Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 31822
Eingetragen
21.9.1982
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Bauunternehmens, insbesondere das Ausführen von Maurerarbeiten aller Art sowie der Gerüstbau und das Vermieten von Gerüsten und Gerüstteilen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, die persönliche Haftung in derartigen Unternehmen zu übernehmen und ähnliche oder gleiche Unternehmen zu erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Peter Schmittel
seit 7.4.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
69.00%
Ruth Elfriede Edith Schmittel
31.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wendelsheim
17.940 €
69.00%
Ruth Elfriede Edith Schmittel
Wendelsheim
8.060 €
31.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmittel GmbH

Wendelsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 53.642,00 25.603,00
I. Sachanlagen 53.642,00 25.603,00
B. Umlaufvermögen 69.899,19 71.831,38
I. Vorräte 38.587,15 2.520,00
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 108.442,85 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.396,36 67.240,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.915,68 2.071,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.335,00 3.231,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 162.002,55 152.941,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 287.878,74 253.606,83

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 188.002,55 178.941,45
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 162.002,55 152.941,45
B. Rückstellungen 8.835,00 13.430,00
C. Verbindlichkeiten 279.043,74 240.176,83
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 95.485,45 185.049,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 287.878,74 253.606,83

Anhang



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft [GmbH] wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches [HGB] für Kapitalgesellschaften und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes [GmbHG] sowie unter Berücksichtigung des Vorschlags der Geschäftsführung zur Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Jahresabschluss i.S.v. § 242 HGB ist um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung [G.u.V.] eine Einheit bildet. Von der Aufstellung eines Lageberichts ist die GmbH befreit. ► § 264 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB

Die Gliederung der Bilanz und der G.u.V. erfolgt - für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt und ggf. bei Kreditinstituten - grundsätzlich nach den Vorschriften für mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaften. Die G.u.V. wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. §§ 266 Abs. 2 und 3  und 275 Abs. 2 HGB

Soweit Wahlrechte für Pflichtangaben in der Bilanz bzw. G.u.V. oder im Anhang ausgeübt werden können, wird primär der Vermerk im Anhang gewählt. ► § 268 HGB

Erstmals anzuwendende Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) werden - soweit erforderlich - beachtet. Vorjahreswerte werden ggf. entsprechend angepasst. 

Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Aufstellung des Anhangs und bei der Offenlegung von Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger genutzt. ► §§ 274a, 288, 326 HGB ► Bilanz: verkürzte Gliederung; keine G.u.V.; Anhang: primär Pflichtangaben  

Fehlanzeigen werden in der Regel nicht angegeben. Detaillierte Erläuterungen (Aufgliederungen) und freiwillige Angaben (Informationen) erfolgen im Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses sowie in Anlagen. 

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
[ § 284 HGB ]

Die generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§§ 246-256 HGB) sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264-288 HGB) werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses - soweit zutreffend - beachtet.

Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher angewandten Methoden sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erfolgt. Veränderte Ansätze aufgrund des BilMoG waren nicht gegeben.

Im Einzelnen wird berichtet:


Erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden - soweit abnutzbar - zu um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Hierbei werden Geringwertige Anlagegüter [GWG] mit einem Wert von 150,- bis 1.000,- Euro in Sammelposten zusammengefasst.

Für Gegenstände von wertmäßig nachrangiger Bedeutung, deren Menge und Gesamtwert nur geringfügigen Veränderungen unterliegt und die regelmäßig ersetzt werden, werden Festwerte gebildet. (§ 240 Abs. 3 HGB)

Planmäßige Abschreibungen (AfA) erfolgen - unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände linear oder degressiv. Ggf. erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Zugänge während des Geschäftsjahres werden pro rata temporis abgeschrieben, gebildete GWG-Sammelposten mit 20% des Jahreswertes. 

Vorräte an RHB-Stoffen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei Ermittlung der Anschaffungskosten werden das Durchschnittswertverfahren und die Gruppenwertmethode angewendet. Sind Bestandsrisiken, aufgrund der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit gegeben, werden angemessene Bewertungsabschläge berücksichtigt.

In Ausführung befindliche Bauaufträge werden ggf. unter dem Posten Vorräte (Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen) - unter Berücksichtigung einer möglichen Teilgewinnrealisierung - mit dem bis zum Bilanzstichtag erbrachten Teil des Auftrags (retrograde Nettowertermittlung nach Fertigungsstand) erfasst.

