Hans Unkelbach GmbHLiquidiert

50969 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 3304
Eingetragen
23.6.1967
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und KältehandelGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
der Betrieb eines Unternehmens der Gasund Wasserinstallation sowie des Heizungs- und Lüftungsbaus unter Fortführung des bisher von der Hans Unkelach GmbH & Co. KG - HRA 6294 - in Köln betriebenen Unternehmens.

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Quadflieg
seit 23.8.2007
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hans Unkelbach GmbH

Herthastr. 50, 50969 Köln

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 9.008,00 11.487,00
I. Sachanlagen 9.008,00 11.487,00
B. Umlaufvermögen 134.498,45 199.553,92
I. Vorräte 93.428,15 153.343,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.800,68 36.755,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 269,62 9.455,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 368,40 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 143.874,85 211.040,92

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 17.530,20 54.753,65
I. gezeichnetes Kapital 62.000,00 62.000,00
II. Verlustvortrag 7.246,35 8.244,96
III. Jahresfehlbetrag 37.223,45 -998,61
B. Rückstellungen 9.158,00 12.810,40
C. Verbindlichkeiten 117.186,65 143.476,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 143.874,85 211.040,92

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis 31.12.2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
I.
 

 
Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

 

 
   
 

 
 
 

 

 

 

 

 

 
1.
 
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB)
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 
Der Jahresabschluß wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des dritten

 

 

 
Buches des HGB erstellt.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Die Bewertungsmethoden sowie die Form der Darstellung wurden gegenüber

 

 

 
dem Vorjahr beibehalten.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlage-

 

 

 
vermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen

 

 

 
gemindert wurden.
 

 

 

 

 

 
Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
 

 

 

 
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2

 

 

 
EStG Gebrauch gemacht.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungs-

 

 

 
kosten bewertet.
 

 

 

 

 
Wertberichtigungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Aufwendungen, die eine bestimmte

 

 

 
Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktiv abgegrenzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens

 

 

 
aufgestellt.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
2.
 
Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

 

 
(§ 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB)
 

 

 

 

 

 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet.

 

 

 

 

 

 

 

 
3.
 
Zuschreibungen nach § 280 Abs. 2 HGB waren nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

 
4.
 
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren

 

 

 
nicht vorzunehmen.
 

 

 

 

 

 
Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden nicht vorge-

 

 

 
nommen.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
   
 
 
II.
 

 
Angaben zur Bilanz und einzelnen Bilanzposten

 

 

 

 

 

 

 

 
1.
 
Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungsposten

 

 

 
( § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB )
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Körperschaftsteuerforderungen f. 2006
 

 

 

 

 

 

 

 
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
- 2 -
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
- 2 -
 

 

 

 

 

 

 

 

 
2.
 
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten
 
 

 

 

 

 

 

 

 
a) Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind-

 

 

 
lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen,

 

 

 
die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
b) Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem dargestellten Verbindlichkeitsspiegel:

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Art der
 
Gesamt-

 

 

 
Verbindlichkeit betrag kl. 1 Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
gegenüber Kreditinstituten 66.152,28 € 66.152,28 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
aus Lieferungen u. Leistungen 18.328,64 € 18.328,64 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
gegenüber Gesellschaftern 0,00 €
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Sonstige kurzfr. Verbindl. 32.705,73 € 15.952,60 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
117.186,65 € 100.433,52 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind,

 

 

 
wie Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen etc., liegen nicht vor ( § 285 Nr. 3 HGB ).

 

 

 

 

 

 

 

 

 
d) Haftungsverhältnisse aus Eventualverbindlichkeiten, namentlich Verbindlichkeiten

 

 

 
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und

 

 

 
Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus

 

 

 
der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen neben der bereits

 

 

 
dargestellten Absicherung des Darlehens nicht ( § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB ).

 

 

 

 

 

 

 

 

 
e) Es wurden keine Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet ( § 285 Nr. 5 HGB ).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
III.
 

 
Angaben zur GuV und einzelnen GuV-Posten  

 

 

 

 

 

 

 

 
1.
 
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage

 

 

 
von Bedeutung waren, sind nicht entstanden ( § 277 Abs.4 S.3 HGB).

 

 

 

 

 

 

 

 
2.
 
Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit für die Beurteilung der Ertragslage
 
 

 
nicht unerheblicher Bedeutung, sind in den GuV-Posten nicht enthalten

 

 

 
( § 277 Abs. 4 S. 3 HGB ).
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
- 3 -
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
- 3 -
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
IV.
 

 
Weitergehende Pflichtangaben    

 

 

 

 

 

 

 

 
1)
 
Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

 

 

 
( § 285 Nr.9a HGB ).
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Es wurden im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

 

 

 

 

 

 

 
2)
 
Angabe der geleisteten Gesamtbezüge an die Geschäftsführer ( § 285 Nr. 9a HGB )

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Die Geschäftsführerbezüge betrugen im Jahr 2006

 

 

 

 

 

 

 

 
3)
 
Angabe der Geschäftsführer ( § 285 Nr. 10 HGB )

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Dirk Quadflieg
 

 

 

 

 
Kampstr. 6
 

 

 

 

 

 
50170 Kerpen
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
4)
 
Es sind keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge o.ä. an frühere Ge-

 

 

 
schäftsführer gezahlt worden ( § 285 Nr. 9a HGB ).

