Merz
Veranstaltungsservice GmbH
Mülheim an der Ruhr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.155,50 |
2.729,50 |
| I.
Sachanlagen |
2.155,50 |
2.729,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.287.700,39 |
520.240,85 |
| I.
Vorräte |
5.209,97 |
5.774,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
214.229,81 |
175.062,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.068.260,61 |
339.403,83 |
| Aktiva |
1.289.855,89 |
522.970,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
309.541,91 |
256.787,40 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
244.287,40 |
115.506,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.754,51 |
128.780,82 |
| B.
Rückstellungen |
31.785,00 |
24.163,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
948.528,98 |
242.019,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
948.528,98 |
242.019,95 |
| Summe
Passiva |
1.289.855,89 |
522.970,35 |
Anhang
Merz Veranstaltungsservice GmbH, Anhang zur Bilanz zum
31. Dezember 2023
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2023
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
auf gestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild. Die Gesellschaft
beachtete bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und des
Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches gern.
§§ 242 ff. und § 264 ff. HGB sowie der
Satzung und des Gesellschaftsvertrages. Gemäß
§ 264a HGB sind auf den vorliegenden Jahresabschluss
die ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften anzuwenden. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Anlagenspiegel ist in einer gesonderten Anlage
dargestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht den
§§ 265, 266, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung dem § 275 HGB und ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Vorjahreszahlen
werden zu Vergleichszwecken entsprechend § 265 Abs. 2
HGB angegeben. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar
und endet am 31. Dezember. Der Jahresabschluss ist in Euro
aufgestellt.
Für Zwecke der Offenlegung wurden entsprechend
§ 326 HGB bei der Erstellung des Anhangs und der
Bilanz die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB und § 266 Abs.
1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.
II. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
1. Bilanzierungsmethode
Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023
enthält alle bilanzierungspflichtigen
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Aufwendungen und Erträge
wurden periodengerecht abgegrenzt.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.
Rückstellungen wurden entsprechend § 249
Abs. 1 Satz 1 HGB passiviert.
2. Bewertungsmethode
Die Vermögensgegenstände sind einzeln
bewertet worden. Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die
handels- wie auch steuerrechtlich zulässigen
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden entsprechend den steuerlichen
Möglichkeiten nach der linearen Methode vorgenommen.
Bei Zugängen von beweglichen Anlagegütern kam die
Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig (pro rata
temporis) zur Verrechnung. Gebäude werden über 30
Jahre abgeschrieben.
Der Anlagenspiegel ist in der Anlage gemäß
§ 268 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Dabei sind ausgehend von
den gesamten historischen Anschaffungskosten
(Brutto-Prinzip) die Zugänge und Abgänge des
Geschäftsjahres - ebenfalls mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten - sowie die gesamten kumulativen
Abschreibungen, also auch die der Vorjahre,
aufgeführt. Weiter sind der Buchwert zum 31.12.2023
sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023
angegeben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel sind
zum Nennwert angesetzt. Für alle risikobehafteten
Posten wurden angemessene Einzelwertberichtigungen
gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Da die Rückstellungen
i.d.R. eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben,
wurden sie nicht abgezinst.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie sonstige Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag
bzw. Erfüllungsbetrag angesetzt, Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet worden.
III. Sonstige Pflichtangaben gern. § 285 HGB
unter
Berücksichtigung der
größenabhänqigen Erleichterungen
gem. § 288 HGB
1. Angaben gern. § 285 Ziff. 10 HGB
Während des Geschäftsjahres 2023 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Roman Rossmann, Köln
Herr Malte Thormann, Gelsenkirchen
2. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführer schlagen vor, den
Jahresüberschuss dem mit Gewinnvortrag zu verrechnen
und auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Merz Veranstaltungsservice GmbH
Mülheim an der Ruhr,
den 18. Dezember 2024
Die Geschäftsführer
gez.
Roman Rossmann, gez. Malte Thormann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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