BIMAG Projektgesellschaft mbHLiquidiert

06886 Wittenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 7767
Eingetragen
19.6.2008
Branche
Bauträger für WohngebäudeVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Entwicklung, Verwaltung und Vermietung des eigenen Immobilienbestandes.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Josef Blum
seit 19.6.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Konzern- und Jahresabschlüsse

BIMAG Projektgesellschaft mbH

Lutherstadt Wittenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.052,14

6.052,15

III. sonstige Vermögensgegenstände

151.389,65

152.903,90

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

494,81

2.208,29

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

157.936,60

161.164,33



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

34.465,30

7.795,01

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-27.521,15

26.670,29

B. Rückstellungen

25.000,00

25.000,00

C. Verbindlichkeiten

I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

67.372,89

43.089,47

II. Sonstige Verbindlichkeiten

33.619,56

33.609,56

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

157.936,60

161.164,33

ANHANG

zur Bilanz

zum 31. Dezember 2012

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Bimag Projektgesellschaft mbH, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht der Generalnorm des

§ 264 Abs. 2 HGB entspricht.

Die Form der Darstellung insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Alle Angaben der Vorjahreswerte in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung denen zum 31.12.2011. Insofern sind die übrigen Beträge vergleichbar (§ 265 Abs. 2 HGB).

Aus diesem Grunde wurde zulässiger Weise auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren

dies folgende Grundsätze und Methoden:

Ein Sachanlagevermögen war zum Bilanzstichtag nicht zu verzeichnen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten waren nicht zu bilden.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit erübrigt sich daher.

Sonstige Pflichtangaben

1. Angabe nach § 285 Nr. 10 HGB:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des

Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Manfred Blum

Dessauer Str. 13

06886 Lutherstadt Wittenberg

2. Gemäß § 288 Satz 1 HGB brauchen kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB die Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 2 bis 8 Buchstabe a, Nr. 9 Buchstabe a und b sowie Nr. 12, 17 und 18 HGB im Anhang nicht zu machen.

 

Lutherstadt Wittenberg, den 17. Dezember 2013

gez. Manfred Blum

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.12.2013

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