Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 583
Vorher
ATLAS AUTO-LEASING Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
20.12.1971
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tSonstige Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Leasing-Geschäften, insbesondere von Automobilen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Müller
seit 19.1.2024
Geschäftsführer
Simone Schumacher
seit 19.1.2024
Prokura
Frank Elpers
seit 22.12.2022
Prokura
Christian Kiffe
seit 6.7.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Christian Kiffe
Münster
500.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATLAS AUTO-LEASING GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der atlas Auto-Leasing

1. Geschäftsverlauf

1.1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und Branche

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war im Geschäftsjahr 2023 rückläufig. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank nach Angabe des Statistischen Bundesamtes um 0,3 %. Trotz einer sich abschwächenden Inflationsrate und steigender Lohneinkommen blieb der private Konsum schwach, auch weil ein Teil des Kaufkraftplus gespart wurde. Die straffe Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) dämpfte die Investitionsnachfrage. Insgesamt kühlte sich die Konjunktur ab und die für die zweite Jahreshälfte erwartete Erholung blieb aus.

Mit der wieder verbesserten Liefersituation steigerten die inländischen Automobilhersteller ihre Produktion und bauten die Auftragsbestände des Vorjahres ab. Zugleich sanken die Neuwagenbestellungen laut dem Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) im schwachen Marktumfeld um 18 % gegenüber 2022. Hersteller und Herstellerbanken reagierten mit Rabattoffensiven. Die Konditionen von Großkunden erreichten zum Jahresende wieder das Vorkrisenniveau.

Gemäß Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden 2023 in Deutschland insgesamt 2,84 Mio. Pkw neu zugelassen. Das Wachstum von 7,3 % gegenüber dem Vorjahr war allein auf gewerbliche Zulassungen zurückzuführen. Der sog. "Flottenmarkt" erreichte laut Dataforce mit fast 1 Mio. Neuzulassungen einen Rekordwert. Insbesondere erfolgten deutlich mehr Zulassungen durch Autohersteller, den Autohandel und Autovermieter.

Während 2023 wieder mehr Benzin- und Diesel-betriebene Fahrzeuge zugelassen wurden, brach die Zulassungszahl der Plug-in-Hybriden nach Auslauf der staatlichen Förderung Ende 2022 um mehr als die Hälfte ein. Der Zulassungsanteil rein-elektrischer Pkw stieg leicht auf 18,4 % (Vj. 17,8 %), da gewerbliche Kunden noch bis August 2023 die "Umweltprämie" beantragen konnten. Private Kunden fragten dagegen trotz der bis zum 18. Dezember 2023 gültigen Förderung insgesamt weniger neue E-Autos nach.

Das Pkw-Leasing profitierte 2023 von der positiven Zulassungsentwicklung. Das Neugeschäft stieg nach Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) um 22,5 % auf 53,1 Mrd. €. Darin ist laut Deutsche Automobil Treuhand (DAT) aber der Anstieg des durchschnittlichen Pkw- Anschaffungspreises um 4,3 % enthalten. Der Anteil geleaster Pkw an den neu zugelassenen Fahrzeugen stieg von 43,0 % in 2022 auf 49,8 % in 2023. Doch haben die Lieferverzögerungen dazu geführt, dass viele 2023 neu bilanzierte Leasingverträge bereits in 2022 kontrahiert wurden.

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stieg 2023 nach Angabe des Verbands der Vereine Creditreform e.V. um 23,5 %. Kostenbelastungen und die schrumpfende Wirtschaftsleistung ließen die Insolvenzquote v.a. bei mittelständischen und großen Unternehmen ansteigen. Die Verbraucherinsolvenzen entwickelten sich dank der nach wie vor guten Arbeitsmarktlage stabil.

Die Besitzumschreibungen gebrauchter Fahrzeuge beliefen sich 2023 auf rd. 6 Mio. (Vj. 5,6 Mio.). Gemäß dem DAT-Report 2024 entspannten sich die Gebrauchtwagenpreise etwas, verharrten aber trotz besserer Neuwagenverfügbarkeit auf hohem Niveau. Kundenbefragungen der DAT ergaben, dass hierfür v.a. Kostengesichtspunkte und die Unsicherheit zur künftigen Entwicklung der Antriebsarten ausschlaggebend waren. Private Kunden verschoben daher oftmals geplante Autokäufe oder entschieden sich für einen Gebrauchten.

Leasing war auch 2023 eine wichtige Finanzierungsalternative für Unternehmen und die dominierende Finanzierungsform für gewerbliche Pkw-Flotten. Der Bundesverband Deutscher Leasingunternehmen e.V. (BDL) führt dafür zahlreiche Gründe an: Planungssicherheit, Liquiditätsersparnis, steuerliche Vorteile, attraktive Konditionen und ein moderner, umweltfreundlicherer Fuhrpark. Nach einer Studie von Dataforce sank die Leasingquote im Flottenmarkt 2023 zwar auf 58,8 % (Vj. 61,1 %). Doch war dies auf mangelnde Neuwagenverfügbarkeit zurückzuführen, die sich im Jahresverlauf auflöste. Dabei stieg der Full-Service-Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich. Laut Dataforce entschieden sich 2023 rd. 47 % der Unternehmen, ausschließlich Service- Leasingverträge abzuschließen, weitere 14 % nutzen teilweise Full-Service-Komponenten. Nur noch 39 % der gewerblichen Kunden entscheiden sich für das reine Finanzleasing.

Auch im Privatmarkt hat sich Leasing inzwischen erfolgreich etabliert. Gemäß dem DAT-Report stieg die Leasingquote beim privaten Neuwagenkauf 2023 von 22 % auf 25 %. Als Motiv gab die Mehrzahl der befragten Privatkunden an, das Leasing eine bequeme (kalkulierbare) Art sei, Auto zu fahren. Dabei wurde Privatleasing laut Dataforce besonders von jüngeren, männlichen Personen und Familien sowie bei E-Autos bevorzugt.

1.2. Umsatz- und Auftragsentwicklung

Die wesentlichen überwachten finanziellen Leistungsindikatoren sind das Neugeschäftsvolumen, das Leasingergebnis und das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit.

Für das Geschäftsjahr war ein moderater Anstieg des Neugeschäfts bei leicht rückläufigen Leasingerträgen sowie ein moderater Rückgang des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit geplant. Die Geschäftsentwicklung 2023 war im Wesentlichen plangemäß, wobei sich insbesondere das Neugeschäft über den Erwartungen entwickelt hat und daher nur ein unwesentlicher Rückgang des Ergebnisses der normalen Geschäftstätigkeit zu verzeichnen war.

Die Leasingerträge lagen mit 59,4 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr um 4,4% unter dem Vorjahreswert. Aufgrund der um 5,4 Mio. € überproportional gesunkenen Leasingaufwendungen von 42,4 Mio. € konnte insgesamt ein Anstieg des Leasingergebnisses gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Mio. € erreicht werden.

Das Neugeschäftsvolumen stieg auf 63,3 Mio. € und lag um 21,1% über dem Vorjahreswert von 52,3 Mio. €. Es wurde insbesondere wieder vermehrt kurzläufiges Geschäft kontrahiert. Damit bewegte sich die Gesellschaft zurück auf den langjährig von ihr verfolgten Wachstumspfad. Aufgrund des schnellen Zinsanstiegs war im Vorjahr aus risikopolitischen Gründen auf bestimmte Geschäfte verzichtet worden.

Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit liegt mit 0,8 Mio. € nur unwesentlich unter dem Vorjahresergebnis und damit über dem Planwert.

1.3. Investitionen

Die Investitionen von 58,9 Mio. € betrafen im Wesentlichen das Leasingvermögen. Diesen Zugängen standen Restbuchwertabgänge von 34,8 Mio. € und Abschreibungen von 11,3 Mio. € gegenüber. Die sonstigen Investitionen von 152 T€ entfielen u.a. auf die Website und die IT- Infrastruktur.

