Hiller Immo GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Hiller seit 23.1.2026 | Geschäftsführer |
Rolf-Werner Hiller seit 25.2.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SIGNATURE HILLER GmbHBirkenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Allgemeine Informationen und Geschäftsverlauf Das Unternehmen ist zu 100% im Besitz von Rolf-Werner Hiller. Das Leistungsprogramm der Firma umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Schildern und Aufstellvorrichtungen, visuellen Leitsystemen, Wartehallen, Bahnsteigmobiliar, Infosystemen mit elektronischen Anzeigen, Parkleitsystemen sowie Schaukästen und Vitrinen. Die vom Unternehmen erstellten Leistungen können in drei Hauptbereiche gesplittet werden: Produktbereiche "Verkehrstechnik", "Stadtmobiliar" und "Baustellensicherung". Die Leistungen für die Bereiche "Verkehrstechnik" und "Stadtmobiliar" werden fast ausschließlich von der Produktion und Hauptverwaltung am Sitz des Unternehmens in Birkenfeld erstellt. Der Bereich "Baustellensicherung" wird von den Niederlassungen in Münster und Unna betrieben. Der Bereich "Stadtmobiliar" hat eine konstante Entwicklung. Hier ist es erforderlich, bestehende Produkte weiterzuentwickeln und neue, in der Regel kundenspezifische Produkte, zu kreieren. Hierbei arbeitet das Unternehmen unter anderem mit Architekten der Deutschen Bahn zusammen. Im Bereich Verkehrstechnik ist das Unternehmen auf die Investitionen der öffentlichen Haushalte angewiesen. Bund, Länder und Gemeinden nehmen hauptsächlich Ersatzbeschaffungen vor. Ein Ausbau der Infrastruktur findet nur regional begrenzt statt. Die meisten Projekte werden öffentlich, im offenen Verfahren, gemäß der VOB ausgeschrieben. Im Bereich Baustellensicherung werden die Aufträge meist von Privatfirmen des Baugewerbes als Generalunternehmer ausgelöst. Aber auch in diesem Bereich läuft die Finanzierung über die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Bereich Stadtmobiliar besteht hauptsächlich aus Herstellung und Montage von Ausstattungsgegenständen, sowohl für den öffentlichen Personennahverkehr als auch den Fernverkehr. Auch hier kommen die Mittel über Städte und Bund, Länder und Gemeinden. Ein Großkunde wickelt alle Aufträge über Rahmenverträge ab. Immer häufiger kommen die Anfragen nicht mehr direkt über den Großkunden, sondern über Generalunternehmer, die die Leistungen dieses Bereichs von Nachunternehmern ausführen lassen. Die feste Mitarbeiterzahl im Jahr 2023 hat sich im Vergleich zu 2022 um eine Person auf 91 Mitarbeiter reduziert. Auftragsspitzen werden wie in den vergangenen Jahren, sowohl im Hauptwerk in Birkenfeld als auch in den Niederlassungen, durch Leiharbeitnehmer aufgefangen. Die Gesellschaft wird durch die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse sowie Jahresergebnis gesteuert und beurteilt. Die für 2023 budgetierten Umsatzerlöse sowie das budgetierte Jahresergebnis wurden erzielt. 2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Im Geschäftsjahr 2023 wurden Investitionen in Höhe von TEUR 825 getätigt. Die Bilanzsumme hat sich von TEUR 17.295 um TEUR 567 auf TEUR 17.862 erhöht. Die Vorräte haben sich im laufenden Geschäftsjahr von TEUR 8.490 um TEUR 1.099 auf TEUR 7.391 verringert. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 ein Eigenkapital von TEUR 10.520 auf. Finanzlage Es bestehen weiterhin die Bankverbindungen mit der Société Générale, der Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG und der Commerzbank AG Trier. Die Liquidität der Gesellschaft ist gesichert. Alle Verbindlichkeiten werden, wenn vereinbart, unter Skonto Ausnutzung bezahlt. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von TEUR 557 (VJ: TEUR 1.072). Der Personalaufwand ist im Jahr 2023 um TEUR 37 tiefer als im Jahr 2022. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich in der Summe gegenüber dem Vorjahr um TEUR 111 verringert. Kurz vor Erstellung des Lageberichts, zum 15. Februar 2024, lag der Auftragsbestand bei 15 Millionen Euro. 3. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken in 2024 und 2025 Wir haben uns entschlossen den Bereich Verkehrssicherung zum 1.1.2024 auszugliedern. Die neue Firma wird unter dem Namen Signature Verkehrssicherung GmbH firmieren und eine 100% Tochter der Signature Hiller GmbH sein. Der Auftragsbestand Ende Januar 2024 ist sehr zufriedenstellend. Ferner wurde ein Rahmenvertrag zur Lieferung von Signalschildern für das Gleisnetz der Deutschen Bahn gewonnen. Vertragsdauer ist mindestens 4 Jahre mit Option zur Verlängerung für weitere 4 Jahre. Für dieses Projekt ist eine Q1 Zertifizierung der DB erforderlich. Diese wurde im Jahr 2023 erneut erfolgreich durchgeführt. Weiterhin wurden das Qualitätsmanagement System ISO 9001, das Umweltmanagementsystem ISO 14001 und das Arbeitssicherungsmanagement System ISO 45001 rezertifiziert. Im Geschäftsjahr 2024 erwarten wir für die Signature Hiller GmbH, aufgrund der Ausgliederung der Verkehrssicherung, einen Umsatz von 15 bis 16 Millionen Euro. Die Bestände konnten aufgrund der Normalisierung des Marktes verringert werden. Aufgrund des erfreulich hohen Auftragsbestandes erwarten wir ein gutes Geschäftsjahr. Für 2024 wird, trotz des anhaltenden Krieges in der Ukraine, kein negativer Einfluss auf den Geschäftsverlauf erwartet. Wir erwarten erneut ein positives Ergebnis. Risiken, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, sind im Moment nicht erkennbar.
