H. Hoffmann GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günther Tetsch seit 14.4.2011 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H. Hoffmann GmbH i.L.KleinmachnowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.#+ Mit Beschluss vom 11.11.2010 wurde die Gesellschaft aufgelöst und wird somit liquidiert. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 14.04.2011. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung am 25.07.2011 wurde der Beginn des Liquidationszeitraums aufgrund des handelsrechtlichen "Going Concern-Prinzips" und aufgrund des steuerrechtlichen Wahlrechts gem. § 11 KStG und § 16 GewStDV auf den 01.01.2011 verschoben. Das gesamte Kalenderjahr 2010 gehört somit nicht zum Liquidationszeitraum. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 410,00 EUR wurden sofort abgeschrieben. FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Der Bestand an Fertigerzeugnissen wurde zum Bilanzstichtag und gem. Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 durch eine Teilwertabschreibung in Höhe von 100.000,00 Euro ergebnismindernd korrigiert, da vor allem die älteren Druckerzeugnisse durch die Liquidation kurzfristig abverkauft werden müssen. Durch diesen zeitlichen Druck können die Erzeugnisse des Altbestandes entweder überhaupt nicht mehr verkauft werden oder es ist mit einem ganz erheblich geringeren Verkaufspreis zu rechnen, der weit unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. In den Vorräten sind aktivierte Eigenleistungen berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungssbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 wurde eine ergebniserhöhende Korrektur der Mietverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Günther Tetsch Grundstücksverwaltung (Fibu-Konto # 705) betreffend des Zeitraums bis 31.12.2006 in Höhe von 151.510,00 Euro vorgenommen, da die GmbH außerstande ist, diese "Altverbindlichkeiten" zu tilgen. Entsprechend wurde die Forderung bei Günther Tetsch Grundstücksverwaltung (Jahresabschluss per 31.12.2010 desEinzelunternehmens) mit dem gleichen Betrag - ergebnismindernd durch Teilwertabschreibung - gemindert. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 6 % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. Um die durch den höheren Aufwand für die Zuführung entstehenden Belastungen abzumildern, kann gemäß Art. 67 (1) EGHGB n.F. eine Verteilung des "außerordentlichen" Zuführungsbetrages im Übergangsjahr über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren (bis zum 31.12.2024) gleichmäßig mit mindestens 1/15 dieses Betrages vorgenommen werden. Dieses Wahlrecht wurde jedoch nicht in Anspruch genommen, da bei Jahresabschlusserstellung bereits bekannt war, dass die Gesellschaft liquidiert wird. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Günther Tetsch. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Günther Tetsch Grundstücksverwaltung (Einzelunternehmen) als so genannte Besitzgesellschaft. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Günther Tetsch Grundstücksverwaltung (Einzelunternehmen) als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt. Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB n. F. verrechnet. Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Bewertungseinheiten nach § 254 HGB n.F. wurden nicht gebildet. Zur Abwendung der Überschuldung trat der Gesellschafter gemäß einer Rangrücktrittsvereinbarung vom 01.08.2011 mit seinem Pensionsanspruch und seinen Darlehensforderungen in Höhe von EUR 337.370,23 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger zurück. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungEs liegt ein außerordentlicher Aufwand vor in Form einer Teilwertabschreibung in Höhe von 100.00,00 Euro betreffend des Bestandes an Fertigerzeugnissen (Umlaufvermögen). Erläuterung: Der Bestand an Fertigerzeugnissen wurde zum Bilanzstichtag und gem. Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2011 durch eine Teilwertabschreibung in Höhe von 100.000,00 Euro ergebnismindernd korrigiert, da die älteren Druckerzeugnisse durch die Liquidation kurzfristig abverkauft werden müssen. Durch diesen zeitlichen Druck können die Erzeugnisse des Altbestandes entweder überhaupt nicht mehr verkauft werden oder es ist mit einem ganz erheblich geringeren Verkaufspreis zu rechnen, der weit unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten liegt. Sonstige AngabenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Ergänzende AngabenGeschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Verbindlichkeitenspiegel
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