Sind Abschlagszahlungen auf in Ausführung befindliche Bauaufträge geleistet, werden diese vom Vorratsposten aktivisch abgesetzt.

Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Enthält der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen Einzelrisiken, erfolgen angemessene Einzelwertberichtigungen.


Für nicht konkret als risikobehaftet angesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt - zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos sowie für üblicherweise anfallende Skonti und andere Abzüge - eine Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand.


Ausgaben und Einnahmen, die Aufwand und Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstel­len, werden ggf. als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital wird unter Berücksichtigung des Vorschlags der Geschäftsführung über die Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt.  

Rückstellungen werden gebildet für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme führen und deren Höhe zuverlässig ermittelt oder ggf. geschätzt werden kann.

Hierbei werden branchenübliche Garantie- bzw. Gewährleistungsverpflichtungen mittels einer Pauschalrückstellung in Höhe von 0,5 % der Summe der relevanten Umsatzerlöse des Geschäfts- und des Vorjahres berücksichtigt.  

Der Ansatz der übrigen Rückstellungen erfolgt - nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - in Höhe des voraussichtlichen Aufwands bzw. des Erfüllungsbetrags. 

Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 95,5 TEUR (Vj. 185,1), der der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 142,6 TEUR.

Der Bilanzverlust (188,0 TEUR) ► Vortrag auf neue Rechnung ◄ beinhaltet den Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von 178,9 TEUR, sowie den Jahresfehlbetrag von 9,1 TEUR.

Ergänzend zu den vorstehenden Pflichtangaben wird berichtet:

Abschreibungen (AfA) wurden im Berichtsjahr wurden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 n.F. EStG und außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind nicht erfolgt.

Der Posten Vorräte beinhaltet 'In Ausführung befindliche Bauaufträge' in Höhe der bis zum Bilanzstichtag erbrachten Netto-Bauleistungen (141,0 TEUR) unter Berücksichtigung von nachträglichen Abzüge bzw. Einbehalte. Erhaltene Abschlagszahlungen auf die erbrachten Bauleistungen sind in Höhe der erhalten Netto-Abschlagzahlungen (108,4 TEUR) aktivisch abgesetzt (saldiert).

Zu strittigen bzw. zweifelhaften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1,9 TEUR erfolgt, die Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand wurde mit 3% (0,3 TEUR) bemessen.

Der unter dem Posten Eigenkapital ausgewiesene Bilanzverlust wird gemäß Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen. 

Die Verbindlichkeiten beinhalten langfristige Gesellschafter-Darlehen in Höhe von 142,6 TEUR. Diese sind als Eigenkapitalersetzende Darlehen qualifiziert. 

Die bilanzielle Überschuldung (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) resultiert primär aus Verbindlichkeiten gegenüber einem Gesellschafter (152 TEUR). Den Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten stehen ausreichende Vermögensgegenstände gegenüber.   

Außerordentliche Erträge oder außerordentliche Aufwendungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres.

Die Posten der Bilanz und G.u.V. wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses - für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt und ggf. bei Kreditinstituten - in Kontennachweisen, im Anlagen- und Abschreibungsspiegel nach Konten sowie in Inventarverzeichnissen weiter untergliedert dargestellt. ► Anlagen zum Jahresabschluss

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung:

Zu Geschäftsführern der GmbH sind die Herren Josef Schmittel, Maurermeister und Peter Schmittel, Maurer, bestellt. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 

Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer und Gesellschafter
[§ 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG]

Die Forderungen der GmbH gegen Gesellschafter-Geschäftsführer aus Vorjahren wurden im Geschäftsjahr restlos durch Zahlungen bzw. Verrechnungen beglichen.
 
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Verbindlichkeiten der GmbH aus gewährten mittel- und langfristigen Gesellschafterdarlehen betragen zum Bilanzstichtag 151,6 TEUR (Vj. 15,0). Im Geschäftsjahr wurden 150 TEUR langfristige Darlehen neu gewährt und 19,8 TEUR planmäßig zurückgezahlt. Der Zinssatz der Darlehen beträgt 2,5%.


Wendelsheim, den 01. Dezember 2011
( ► Feststellung Jahresabschluss )

Schmittel GmbH · Bauunternehmen


Josef Schmittel / Geschäftsführer
Peter Schmittel / Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.