Bostik Technology GmbHLiquidiert
Industriestraße 1, 01936 Schwepnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Coors seit 11.12.2019 | Prokura |
Olaf Memmen seit 1.11.2017 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bostik Technology GmbHSchwepnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bostik Technology GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bostik Technology GmbH, Schwepnitz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bostik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 10. Mai 2022 Ernst
& Young GmbH
Senghaas, Wirtschaftsprüfer Brookshaw, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Bostik Technology GmbH wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Es werden die Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die Bostik Technology GmbH hat ihren Sitz in Schwepnitz und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Dresden (Reg.Nr. HRB 22 644). 2. Gliederung Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform, die der Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform. Die Gesellschaft gliedert die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Bei der Bewertung ist der Grundsatz der Vorsicht beachtet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert waren. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Posten der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger sowie außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bewertung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden. In Vorjahren wurden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Abschreibungen vorgenommen. Das Vorratsvermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch Gemeinkosten im notwendigen Umfang. Zinsen für Fremdkapital werden nicht mit in die Herstellungskosten einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Weiterhin wurden Einzelwertberichtigungen eingestellt. Die ausschließlich kurzfristigen Fremdwährungsforderungen wurden gemäß den Regelungen nach § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Umrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr erfolgte gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der Herstellungskosten orientiert sich an Personalkosten unter Beachtung der notwendigen Gemeinkosten (andere aktivierte Eigenleistungen). Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage zum Anhang zu ersehen. Für Zugänge ab dem Jahre 2004 erfolgte der Ansatz der Abschreibungen nach der linearen Methode. Von der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG, geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungskosten im Jahre der Anschaffung voll abzuschreiben, wurde im Berichtsjahr Gebrauch gemacht. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. 2. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Warenbestände erfolgte zu Anschaffungskosten, wobei Abwertungen auf die beizulegenden Werte im ausreichenden Maße vorgenommen wurden. Der Bestand der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde zu Herstellungskosten bewertet, wobei bei den unfertigen Erzeugnissen je nach dem Fertigstellungsgrad die anteiligen Herstellungskosten zum Ansatz gelangten. Die Bemessung der Herstellungskosten erfolgte zu Materialkosten zuzüglich eines Aufschlages von 13,3 % für anteilige Fertigungslöhne sowie Fertigungsgemeinkosten. Soweit die bis zum Bilanzstichtag und danach bis zur Fertigstellung entstandenen Herstellungskosten über den Nettoverkaufserlösen lagen, wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert im Sinne einer verlustfreien Bewertung vorgenommen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind, soweit nachfolgend nicht anders angegeben, wie im Vorjahr insgesamt kurzfristig und werden zum Nennbetrag bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Es wurden Einzelwertberichtigungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 45 eingestellt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von TEUR 15 angesetzt. Bei den Forderungen an verbundene Unternehmen wurde keine Pauschalberichtigung berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Abzug der einzelwertberichtigten Forderungen sowie in den Forderungen enthaltenen Umsatzsteuer mit 0,825 % pauschal wertberichtigt. Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Fremdwährungsforderungen enthalten. Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 5.425 (Vj.: TEUR 6.012) Finanzforderungen gegen die ARKEMA France S.A. Im Übrigen handelt es sich in Höhe von TEUR 1.539 (Vj.: TEUR 886) um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Hiervon bestehen TEUR 446 ggü. dem Gesellschafter Bostik Benelux BV, Niederlande. Die Forderung gegen ein Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht, beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 165 (Vj.: TEUR 119) und resultiert wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Kautionsforderung für die Aral Tankmodalitäten in Höhe von TEUR 3 (Vj.: TEUR 3) enthalten, deren Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt. Die Restlaufzeit der übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegt, wie im Vorjahr, unter einem Jahr. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 512 und ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 4.550 und die Gewinnrücklage unverändert zum Vorjahr TEUR 434. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 859 wurden gebildet für Boni/ Werbekostenzuschüsse (TEUR 338), für Personal (TEUR 122), für Garantie (TEUR 174) und für Sonstige (TEUR 225). Die allgemeine Rückstellung für Garantie wurde mit 0,2 % des garantiebehafteten Umsatzes des Geschäftsjahres berechnet. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Laufzeiten:
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen. Hiervon bestehen TEUR 336 ggü. dem Gesellschafter Bostik Benelux BV, Niederlande. 7. Steueraufwand Der nominale Steuersatz beträgt 28,96%. III. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen zum 31. Dezember 2021 nicht. 2. Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestanden keine Geschäfte außerhalb der Bilanz gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft wesentlich sind. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag bestehen bei der Gesellschaft aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 68. Davon entfallen auf 2022 TEUR 42, auf 2023 TEUR 24 und TEUR 2 auf Folgejahre. 3. Beschäftigungsverhältnisse Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 61 Arbeitnehmer gewerblich und durchschnittlich 27 Arbeitnehmer in der Verwaltung beschäftigt. Von allen Arbeitnehmern waren durchschnittlich 3 Aushilfen. 4. Einbezug in einen Konzernabschluss Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der ARKEMA S.A., Colombes/Frankreich, (größter und zugleich kleinster Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich. 5. Geschäftsführung Geschäftsführer der Bostik Technology GmbH war ganzjährig Herr Olaf Memmen (Kaufmann), Bremen. Herr Oliver Kolassa (Dipl. Kaufmann), Xanten schied zum 31.03.2021 aus dem Unternehmen aus. Auf die Angabe der Gesamtvergütung der Geschäftsführer wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 6. Beirat Der Beirat bestand im Jahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:
7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Seit Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Zu den Auswirkungen, die sich daraus für die Ergebnisse der Gesellschaft ergeben, wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Während der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Anzahl der mit dem Coronavirus (COVID-19) infizierten Personen wieder rasant ansteigend. Es kommt wieder vermehrt zu Ausbreitung der deutlich ansteckenderen Virusmutation mit jedoch meist milderen Verläufen, welche derzeit eine sechste Ansteckungswelle befürchten lassen und die geplante Beendigung der Schutzmaßnahmen vereiteln könnten. 8. Anteilsbesitz Auf die Angaben zum Anteilsbesitz wird unter Anwendung § 286 Abs. 3 Nr. 1 verzichtet. 9. Vorschlag ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.466 auf neue Rechnung vorzutragen.