Birkenfeld, 15. Februar 2024 Rolf-Werner Hiller BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAnlage III Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der SIGNATURE HILLER GmbH, Birkenfeld, zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängige Erleichterung gem. § 276 Satz 1 HGB in Anspruch und weist die Leistung der Gesellschaft in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung als Rohergebnis aus. Darüber hinaus werden die größenabhängigen Befreiungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Geschäftstätigkeit aufgestellt; wir verweisen auf die Ausführungen im Lagebericht. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten erfolgte unverändert zum Vorjahresabschluss. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen und gehen von einer Nutzungsdauer von 5 Jahren aus. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, und soweit abnutzbar, abzüglich der planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie technische Anlagen und Maschinen werden grundsätzlich über Nutzungsdauern von 4 bis 15 Jahren abgeschrieben. Wurden für Vermögensgegenstände des Anlagevermögen Zuschüsse gewährt, sind die Anschaffungskosten entsprechend um die Zuschüsse gekürzt worden. Geringwertige Vermögensgegenstände bis EUR 250 werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Anlagengegenstände mit einem Wert zwischen EUR 250 und bis EUR 1.000 werden als Sammelposten über 5 Jahre linear abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen wurden die Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelten Herstellungskosten der Unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen und Fertigen Erzeugnisse umfassen Fertigungslöhne und -gehälter, Materialkosten, fertigungsbezogene Gemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Anteilige allgemeine Verwaltungskosten und Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Für zweifelhafte und mit Ausfallrisiken behaftete Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen, die älter als 1 Jahr sind, werden in voller Höhe wertberichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Die Ermittlung der Rückstellung für pauschale Gewährleistung wird prozentual bezogen auf die Umsätze der letzten drei Jahre ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten sind nicht entstanden, da nur Geschäftsbeziehungen zu inländischen und ausländischen Unternehmen in Ländern mit Euro-Währung bestehen. Bei langfristigen Montageaufträgen erfolgt die Umsatz- und Gewinnrealisierung erst bei Vorliegen der entsprechenden Bauabnahmen. Die hierauf erhaltenen Abschlagszahlungen werden als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen und sind zum Nennwert angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Gliederung zum 31. Dezember 2023 und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 sind im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist. 2. Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Vorräte haben sich im laufenden Geschäftsjahr von TEUR 8.490 um TEUR 1.099 auf TEUR 7.391 verringert. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt aus Gewerbe- und Körperschaftssteuer in Höhe von TEUR 328. 3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt TEUR 3.079. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 500. Die Geschäftsanteile werden von Rolf-Werner Hiller gehalten. Bei der Kapitalrücklage von TEUR 8.260 handelt es sich um eine nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Garantierückstellungen in Höhe von TEUR 285 (Vorjahr: TEUR 287), Rückstellungen für Personal in Höhe von TEUR 425 (Vorjahr: TEUR 561) und sonstigen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Abschluss und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 62 (Vorjahr: TEUR 64). 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 698 und sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen keine. 7. Restlaufzeiten Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2023 haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen sowie die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Rohergebnis Das Rohergebnis hat sich in 2023 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 um TEUR 588 verschlechtert. 2. Personalaufwand Der Personalaufwand im Geschäftsjahr beträgt TEUR 4.771 (Vorjahr: TEUR 4.808). 3. Abschreibungen Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen haben sich mit TEUR 823 um TEUR 334 erhöht. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Aufwendungen verringerten sich um TEUR 111 auf TEUR 1.784 (Vorjahr: TEUR 1.895). 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen haben sich von TEUR 6 auf TEUR 5 verringert. V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 a) HGB aus langfristigen Verträgen:
2. Aufgliederung der Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 91 Arbeitnehmer (Vorjahr: 92) im Unternehmen tätig, unterteilt wie folgt:
Im Jahr 2023 bildeten wir 2 junge Menschen zum Konstruktionsmechaniker und eine Duale Studentin im Bereich Betriebswirtschaft aus. 3. Organe der Gesellschaft Als Geschäftsführer bestellt sind: Herr Rolf-Werner Hiller, Senden, hauptberuflicher Geschäftsführer, mit Einzelvertretungsvollmacht Herr Rolf-Werner Hiller ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 4. Nachtragsbericht Zum 1.1.2024 haben wir den Bereich Verkehrssicherung mit den Standorten Münster und Unna in die Signature Verkehrssicherung GmbH ausgegliedert. Die Signature Hiller GmbH ist alleiniger Gesellschafter. Weiterhin wurde eine neue Gesellschaft,Traffic Supply Germany GmbH, gegründet. Hier hält die Signature Hiller GmbH 33,33 Prozent.
Birkenfeld, 15. Februar 2024 Rolf-Werner Hiller
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkGem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 HGB wird darauf hingewiesen, dass der Bestätigungsvermerk sich auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht, aber aufgrund von der Inanspruchnahme von Offenlegungserleichterungen der Jahresabschluss nur teilweise offengelegt wird. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SIGNATURE HILLER GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SIGNATURE HILLER GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SIGNATURE HILLER GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Idar-Oberstein, 8. März 2024 ROLAND
& MAUS TREUHAND GMBH
Jochen Grammes, Wirtschaftsprüfer Ralf Reinhard, Wirtschaftsprüfer |
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