Seitz
GmbH
Hirschbach
(Ortsteil Eschenfelder)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
511.639,00 |
558.908,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
511.637,00 |
558.906,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
928.028,62 |
1.015.806,50 |
| I.
Vorräte |
445.178,90 |
395.371,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
264.360,38 |
345.635,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
218.489,34 |
274.799,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.810,24 |
3.421,48 |
| Aktiva |
1.443.477,86 |
1.578.135,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
526.477,66 |
460.925,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
435.360,68 |
358.209,91 |
| III.
Jahresüberschuss |
65.552,39 |
77.150,77 |
| B.
Rückstellungen |
442.818,00 |
489.216,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
474.182,20 |
627.994,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
341.057,20 |
472.369,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
133.125,00 |
155.625,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
110.000,00 |
80.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.443.477,86 |
1.578.135,98 |
Anhang
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Seitz GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hirschbach (Ortsteil
Eschenfelden)
Registereintrag Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Amberg
Register-Nr.: HRB 1358
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungs-methode
wurde der tatsächliche Wertverzehr des
Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Rückstellungen betragen nach Saldierung €
379.364,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Pensionsrückstellung
Die Rückstellungen für Pensionen wurde
unter Verwendung der Projected Unit Credit Methode (PUCM)
ermittelt.
Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die
Berechnung eingeflossen:
Zinssatz
|
1,82 %
|
Erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen p.a.
|
0,00 %
|
Zugrunde gelegte
Sterbetafeln
|
Heubeck RT2018G
|
Zur Rücksicherung der Pensionsverpflichtung
wurde eine Lebensversicherung verpfändet. Diese hat
nach Auskunft der Versicherungsgesellschaft einen Aktivwert
von € 129.344,00 und wurde mit der
Pensionsrückstellung saldiert.
Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der
Pensionsrückstellung mit dem
10-Jahresdurchschnittszins und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz gem. § 253 Abs. 6 HGB n.
F. beträgt € 7.406,00.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrugen zum
Bilanzstichtag € 43.125,00 (Vj. € 65.625,00)
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betrugen zum Bilanzstichtag € 6.703,26
(Vj. € 4.598,01)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen zum Bilanzstichtag € 110.000,00 (Vj. €
80.000,00)
Sonstige Angaben
Aus Leasing- und Pachtverträgen bestehen
folgende finanzielle Verpflichtungen
- Pachtvertrag 5 Jahre Restlaufzeit (3 Jahre)
bis 31.12.2026 € 144.000,00
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 10.
sonstige Berichtsbestandteile
Manfred Seitz,
13.03.2025
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2025
festgestellt.
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