Schwepnitz, den 31. März 2022 Olaf Memmen, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 1. Geschäftsentwicklung Als Designer von Materialien und innovativen Lösungen gestaltet ARKEMA Rohstoffe für neue Verwendungszwecke, die zur Leistungssteigerung seiner Kunden beitragen. In den Geschäftsbereichen Adhesive Solutions, Advanced Materials, Coasting Solutions und Intermediates und mit weltweit anerkannten Marken verzeichnete ARKEMA im Jahr 2020 einen Jahresumsatz von 7,9 Mrd. Euro. Dabei wird ARKEMA durch das gemeinsame Engagement der weltweit rund 20.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt und ist in 55 Ländern tätig. In den Forschungszentren in Nordamerika, Frankreich und Asien wird der Schwerpunkt auf Innovationen in den Bereichen Leichtbauwerkstoffe, erneuerbare Rohstoffe, Energieerzeugung und -speicherung, Wasseraufbereitung, Elektronik und Hausisolierung gelegt. Die Bostik Technology GmbH ist als Produktionsstandort in den Konzern eingebunden. Die Bostik Technology GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ARKEMA GmbH, Düsseldorf. Die Geschäftsentwicklung des Jahres 2021 der Bostik Technology GmbH lag ergebnisseitig über der Planung und den Erwartungen. Der Umsatz ist in den Hauptgeschäftsfeldern Dichtstoffe und PU-Schaum gegenüber dem Vorjahr um TEUR 9.126 auf TEUR 35.622 gestiegen. Die Geschäftsentwicklung war insgesamt positiv und hat sich ab dem 4. Quartal verlangsamt. Die preisbedingten Schwankungen in den Rohstoffkosten sind zeitversetzt in der Umsatzentwicklung enthalten und konnten durch die Corona-Krise auch nur teilweise an den Markt weitergegeben werden. Der Anstieg des Umsatzes liegt außerdem in einer Volumensteigerung begründet, die auch eine Personalanpassung zur Folge hatte. Dies erklärt den Anstieg des Personalaufwandes um TEUR 594 auf TEUR 3.537. Trotz der Corona-Pandemie hat das abgelaufene Geschäftsjahr die Erwartungen übertroffen. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Jahr ein EBIT von TEUR 3.522 (Vorjahr: TEUR 2.113) erzielt. Das EBT ist der bedeutsame finanzielle Leistungsfaktor. Das Ergebnis nach Steuern ist gegenüber dem Vorjahr um TEUR 966 auf TEUR 2.466 gestiegen. Im Materialeinsatz war im Verlauf des Jahres ein Aufwärtstrend festzustellen. Insgesamt ergab sich auf Jahressicht preisbedingt eine negative Entwicklung der Materialeinsatzquote, da die Verkaufspreise für wichtige Kunden situationsbedingt (Corona) nur teilweise angepasst werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir diese stabilisieren. 2. Branchenentwicklung Die deutsche Wirtschaft hat sich in 2021 nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes mit der Coronapandemie mit einem Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 2,7% wieder leicht erholt. Die baugewerblichen Umsätze sind wegen dem immer stärker auftretenden Mangel an Baumaterial lediglich um 1,2% gegenüber 2020 gestiegen, real ergibt sich daraus ein Umsatzrückgang in der Größenordnung von 5,8 Mrd. Ein derzeit noch anhaltendes Problem stellen der Mangel an Baumaterialien, Rohstoffen sowie der Preisanstieg für solche Produkte dar. Dennoch haben sich die Vorlaufindikatoren für das Baugewerbe in 2021 positiv entwickelt und damit eine relative stabile Basis für das Jahr 2022 gebildet (Quelle: www.bauindustrie.de/zahlen-fakten/auf-den-Punkt-gebracht). Der für die Bostik Technology GmbH klassische Kundenkreis im Inland ist der Handel für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit den in der Regel angeschlossenen Baumärkten. Über diese Vertriebsschiene erreicht die Gesellschaft professionelle Anwender wie auch den privaten Konsumenten. Infolge der steigenden Handwerkerkosten hat sich der Trend im Privatkundenbereich zum "do-it-yourself" (DIY) im Berichtsjahr fortgesetzt. Das Unternehmen profitierte von dieser Situation. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch im Jahr 2022 fortsetzen wird. Das DIY-Geschäft in Deutschland war auch 2021 auf einem hohen Niveau. Der Trend zur Verschönerung des privaten Lebensbereiches ("Cocooning") hat sich klar fortgesetzt. Auch das Profi-Geschäft in Deutschland stieg weiter an. Das internationale Großkundengeschäft wuchs beträchtlich. Das Exportgeschäft insbesondere im Gebiet Middle East North Africa war rückläufig. 