei dahingestellt. Eingeführt werden soll eine neue Personalbemessung für Pflegekräfte, die PPR 2.0. Der bürokratische Aufwand ist sehr hoch und bindet zusätzlich die Ressourcen der Pflegekräfte mit Dokumentationstätigkeiten, so dass der Freistaat Bayern zurzeit die Einführung im Bundesrat blockiert. Im Gegenzug sollen durch die Krankenhausreform Vorhaltekosten besser refinanziert werden und nur noch ein Teil der Kosten über Fallpauschalen gedeckt werden. Auch aus anderen Bundesländern gibt es Widerstand aufgrund der Reformpläne. Hier gilt es, sich vorausschauend und konsequent stetig den veränderten Rahmenbedingungen zu stellen und die Strukturen entsprechend anzupassen. Durch die oben beschriebenen Rahmenbedingungen wird dies z. T. deutlich erschwert. Die Umsetzung der stetig steigenden Qualitätsanforderungen und externen Vorgaben des Gesetzgebers bzw. des Gemeinsamen Bundesausschusses stellt vor dem Hintergrund der hierfür vorzuhaltenden Ressourcen und der mit der Nichteinhaltung verbundenen Restriktionen unverändert eine große Herausforderung dar, die es zu bewältigen gilt. Die Liquiditätsplanung der kommenden zwei Jahre verdeutlicht, dass die Gesellschaft zur Umsetzung des Sanierungskonzeptes auf Liquiditätsunterstützung durch Dritte angewiesen sein wird. Hierfür steht ein Kontokorrentkreditrahmen zur Verfügung. Auch unter Berücksichtigung der Krisen sind bestandsgefährdende Risiken, insbesondere mit Auswirkungen auf die Liquidität der Gesellschaft, für die folgenden 12 Monate nicht zu erkennen. Die Wirtschafts- und Liquiditätsplanung wird durch die Entwicklung in den ersten Monaten des Jahres 2024 bestätigt. 3.3. Chancenbericht Das Cellitinnen-Krankenhaus St. Franziskus ist ein im Versorgungsgebiet von der Bevölkerung und den Zuweisern fest etablierter und anerkannter stationärer Grund- und Regelversorger. Die Nachfrage der Patienten und Patientinnen ist hoch. Hierauf aufbauend besteht auch künftig die Möglichkeit, das Krankenhaus in seinen Schwerpunkten zu stärken und auszubauen, sich weiter zu vernetzen und stationäre und ambulante Leistungsmerkmale zur Standortsicherung und -erweiterung zu entwickeln. Es ist zudem gelungen die Zahl der Mitarbeiter im Bereich der Pflege weiter aufzubauen. Mit neuen Konzepten und Arbeitsmodellen konnten Mitarbeiter gewonnen werden. Auch bezogen auf die nun noch größere Verbundzugehörigkeit ergeben sich für das Cellitinnen Krankenhaus St. Franziskus wirksame und unterstützende Optionen zur medizinischen und pflegerischen Weiterentwicklung. Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades im St. Franziskus erfüllt das Krankenhaus die Vorgaben der Strukturen der Krankenhausreform und kann mit großer Sicherheit alle bisher erbrachten Leistungen weiter erbringen und erhält ggf. den Auftrag zu einer weiteren Leistungserbringung. Durch den Aufbau einiger sicher als stationäre Leistung zu erbringende Patientenversorgung, kann dem Erlösverlust durch die Ambulantisierung entgegengewirkt werden.
Köln, den 20. Juni 2024 St. Franziskus-Hospital GmbH gez. Dagmar Okon, Geschäftsführerin Ergebnisverwendungsbeschluss für die St. Franziskus-Hospital GmbH, AachenFeststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 03. Juli 2024 festgestellt. Gesellschafterbeschluss vom 03. Juli 2024 1. Der Jahresabschluss 2023 der St. Franziskus-Hospital GmbH wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 66.843.868,59 Euro und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.750.377,44 Euro festgestellt. 2. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.750.377,44 Euro wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet und der verbleibende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Für das Geschäftsjahr 2023 wird der Geschäftsführung Entlastung erteilt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Franziskus-Hospital GmbH, Aachen PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der St. Franziskus-Hospital GmbH, Aachen, der zugleich Jahresabschluss des Cellitinnen-Krankenhauses St. Franziskus-Hospital, Köln, ist, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Franziskus-Hospital GmbH, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der St. Franziskus-Hospital GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 27. Juni 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Markus Gail, Wirtschaftsprüfer Stefan Szük, Wirtschaftsprüfer |
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