MehrServices GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
250.598,00 |
156.277,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.338,00 |
6.684,00 |
| II.
Sachanlagen |
208.260,00 |
114.593,00 |
| III.
Finanzanlagen |
35.000,00 |
35.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.881.728,58 |
1.069.956,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.880.544,06 |
1.067.947,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.627,13 |
43.627,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.184,52 |
2.009,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.833,67 |
9.149,00 |
| Aktiva |
2.153.160,25 |
1.235.382,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
620.483,34 |
124.279,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-241.773,91 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
266.053,38 |
| IV.
Bilanzgewinn |
520.483,34 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
24.279,47 |
|
| B.
Rückstellungen |
479.884,95 |
136.554,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.030.135,21 |
974.548,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
778.117,62 |
687.395,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
252.017,59 |
287.153,55 |
| D.
Passive latente Steuern |
22.656,75 |
|
| Summe
Passiva |
2.153.160,25 |
1.235.382,73 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die MehrServices GmbH hat ihren Sitz in Münster
und ist eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts
Münster unter HRB 17786.
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen
aller Art für Energieversorgungsunternehmen sowie
für Auftraggeber weiterer Branchen. Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
Die MehrServices GmbH ist zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt. Ergänzende Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages waren nicht zu beachten.
Die Gesellschaft nimmt, gem. § 267 Abs. 1 und
§ 4 HGB, die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB
teilweise in Anspruch.
Der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über)
Gesellschafter(n) gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht,
ebenso der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für
Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß
§ 268 Abs. 4 und 5 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Soweit nachfolgend nichts Anderes beschrieben wird,
kamen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die
gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zur
Anwendung.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1.
Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert. Hierbei wurde eine Nutzungsdauer
von 3 Jahren zu Grunde gelegt.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger,
grundsätzlich linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von
3 bis 13 Jahren zugrunde.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2
EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
800,00 € nicht übersteigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Kurzfristige
Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger), liquide Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen sowie
kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Latente Steuern
Die Gesellschaft ist grundsätzlich von der
Abgrenzung der latenten Steuern nach §274a Nr. 4 HGB
befreit, ebenso von der Pflicht zur Angabe der Berechnung
der latenten Steuern nach § 288 Abs. 1 HGB i.V.m.
§ 285 Nr. 29 HGB.
Die Befreiungsvorschrift gilt nicht für das
Vorliegen von passiven latenten Steuern.
Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein
effektiver Steuersatz von 31,85 % zugrunde (15,83 %
für die Körperschafsteuer und 16,02 % für
die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen ergeben wird.
Die latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres
betragen 22.656,75 € (Vorjahr 0,00 €), hier
wurde eine Saldierung gem. § 274 Abs. 1 HGB
vorgenommen.
Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende
Änderungen am Saldo der latenten Steuern:
22.656,75 €.
Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr,
innerhalb eines Jahres fällig.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlten Stammkapital beträgt TE 100.
In der Gesellschafterversammlung vom 26. September
2023 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
festgestellt. Es wurde beschlossen, den sich aus
Jahresüberschuss und Verlustvortrag ergebenden
Bilanzgewinn in Höhe von 24.279,47 € auf neue
Rechnung vorzutragen.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
26.679,02 € (Vorjahr 104.677,62 €).
III.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die in 2023 erzielten Umsatzerlöse betreffen
fast ausschließlich Inlandserlöse.
IV.
Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt wurden 313 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Im Jahr 2023 waren zum Geschäftsführer
bestellt:
Frau Kerstin
Groß-Thomsen
|
Herr Dr. Bodo
Krönfeld
|
Herr Wolfgang Hartmann
|
Den Geschäftsführern wurden keine Darlehen
oder Vorschüsse gewährt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus
der Anmietung von Büroräumen in Höhe von
jährlich 40 T€. Aus weiteren Miet- und
Leasingverträgen resultieren zum Stichtag sonstige
finanzielle Verpflichtungen bis 2031 in Höhe von 223
T€, davon sind 116 T€ innerhalb eines Jahres
fällig. Zum Stichtag betragen die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen 1.178 T€
Nachtragsbericht
Es liegen keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung vor, die nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der
Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss nach Vorabschüttung in Höhe
von 496.203,87 €, zu Gunsten des Bilanzgewinns auf
neue Rechnung vorzutragen.
Münster,
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Kerstin
Groß-Thomsen
Dr. Bodo
Krönfeld
Wolfgang Hartmann
sonstige Berichtsbestandteile
Münster 15.08.2024
Kerstin Groß-Thomsen
Dr. Bodo Krönfeld
Wolfgang Hartmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2024
festgestellt.
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