3. Forschung und Entwicklung In der Gesellschaft wird keine wesentliche Forschung und Entwicklung betrieben. Diese wird im Konzernverbund vorgenommen. 4. Umwelt Die Bostik Technology GmbH sieht sich gegenüber der Umwelt und den Menschen in der Verpflichtung, ökologische und ökonomische Aspekte in Einklang zu bringen und schonend mit den natürlichen Ressourcen umzugehen. Durch verantwortungsvolles Handeln, auf Basis der ISO-Zertifizierung für das gesamte Unternehmen, ist es Ziel, ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Mitarbeiter und den produktionstechnischen Ablauf auf qualitativ sehr hohem Niveau zu sichern. Unsere Umweltschutzbemühungen setzten vermehrt auch bei den vor- und nachgelagerten Bereichen der Produktion an, mit dem Ziel, sowohl Rohstoff- und Fertigwarenströme als auch Energie- und Abfallströme durch die moderne Logistik effizient zu gestalten. In 2021 vertiefte die Bostik Technology die Rezeptoptimierung in allen Bereichen weiter, um eine Eliminierung von SVHC-Stoffen und Rohstoffminimierung weiterführend zu gewährleisten. 5. Personal Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 61 Arbeitnehmer gewerblich und durchschnittlich 27 Arbeitnehmer in der Verwaltung beschäftigt. Hiervon waren 3 Aushilfen. 6. Investitionen Im Geschäftsjahr 2021 wurden weitere Investitionen in die Erweiterung und Modernisierung der Produktionslinien sowie in die IT vorgenommen. Die Zugänge zum Anlagevermögen belaufen sich auf TEUR 572.Für das Folgejahr sind ebenfalls Investitionen geplant. Diese sind für die Verbesserung der Produktions- und Auftragsabwicklung, der Sicherheit sowie zur Qualitätssicherung vorgesehen. II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 stieg die Bilanzsumme der Gesellschaft um TEUR 2.356 auf TEUR 17.014 (Vj.: TEUR 14.658). Hierzu beigetragen hat auf der Aktivseite der Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 384 und ein maßgeblicher Anstieg der Vorräte um TEUR 1.610 auf TEUR 4.400 (Vj.: TEUR 2.790), bedingt durch die Rohstoffpreissituation am Markt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Cashpooling) sind im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Auf der Passivseite erhöhte sich vor allem das Eigenkapital aufgrund des erzielten Jahresüberschusses 2021. Gleichzeitig sind die Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 376 auf TEUR 3.895 gesunken. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber einem Verbundunternehmen in Höhe von TEUR 1.000 wie im Vorjahr sind getilgt. Die Liquidität der Gesellschaft wurde durch das konzernweite Cash-Management gewährleistet. Das Jahresergebnis der Gesellschaft stieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 967 auf TEUR 2.466. Die Ertrags- und Aufwandskomponenten sind in Abschnitt I erläutert. Für einen positiven Effekt im Vergleich zum Vorjahr sorgte die Steigerung im Produktionsvolumen. Abschließend kann die wirtschaftliche Lage der Bostik Technology GmbH sowohl für das Geschäftsjahr 2021 als auch im Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts als sehr stabil beurteilt werden. III. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Es sind keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft bekannt und erkennbar. Einkaufseitig ist die Gesellschaft grundsätzlich dem Risiko von Engpässen bei den Rohstofflieferungen ausgesetzt. Die Bostik Technology GmbH begegnet diesem Risiko durch Abschluss von Jahresverträgen mit Lieferanten auf Konzernebene. Diese beinhalten nicht nur Vereinbarungen zur Preisstabilität, sondern auch die an uns zu liefernden Mengen/ Quoten. Zu Beginn des Jahres 2022 sehen wir eine weltweite Verknappung von Schlüsselrohstoffen in Verbindung mit erheblichen Preiserhöhungen. Der ARKEMA Zentraleinkauf arbeitet aktiv an einer Reduzierung des Risikos. Auf der Absatzseite ist die Gesellschaft einem dauerhaften harten Preiswettbewerb ausgesetzt. Aufgrund der Produktionskapazitäten ist die Gesellschaft gegenüber Mitwettbewerbern auch unter Berücksichtigung von Deckungsbeitragskalkulationen gut