Reitsport
Wendenburg GmbH
Bad Homburg
v. d. Höhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
22.616,84 |
24.144,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.482,44 |
23.942,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
134,40 |
201,65 |
| Summe
Aktiva |
22.616,84 |
24.144,00 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.583,84 |
21.703,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.296,95 |
3.249,79 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
119,21 |
47,16 |
| B.
Rückstellungen |
1.033,00 |
1.033,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
1.407,95 |
| Summe
Passiva |
22.616,84 |
24.144,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Reitsport Wendenburg GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
- Angaben über Ansatz und Bewertung der
Bilanzposten
- Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung und Erläuterung zur Bilanz
- Sonstige Angaben
II. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden
diese Posten im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
III. Erläuterungenzur Bilanz
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Am Bilanzstichtag waren keine
Anlagevermögen zu bilanzieren.
Umlaufvermögen
Am Bilanzstichtag waren keine
in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren.
Am Bilanzstichtag waren keine
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu
bilanzieren.
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu
Bilanzstichtag nicht erworben.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine
Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe
e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am
Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG
war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag
weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche
Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen
handelte.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr
als 5 Jahren enthalten.
In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß
keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von
Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der
Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten vor.
IV. Sonstige Angaben
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafter bestehen nicht.
Zugunsten der Mitglieder der
Geschäftsführung wurden keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
An Mitglieder der Geschäftsführung wurden
keine Vorschüsse und Kredite gewährt.
Der Gesellschafter beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag
in Höhe von EUR 119,21 auf neue Rechnung vorzutragen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Andreas Wendenburg
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bad Homburg, den 06. Nov. 2019
Andreas Wendenburg
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 6.11.2019.
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