Promaxis UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Reimar Bauer seit 21.1.2025 | Sonstige |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALTAPLAN LEASING GmbHGrünstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2020 - 31. Dezember 2020
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS auf den 31. Dezember 20201. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Erstellung des Jahresabschlusses Die ALTAPLAN LEASING GmbH hat ihren Sitz in 67269 Grünstadt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen/Rh. unter der Nummer HRB 31459 eingetragen. Mit Schreiben vom 28. Januar 2009 hat die ALTAPLAN LEASING GmbH der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Tätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut angezeigt; eine entsprechende Anerkennung der BaFin liegt vor. Danach unterliegt die ALTAPLAN LEASING GmbH der laufenden Aufsicht der BaFin und es gelten grundsätzlich die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere die Anzeige- und Meldepflichten. Die Gesellschaft ist nach den Größenmerkmalen eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Unabhängig von ihrer Größe ist die ALTAPLAN LEASING GmbH als Finanzdienstleistungsinstitut derweil nach § 340 Abs. 4 S. 1 HGB i.V.m. §§ 340 ff HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Regelungen für große Kapitalgesellschaften einschließlich eines Lageberichts nach § 289 HGB aufzustellen. Der Jahresabschluss der ALTAPLAN LEASING GmbH zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Anzuwenden sind neben den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV). Steuerliche Vorschriften wurden nur beachtet, soweit sie handelsrechtlich zulässig sind. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach Formblatt 1 der RechKredV, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach Formblatt 3 der RechKredV. Die Formblätter sind so modifiziert, dass sie den Besonderheiten von Leasinggesellschaften und des Leasinggeschäfts Rechnung tragen. So wird als leasingtypischer Posten das Leasingvermögen auf der Aktivseite der Bilanz gesondert ausgewiesen, gleiches gilt für Leasingerträge, Leasingaufwendungen sowie Abschreibungen auf das Leasingvermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung weicht von derjenigen des Vorjahres nicht ab. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die im Folgenden dargelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. 2. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung des vermieteten Anlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger, linearer Abschreibungen. Die Abschreibung des Leasingvermögens erfolgt über die Laufzeit der Leasingverträge (überwiegend zwischen ca. 30 und 60 Monaten) bis auf den bei Vertragsende und dem zu diesem Zeitpunkt garantierten oder voraussichtlich erzielbaren Verwertungserlös. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert werden für Leasingobjekte vorgenommen, soweit die ihnen zugrunde liegenden Leasingverträge notleidend geworden sind (d.h. der Leasingvertrag wird seitens des Kunden nicht mehr erfüllt). Die jeweiligen Anlagegegenstände werden gegebenenfalls auf den voraussichtlich niedrigeren Verwertungserlös abgeschrieben. Das eigengenutzte immaterielle Anlagevermögen und Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird linear unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen bzw. vertraglichen Nutzungsdauer (i.d.R. zwischen 2 und 10 Jahre) abgeschrieben. Die Abschreibungen werden im Jahr der Anschaffung gemäß § 7 Abs. 1 S. 4 EStG nur zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung und die folgenden Monate in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis EUR 800,00 im vollen Umfang abgeschrieben. Die Forderungen an Kunden sowie die sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten oder Nominalbeträgen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung alle zum Bilanzstichtag vorhandenen und bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit wesentlich - gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Die Forderungen an Kunden sind grundsätzlich zu ihrem Nominalwert bewertet. Wegen eingetretenen oder zu erwartenden Zahlungsausfällen erforderliche Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Für das allgemeine Kosten- und Ausfallrisiko wurde eine pauschale Wertberichtigung von 2% der Nettoforderungen gebildet. Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Brutto-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2020
