RESRG Automotive Management SE
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Schua seit 2.4.2024 | Prokura |
Michael Dötsch seit 6.4.2023 | Prokura |
Tobias Hofmeister seit 6.4.2023 | Geschäftsführer |
Michaela Oestemer seit 8.2.2023 | Prokura |
Harald Mag. Dr. Brandl seit 8.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
REHAU Verwaltungszentrale AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Silnova GmbHRehauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2023I. Allgemeine Angaben Die Silnova GmbH mit Sitz in Rehau ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter der Nummer HRB 6443 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Weilchensee 1084. V V GmbH wurde im Dezember 2021 als Mantelgesellschaft erworben und in Silnova GmbH umfirmiert, in der Absicht den Geschäftsbereich IS SIK (Sparte für Industriesilikonschläuche) ohne die Produktion der REHAU Industries SE & Co. KG zu übernehmen und fortzuführen. Der Erwerb des IS SIK Bereiches geschah per 1. Juli 2022. Dabei wurden immaterielle Vermögensgegenstände, der Kundenstamm und Rückstellungen im Rahmen von Asset Deals erworben. Seit 1. Juli 2022 verkauft die Silnova GmbH auf eigene Rechnung die von der REHAU Industries SE & Co. KG gekaufte Handelsware. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist dahingehend nur eingeschränkt möglich. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen § 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt eine verkürzte Bilanz auf. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Unternehmensfortführung Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 306 (Vorjahr: TEUR 26) aus. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag resultiert insbesondere aus nicht zahlungswirksamen planmäßigen Abschreibungen auf den Kundenstamm, welcher über eine Nutzungsdauer von vier Jahren abgeschrieben wird. Das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt TEUR 1.388 (Vorjahr: TEUR 692). Die Gesellschaft erwirtschaftet Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit und konnte hierdurch auch das Gesellschafterdarlehen im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von TEUR 3.000 zurückführen. Für Investitionsamaß nahmen sowie zum Ausgleich von Zahlungsstremschwankungen besteht ein unbefristeter Darlehensvertrag der Alleingesellschafterin REHAU Verwaltungszentrale VZ AG, Muri bei Bern, in Höhe von TEUR 10.000, welcher zum Stichtag mit TEUR 5.000 (Vorjahr: TEUR 3.000) in Anspruch genommen wurde. Zusätzlich besteht eine Patronatserklärung der REHAU Verwaltungszentrale AG in Höhe von TEUR 400 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein leicht positiver Jahresüberschuss erwartet. Positive Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit werden, wie bereits im Geschäftsjahr 2023 erzielt, auch für die zukünftigen Geschäftsjahre erwartet. Aufgrund der auch mittel- bis langfristig positiven Ertragsaussichten für die Gesellschaft und der gesicherten Liquidität wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen vier Jahre. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen linear vermindert. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Nutzungsdauer des abnutzbaren Sachanlagevermögens beträgt drei Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis von bis zu EUR 800,00 (netto) werden im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam erfasst. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bewertet. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden, Soweit erforderlich, durch angemessene Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Latente Steuern. Das Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern wird wahrgenommen. Latente Steuern werden gebildet für Bewertungsunterschiede zwischen handels- und steuerrechtlichen Bilanzansätzen sowie unter Berücksichtigung von steuerlichen Verlustvorträgen. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen. Bei der Ermittlung der latenten Steuern wurde Zum 31. Dezember 2023 ein Steuersatz von 23,38 % zugrunde gelegt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwerrt bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Angemessene Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr sind mit dem Devisenkassamittelkurs per 31. Dezember 2023 bewertet. IV. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von TEUR 1.856. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 36 und entfallen auf Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen mit TEUR 78 auf Steuern. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 5.000 (Vorjahr: TEUR 8.000) enthalten. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 6.829 (Vorjahr: TEUR 10.225) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Gemäß § 276 Satz 1 HGB werden die Posten nach § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 HGB zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst. Die im Rohergebnis erfassten Erträge aus der Währungsumrechnung belaufen sich auf TEUR 110 (Vorjahr: TEUR 3). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verluste aus der Währungsumrechnung mit TEUR 111 erfasst (Vorjahr: TEUR 6). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 100 beinhalten Steuererträge in Höhe von TEUR 180 und einen Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern in Höhe von TEUR 80. Auswirkung von Pillar II Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaß nahmen (MinStG) 1.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 20/9190) zugestimmt. Das Gesetz trat am 28. Dezember 2023 mit Wirkung für alle nach dem 30. Dezember 2023 beginnenden Geschäftsjahre in Kraft. Gemäß dieser Gesetzgebung muss der sog. Gruppenträger in Deutschland eine zusätzliche Steuer auf die Gewinne der Mindeststeuergruppe zahlen, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15 % besteuert werden. Nach ersten Berechnungen ausgehend vom Country-by-Country-Reporting für den REHAU-Konzern gehen wir davon aus, dass die deutschen Gruppengesellschaften von den befristeten Übergangsregelungen (§§ 84 ff MinStG) Gebrauch machen werden und zunächst keiner Ergänzungssteuer unterliegen. Der Konzern ist derzeit dabei, seine Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen der Gesetzgebung nach deren Inkrafttreten weiter zu vertiefen. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung sind die quantitativen Auswirkungen noch nicht zuverlässig abschätzbar. Selbst für Gesellschaften mit einem Effektivsteuersatz von über 15 % könnten sich daher steuerliche Auswirkungen durch die Neuregelung ergeben. Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB Im Rahmen von REHAU-Gruppen-internen Transaktionen wurde das bestehende Silikongeschäft an die Silnova GmbH im Rahmen von Asset Deals übertragen. Dabei wurden von Schwestergesellschaften Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von der Silnova GmbH erworben. Aus den indikativen Bewertungen der Kundenstämme ergab sich ein vorläufiger Wert in Höhe von Mio. EUR 5,7. Der Bewertung der Kundenstämme der Asset-Deal-Verträge liegen die Planzahlen Juli 2022 bis Juni 2026 zugrunde, die Ende 2021 ermittelt wurden. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage und der Preisentwicklungen am Markt besteht eine erhöhte Unsicherheit bezüglich der Planung. Die Vertragsparteien sind sich deshalb einig, dass die Bewertung anhand der tatsächlich erreichten Ergebnisse zum 31. Dezember 2023 überprüft werden soll. Sofern die Parteien bis zum 31. Mai 2024 keine Einigkeit hinsichtlich der Bewertung erzielen, ist ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen, der eine Bewertung des Kundenstamms nach Maßgabe des IDW S 5 vornimmt. Die Überprüfung der Bewertung der Kundenstämme ist bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht abgeschlossen. VI. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB spiegeln Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und anderen Drittschuldverhältnissen sowie Schuldverhältnissen innerhalb der REHAU Gruppe wider. Gegenüber Dritten belaufen sich die Verpflichtungen auf TEUR 10 (Vorjahr: TEUR O0), gegenüber verbundenen Unternehmen auf TEUR5S5 (Vorjahr: TEUR 10). Mitarbeiter Im Durchschnitt des Jahres 2023 waren 18 Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mitglieder Geschäftsführung Frau Dr. Jasmin Wagner, Head of Strategy (bis 1. Februar 2023) Herr Harald Brandl, Vertriebsleiter Industrial Solutions (seit L. Februar 2023) Herr Dr. Stefan Wagner, Head of Project Office Sustainability (bis 30. März 2023) Herr Tobias Hofmeister, Head of Product Management and Purchasing (seit 30. März 2023) Konzernzugehörigkeit Die REHAU Verwaltungszentrale AG mit Sitz in Muri, Schweiz, ist alleinige Gesellschafterin. Oberstes Mutterunternehmen der Silnova GmbH, Rehau, ist die Wagner Generations AG, Muri, Schweiz (größter Konsolidierungskreis), Mutterunternehmen für den kleinsten Konsolidierungskreis ist die REHAU Verwaltungszentrale AG, Muri, Schweiz. Beide Konzernabschlüsse werden nicht veröffentlicht.
Rehau, den 26. Juni 2024 Harald Brandl Tobias Hofmeister Der Jahresabschluss wurde am 05. August 2024 festgestellt |
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