1.4. Finanzierung

Das kontrahierte Neugeschäft wurde - wie in den Vorjahren - überwiegend durch fristenkongruente Darlehen und zum geringen Teil im Wege der Forfaitierung finanziert. Infolge des Zinsanstiegs verteuerte sich die Refinanzierung. Zinsänderungsrisiken während der Vertragslaufzeiten wurden weitgehend ausgeschlossen. Bestanden Zinsänderungsrisiken, wurde diesen, soweit möglich, mit entsprechenden Absicherungsmaßnahmen begegnet. Die langfristigen Darlehen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr planmäßig getilgt.

1.5. Personal

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 11). Die quantitative und qualitative Personalausstattung entsprach zu jeder Zeit den betrieblichen Anforderungen, den Geschäftsaktivitäten und den eingegangenen Risiken.

Die persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden stellen einen entscheidenden Erfolgsfaktor der Gesellschaft dar. Aufgrund des Fachkräftemangels ist die Bedeutung der Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation gewachsen. Daher investierte die Gesellschaft auch 2023 in stellen- und aufgabenspezifische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und verbesserte das Arbeitsumfeld. Für die Mitarbeitergewinnung ist darüber hinaus die Attraktivität als Arbeitgeber am Universitätsstandort Münster wichtig.

1.6.Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Umweltbelange waren für den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft nicht direkt von Bedeutung. Zur Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzte die Gesellschaft auf zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren waren nicht relevant.

2. Lage der Gesellschaft / Geschäftsergebnis

2.1. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft beträgt zum Stichtag 81,0 Mio. € und übersteigt damit um 15,6 % den Vorjahreswert von 70,1 Mio. €. Auf das Leasingvermögen entfällt dabei ein Anteil von 92,0 % bzw. 74,6 Mio. €. Das übrige Anlagevermögen spielt nur eine untergeordnete Rolle. Sonstige wesentliche Positionen entfallen auf die Forderungen an Kunden in Höhe von 3,2 Mio. € und sonstige Vermögensgegenstände mit 1,5 Mio. €.

Die Gesellschaft finanziert sich im Wesentlichen durch Fremdkapitalaufnahme. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten summieren sich zum 31.12.2023 auf 67,1 Mio. €. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 3,6 Mio. € und liegt u.a. wegen angestiegener Forfaitierungen über dem Vorjahreswert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in erster Linie durch geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresende auf 4,9 Mio. € gesunken.

Das Eigenkapital steigt auf 3,4 Mio. €. Aufgrund der höheren Bilanzsumme reduziert sich die Eigenkapitalquote auf 4,2 %.

2.2. Finanzlage

Die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden Refinanzierungslinien sind ausreichend, um das geplante Neugeschäftsvolumen realisieren zu können. Zinsrisiken werden durch den Abschluss fristenkongruenter Darlehen mit fester Verzinsung weitgehend minimiert. Wenn darüber hinaus Zinsänderungsrisiken bestanden, wurden entsprechende Absicherungsmaßnahmen ergriffen. Im Einzelnen wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

2.3. Ertragslage

Die Entwicklung der Gesellschaft ist durch ein verbessertes Leasingergebnis gekennzeichnet, welches mit 17,0 Mio. € um 18,7 % über dem Vorjahr liegt. Trotz der zu Jahresbeginn teils noch eingeschränkten Neuwagenverfügbarkeit konnte das Neugeschäftsvolumen deutlich gesteigert werden. Das Ergebnis aus Gebrauchtwagenverkäufen lag aufgrund einer verringerten Stückzahl und leicht niedrigerer Verkaufspreise bei 0,9 Mio. € (Vj. 1,1 Mio. €).

Die gesamtwirtschaftliche Zinsentwicklung im Geschäftsjahr 2023 führte zu einer Verschlechterung des Zinsergebnisses um 1,4 Mio. € auf -2,5 Mio. €.

Die Abschreibungen haben sich entsprechend der Neugeschäftsentwicklung der letzten Jahre um 1,3 Mio. € auf 11,3 Mio. € erhöht.

Die Verwaltungsaufwendungen konnten trotz der allgemeinen Preissteigerungen mit 2,4 Mio. € nahezu auf Vorjahresniveau gehalten werden.

Insgesamt liegt das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 772 T€ nur leicht unter dem Vorjahreswert (791 T€). Ebenso liegt der Jahresüberschuss mit 353 T€ nur leicht unter dem Vorjahr (378 T€).

Die seit Jahren verfolgte konservative und risikoaverse Geschäftspolitik gereicht der Gesellschaft in Geschäftsjahr 2023 zum Vorteil und wird konsequent fortgeführt. Neben einer restriktiven Annahmepolitik werden Rückkaufvereinbarungen (RKV) mit konservativen Wertansätzen kombiniert. Die strategische Ausrichtung zielt auf langfristiges und kontinuierliches Wachstum. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts geordnet.

3. Risikomanagement

Als eine Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG ist das Finanzierungsleasinggeschäft erlaubnispflichtig und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Gesellschaft wurde die Erlaubnis zum Betreiben von Leasinggeschäften erteilt.

Die Geschäftsführung ist, unabhängig von internen Zuständigkeitsregelungen, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies bezieht sich unter Berücksichtigung nicht wesentlicher ausgelagerter Aktivitäten und Prozesse auf alle relevanten Elemente des Risikomanagements. Die Geschäftsführung ist sich dieser Verantwortlichkeit bewusst und wird dieser gerecht.

3.1. Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Von Finanzdienstleistungsinstituten sind insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) nach § 25a KWG zu beachten. Diese definieren die qualitativen Anforderungen an das Risikomanagement und sind insoweit maßgeblich, als vor dem Hintergrund der Institutsgröße sowie von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten geboten ist.

Die Gesellschaft hat die von den MaRisk geforderten angemessenen und wirksamen Risikosteuerungs- und Risikocontrolling-Prozesse für die wesentlichen Risikoarten (Adressausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle/sonstige Risiken) etabliert. Sie verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die die Einhaltung der vom Institut zu beachtenden gesetzlichen Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten gewährleistet.

3.2. Geldwäsche / Compliance

Die Leasinggesellschaft ist verpflichtet, Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen nach §§ 25h ff. KWG vorzunehmen. Daher hat sie Vorkehrungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen getroffen.

Ein der Geschäftsführung nachgeordneter Geldwäschebeauftragter sowie ein Vertreter wurden bestellt; den Anforderungen nach § 25h Abs. 7 KWG hinsichtlich der Einrichtung einer zentralen Stelle wurde nachgekommen.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft entsprechend der MaRisk-Anforderung eine Compliance- Beauftragte ernannt. Die Funktion stellt die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung relevanter rechtlicher Regelungen und Vorgaben sowie entsprechender Kontrollen sicher. Über ihre Tätigkeit unterrichtet die Compliance-Beauftragte periodisch, in der Regel einmal jährlich. Grundlagen hierfür sind die in einer Compliance-Risikoanalyse für das Unternehmen identifizierten wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben. Bei Vorliegen besonderer Ereignisse wird unverzüglich Bericht erstattet. Zudem unterstützt und berät die Compliance-Beauftragte die Geschäftsleitung in Bezug auf die Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben.

3.3. Risikostrategie

Die Risikostrategie des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, den Handlungsrahmen für das Risikomanagement der Gesellschaft zu setzen, um die in der Geschäftsstrategie formulierten Ziele unter Beachtung aller als wesentlich qualifizierten Risiken zu erreichen. Dabei muss die formulierte Risikostrategie gewährleisten, dass die wesentlichen Risiken erfasst, analysiert, bewertet, gesteuert wie auch kommuniziert und zutreffend im Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet werden. Sie dient letztlich auch der frühzeitigen Identifizierung potenzieller bestandsgefährdender Risiken.

