ABR
Verwaltungs GmbH
Ofterschwang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
20.285,34 |
20.509,88 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
215,97 |
0,00 |
| Aktiva |
20.285,34 |
20.509,88 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.106,36 |
17.255,32 |
| B.
Rückstellungen |
1.562,69 |
1.525,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.616,29 |
1.728,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.616,29 |
1.728,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.474,54 |
| Passiva |
20.285,34 |
20.509,88 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2021
Fassung für Offenlegungszwecke
A.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
1.
Vorbemerkung
Die ABR Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in
Ofterschwang und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. HRB 10585). Der
Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von
Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf.
Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276
und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der
Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der
Gliederungsstetigkeit wird beachtet.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung
der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie §
42 GmbHG Anwendung.
Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich
linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten
800,00 € nicht übersteigen, werden im
Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Die
Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder
Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Die
Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die
Anschaffungskosten beinhalten gemäß
§ 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten
sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten
enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile
gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der
allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen
für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten
einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am
Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständen werden mit ihrem
Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit
notwendig durch individuelle Wertabschläge
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko
wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige
Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit
dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet.
Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf
den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für
Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die
Rückstellungen sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des
Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie
künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Aufwendungen und Erträge sind auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und
außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit
Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.
B.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu
einem Jahr (Vj. 0 T€).
Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von 0,2 T€ (Vj. 0
T€).
2.
Gezeichnetes Kapital
Von dem als gezeichnetes Kapital ausgewiesenen
Stammkapital von 25.000,00 € sind 12.500,00 €
einbezahlt. Das ausstehende Stammkapital ist zum
Bilanzstichtag nicht eingefordert worden.
3.
Rückstellungen
Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen
nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf §
288 Abs. 1 HGB verzichtet.
4.
Verbindlichkeiten
Die Darstellung zeigt die in der Bilanz
aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und
- soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
Verbindlichkeiten
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
besicherte
|
Art der
|
|
betrag
|
in Jahren
|
Beträge
|
Sicherheit
|
|
|
bis 1
|
1 bis 5
|
über 5
|
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Vermerk
|
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
|
Sonstige
|
0
|
0
|
|
|
|
keine
|
|
(2)
|
(2)
|
|
|
|
|
Gesamt
|
0
|
0
|
|
|
|
|
|
(2)
|
(2)
|
|
|
|
|
C.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2021
keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB
verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführungsorgan
Zum Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Christian Neusch, Alpe Eck, Diplomkaufmann
2.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigt im
Geschäftsjahr keine Mitarbeiter.
3.
Lagebericht
Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs.
1 Satz 3 HGB nicht erstellt.
4.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Auf die Offenlegung des Vorschlags und des
Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird
verzichtet.
Ofterschwang, 30. Oktober 2022
gez. Christian Neusch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2022
festgestellt.
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