 

 

 

 

 

 

 

 
5)
 
Es liegen keine Beteiligungen, an denen das Unternehmen mindestens 20 %

 

 

 
der Anteile besitzt, vor ( § 285 Nr. 11 HGB ).
 

 

 

 

 

 

 

 

 
6)
 
Der Handelsbilanzwert entspricht dem Steuerbilanzwert ( § 255 Abs. 4 S. 3 HGB ).

 

 

 

 

 

 

 

 
7)
 
Von den größenabhängigen Erleichterungen in der Darstellung des Anhangs des

 

 

 
§ 288 HGB wurde weitgehend Gebrauch gemacht.
 

 
 
 

 

 

 

 

 

 
Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  

 

 

 

 
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB)

 

 
Der Jahresabschluß wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des dritten

 

 

 

 
Die Bewertungsmethoden sowie die Form der Darstellung wurden gegenüber

 

 

 

 
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlage-
vermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen

 

 
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2

 

 

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungs-

 

 

 

 

 

 
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Aufwendungen, die eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktiv abgegrenzt.
 

 

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens

 

 

 

 
Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 

 

 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet.
 

 

 
Zuschreibungen nach § 280 Abs. 2 HGB waren nicht erforderlich.
 

 

 
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren

 
Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden nicht vorge-

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
 
Angaben zur Bilanz und einzelnen Bilanzposten  
 

 

 

 
Erläuterung eines aktivischen Steuerabgrenzungsposten  
 

 

 

 

 

 

 

 
1.692,00 €
 

 
1.692,00 €
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

 

 
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen,

 

 

 

 

 

 
Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
 

 

 
Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem dargestellten Verbindlichkeitsspiegel:

 

 

 
davon mit einer Restlaufzeit
 
1-5 Jahre gr. 5 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
0,00 €
 

 

 
16.753,13 €
 

 

 

 

 
16.753,13 € 0,00 €

 

 

 

 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind,
wie Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen etc., liegen nicht vor ( § 285 Nr. 3 HGB ).

 

 
Haftungsverhältnisse aus Eventualverbindlichkeiten, namentlich Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen neben der bereits
dargestellten Absicherung des Darlehens nicht ( § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB ).

 

 
Es wurden keine Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet ( § 285 Nr. 5 HGB ).

 

 

 

 
 
 

 

 
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage
von Bedeutung waren, sind nicht entstanden ( § 277 Abs.4 S.3 HGB).
 

 

 
Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit für die Beurteilung der Ertragslage
nicht unerheblicher Bedeutung, sind in den GuV-Posten nicht enthalten
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

 

 

 

 
Es wurden im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
 

 

 
Angabe der geleisteten Gesamtbezüge an die Geschäftsführer ( § 285 Nr. 9a HGB )

 

 
66.791,48 €
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Es sind keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge o.ä. an frühere Ge-

 

 

 

 
Es liegen keine Beteiligungen, an denen das Unternehmen mindestens 20 %

 

 

 

 
Der Handelsbilanzwert entspricht dem Steuerbilanzwert ( § 255 Abs. 4 S. 3 HGB ).

 

 
Von den größenabhängigen Erleichterungen in der Darstellung des Anhangs des

 

 

 

 

 
 

 

 
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB)

 
Der Jahresabschluß wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des dritten

 

 
Die Bewertungsmethoden sowie die Form der Darstellung wurden gegenüber

 

 
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlage-
vermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen

 

 
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungs-

 

 

 
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Aufwendungen, die eine bestimmte

 

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

 
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren

 
Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden nicht vorge-

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

 
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen,

 

 

 

 

 
Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem dargestellten Verbindlichkeitsspiegel:

 

 
gr. 5 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
0,00 €

 

 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind,
wie Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen etc., liegen nicht vor ( § 285 Nr. 3 HGB ).

 
Haftungsverhältnisse aus Eventualverbindlichkeiten, namentlich Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen neben der bereits
dargestellten Absicherung des Darlehens nicht ( § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB ).

 
Es wurden keine Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet ( § 285 Nr. 5 HGB ).

 

 

 

 
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage

 

 
Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit für die Beurteilung der Ertragslage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

 

 

 

 
Angabe der geleisteten Gesamtbezüge an die Geschäftsführer ( § 285 Nr. 9a HGB )

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Es sind keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge o.ä. an frühere Ge-

 

 
Es liegen keine Beteiligungen, an denen das Unternehmen mindestens 20 %

 

 
Der Handelsbilanzwert entspricht dem Steuerbilanzwert ( § 255 Abs. 4 S. 3 HGB ).