Die Risikostrategie systematisiert den Umgang mit Risiken. Hierbei sind die folgenden Grundsätze maßgeblich:

Verzicht auf nicht mit der Risikostrategie zu vereinbarende Geschäfte

angemessenes Verhältnis zwischen Ertragschancen und Risiken

weitgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen

Derivateeinsatz nur zur Absicherung (d.h. zur Begrenzung) von Risikopositionen

Management auftretender Schadensfälle mit dem Ziel der Schadenbegrenzung

rechtliche Überprüfung aller wesentlichen Formulare und Verträge mit Dritten

3.4. Wesentliche Risikoarten

Die MaRisk verpflichten die Gesellschaft zum Management ihrer wesentlichen Risiken. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit verschafft sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen einen Überblick über die Risikosituation. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Risikoarten unterschieden:

Adressausfallrisiken,

Marktpreisrisiken,

Liquiditätsrisiken und

operationelle Risiken / sonstige Risiken.

a) Adressausfallrisiken

Als Adressausfallrisiken werden diejenigen Verlustgefahren qualifiziert, die aus Kreditausfällen, d.h. der Zahlungsunfähigkeit und/oder -unwilligkeit der Geschäftspartner, resultieren. Allgemein steigt dies im Fall einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage an. Die wesentlichen Adressausfallrisiken der Gesellschaft beziehen sich auf den Ausfall privater und gewerblicher Leasingnehmer bzw. Mietkäufer sowie von Automobilherstellern und -händlern, die sich zum Rückkauf von Leasingobjekten verpflichtet haben.

Die Gesellschaft hält für die sie treffenden Adressausfallrisiken ein etabliertes Kreditmanagement und eine risikoadäquate Geschäftsorganisation vor. Dabei sind Geschäfte, bei denen das Adressausfallrisiko aufgrund von Vertragsstrukturen auf Dritte verlagert wurde, grundsätzlich ausgenommen. Klumpenrisiken sind nicht erkennbar.

Alle Bonitäts- bzw. Kreditentscheidungen zu Neu- und Bestandskunden werden auf Einzelfallbasis anhand der vorgesehenen internen Kompetenzregelungen und unter Beachtung des Vier- Augen-Prinzips getroffen. Diese basieren auf branchenüblichen Auskünften sowie - bei Bestandskunden - auf historischen Zahlungserfahrungen.

Für Einzelentscheide begrenzter Höhe wird ein Scoring-System eingesetzt, dass die Kontrahierung einwandfreier Bonitäten und niedriger Risiken gewährleistet. Bei größeren Kreditengagements erfolgt die Vertragsannahme entsprechend vorgegebener, zeitlich befristeter Kreditlimite. Vor der Vergabe eines Limits wird regelmäßig die Vermögens- und Ertragslage des jeweiligen Geschäftspartners durch Einsichtnahme in Jahresabschlüsse und/oder betriebswirtschaftliche Auswertungen überprüft, um deren wirtschaftliche Stabilität beurteilen zu können. Ein laufendes Monitoring und regelmäßig wiederkehrende Überprüfungen während der Leasingvertragslaufzeit tragen zur Vermeidung bzw. Verringerung künftiger Risiken bei.

Leasing- und Mietkaufverträge dienen sui generis der Objektfinanzierung. Das jeweils finanzierte Objekt besichert, im Einzelfall ergänzt um weitere Sicherheiten, die Forderung aus dem Vertrag und ist untrennbar mit dieser verbunden. Bei Vertragsabschluss achtet die Gesellschaft auf eine hohe Sicherheitsqualität. Die Bewertung der Sicherheiten erfolgt anhand konservativer Wertansätze, die sich an branchenüblichen Marktpreisen und deren Marktpreisprognosen, langjährigen Datenhistorien und Erfahrungswerten der Gesellschaft orientieren. Ergeben sich in späteren Überprüfungen maßgeblich Differenzen zwischen Forderungshöhe und Sicherheitswert werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

b) Marktpreisrisiken

Die potenziellen Verluste aus Marktpreisschwankungen oder der Veränderung preisbeeinflussender Faktoren werden als Marktpreisrisiken bezeichnet. Für die Gesellschaft bestehen Marktpreisrisiken hinsichtlich der Werte von Leasingobjekten ohne RKV sowie der Finanzierungen mit variabler Verzinsung und/oder mit Laufzeitinkongruenzen.

Die Gesellschaft begrenzt ihre Marktpreisrisiken bei Leasingobjekten überwiegend durch den Abschluss von RKVs. Restwertrisiken geht die Gesellschaft trotz langjähriger Erfahrung nur begrenzt ein, da die Verwertungserlöse der Objekte von der künftigen Gebrauchtwagenpreisentwicklung abhängen. Die Gesellschaft legt Wert auf Marktpreisgerechtigkeit und Marktgängigkeit der Leasingobjekte und vermeidet Klumpenrisiken durch Diversifikation von Automarken und - modellen. Direkt zu verwertende Fahrzeuge werden regelmäßigen Wertprüfungen unterzogen, die sich an den aktuellen Marktpreisen und eigenen Erfahrungswerten orientieren.

Aus dem Leasinggrundgeschäft ergeben sich naturgemäß Zinsänderungsrisiken. Den Risiken in der Zeit von Vertragsabschluss bis zur Refinanzierung des Leasingobjektes wird durch vertraglich vereinbarte Zinsgleitklauseln begegnet. Die Risiken während der Vertragslaufzeit werden durch fristenkongruente Finanzierungen ausgeschlossen oder - falls dies nicht vollständig möglich ist - können diese mittels derivativer Absicherungen minimiert werden. Nach Vertragsende wird auf kurze Zahlungsziele und/oder Standzeiten von Leasingrückläufern geachtet, um Zinsdifferenzen zwischen kalkulierten Leasingvertragszins und Marktzins zu begrenzen.

c) Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, anstehende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt und/oder fristgerecht nachkommen zu können.

Für Leasinggesellschaften bestehen Liquiditätsrisiken insbesondere darin, dass das kontrahierte Neugeschäft aufgrund ungenügender Finanzierungslinien nicht platziert werden kann oder die Refinanzierung nur zu unerwartet hohen Kosten möglich ist.

Die Gesellschaft verfolgt daher wie in den Vorjahren ein dreistufiges Liquiditäts-Management:

Das kurzfristige Cash-Management steuert die liquiden Mittel unter Berücksichtigung der zu erwarteten Zahlungsflüsse der kommenden dreißig Tage.

Die mittelfristige Liquiditätsplanung betrachtet das kontrahierte und geplante (Neu-) Geschäft vor dem Hintergrund bestehender Refinanzierungslinien für einen Zeitraum bis zu einem Jahr.

Die langfristige Liquiditätsplanung sichert die strukturelle Liquidität der Gesellschaft und ermöglicht die strategische Unternehmensentwicklung vor dem Hintergrund geschäftspolitischer Ziele.

Die Gesellschaft verfügt über eine gewachsene, diversifizierte und solide Finanzierungsstruktur mit einem ausreichenden Finanzierungsrahmen.

Grundsätzlich können im Falle einer negativen Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte oder zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheit die Risikoaufschläge steigen. Auch kann eine weitergehende gesetzliche Regulierung des Finanzsektors zu erhöhten Eigenkapitalanforderungen und damit zu zusätzlichen Finanzierungskosten führen. Strukturelle Veränderungen in der Kreditwirtschaft könnten die Refinanzierung von Finanzinstituten nachhaltig verändern.

d) Operationelle Risiken

Als operationelle Risiken ergeben sich aus den geschäftlichen Transaktionen des Unternehmens. Hierunter sind u.a. personelle Risiken, IT-Risiken, rechtliche Risiken, Betrugs- und Veritätsrisiken sowie andere externe Einflüsse zu subsumieren. Aufgrund ihres übergreifenden Charakters sind operationelle Risiken von höchster Relevanz. Das Risikomanagement ist darauf ausgerichtet, diese Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Die für die Gesellschaft tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrem Know-how, ihren Fähigkeiten und Erfahrungen sind ein entscheidender Produktions- und Wettbewerbsfaktor im Leasingmarkt. Die quantitative und qualitative Personalausstattung ist daher von hoher Relevanz. Sie orientiert sich an betriebsinternen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation. Es ist sichergestellt, dass es bei längerfristiger Abwesenheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder steigender Fluktuation nicht zu nachhaltigen Störungen der Betriebsabläufe kommt. Die Mitarbeitenden verfügen bezogen auf ihre Position, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Ihre Zuverlässigkeit wird regelmäßig geprüft. Die Vergütungssysteme sind angemessen, transparent, geschlechtsneutral und auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Die Mitarbeitenden werden regelmäßig zu den Datenschutzregelungen belehrt und geschult.

