JustRelate MPP Administration GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.73% | |
| 2.76% | |
| 2.51% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PiSA sales GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ
ANHANG
A.
Allgemeines
Die PiSA sales GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 95803 des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Der Jahresabschluss der PiSA sales GmbH ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 (2) HGB (Gesamtkostenverfahren) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne von § 267 HGB.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Im Einzelnen erfolgen Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Auf Zugänge des beweglichen Sachanlagevermögens wird die Abschreibung in der Regel anteilig pro rata temporis verrechnet. Zugänge im Berichtszeitraum an geringwertigen Anlagegütern mit Anschaffungskosten bis 800 EUR werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vermindert um Abschreibungen auf den ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden Wert, bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich angemessener Abwertungen bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung vorhersehbaren Risiken Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die für Lieferungen und Leistungen erzielt wurden, die in nachfolgenden Geschäftsperioden erbracht werden.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind bewertet zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.
D.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist Teil des Haftungskreises des Konsortialkreditvertrages vom 29. Juni 2021 und haftet somit als Teil des JustRelate Group Konzerns für die gewährten Darlehen und Betriebsmittel. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus Haftung für die Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen gegenüber einer Bank, wird aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als derzeit gering eingeschätzt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen Leasingverträge in Höhe von 16 TEUR p.a., die Laufzeiten von bis zu 3 Jahren aufweisen. Mitarbeiter Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Angestellten gemäß § 267 (5) HGB beträgt 45 Personen.
Berlin, den 20. März 2023
PiSA sales GmbH Bernd Völcker Nicola Schulte WEITERE DATENBestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die PiSA sales GmbH, Berlin
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der PiSA sales GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 22. März 2023
AC CHRISTES & PARTNER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Christes gez. Hauschildt
Berlin, den 20. März 2023 gez. Bernd Völcker, Nicola Schulte Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Mai 2023 |
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