 
Von den größenabhängigen Erleichterungen in der Darstellung des Anhangs des

 

 

 

 

 
 

 

 
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB)

 
Der Jahresabschluß wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des dritten

 

 
Die Bewertungsmethoden sowie die Form der Darstellung wurden gegenüber

 

 
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlage-
vermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen

 

 
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungs-

 

 

 
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Aufwendungen, die eine bestimmte

 

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

 
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren

 
Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden nicht vorge-

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

 
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen,

 

 

 

 

 
Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem dargestellten Verbindlichkeitsspiegel:

 

 
gr. 5 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
0,00 €

 

 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind,
wie Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen etc., liegen nicht vor ( § 285 Nr. 3 HGB ).

 
Haftungsverhältnisse aus Eventualverbindlichkeiten, namentlich Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen neben der bereits
dargestellten Absicherung des Darlehens nicht ( § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB ).

 
Es wurden keine Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet ( § 285 Nr. 5 HGB ).

 

 

 

 
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage

 

 
Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit für die Beurteilung der Ertragslage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

 

 

 

 
Angabe der geleisteten Gesamtbezüge an die Geschäftsführer ( § 285 Nr. 9a HGB )

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Es sind keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge o.ä. an frühere Ge-

 

 
Es liegen keine Beteiligungen, an denen das Unternehmen mindestens 20 %

 

 
Der Handelsbilanzwert entspricht dem Steuerbilanzwert ( § 255 Abs. 4 S. 3 HGB ).

 
Von den größenabhängigen Erleichterungen in der Darstellung des Anhangs des

 

 

 

 

 
 

 

 
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB)

 
Der Jahresabschluß wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des dritten

 

 
Die Bewertungsmethoden sowie die Form der Darstellung wurden gegenüber

 

 
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlage-
vermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen

 

 
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungs-

 

 

 
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Aufwendungen, die eine bestimmte

 

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

 
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren

 
Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden nicht vorge-

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

 
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen,

 

 

 

 

 
Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem dargestellten Verbindlichkeitsspiegel:

 

 
gr. 5 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
0,00 €

 

 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind,
wie Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen etc., liegen nicht vor ( § 285 Nr. 3 HGB ).

 
Haftungsverhältnisse aus Eventualverbindlichkeiten, namentlich Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen neben der bereits
dargestellten Absicherung des Darlehens nicht ( § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB ).

 
Es wurden keine Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet ( § 285 Nr. 5 HGB ).

 

 

 

 
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage

 

 
Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit für die Beurteilung der Ertragslage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

 

 

 

 
Angabe der geleisteten Gesamtbezüge an die Geschäftsführer ( § 285 Nr. 9a HGB )

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Es sind keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge o.ä. an frühere Ge-

 

 
Es liegen keine Beteiligungen, an denen das Unternehmen mindestens 20 %

 

 
Der Handelsbilanzwert entspricht dem Steuerbilanzwert ( § 255 Abs. 4 S. 3 HGB ).

 
Von den größenabhängigen Erleichterungen in der Darstellung des Anhangs des

 

 

 

 

 
 

 

 
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB)

 
Der Jahresabschluß wurde aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften des dritten

 

 
Die Bewertungsmethoden sowie die Form der Darstellung wurden gegenüber

 

 
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlage-
vermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, die durch planmäßige Abschreibungen

 

 
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs.2

 

 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ebenfalls zu Anschaffungs-

 

 

 
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert. Aufwendungen, die eine bestimmte

 

 
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des Gesamtkostenverfahrens

 

 

 

 

 

 

 

 
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren

 
Abschreibungen allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden nicht vorge-

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angaben zum Fremdkapital und zu passivischen Rechnungsabgrenzungsposten

 
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbind-
lichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen,

 

 

 

 

 
Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem dargestellten Verbindlichkeitsspiegel:

 

 
gr. 5 Jahre

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
0,00 €

 

 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind,
wie Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen etc., liegen nicht vor ( § 285 Nr. 3 HGB ).

 
Haftungsverhältnisse aus Eventualverbindlichkeiten, namentlich Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus
der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen neben der bereits
dargestellten Absicherung des Darlehens nicht ( § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB ).

 
Es wurden keine Sonderposten mit Rücklagenanteil gebildet ( § 285 Nr. 5 HGB ).

 

 

 

 
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage

 

 
Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit für die Beurteilung der Ertragslage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Angabe zur Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres

 

 

 

 
Angabe der geleisteten Gesamtbezüge an die Geschäftsführer ( § 285 Nr. 9a HGB )

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Es sind keine Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge o.ä. an frühere Ge-

 

 
Es liegen keine Beteiligungen, an denen das Unternehmen mindestens 20 %

 

 
Der Handelsbilanzwert entspricht dem Steuerbilanzwert ( § 255 Abs. 4 S. 3 HGB ).

 
Von den größenabhängigen Erleichterungen in der Darstellung des Anhangs des

 

Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz und GuV zusammengefassten Posten

1.1.2006 - 31.12.2006

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 100.433,52 EUR.

1.1.2005 - 31.12.2005

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 143.476,87 EUR.

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