Für die Abwicklung des Leasinggeschäfts sind leistungsfähige IT-Systeme und -Prozesse unabdingbar. Systemstörungen oder -ausfälle können zu erheblichen Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe führen und diese im Ernstfall sogar zum Erliegen bringen. Das Internet ist heute ein unverzichtbarer Teil der Geschäftsprozesse, birgt aber zusätzliche, nicht zu unterschätzende Risiken in Form erweiterter Datenschutzbestimmungen, Beachtung von Eigentumsrechten oder auch Cyberangriffen.

Umfang und Qualität der IT-Ausstattung entsprechen den betriebsinternen Anforderungen, den Geschäftsaktivitäten und der Risikosituation. Entsprechende Sicherungssysteme und Notfallkonzepte sind etabliert. Ein Informationssicherheitsmanagement ist eingerichtet. Ein Informationssicherheitsbeauftragter ist bestellt.

Betriebene IT-Systeme setzen in allen wesentlichen Bereichen auf Standardsoftwarelösungen. Zusammen mit den zugehörigen IT-Prozessen sichern sie jederzeit die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Daten. Deren Eignung wird regelmäßig von den fachlich und technisch zuständigen Mitarbeitenden bzw. externen IT-Dienstleistern geprüft. Verfügbare Updates werden kontinuierlich eingespielt. Dezentrales Arbeiten erfolgt ausschließlich über firmeneigene Geräte, wobei der Zugriff auf das Firmennetz verschlüsselt über VPN-Verbindungen erfolgt. Es ist sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre persönlichen Passwörter regelmäßig ändern und die Zugriffsrechte entsprechend ihrer Tätigkeit eingeschränkt sind. Mitarbeitende werden regelmäßig zur Informationssicherheit geschult.

Im Rahmen der Geschäftstätigkeit schließt die Gesellschaft eine Vielzahl von Verträgen. Bereits geringfügige vertragliche Ungenauigkeiten oder rechtliche Änderungen können erhebliche Schäden nach sich ziehen. Zum Ausschluss bzw. zur Minimierung der Rechtsrisiken wird ein standardisiertes Formularwesen mit geprüften Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesetzt. Wesentliche Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten und Dienstleistern werden vor Abschluss von fachkundigen Beratern beurteilt.

Um das latent bestehende Veritätsrisiko gering zu halten, werden sowohl die Leasingnehmer vor Vertragsabschluss als auch die Geschäftspartner im Rahmen der An- und Verkaufstätigkeiten von Leasingobjekten überprüft. Die Annahme von Bargeld unterliegt, neben den allgemeinen geldwäscherechtlichen Prüf- und Dokumentationspflichten, weiteren Kontrollen.

e) Sonstige Risiken

In der Kategorie der sonstigen Risiken ist vornehmlich das Geschäfts- und Absatzrisiko relevant. Darunter sind ertragsbelastende Marktveränderungen zu verstehen, die ungenügend oder nur zeitlich verzögert von der Gesellschaft kompensiert werden können. Detailliert werden diese im Abschnitt der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung ausgeführt.

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wirkt entscheidend auf die Investitionsneigung und Ausgabebereitschaft der Kunden und damit auf die Leasingnachfrage. In konjunkturellen Schwächephasen kann die Nachfrage sowohl der gewerblichen als auch privaten Kunden abnehmen. Gleichzeitig können die Ausfallrisiken bei Leasingnehmern und Rückkaufgaranten zunehmen und das Gebrauchtwagenpreisniveau absinken. Ein konjunktureller Abschwung kann sich daher in multipler Weise negativ auf die Rentabilität von Leasingverträgen auswirken.

Der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit liegt auf dem Leasing für gewerbliche Kunden. Abgesehen von allgemeinen konjunkturellen Einflüssen wird die Nachfrage von Unternehmenskunden auch durch die bilanzrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für das gewerbliche Fahrzeugleasing beeinflusst. Mangelnde Planungssicherheit hinsichtlich der steuerlichen Belastungen von Leasingverträgen, Bilanzierungsvorschriften, Dienstwagenregelungen oder zusätzlichen Kraftstoffsteuern können sich negativ auf die Investitionsbereitschaft auswirken.

Der Leasingmarkt in Deutschland wird unverändert von hersteller- und bankeigenen Gesellschaften dominiert. Diese verfügen aufgrund ihres Hintergrunds über vorteilhafte Einkaufskonditionen und/oder Refinanzierungsbedingungen. Im Automobilleasingmarkt kommt es daher immer wieder zu Wettbewerbsverzerrungen, die negativ auf die zu erzielenden Margen und damit auf die Ertragslage der Gesellschaft wirken. In der Vergangenheit hat die Gesellschaft aber mit Servicequalität, Flexibilität sowie Produkt- und Leistungsinnovation erfolgreich eigenständige Marktnischen besetzt und sich neue Wettbewerbspositionen erarbeitet.

Die sonstigen Risiken lassen sich von der Gesellschaft nur eingeschränkt beeinflussen. Durch Diversifikation der Geschäftsfelder kann einzelnen negativen Entwicklungen entgegengewirkt werden. Die Fokussierung der Gesellschaft auf das Automobilleasing verlangt jedoch eine hohe Spezialisierung in Bezug auf Mitarbeitende, Know-how, Prozesse und Systeme.

3.5. Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft beschreibt die Fähigkeit, Vermögens- und Ergebniseinbußen infolge von Risikoeintritten ohne Bestandsgefährdung und schwerwiegende negative Auswirkungen auszugleichen. Die Risikotragfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, wenn das laufende Risikopotenzial nicht höher als die vorhandene Risikodeckungsmasse zu bewerten ist.

Die Identifikation der wesentlichen Risiken erfolgt mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Risikoinventur und stellt die Grundlage für die Detailtiefe der Ausgestaltung der Risikomanagementprozesse und den Einbezug in die Risikotragfähigkeit dar.

Im Rahmen der quartalsweisen Risikoberichterstattung quantifiziert die Gesellschaft mittels möglichst realistischer Szenarien die konkreten Auswirkungen potenzieller Entwicklungen ihrer Adressausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken sowie operationeller / sonstiger Risiken auf ihre Geschäftstätigkeit und stellt diese, auch unter Berücksichtigung von Kombinationen, der Risikodeckungsmasse gegenüber. Die Gesellschaft leitet die Risikodeckungsmasse aus ihrem Risikodeckungspotenzial ab. Weitere durch die MaRisk vorgesehene Szenarien werden simuliert, so dass die Auswirkung eines schweren konjunkturellen Einbruchs aufgezeigt und auch ein inverser Stresstest durchgeführt wird.

Im Geschäftsjahr war die Risikotragfähigkeit zu jederzeit gegeben.

3.6. Notfallkonzept

Für Notfälle in zeitkritischen Aktivitäten und Prozessen ist vorgesorgt. Die im Notfallhandbuch festgehaltenen Maßnahmen sind geeignet das Ausmaß potenzieller Schäden zu reduzieren und den zeitnahen Wiederanlauf der Systeme sicherzustellen. Die Wirksamkeit und Angemessenheit des Notfallkonzeptes wird in regelmäßigen Notfalltests überprüft.