Das eigengenutzte Sachanlagevermögen umfasst ausschließlich Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Forderungen gegen den Gesellschafter belaufen sich nach Korrektur der Gewinnabführung um den abführungsgesperrten Betrag auf EUR 620.743,75 (Vorjahr EUR 536.901,93). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Aktive latente Steuern wurden entsprechend dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Die latenten Steuern resultieren aus dem Bewertungsunterschied zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen des aktivierten Leasingvermögens, der Kundenforderung sowie den steuerlichen Verlustvorträgen. Für die Ermittlung der latenten Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von insgesamt 29,13 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) zugrunde gelegt. Aufgrund der Organschaft mit der ALTAMED LEASING GmbH erfolgte bis 31.12.2019 der Ausweis der Steuerabgrenzung beim Organträger. Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wurde zum 31.12.2020 mit Schreiben vom 29. Juni 2020 gekündigt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Steuerabgrenzung bei der ALTAPLAN LEASING GmbH bereits vor der tatsächlichen Beendigung des Organschaftsverhältnisses, im Jahresabschluss zum 31.12.2020. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betreffen Voraus- oder Überzahlungen von Kunden, insbesondere für das Jahr 2021 vorausbezahlte Leasingraten oder bereits geleistete Mietsonderzahlungen aus Verträgen mit Vertragsbeginn 2021. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten aus der Beschaffung von Leasinggegenständen in Höhe von EUR 94.764,00 (Vorjahr EUR 25.042,00) sowie erhaltene Kautionen diverser Leasingnehmer in Höhe von EUR 6.100,00 (Vorjahr EUR 14.000,00). Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen die Abgrenzung der forfaitierten Leasingverträge mit dem Barwert der zukünftig fällig werdenden Leasingraten sowie die anteiligen, bei Abschluss des Leasingvertrages vom Leasingnehmer geleisteten Mietsonderzahlungen für bereits in Miete gesetzte Verträge. Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für das Risiko der Rückzahlung von Vorsteuerbeträgen aus erlittenen Betrugsgeschäften, die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für eventuelle Gerichtskosten zur Verfolgung eigener Ansprüche. Das zum Bilanzstichtag eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert EUR 750.000,00. Die Gewinnabführung an den Gesellschafter beläuft sich nach Korrektur um den abführungsgesperrten Betrag auf EUR 20.348,54. 4. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinsaufwendungen enthalten EUR 30,79 (Vorjahr EUR 41,58) aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Die Provisionsaufwendungen enthalten im Wesentlichen Vertragsvermittlungsprovisionen, eine Lizenzvergütung sowie die Nebenkosten des Geldverkehrs. Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus Forderungsverkäufen, Kostenerstattungen, Versicherungsentschädigungen sowie aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen. Die periodenfremden Erträge betragen insgesamt EUR 20.129,31 (Vorjahr EUR 47.490,23); sie beinhalten die Auflösung von Rückstellungen und die Erträge aus abgeschriebenen Forderungen. Die auf Gegenstände des Leasingvermögens notwendigen außerplanmäßigen Abschreibungen infolge notleidend gewordener Verträge wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen (EUR 67.993,64; Vorjahr EUR 96.949,39). 5. Sonstige Angaben 1. Über die Restlaufzeiten von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie gegenüber Kunden informiert nachfolgende Übersicht:
Die Anderen Forderungen an Kreditinstitute beinhalten die Guthaben aus angelegten Kautionen, deren Fälligkeit sich nach der Laufzeit der Leasingverträge und der Rückzahlungsverpflichtung der erhaltenen Kautionen richtet (Gesamtlaufzeit i. d. R. zwischen 3 und 23 Monaten). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit (EUR 4.904.207,72) sowie die übrigen, täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (EUR 277.911,04) sind in voller Höhe durch die Sicherungsübereignung von Leasingobjekten sowie durch die sicherungsweise Abtretung ausstehender Leasingforderungen gesichert. Zum Abschlussstichtag bestehen keine Eventualverbindlichkeiten in Form von Gewährleistungsverträgen für fremde Verbindlichkeiten. 2. Mit Vertrag vom 01. Juli 2009 hat die ALTAPLAN LEASING GmbH das gesamte aktive Leasingneugeschäft ihres Mutterunternehmens ALTAMED LEASING GmbH einschließlich des Rechts auf die Nutzung der Marke "ALTAMED" erworben. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2028. Neben einer aktivierten und über die Vertragslaufzeit abgeschriebenen Einmalzahlung besteht die Gegenleistung aus einem jährlichen Nutzungsentgelt von zunächst EUR 60.000,00, welches sich ab 01. Januar 2023 auf jährlich EUR 30.000,00 reduziert. Daneben bestehen weitere Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt EUR 26.901,48 in Form von Wartungsverträgen sowie Mietverträgen für Büroräume mit Restlaufzeit bzw. Kündigungsfrist zwischen 9 und 12 Monaten. Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus den vorstehend genannten, nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften beträgt somit jährlich EUR 86.901,48. Davon bestehen EUR 60.000,00 gegenüber verbundenen Unternehmen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus abgeschlossenen und noch nicht erfüllten Leasingverträgen (= Bestellobligo) bestanden per 31. Dezember 2020 in Höhe von EUR 77.780,17. 3. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt in 2020: 9 Personen (ohne Geschäftsführung), davon 4 in Teilzeit und davon 1 geringfügig Beschäftigte. 4. Die im Inland für Dienstleistungen des Abschlussprüfers für auf das Geschäftsjahr 2020 entfallende Honorare betreffen ausschließlich die Abschlussprüfung und belaufen sich auf EUR 23.000,00. 5. Hinsichtlich der Angabe zu den Bezügen der Geschäftsführung macht die Gesellschaft von dem Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. 6. Der Gesamtbetrag im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB (Ausschüttungssperrbetrag) beträgt EUR 350.136,96; er resultiert aus der Aktivierung latenter Steuern. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres: Der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ALTAMED LEASING GmbH und der ALTAPLAN LEASING GmbH wurde von der ALTAMED LEASING GmbH mit Schreiben vom 29. Juni 2020 fristgerecht zum 31. Dezember 2020 gekündigt. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 9. März 2021. Ab dem Geschäftsjahr 2021 wird das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft zugerechnet und ist auch von dieser zu versteuern. Herr Manuel Posten, Elztal, Bankkaufmann wurde in 2021 zum Geschäftsführer bestellt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 5. Mai 2021. Die Geschäftsführerin Frau Tamara Saskia Haber, Worms, Dipl. Leasing- und Finanzfachwirtin scheidet zum 30. Juni 2021 aus der Geschäftsführung und dem Unternehmen aus. 8. Geschäftsführer im Jahr 2020 waren:
Grünstadt, 18. Mai 2021 Lagebericht 2020der ALTAPLAN LEASING GmbHA. Geschäftsmodell und Strategische Ausrichtung Unternehmensgegenstand ist die Vermietung von mobilen Wirtschaftsgütern, insbesondere das Finanzierungsleasing nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Es bestehen Teil- und Vollamortisationsverträge sowie in Einzelfällen Mietkaufverträge mit gewerblichen Inlandskunden. Hauptzielgruppe sind kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler. Grundsätzlich werden kurze Laufzeiten bis maximal 48 Monate angestrebt. Das Unternehmen agiert als mittelständischer Anbieter im Mobilienleasing, der sich durch individuelle Beratung und ganzheitliche Betrachtung mit hohen Objektkenntnissen auszeichnet. Neben dem Direktgeschäft pflegt die ALTAPLAN LEASING seit vielen Jahren Vertriebspartnerschaften mit Vermittlern und Vendoren. Unter der Marke "ALTAMED" blickt das Unternehmen auf jahrzehntelange Erfahrung mit Kunden und Lieferanten im Gesundheitswesen zurück. Die ALTAPLAN LEASING GmbH hat sich in den letzten Jahren überwiegend auf die Objektbereiche gebrauchte Kfz, Industrie- und Baumaschinen sowie LKW und Anhänger fokussiert. Weiter kann die ALTAPLAN LEASING GmbH auf jahrelange Erfahrung im Bereich Pferdeleasing zurückblicken. Das seit 2018 um höherklassige PKW erweiterte Objektportfolio konnte auch im Jahr 2020 weiter erhöht werden. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaft und Leasingmarkt Nach zehn Jahren Wirtschaftswachstum in Folge ging die Wirtschaftsleistung Deutschlands im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Krise erstmals wieder deutlich zurück. Das reale BIP sank um durchschnittlich 4,9% (2019: +0,6%). Zurückgegangen war das Bruttoinlandsprodukt zuletzt im Jahr 2009, als Deutschland wie die meisten anderen Länder weltweit von den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen war. Grund für den starken Einbruch 2020 sind die Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehende Shutdown der Wirtschaft. Der Neugeschäftseinbruch im Mobilienleasingmarkt in 2020 findet sich in unterschiedlicher Intensität in allen Objektgruppen wieder. Bei der Objektgruppe der Maschinen für die Produktion zeigt sich über das gesamte Jahr hinweg ein rückläufiges Neugeschäft gegenüber dem Rekordjahr 2019 (-18,3%). Deutlich besser verlief das Jahresende für den Fahrzeugbereich - insbesondere das Neugeschäft mit Pkw und Kombi profitierte von einem Nachholeffekt im IV. Quartal (-3,2% für das Gesamtjahr). Das Neugeschäft mit Bussen, Lkw und Hänger legt weniger stark zu (-12,4%). Gemessen an der Anzahl von Neuverträgen hat der Pkw-Sektor im Jahr 2020 Rückgänge verzeichnen müssen (-11,5%). Das anhaltend niedrige Zinsniveau setzt mittelständische, unabhängige Leasinggesellschaften weiterhin unter hohen Wettbewerbs- und Margendruck gegenüber größeren, banken- und herstellerabhängigen Mitbewerbern sowie Hausbanken. 2. Geschäftsverlauf Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die ALTAPLAN LEASING GmbH das Neugeschäft trotz der Corona-Pandemie analog dem Vorjahr konstant halten. Insgesamt wurde in 2020 ein Neugeschäft von TEUR 4.904 (Nettoanschaffungskosten zustande gekommener Leasing- und Mietkaufverträge ohne Verlängerungsverträge) akquiriert (Vorjahr: TEUR 4.903). Die Risikostruktur hat sich verbessert. Der Forfaitierungsanteil des neu in Miete gesetzten Geschäftes konnte deutlich gesteigert werden auf 76,2% (Vorjahr: 62,2%). Trotz anhaltendem Wettbewerbsdruck konnte die ALTAPLAN LEASING GmbH die durchschnittlichen Margen mit 9% oberhalb des Branchendurchschnitts halten. Aufgrund eines durchschnittlichen Nettoanschaffungspreises von TEUR 28 und der damit verbundenen überwiegend kleinteiligen Vertragsstruktur, gelang eine gute Risikostreuung. Weiterhin ausgebaut werden konnten zudem die fungiblen, wachstumstreibenden Objektgruppen LKW/Anhänger, Maschinen sowie gebrauchte Kraftfahrzeuge. Auch konnte die Zusammenarbeit mit langjährigen Refinanzierungspartnern weiter intensiviert und verbessert werden. 3. Lagebericht Vertragsbestand Der Bestand der verwalteten Leasing- und Mietkaufverträge belief sich per 31.12.2020 auf 623 (Vorjahr: 604 Verträge), davon sind 90% Teilamortisationsverträge mit Andienungsrecht. Alle Leasingverträge sind vollständig aktiviert und werden laufzeitkongruent abgeschrieben. Ertragslage Die Leasingerträge liegen 4% über den Vorjahreswerten, die Leasingaufwendungen sanken um 24%. Die Zinsaufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 16%. Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 4% gestiegen. Provisionsaufwendungen (hierunter fällt auch das jährliche Nutzungsentgelt i.H.v. TEUR 60 an die Organträgerin ALTAMED LEASING GmbH für die Nutzung der Marke "ALTAMED") sind mit 17% deutlich gesunken, während andere Verwaltungsaufwendungen (darunter auch Beratungs-, Fortbildungs- und Werbungskosten, Fremdhonorare sowie Finanzauskünfte) nahezu auf Vorjahresniveau sind (1,5%). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Forderungen infolge notleidender Verträge mussten nicht vorgenommen werden (Vorjahr: TEUR 31). Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Leasingvermögen beliefen sich auf TEUR 67 (Vorjahr TEUR 97). Die ALTAPLAN LEASING GmbH erzielte Umsatzerlöse (Leasingerträge) von TEUR 4.844, davon 42% aus forfaitierten Leasingverträgen und 9% aus Mietsonderzahlungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 63% gestiegen. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 21 (Vorjahr TEUR -204) und wurde an die Organträgerin ALTAMED LEASING GmbH abgeführt. Finanzlage Die Finanzlage des Unternehmens ist weiterhin sehr gut. Fällige Verbindlichkeiten werden unverzüglich sowie unter Ausnutzung angebotener Skonti beglichen. Forderungen werden durch das hauseigene Debitorenmanagement fortlaufend überwacht und in Zusammenarbeit mit Inkassopartnern sowie der kooperierenden Fachanwaltskanzlei aktiv eingetrieben. Die freie Liquidität betrug zum Stichtag 31.12.2020 TEUR 447 (Vorjahr: TEUR 444). Daneben bestehen Vorfinanzierungslinien der Refinanzierungspartner. Kontokorrentkredite mussten aufgrund der hohen eigenen Liquidität nicht in Anspruch genommen werden. Eigengenutztes Anlagevermögen wurde 2020 nicht angeschafft. Das Eigenkapital der ALTAPLAN LEASING GmbH bleibt unverändert bei TEUR 750, Durch die erhöhte Bilanzsumme sank die Eigenkapitalquote auf 6% (Vorjahr: 7%). Die Fremdkapitalquote blieb mit 46% auf dem Vorjahresniveau. Vermögenslage Geschäftstypisch wird die Vermögenslage durch das Leasingvermögen sowie die Forderungen aus Mietkaufverträgen geprägt. Der Restbuchwert des Leasingvermögens beläuft sich auf TEUR 10.431 (Vorjahr: TEUR 9.470) und beträgt damit 89% der Bilanzsumme. Forderungen aus Mietkaufverträgen spielen nach wie vor kaum eine Rolle. C. Prognosebericht Der Vertriebserfolg des Vorjahres konnte im 1. Quartal 2021 mit EUR 1,2 Mio. realisiertem Neugeschäft gehalten werden (1. Quartal 2020: EUR 1,3 Mio.). Der durchschnittliche Kaufpreis (TEUR 31) ist leicht gesunken (Vorjahreszeitraum: TEUR 33). Die durchschnittliche Marge (> 9%) blieb auf gleichem Niveau. Der Forfaitierungsanteil ist per 31.03.2021 ebenfalls angestiegen (76%; Vorjahr: 66%). Der Vertragsbestand betrug zum 31.03.2021 711 laufende Verträge (Vorjahr: 717). Da Frau Tamara Haber als Geschäftsführerin und Frau Simone Leim als Prokuristin und Geldwäschebeauftragte das Unternehmen bis 30.06.2021 verlassen haben werden und Frau Gudrun Brunner als Leiterin der Buchhaltung in Ruhestand geht, befindet sich die ALTAPLAN LEASING GmbH innerhalb der Führungsebene in einer kompletten Umstrukturierung. Ziel ist, eine neue Geschäftsorganisation zu schaffen, die das seit 2018 nahezu konstante Neugeschäftsvolumen von rund EUR 5 Mio. halten oder steigern kann und auch den Anforderungen in der anhaltenden Corona-Pandemie gerecht wird. Da ein Großteil des Neugeschäftsvolumens rund um die Branchen Transport und Bau angesiedelt ist, welche derzeit als stabil und mit niedrigem Ausfallrisiko gelten und die neue Geschäftsorganisation weitgehend aufgestellt ist, sollte die ALTAPLAN LEASING GmbH gut durch diese Krisenzeit kommen. D. Risikobericht 1. Risikopolitische Strategie Als Finanzdienstleistungsinstitut unterliegt die ALTAPLAN LEASING GmbH den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) einschließlich der konkretisierenden Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Dabei darf die Ausgestaltung der Institutsgröße sowie dem überschaubaren Risikogehalt der Geschäfte Rechnung tragen ("doppelte Proportionalität"). Schwerpunkte der Risikopolitik werden unterstrichen durch Vermeidung von Klumpenrisiken (Begrenzung des Gesamtobligos pro Risikoeinheit) sowie Verwertungsrisiken, welche wir durch Andienungsrechte kompensieren. Kurze Laufzeiten, eine konservative Restwertpolitik und die Hereinnahme von zusätzlichen Besicherungen wie Mietsonderzahlungen und Bürgschaften werden angestrebt. Um auch Adressausfallrisiken entgegen zu wirken und die Liquiditätsplanung zu stabilisieren, wird weiterhin ein möglichst hoher Forfaitierungsanteil angestrebt. Große Bedeutung wird zudem der Prävention vor betrügerischen Handlungen (u.a. Wertbetrug, Luftgeschäfte, Doppelfinanzierung, Stoßbetrug, Identitätsbetrug) und Unterschlagung zugemessen. 