Ambulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
MS Dyetech GmbHLiquidiert
96155 Buttenheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Meichsner seit 8.1.2018 | Liquidator |
Werner Rupert Schmickl seit 8.1.2018 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MS Dyetech GmbH i.L.ButtenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang 2022A. Allgemeine Angaben 1. Durch Gesellschafterbeschluss vom 22.12.2017 wurde die Gesellschaft zum Ablauf des 31.12.2017 nach § 60 GmbHG aufgelöst. Als Liquidatoren sind Herr Roland Meichsner und Herr Werner Schmickl bestellt worden. Sie vertreten gemeinsam. 2. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. 3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen. 4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's. 5. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Ansatz von Einzelveräußerungswerten unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert (§§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG): Aktivseite 1. Das verbleibende Anlagevermögen ist zu Buchwerten bewertet und wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 komplett veräußert. 3. Die Vorräte sind zu Buchwert bewertet. Die gemeinen Werte entsprechen dem Buchwert. 4. Die Bewertung der zum Verkauf bestimmten Vermögensgegenstände erfolgte mit Einzelveräußerungswerten unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Einzelwertberichtungen waren zum Bilanzstichtag ebenso wie die pauschale Berücksichtigung eines allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos aufgrund der Bonität der Schuldner nicht notwendig. 6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet. 7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. Passivseite 1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden. C. Erläuterungen zur Bilanz I. Bilanz Aktiva 1. Mangels Anlagevermögen sind keine Abschreibungen im Geschäftsjahr veranlasst. 2. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in den sonstigen Vermögensgegenständen sind sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. 3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestanden im Geschäftsjahr in Höhe von 1.730.683,65 Euro und im Vorjahr in Höhe von 1.710.528,66 Euro. 4. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind im laufenden Jahr und im Vorjahr nicht existent. Passiva 1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 2.134.832,65 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 2.138.879,33 Euro aus. Die Rückstellungen umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 1.466,41 Euro (VJ 958,00 Euro), Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von 515.062,00 Euro (Vj. 515.062,00 Euro) sowie Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 17.100,00 Euro (Vj. 12.700,00 Euro). 3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 23.661,06 Euro und im Vorjahr in Höhe von 23.661,06 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichtigen wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht. D. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt. 3. Liquidatoren in 2022 sind: Roland Meichsner Werner Schmickl 4. Vorschüsse und Kredite an die Liquidatoren, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Geschäftsjahr in Höhe von 1.730.683,65 Euro (Vorjahr 1.710.528,66 Euro). E. Unterzeichnung der Liquidatoren
Buttenheim, den 19.12.2023 Roland Meichsner, Liquidator Werner Schmickl, Liquidator sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023 festgestellt. |
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