3.7. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Die Gesellschaft hat entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation getroffen sowie Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse eingerichtet. Das interne Kontrollsystem (IKS) inklusive Entscheidungen im 4-Augenprinzip, Arbeitsanweisungen und Funktionsbeschreibungen sowie Kompetenz- und Vertretungsregelungen ist langjährig etabliert.

Ein daraus abgeleitetes angemessenes und wirksames Risikomanagementsystem stellt sicher, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse die durch die Risikostrategie als wesentlich identifizierten Risiken frühzeitig und vollständig erkennen lassen (Risikoerkennung) und in ihrer Bedeutung in Hinblick auf die geschäftspolitischen Ziele beurteilt (Risikoanalyse) werden. Das Risikomanagement ist in der Lage, die Risiken gezielt und im Einklang mit der Strategie und der Risikotragfähigkeit zu steuern (Risikosteuerung), die Risiken systematisch und entscheidungsorientiert den Verantwortungsträgern aufzubereiten und zu berichten (Risikokommunikation) sowie zu überwachen (Risikoüberwachung) und diese in das Risikobewusstsein einfließen zu lassen. Die Gesellschaft hat die Risikocontrolling-Funktion entsprechend der MaRisk-Vorgaben etabliert.

3.8. Auslagerungen

Wesentliche Auslagerungen liegen nicht vor. Ein Auslagerungsbeauftragter ist bestellt.

3.9. Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken im aufsichtsrechtlichen Sinne sind Ereignisse und Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintritt tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation der Gesellschaft haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.

Die Leasingfinanzierung bezieht grundsätzlich den gesamten Lebenszyklus eines Leasingobjektes in die Betrachtung ein, was mit dem Modell einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft korrespondiert. Tätigkeitsbereiche und das geschäftliche Umfeld von Leasingkunden finden zudem in der Bonitätsprüfung maßgeblich Berücksichtigung.

Des Weiteren minimiert unsere auf die Vermeidung von Klumpenrisiken angelegte Risikostrategie sowie der geschäftliche Fokus auf das Inland mögliche Nachhaltigkeitsrisiken. Abhängigkeiten von potenziell reputationsschädigenden Branchen, Objekten, Kunden oder Lieferanten in umweltgeschädigten / von Naturkatastrophen betroffenen Regionen werden reduziert.

4. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Die konjunkturelle Erholung der deutschen Wirtschaft lässt weiter auf sich warten. Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) geht von einer stagnierenden Wirtschaftsleitung in der ersten Jahreshälfte 2024 aus. Insgesamt rechnen die Kieler Ökonomen für das laufende Jahr nur mit einem BIP- Anstieg von 0,1%. Erst 2025 dürfte das Wachstum wieder 1,2% betragen. Dabei sieht das IfW die deutsche Wirtschaft v.a. strukturell belastet. Trotz eines robusten Arbeitsmarktes, dem Fortbestehen des Fachkräftemangels und steigender Reallöhne dürfte sich das schwache konjunkturelle Umfeld bei der Investitionsnachfrage deutlich bemerkbar machen.

Nach der Zinserhöhungsphase hat die EZB die Leitzinsen zuletzt unverändert gelassen. Bei einer Inflationsrate von voraussichtlich 2,2% laut Statistischem Bundesamt im April 2024 in Deutschland wird im Juni die erste Zinssenkung erwartet; von weiteren Zinssenkungen bis Frühjahr 2025 ist auszugehen. Doch bleibt die Zinsprognose wegen konjunktureller Unklarheiten schwierig. Zudem bestehen weiterhin Unwägbarkeiten wie kriegerische Konflikte, die kurzfristig zu Preisanstiegen bei Gütern und Rohstoffen führen können.

Der ifo-Geschäftsklima-Index der Leasingwirtschaft deutet auf eine verbesserte Stimmungslage der Branche nach dem Tiefpunkt zu Jahresbeginn hin. Doch verweist der BDL auf ein wachsendes Investitionsdefizit. Die Ausrüstungsinvestitionen in Deutschland lagen 2023 preisbereinigt rd. 2% unter dem Wert von 2019. Als Investitionshemmnisse in Deutschland werden von rd. zwei von drei Unternehmen in einer Konjunkturumfrage des IW die ausufernde Bürokratie und Regulierung, das Niveau der Unternehmenssteuern und der Zustand der Infrastrukturen genannt.

Infolge der Antriebselektrifizierung wandelt sich die globale Autoindustrie dynamisch. Immer mehr batterieelektrisch angetriebene Modelle sind verfügbar. Einige Hersteller, wie z.B. Audi, fokussieren ihre Modellentwicklung ausschließlich auf die E-Mobilität. Andere, wie bspw. BMW, Toyota und inzwischen auch Mercedes, setzen weiterhin auch auf die Verbrennungstechnik. Derweil sind diverse Autobauer aus China mit elektrischen Modellen auf dem deutschen Markt vertreten. BYD, MG, Nio, Ora u.a. wollen das Absatzgeschehen in Deutschland und Europa mitbestimmen. AT- LAS hat bereits mit einigen Anbietern Lieferabkommen geschlossen.

Nach einer Studie von McKinsey wird der Markt für Elektromobilität in den kommenden Jahren deutlich wachsen, auch wenn künftige Marktanteile und der technische Fortschritt bei Batterietechnik und Ladeinfrastruktur abzuwarten bleiben. Nach Ansicht des DAT wird das Privatleasing zur präferierten Form der Absatzfinanzierung, insbesondere wenn Hersteller sich zur Restwertabsicherung auf breiter Front entscheiden. Wie wichtig dies ist, machten die Autovermieter Hertz und Sixt deutlich, die ihre E-Auto-Flotten wegen hoher Reparaturkosten und schlechter Wiederverkaufswerte reduzieren wollen. Laut McKinsey ist des Weiteren davon auszugehen, dass der Online-Vertrieb von Pkws an Privatkunden zunehmen wird. Bereits 2023 waren 29% der "Leads" der Internetplattform LeasingMarkt auf E-Autos bezogen.

Bis Ende April 2024 stiegen die Neuzulassungen in Deutschland nach Angabe des KBA um 7,8% gegenüber dem Vorjahr. Laut Dataforce gab es eine hohe Zahl "taktischer" Zulassungen durch Automobilhersteller, den Autohandel und von Autovermietern. Die Zulassungen vollelektrischer Pkw sanken dagegen deutlich, da Verbraucher nach Streichung der staatlichen Förderung verunsichert sind. Für das Gesamtjahr erwartet der VDA einen Rückgang um 1% auf 2,8 Mio. Einheiten, womit das Zulassungsniveau von 2019 um etwa % unterschritten wird. Während sich die Verkaufszahlen der Plug-In-Hybride etwas erholen sollten, prognostiziert der Verband für rein batterieelektrische Fahrzeuge einen Rückgang von 14%.

Der Autohandel profitierte 2023 von der Auslieferung im Vorjahr bestellter Neuwagen sowie den stabilen Gebrauchtwagenpreisen. Neben höheren Finanzierungskosten und rückläufigem Service-Bedarf wird der Absatz neuer Fahrzeuge für die Autohäuser 2024 herausfordernd sein. Viele Betriebe diversifizieren daher ihr Markenportfolio. Zugleich testen Automobilhersteller die Internet-Distribution oder stellen den Pkw-Vertrieb auf Agenturmodelle um. Die weitere Konzentration der Branche dürfte folgen. Ein Anstieg der Insolvenzen von Kfz-Betrieben ist nicht ausgeschlossen.

Die verbesserte Neuwagenverfügbarkeit wird bei Fortbestehen der schwachen privaten Pkw- Nachfrage die Automobilhersteller im zweiten Halbjahr 2024 zu weiteren Preissenkungen veranlassen. Der Angebotsüberhang bei E-Autos wird einen noch schärferen Preiskampf fördern. Dabei werden die den Markt dominierenden hersteller- und bankeneigenen Leasinggesellschaften nach absatzpolitischen Zielen handeln. Großabnehmer wie Autovermieter und Leasinggesellschaften können profitieren.