aufgestellt. Insgesamt besteht naturgemäß eine Abhängigkeit von der Entwicklung der Bauwirtschaft und DIY in den europäischen und zunehmend weltweiten Zielmärkten. Daneben soll die fortlaufende Weiterentwicklung der Produkte zu einem Wettbewerbsvorteil führen. Der geschaffene Qualitätsvorteil der Gesellschaft wird sich zukünftig insbesondere auf den Marktanteil im Inland sowie innerhalb Europas nach unserer Einschätzung positiv auswirken. Durch die Konzerneinbindung ist die Gesellschaft bezüglich Innovationen sehr breit aufgestellt und kann auf entsprechend gutes Know-how innerhalb des Konzerns zurückgreifen. Diesbezüglich ebenso wie betreffend den konzerninternen Absatz und Marketingunterstützung werden weitere positive Effekte nach Integration in die ARKEMA-Gruppe mit der Folge weiteren langfristigen Wachstums von Umsatz und Rohergebnis erwartet. Im Bereich der Finanzinstrumente bestehen Ausfallrisiken besonders bei Forderungen, maximal in Höhe der ausgewiesenen Buchwerte. Diesen wird durch ein regelmäßiges Mahnwesen begegnet. Preisänderungsrisiken (z. B. aus Wechselkursschwankungen) sind von untergeordneter Bedeutung. Liquiditätsrisiken werden durch Einbezug in die ARKEMA-Gruppe sowie regelmäßige Liquiditätsplanungen minimiert. IV. Prognosebericht Die meisten Prognosen gingen Ende des Jahres 2021 für 2022 noch von einem weiteren Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um leicht über 4% aus. Trotz Lieferengpässen und der vierten Corona-Welle traute die Industriestaaten-Organisation OECD der deutschen Wirtschaft eine kräftige Erholung zu. Die bisher und im Folgenden getroffenen Prognosen wurden allerdings ohne Berücksichtigung der Auswirkungen des Ukraine Konfliktes erstellt. In der Zwischenzeit wurden die Prognosen aufgrund des Ukrainekriegs und der damit verbundenen Unsicherheiten bezüglich der Versorgungssicherheit, steigender Energie- und Rohstoffpreise und der weiterhin hohen Inflation deutlich gesenkt. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung geht nun von einem preisbereinigten Wachstum von nur noch 1,8% aus. Die Planung für das Jahr 2022 weist leicht steigende Umsatzerlöse aus. Es wird mit gleichbleibenden Deckungsbeiträgen gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr gerechnet. Hieraus wird ein Planergebnis (EBT) in Höhe von ca. MEUR 4,0 abgeleitet. Die steigenden Umsatzerlöse sollen durch Marktwachstum, neue Technologien (WBA, Elastorub) und neue Vertriebsströme in der ARKEMA-Gruppe erreicht werden. Generell soll die Verbesserung des Ergebnisses durch Umsatzwachstum, Margenverbesserung und Fixkostenkontrolle erreicht werden. Die Verknappung bei Schlüsselrohstoffen führte bereits zu erheblichen Kostenerhöhungen, die die Bostik Technology versucht margenneutral an die Kunden weiterzugeben. Der Einfluss der generellen wirtschaftspolitischen und politischen Unsicherheiten auch vor dem Hintergrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie machen die Prognosen bezüglich des Wirtschaftswachstums für Deutschland aber auch weltweit schwer einschätzbar. Sollte sich der Konflikt in der Ukraine und zwischen Russland und Deutschland weiter zuspitzen, könnten die gemachten Prognosen weiter nach unten abweichen. Konkrete Auswirkungen sind nur schwer absehbar. Die Straffung und Zusammenfassung des Artikelprogramms soll die Losgrößen in der Produktion vergrößern und für eine Minimierung der Lagervorräte sorgen. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2022 wurde sowohl das Budget als auch das Vorjahr übertroffen. Die geplante Marge wurde bisher erreicht. Eines der grundlegenden Unternehmensziele des ARKEMA-Konzerns und damit verbunden der Gesellschaft besteht in der langfristigen Stärkung der Marktposition, indem nachhaltiges Umsatz- und Ertragswachstum generiert wird. Um die Chancen zu nutzen, die sich uns national und international bieten, wurde ein Strategieplan erarbeitet, der jährlich überprüft und weiterentwickelt wird.
Schwepnitz, den 31. März 2022 Olaf Memmen, Geschäftsführer Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. |
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