Schwald Automatisierung GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Karlfrieder Pfeiffer seit 7.1.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MMS Pfeiffer GmbHSchopfheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Abschluss per 31. Dezember 2023Firma M M S Pfeiffer GMBH,, Belchenstr. 63, 79650 Schopfheim.(gemäß § 285 HGB in Verbindung mit § 288 HGB) I. Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt, sofern im Bilanzbericht keine Einschränkungen erwähnt wurden. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Ein Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den nach § 253 HGB i. V. m. § 279 HGB zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen bestand. Eine weitere Abweichung zum Handelsrecht besteht darin, dass die Bewertung der Pensionsrückstellungen für das Steuerrecht nach einem anderen Verfahren und mit anderen Zinssätzen erfolgt und handelsrechtlich die Pensionsrückstellung soweit Ansprüche aus Versicherungen oder Wertpapieren für den Insolvenzfall verpfändet wurden damit zu verrechnen sind. Es musste daher ab dem Jahr 2012 zusätzlich ein steuerlicher Jahresabschluss erstellt werden. Eine weitere Abweichung zum Handelsrecht besteht nicht. Gegenüber dem Vorjahr wurden keine abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet. Gem. § 284 (2) Nr. 1 HGB wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grundsätze der Unternehmensfortführung gem. § 252 (1) Nr. 2 HGB angewendet wurden. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Vorrausetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da die Geschäftsführung von einer positiven Fortbestehungsprognose ausgeht. Soweit der Abschluss Posten in fremder Währung enthält, wurde für die Bewertung der amtliche Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag laufzeitabhängig unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zugrunde gelegt. Zinsen für Fremdkapital wurden in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen. Zuschreibungen aufgrund bestehender Werterhöhungen sind bei dem Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere bei den Finanzanlagen zum Bilanzstichtag nicht notwendig, da in der Vergangenheit keine Wertberichtigung stattfand. Das Wertbeibehaltungswahlrecht besteht nicht mehr, so dass mit Ausnahme des Firmenwerts ein niedrigerer Wertansatz nicht mehr beibehalten werden kann (§ 253 (5) HGB). Die Gewinn - und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Zugrundelegung der linearen Methode abgeschrieben. Bei den geringwertigen Anlagegütern bis zu einem Wert von € 800,00 erfolgt eine sofortige Abschreibung. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen , welche sich u.a. auf die halbfertigen Arbeiten beziehen, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die ausgewiesene Pensionsverpflichtung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Für die Berechnung wurde die Projected-Unit-Credit-Methode und die Sterbetafel 2018 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Der Berechnung wurde ein Rechnungszinsfuß, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt von 1,82 % zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurde ein erwarteter Rententrend von 0,00% bei der Allianz und von 1,00% bei der Debeka berücksichtigt. Eventuelle Erfolgsauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen von € 101.656,00 bzw. € 139.508,00 mithin € 241.164,00 mussten gem. § 246 (2) S. 2 HGB mit den Rückdeckungsversicherungen von € 137.214,00 bzw. € 133.520,00 mithin € 270.734,00 soweit verrechnet werden, als sie den Gläubigern entzogen sind. Im Hinblick darauf, dass es sich um zwei getrennte Pensionszusagen handelt und sich bei der Debeka nach Verrechnung ein Rückstellungsbetrag von € 5.988,00 und bei der Allianz ein Aktivbetrag von € 35.558,00 ergibt, wurden die Beträge getrennt ausgewiesen. Der übersteigende Betrag von € 35.558,00 ist gem. § 246 (2) S.4 HGB als gesonderter Posten aktiv auszuweisen. Der saldierte Rückstellungsrestbetrag von € 5.988,00 wurde daher für die Zusage mit einer Absicherung durch die Debeka ebenfalls ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn und sieben Jahren ist gem. § 253 (6) HGB in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln und zumindest im Anhang anzugeben und beträgt zum 31.12.2023 für den Teil der Zusage, soweit er die Allianz betrifft € 0,00 und soweit es die Debeka betrifft € 128,00 mithin insgesamt € 128,00. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ergibt sich aus der Bilanz. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Tantiemen, Urlaub, Gewährleistung, Abschluss-, Buchführungskosten und Archivierung der Buchführungsunterlagen gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz. III. Sonstige Pflichtangaben 1.) Zum Bilanzstichtag bestehen gegenüber dem Gesellschafter kurzfristige Verbindlichkeiten von € 2.013,22. In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren von € 0,00 enthalten. Durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sind folgende Verbindlichkeiten gesichert: Verbindlichkeiten Art und Form der Sicherheit keine 2.) Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Frank Pfeiffer. Er ist von dem Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. 3.) An den Geschäftsführer wurde im Geschäftsjahr folgende Kredite und Vorschüsse gegeben: Art Höhe Zinssatz Rückzahlung keine Zugunsten des Geschäftsführers wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen. 4.) An folgenden Unternehmen ist die Gesellschaft mit mindestens 20% beteiligt:
79650 Schopfheim, den 25. November 2024 Frank Pfeiffer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt. |
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