Aufgrund der konjunkturbedingten Zurückhaltung privater Kunden ist davon auszugehen, dass der Privatleasinganteil bei ATLAS 2024 sinkt. Erst ab Ende des Jahres ist wieder mit mehr Privatleasinggeschäften zu rechnen. Die Beschaffungspolitik wird darauf ausgerichtet. Mittelfristig bieten der Onlinevertrieb von Privatleasingangeboten und speziell des E-Auto-Leasings erhebliche Erfolgspotentiale für ATLAS als unabhängige Leasinggesellschaft.

Der Konditionswettbewerb dürfte bei reduzierter Zinsvolatilität zunehmen, obwohl das allgemein höhere Zinsniveau eine adäquatere Risikobepreisung ermöglichen sollte. Nach der zurückhaltenden Geschäftspolitik im steigenden Zinsumfeld beabsichtigt ATLAS sein Wachstum im Bereich kurzläufiger Finance-Leasinggeschäfte fortzusetzen. Bereits Ende des vergangenen Jahres wurde ein Teilvolumen kontrahiert und abgesichert.

Insbesondere in den Service-Bereichen werden Wachstumspotenziale ausgemacht. So sieht Dataforce den Trend zum Service-Leasing sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten Kunden ungebrochen. Dem BDL zufolge eröffnet Full-Service-Leasing den Leasinggesellschaften Chancen, sich vom klassischen Finanzierungsgeschäft zu differenzieren und Kunden im Sinne eines "One-stop-shopping" Zusatznutzen zu bieten und zu binden. ATLAS wird 2024 seinen vertrieblichen Fokus auf die Ausweitung des Geschäfts mit bonitätsstarken Fuhrpark- und Full-Service- Kunden legen, um mittelfristig den Service- und Dienstleistungsanteil zu steigern.

Für Fuhrparks ist die Elektrifizierung der Pkw-Flotte und die angestrebte CO 2 -Neutralität eine Herausforderung. Sie sehen sich zudem mit Kostensteigerungen und zunehmender Komplexität konfrontiert. Der Bedarf an professionellen Dienstleistungen und umfassendem Full-Service-Angeboten steigt. Kurzfristig werden Unternehmen durch Outsourcing Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen erzielen wollen. Mittel- und langfristig werden neue Leistungs- und Softwareangebote das Management von Multi-Brand-Flotten vereinfachen. Für unabhängige Leasinggesellschaften ergeben sich Wachstums- und Differenzierungsmöglichkeiten.

Die Vertriebs- und Objektkompetenz von ATLAS in Verbindung mit digitalisierten Geschäftsprozessen ermöglicht künftig weitreichende Effizienzgewinne und die Erschließung neue Kundengruppen. Deshalb soll die Digitalisierung der Geschäftsprozesse konsequent fortgeführt werden. Die Website des Unternehmens soll vermehrt zur Kundenkommunikation und -transaktion eingesetzt werden. Dank stetiger Investitionen in IT-Systeme und -Prozesse ist ATLAS zudem in der Lage, schnell und flexibel auf Marktänderungen sowie neue regulatorische Anforderungen zu reagieren. Daher wird die Gesellschaft auch 2024 wieder in die Informationstechnik und -sicherheit investieren. Es ist davon auszugehen, dass die IT-Kosten künftig ansteigen werden.

Für das laufende Jahr geht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) von einem leichten Anstieg der Besitzumschreibungen auf 6,2 Mio. aus. Gebrauchtwagen bieten vielen Konsumenten eine "bezahlbare" Mobilität. Doch können die Preise junger Gebrauchter wegen hoher Neuwagenlagerbestände und Rabattaktionen der Kfz-Hersteller sinken. Insbesondere dürften die Preise gebrauchter E-Autos 2024 unter Druck geraten. Die Preise klassischer Leasingrückläufer mit höheren Kilometerleistungen sollten hier i.d.R. weniger beeinflusst sein. Insgesamt geht ATLAS davon aus, dass sich die durchschnittlichen Gebrauchtwagenpreise 2024 leicht unter den Werten des Vorjahres bewegen werden. Wie sich die Preise gebrauchter Kfz unterschiedlicher Antriebsart auf längere Sicht entwickeln werden, ist unsicher. Die Ver- oder auch Entschärfung der EU-Abgasnormen für die Zulassung neuer Pkw kann sich dabei auf Markt- und Restwerte von Leasingfahrzeugen auswirken.

ATLAS sichert Objektwerte von Leasingfahrzeugen bei Kilometer-Leasingverträgen überwiegend durch RKVs ab. Zunehmend sind Kfz-Händler wieder vermehrt bereit, RKVs zu zeichnen. Gerade im Agenturvertrieb sichern sich Händler so Zugang zu attraktiven Leasingrückläufern. Bestehen Einkaufsvorteile ist es ggf. auch sinnvoll, eigenständig Vermarktungschancen zu wahren. Insgesamt beabsichtigt ATLAS, seine langjährig erfolgreiche, konservative Restwertpolitik im aktuellen Marktumfeld fortzusetzen.

Zahlungsausfälle privater und gewerblicher Kunden bewegen sich bislang auf niedrigem Niveau. Doch können sich allgemeine Kostensteigerungen und die schwache konjunkturelle Lage in Ausfallquoten der Unternehmen niederschlagen. Mit dem etablierten Forderungsmanagement- und Inkassoprozessen sieht sich ATLAS jedoch hierfür gerüstet.

Den Herausforderungen des zunehmenden Fachkräftemangels begegnet die Gesellschaft neben attraktiven Vergütungen durch Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und -bindung sowie einem adäquaten Arbeitsumfeld. Zugleich wird die Attraktivität als Arbeitgeber im lokalen Umfeld weiter gesteigert und der Recruiting-Prozess intensiviert und digitalisiert. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Personalkosten in den kommenden Jahren ansteigen werden.

ATLAS arbeitet langjährig vertrauensvoll mit einem stabilen, diversifizierten Kreis von Refinanzierungspartnern zusammen. In Hinblick auf das angestrebte Wachstum sind bestehende Kreditrahmen gezielt zu erweitern und einzelne neue Partner zu gewinnen. Im heterogenen Wettbewerbsumfeld bedarf es mehr denn je einer markt- und risikogerechten Konditionierung und einer - trotz stetig steigender Regulation - effizienten, digitalen Abwicklung.

Vor dem Hintergrund des schwachen gesamtwirtschaftlichen Ausblicks und der dynamischen Veränderung der Automobilwirtschaft beabsichtigt ATLAS, die bislang verfolgte, ausgewogene Risikostrategie fortzuführen, das Geschäftsmodell weiterzuentwickeln sowie den eingeschlagenen Wachstumskurs mit Augenmaß fortzusetzen.

Im laufenden Geschäftsjahr soll das Neugeschäft erneut moderat gesteigert werden. Im Vordergrund steht die Ausweitung des Geschäfts mit bonitätsstarken Fuhrpark- und Full-Service-Kunden, um mittelfristig den Service- und Dienstleistungsanteil zu erhöhen. Nach der geschäftspolitischen Zurückhaltung in der Phase des Zinsanstiegs soll 2024 ein höherer Anteil kurzläufiges Geschäft kontrahiert werden. Aufgrund der konjunkturbedingten Zurückhaltung privater Kunden ist davon auszugehen, dass der Privatleasinganteil 2024 sinkt. Erst ab Ende des Jahres ist wieder mit mehr Privatleasinggeschäften zu rechnen.

