LN16
GmbH
Unterschleißheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.050.189,14 |
73.895,63 |
| I.
Finanzanlagen |
2.050.189,14 |
73.895,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
80.685,52 |
74.972,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.780,90 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
52.442,34 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.904,62 |
74.972,70 |
| Aktiva |
2.130.874,66 |
148.868,33 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.166.171,22 |
21.775,88 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.005,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.142.709,27 |
|
| III.
Verlustvortrag |
3.224,12 |
|
| IV.
Jahresüberschuss |
1.681,07 |
-3.224,12 |
| B.
Rückstellungen |
9.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
955.703,44 |
125.092,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
65.254,88 |
125.092,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
890.448,56 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
65.229,98 |
50.000,42 |
| Passiva |
2.130.874,66 |
148.868,33 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Allgemeines
Die LN16 GmbH hat ihren Sitz in
Unterschleißheim und ist im Handelsregister beim
Amtsgericht München unter HRB 260774 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Im Jahresabschluss zum 31.12.2021 wendet die
Gesellschaft die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
handelsrechtlichen Vorschriften an.
Die größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden
teilweise in Anspruch genommen.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde
von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es
sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert handelt.
Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche oder
unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende
Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind
abgezinst.
Guthaben bei Kreditinstituten und liquide Mittel sind
zu Nominalwerten angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristkonkruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Sämtliche Rückstellungen mit einer
ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau
einem Jahr oderweniger werden nicht abgezinst. Bei der
Ermittlung der im Zusammenhang mit der
Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und
Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung
des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten
ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs
wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende
eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des
Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind im
Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge
einheitlich in dem GuV-Posten "Zinsaufwendungen"
ausgewiesen.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
II. ANGABEN ZUR BILANZ UND GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
1. Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände i.H.v. EUR 56.780,90 (i.Vj.
EUR 0,00) bestehen aus sonstigen
Vermögensgegenständen in Höhe von EUR
56.780,90 (i.Vj. EUR 0,00). Die sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen
GmbH-Gesellschafter i.H.v. EUR 52.442,34 (i.Vj. EUR 0,00)
und sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. EUR
4.338,56 (i.Vj. EUR 0,00). Das Darlehen i.H.v. EUR
52.442,34 weist eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
auf.
Die Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 955.703,44 (i.Vj.
EUR 125.092,45) bestehen aus Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen i.H.v. EUR 0,00 (i.Vj. EUR
1.196,40), aus Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten i.H.v. EUR 24,90 (i.Vj. EUR 0,00) und
sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. EUR 955.678,54 (i.Vj.
EUR 123.896,05).
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn-und Verlustrechnung weist für das
Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 1.681,07 aus.
Ill. SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse gemäß§ 251
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht
vor.
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2021 Herr Florian Schepp bestellt.
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft durchschnittlich 0 (Vorjahr 0) Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Die Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2023
festgestellt.
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