Hermann
Automation GmbH
Mengerskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.799.342,60 |
375.119,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.360,52 |
6.028,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.792.982,08 |
369.091,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.280.585,55 |
2.435.608,39 |
| I.
Vorräte |
1.444.132,93 |
1.395.801,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
606.907,37 |
482.919,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
229.545,25 |
556.888,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.805,68 |
4.116,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.081.733,83 |
2.814.843,53 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.443.955,35 |
2.255.917,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.310.000,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.033.955,35 |
2.155.917,21 |
| B.
Rückstellungen |
239.608,24 |
220.145,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
398.170,24 |
336.614,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.166,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.081.733,83 |
2.814.843,53 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma Hermann Automation GmbH hat ihren Sitz in
35794 Mengerskirchen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Limburg unter HRB 3133 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
erstellt. Von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 288 Abs. 1 i. V. m.
§ 267 Abs. 1 HGB und von der Schutzklausel des §
286 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2018 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-
und Bewertungsvorschriften erfolgt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag 2018 die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gliederung der Bilanz folgt dem Gliederungsschema
des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern werden als
solche gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 226 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt nach
den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Gem. § 265 Abs. 2 HGB werden
die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Positionen aus
Gründen der Übersichtlichkeit jeweils in der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Die
Bilanzierung und Bewertung basiert auf den gleichen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr. Die
Bewertung trägt allen erkennbaren Wertminderungen und
möglichen Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung und erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten € 800,00 nicht übersteigen,
wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens
behandelt.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungen erfolgen ab dem Jahr 2010
ausschließlich linear und werden monatsgenau
verrechnet.
Bewegliche Vermögensgegenstände mit einem
Einzelanschaffungspreis von bis zu € 800,00
(Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2
EStG) werden im Zugangsjahr in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt.
Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige und fertige
Erzeugnisse werden entsprechend ihrem jeweiligen
Fertigungsgrad mit den Herstellungskosten (§ 255 Abs.
2 HGB) angesetzt.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden drohende Ausfälle durch ausreichende Einzel-
und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Das übrige Umlaufvermögen wird zu
Nennwerten bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur
gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten €
800,00 übersteigt.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach der
versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
zehn Geschäftsjahren ergibt sich im Vergleich der
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren ein
Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von € 23.725,00. Dieser Unterschiedsbetrag
ist für eine Gewinnausschüttung gesperrt.
Steuerrückstellungen sind mit dem Betrag ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme aufgrund des steuerlichen
Gewinns bewertet.
Sonstige Rückstellungen werden für alle
weiteren erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet. Sie sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB) und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden hinreichend sichere Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese werden mit
den für die Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätzen der Deutschen
Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Informationen zur Bilanz
A. Aktiva
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 0,00 (Vorjahr:
€ 22.253,67) enthalten.
B. Passiva
Das gezeichnete Kapital beträgt T€ 100 und
ist voll eingezahlt.
In der Bilanz werden die Pensionsverpflichtungen mit
den korrespondierenden
Rückdeckungsversicherungsansprüchen saldiert.
Diese Ansprüche betragen am Bilanzstichtag T€
126. Die genannten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Die verrechneten
Vermögensgegenstände werden mit dem Zeitwert, der
den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht,
bewertet. Der Erfüllungsbetrag aller
Pensionsverpflichtungen beträgt T€ 160. Darin
enthalten ist ein Zinsanteil von T€ 5.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind wie
folgt:
|
Restlaufzeiten
|
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
über 5 Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
|
398 (Vorjahr: 182)
|
0 (Vorjahr: 154)
|
0 (Vorjahr: 89)
|
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
übliche Eigentumsvorbehalte gesichert sind,
beträgt T€ 86.
V. Sonstige Angaben
1. Angaben über Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 52 Arbeitnehmer.
2. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer war während des gesamten
Geschäftsjahres Herr Dieter Hermann bestellt.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3 HGB
Neben den ausgewiesenen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten bestehen keine wesentlichen sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Mengerskirchen, 21. Februar 2019
sonstige Berichtsbestandteile
Dieter Hermann
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2019 festgestellt.
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