Intensiverer Wettbewerb, leicht sinkende Gebrauchtwagenpreise sowie ggf. höhere Zahlungsausfälle bei gewerblichen Kunden dürften das Leasingergebnis 2024 reduzieren. Zudem werden weiter steigende Personalkosten sowie die geplanten Mehraufwendungen für Informationstechnik und -sicherheit das Jahresergebnis belasten. Zeit- und Effizienzgewinne aus der stetigen Digitalisierung der operativen Geschäftsprozesse ermöglichen Kostenreduzierungen und führen zu positiven Ergebniseffekten in 2024. Insgesamt wird ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr 2024 leicht unterhalb des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2023 erwartet.

Mittel- und langfristig bietet der Auto-Leasing-Markt vielversprechende Chancen für hersteller- und bankenunabhängige Leasinggesellschaften. Im Bereich Fuhrparkleasing und im Online-Vertrieb - insbesondere von elektrischen Pkw - bestehen künftige Wachstums- und Ertragspotenziale. Entscheidend für deren Realisierung sind effiziente, digitale Prozesse sowie die Bewältigung des Fachkräftemangels. Als unabhängige Leasinggesellschaft mit hoher Service-Orientierung und langjähriger Markt- und Objektkenntnis bestehen für ATLAS hervorragende Aussichten, eine zukunftsträchtige Wettbewerbsposition im Leasing- und Mobilitätsmarkt zu erreichen.

 

Münster, den 31. Mai 2024

Christian Kiffe, Geschäftsführer

Sebastian Müller, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
1. Barreserve
Kassenbestand 638,83 928,14
2. Forderungen an Kreditinstitute
täglich fällig 1.031.553,07 174.733,22
3. Forderungen an Kunden 3.159.335,90 3.297.814,73
4. Leasingvermögen 74.565.058,22 61.586.301,18
5. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 428.483,76 505.949,87
b) geleistete Anzahlungen 2.465,00 21.412,25
430.948,76 527.362,12
6. Sachanlagen 167.135,53 141.416,49
7. Sonstige Vermögensgegenstände 1.470.925,39 4.190.610,59
8. Rechnungsabgrenzungsposten 203.487,48 166.054,64
81.029.083,18 70.085.221,11

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 4.185.481,31 5.664.144,40
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 62.903.392,30 48.621.063,63
67.088.873,61 54.285.208,03
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
andere Verbindlichkeiten
täglich fällig 343.891,65 282.929,33
3. Sonstige Verbindlichkeiten 4.856.964,89 7.772.639,93
4. Rechnungsabgrenzungsposten 3.619.402,68 3.076.791,19
5. Passive latente Steuern 1.219.120,00 1.027.120,00
6. Rückstellungen
andere Rückstellungen 513.844,18 431.845,30
7. Eigenkapital
a) Stammkapital 500.000,00 500.000,00
b) Kapitalrücklage 1.500.000,00 1.500.000,00
c) Gewinnrücklage
andere Gewinnrücklage 750.000,00 750.000,00
d) Bilanzgewinn 636.986,17 458.687,33
3.386.986,17 3.208.687,33
81.029.083,18 70.085.221,11

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Leasingerträge 59.443.427,64 62.146.285,43
2. Leasingaufwendungen 42.408.635,03 47.799.112,41
17.034.792,61 14.347.173,02
3. Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 107.533,45 70.093,09
4. Zinsaufwendungen 2.656.080,61 1.210.319,23
-2.548.547,16 -1.140.226,14
5. Provisionsaufwendungen 36.058,70 86.657,61
6. Sonstige betriebliche Erträge 52.250,65 24.458,15
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 803.063,93 789.457,01
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 122.577,91 130.762,61
b) andere Verwaltungsaufwendungen 1.435.181,81 1.308.034,13
2.360.823,65 2.228.253,75
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen
a) auf Leasingvermögen 11.122.700,14 9.908.347,34
b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 225.295,74 155.972,48
11.347.995,88 10.064.319,82
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 21.736,71 61.311,43
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 771.881,16 790.862,42
11. Steuern vom Einkommen und Ertrag 192.032,00 217.666,00
12. Sonstige Steuern 226.550,32 195.424,25
13. Jahresüberschuss 353.298,84 377.772,17
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 458.687,33 155.915,16
15. Gewinnausschüttung 175.000,00 75.000,00
16. Bilanzgewinn 636.986,17 458.687,33

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

der atlas Auto-Leasing

1. Allgemeine Angaben, Registergericht und Handelsregisternummer

Die ATLAS AUTO-LEASING GmbH als Leasinggesellschaft ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG. Die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt vor.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. und §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Aufgrund von § 340 a Abs. 1 HGB können keine größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Deshalb wurden die für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB geltenden Regelungen beachtet.

Aufgrund der Anwendung der Regelungen des KWG erfolgt der Ausweis in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der in § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen Formblätter. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist die Staffelform gewählt. Die §§ 28 bis 33 RechKredV werden berücksichtigt.

Gemäß § 340f Abs. 3 HGB i.V.m. § 32 RechKredV wird von einer Verrechnung der Position "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" mit der Position "Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft" (Nettoausweis) Gebrauch gemacht.

Die ATLAS AUTO-LEASING GmbH mit Sitz in Münster wird beim Amtsgericht Münster in der Abteilung B unter der Nummer HRB 583 geführt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennbetrag bilanziert.

Die Bewertung der Forderungen an Kunden erfolgte nach dem Niederstwertprinzip. Allen erkennbaren Adress- und Ausfallrisiken wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Zinserträge wurden nicht mehr erfolgswirksam gebucht, wenn ein Zufluss der Zinsforderung gefährdet war.

Das Leasingvermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgten unter Berücksichtigung des Restbuchwertes linear über die Laufzeit des Leasingvertrages. Zuschreibungen wurden vorgenommen, sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen.

Die immateriellen Anlagewerte und die übrigen Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, bewertet.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von jeweils unter 800,00 € wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen (§ 6 Abs. 2 EStG) voll abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Für spezielle Ausfallrisiken wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalwert bzw. zum Erfüllungsbetrag. Die in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellten Verkaufserlöse aus der Forfaitierung von Forderungen werden linear über die Laufzeit der einzelnen Leasingverträge aufgelöst. Darüber hinaus beinhaltet der Passive Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzte Mietsonderzahlungen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.

Die Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und Wagnisse in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Bewertungsmethoden aus dem Vorjahr werden unverändert fortgeführt.

3. Erläuterung zur Bilanz

In den Bilanzposten sind folgende Beträge enthalten, die das Leasinggeschäft betreffen:

Bilanzposten 2023 2022
(T€) (T€)
Forderungen an Kunden 3.159 3.298
Leasingvermögen 74.565 61.586
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 203 166
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 67.089 54.285
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 344 283
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3.619 3.077
Passive latente Steuern 1.219 1.027

Die Position "Forderungen an Kunden" enthält Forderungen aus Mietkaufverträgen in Höhe von 1.571 T€ (Vj. 1.999 T€).

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. Die im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude sind angemietet. Der unter den Sachanlagen ausgewiesene Gesamtbetrag der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt inklusive geringwertiger Anlagegüter 167 T€ (Vj. 141 T€).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 871 T€ (Vj. 2.215 T€), Steuerforderungen in Höhe von 224 T€ (Vj. 1.430 T€) sowie Forderungen gegen Versicherungen in Höhe von 179 T€ (Vj. 251 T€) enthalten. Es werden zudem ausstehende Bonus-Gutschriften in Höhe von 21 T€ (Vj. 20 T€) ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen.

Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten:

in T€ < 3 Monate > 3 Monate und < 1 Jahr > 1 Jahr und < 5 Jahre > 5 Jahre Gesamt
Aktivposten
Forderungen an Kunden 1.103 509 1.544 3 3.159
Passivposten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (incl. Termingelder) 17.096 26.483 19.085 239 62.903

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Abtretung der Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen sowie durch Sicherungsübereignung der finanzierten Leasingfahrzeuge gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden beinhalten insbesondere Kautionsverbindlichkeiten in Höhe von 309 T€ (Vj. 245 T€), die im Wesentlichen eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweisen.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.763 T€ (Vj. 7.679 T€). Darüber hinaus sind hier Verbindlichkeiten aus Steuern von 79 T€ (Vj. 24 T€) enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten weisen Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr auf.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen mit 2.215 T€ (Vj. 1.633 T€) vereinnahmte Zahlungen aus Forderungsverkäufen und mit 1.150 T€ (Vj. 1.245 T€) Mietsonderzahlungen aus dem Leasinggeschäft. Die Forderungsverkäufe sind in voller Höhe durch Sicherungsübereignung der finanzierten Leasingfahrzeuge gesichert.

Die latenten Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der verbleibende passive Steuersaldo von 1.219 T€ (Passivüberhang) beinhaltet verrechnete aktive latente Steuern von 316 T€ (Vj. 177 T€).

Entwicklung der latenten Steuersalden:

in T€ Stand zu Beginn des Geschäftsjahres Veränderung Stand zu Ende des Geschäftsjahres
Aktive latente Steuern 177 139 316
Passive latente Steuern 1.204 331 1.535

Die aktiven latenten Steuern betreffen körperschaft- und gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge wurden mit 15,8 % und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge mit 16,1 % bewertet.

Passive latente Steuern ergaben sich wegen unterschiedlich gewählter steuerlicher und handelsrechtlicher Abschreibungsmethoden bei den Leasingfahrzeugen. Die Bewertung erfolgte mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen (31,9 %).

Bei den anderen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um ausstehende Eingangsrechnungen von 211 T€, ausstehende Serviceleistungen im Rahmen von Wartungsverträgen in Höhe von 174 T€ und Jahresabschlusskosten von 42 T€.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft nahezu ausschließlich in Deutschland. Die Leasingerträge, Zinserträge und sonstigen betrieblichen Erträge entfallen daher fast vollständig auf das Inland.

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 52 T€ (Vj. 24 T€). Sie enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 44 T€ (Vj. 18 T€), insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen von 76 T€ (Vj. 60 T€).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 192 T€ (Vj. 218 T€) resultieren vollständig aus der Anpassung der latenten Steuern.

5. Sonstige Angaben

Zum Zwecke der Refinanzierung wurden zukünftige Forderungen aus Leasingverträgen forfaitiert. Der Barwert der verkauften, noch offenen Raten betrug 2,2 Mio. €. Im Berichtsjahr kam es durch die Forfaitierung zu Liquiditätszuflüssen in Höhe von 1,6 Mio. €.

Mit der Schwestergesellschaft AVV Autovermietung GmbH, Münster (nahestehendes Unternehmen), bestehen wechselseitige Dienstleistungsbeziehungen. Von der Schwestergesellschaft werden Personalressourcen für Sachbearbeitung und Kfz-Logistik eingekauft. Im Geschäftsjahr 2023 wurden hierfür 536 T€ berechnet. Die Schwestergesellschaft wiederum nimmt über Dienstleistungs- und Mietverträge diverse kaufmännischer Dienstleistungen in Anspruch und mietet Büro- bzw. Stellplatzflächen an. Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Erlöse der ATLAS AUTO- LEASING GmbH hieraus 40,2 T€.

Für die AVV Autovermietung GmbH, Münster, wurden Bürgschaftsverpflichtungen für den Erwerb von Fahrzeugen in Höhe von 35 T€ eingegangen. Aufgrund einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Schwestergesellschaft wird nicht mit einer Inanspruchnahme aus diesen Bürgschaftsverpflichtungen gerechnet.

Zudem bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Langzeitmietverträgen zwecks Beschaffung von Leasingobjekten. Die finanziellen Verpflichtungen hieraus belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 3.529 T€ (davon 2.028 T€ gegenüber der AVV Autovermietung GmbH, Münster) bei einer Restlaufzeit von bis zu rd. 4 Jahren. Die finanziellen Verpflichtungen aus der Anmietung der Büro- und Geschäftsräume sowie Lagerflächen betragen jährlich 109 T€ bei einer Restlaufzeit von rd. einem Jahr.

Die Gesellschaft hat im Dezember 2022 eine Zinsswapvereinbarung über 2.000 T€ mit einer Laufzeit von Juli 2023 bis Juni 2024 abgeschlossen. Der Marktwert zum 31. Dezember 2023 beträgt -7 T€. Zudem wurde im Dezember 2023 eine weitere Zinsswapvereinbarung über 2.000 T€ mit einer Laufzeit von Juli 2024 bis Juni 2025 abgeschlossen. Der Marktwert zum Bilanzstichtag beträgt 9 T€. Die Bewertung erfolgt durch Abzinsung von Zahlungsströmen unter Berücksichtigung marktgerechter Zinsstrukturkurven.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10 Angestellte beschäftigt. Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar beträgt im Geschäftsjahr 83 T€, davon entfallen 76 T€ auf Abschlussprüfungsleistungen und 7 T€ auf Steuerberatungsleistungen.

Gemäß Ergebnisverwendungsvorschlag wird das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 auf neue Rechnung vorgetragen.

Zum gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer war im Berichtsjahr bestellt:

Herr Christian Kiffe, Dipl.-Kfm., Münster

Zum 1. Januar 2024 wurde Herr Sebastian Müller, Kfm., Münster, als weiterer Geschäftsführer bestellt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 19. Januar 2024. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Berichtsjahres haben sich nicht ergeben.

 

Münster, den 31. Mai 2024

Christian Kiffe, Geschäftsführer

Sebastian Müller, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens der ATLAS AUTO-LEASING GmbH, Münster, im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Leasingvermögen
a) Leasingfahrzeuge 73.830.625,51 57.093.867,59 0,00 44.994.818,92 85.929.674,18
b) Fahrzeuge vor Laufzeitbeginn 0,00 1.808.670,09 0,00 0,00 1.808.670,09
73.830.625,51 58.902.537,68 0,00 44.994.818,92 87.738.344,27
2. Immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen
a) Immaterielle Anlagewerte
1) Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.201.056,98 56.539,25 21.412,25 0,00 1.279.008,48
2) Geleistete Anzahlungen 21.412,25 2.465,00 -21.412,25 0,00 2.465,00
1.222.469,23 59.004,25 0,00 0,00 1.281.473,48
b) Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 572.439,87 93.145,87 0,00 11.466,13 654.119,61
1.794.909,10 152.150,12 0,00 11.466,13 1.935.593,09
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
1. Leasingvermögen
a) Leasingfahrzeuge 12.244.324,33 11.050.300,14 10.193.738,42 13.100.886,05
b) Fahrzeuge vor Laufzeitbeginn 0,00 72.400,00 72.400,00
12.244.324,33 11.122.700,14 10.193.738,42 13.173.286,05
2. Immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen
a) Immaterielle Anlagewerte
1) Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 695.107,11 155.417,61 0,00 850.524,72
2) Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
695.107,11 155.417,61 0,00 850.524,72
b) Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 431.023,38 69.878,13 13.917,43 486.984,08
1.126.130,49 225.295,74 13.917,43 1.337.508,80
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
1. Leasingvermögen
a) Leasingfahrzeuge 72.828.788,13 61.586.301,18
b) Fahrzeuge vor Laufzeitbeginn 1.736.270,09 0,00
74.565.058,22 61.586.301,18
2. Immaterielle Anlagenwerte und Sachanlagen
a) Immaterielle Anlagewerte
1) Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 428.483,76 505.949,87
2) Geleistete Anzahlungen 2.465,00 21.412,25
430.948,76 527.362,12
b) Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 167.135,53 141.416,49
598.084,29 668.778,61

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ATLAS AUTO-LEASING GmbH, Münster

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ATLAS AUTO-LEASING GmbH, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ATLAS AUTO-LEASING GmbH, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 31. Mai 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Thorsten Benthien, Wirtschaftsprüfer

Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Gesellschafterversammlung am 28.10.2024 festgestellt.

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