2. Prüfung und Überwachung von Engagements Neue Engagements werden anhand sämtlicher vorliegender Bonitätsdaten (u.a. Creditreform, Bankauskunft, SCHUFA, Jahresabschlüsse und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertungen) mittels hausinternem Scoring bewertet. Neben Bonitätskennziffern finden Werthaltigkeit und Fungibilität des angefragten Objektes sowie die Seriosität des Lieferanten besondere Berücksichtigung, aber auch Soft Facts zur Gewinnung eines runden Bildes ("Know your Customer"-Prinzip). Um auch für bonitätsstarke Kunden attraktiv zu sein, wird der Umfang angeforderter Unterlagen und Besicherungen risikoadäquat gestaffelt In jedem Fall werden Annahmeentscheidungen jedoch unter Auswertung sämtlicher vorliegender Unterlagen sowie unter strikter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips und der Trennung zwischen Markt und Marktfolge unterhalb der Geschäftsführungsebene getroffen. Bestandsengagements werden über die gesamte Vertragslaufzeit mittels Creditreform- und SCHUFA-Nachträgen, bei größeren Engagements zudem anhand angeforderter Jahresabschlüsse sowie bei besonderem Bedarf mittels Vor-Ort-Prüfungen und Nachrecherchen überwacht. Ausreichender Versicherungsschutz (Sach-, Maschinen-, Elektronikversicherung, bei Kraftfahrzeugen Vollkaskodeckung) wird sichergestellt und laufend überwacht, bei besonderen Objektgruppen (z.B. Gerüstmaterial, Pferde) werden weitergehende Versicherungen beauflagt (z.B. gegen Unterschlagung). 3. Weiterentwicklung der internen Sicherungssysteme Auf Basis eines von cp consultingpartner AG, Köln erstellten Risikohandbuches führt das Unternehmen zudem ein Risikoassessment samt Risikotragfähigkeitsberechnung laufend fort; danach wurden die identifizierten und quantifizierten Risiken zu jedem Zeitpunkt von der Risikodeckungsmasse getragen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) wurde durch die Geldwäschebeauftragten überwacht. Seit Mai 2018 überwacht ein externer Datenschutzbeauftragter die Umsetzung der novellierten Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Im März 2019 wurde ein Antrag auf Befreiung von der Einrichtung einer Risikocontrolling- und Compliance Funktion gemäß § 31 Absatz 2 2. Satz KWG gestellt. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 22.03.2019 bewilligt. Die Compliance Funktion ist seither direkt bei der Geschäftsleitung angesiedelt. Im Jahr 2020 wurde die Geldwäscheschulung für alle Mitarbeiter außer der Geschäftsleitung planmäßig durchgeführt. Das vom Frühjahr auf November 2020 verschobene Seminar "KWG-Aufsicht im Leasing" für die Geschäftsleitung konnte als Online-Seminar ebenfalls erfolgreich absolviert werden. Das Update für die Geldwäscheschulung 2021 soll angabegemäß im 2. Quartal 2021 veröffentlich werden. Die Position des Geldwäschebeauftragten sowie des Stellvertreters wird im zweiten Halbjahr 2021 im Zuge der Umstrukturierung neu besetzt
Grünstadt, im April 2021 Tamara Haber Prof. Dr. Bernhard Sünderhauf BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ALTAPLAN LEASING GmbH, Grünstadt Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ALTAPLAN LEASING GmbH, Grünstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALTAPLAN LEASING GmbH, Grünstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, den 1. Juni 2021 FIDES
Treuhand GmbH & Co. KG
de Witt, Wirtschaftsprüfer Spanier, Wirtschaftsprüfer |
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