novitas
Ahrensburg GmbH
Ahrensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
30.271,30 |
28.958,41 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.551,88 |
28.401,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
719,42 |
556,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.271,30 |
28.958,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.731,72 |
26.858,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen |
36,00 |
|
| III.
Gewinnvortrag |
1.858,70 |
787,75 |
| IV.
Jahresüberschuss |
837,02 |
1.070,95 |
| B.
Rückstellungen |
1.847,00 |
1.610,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
692,58 |
489,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.271,30 |
28.958,41 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der novitas Ahrensburg GmbH wurde
erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Zum 1.1.2010 erfolgte eine erfolgsneutrale
Einstellung der Wertabweichungen des Übergangs auf die
Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG in die
Gewinnrücklage.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1
HGB wurde beachtet. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden
Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2
Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig, wurden beim
Übergang auf die Handelsbilanz nach BilMoG
Wertansätze fortgeführt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewerden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Der Ausweis einer Rückstellung für latente
Steuern unterbleibt unter Hinweis auf § 274 a HGB.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die
auf
fremde Währung lauten.
Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
28.476,02 €
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen (EUR) |
1.847,00 |
davon entfallen auf: |
|
|
Sonstige |
450,00 |
|
Kosten der Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen |
597,00 |
|
Jahresabschluss- und Prüfungskosten |
800,00 |
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine über
die in der Bilanz abgebildeten
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB (§ 268 VII HGB).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf
§ 288, 2 HGB unterlassen.
Sonstige
Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Matthias Grischke geführt.
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
novitas Versicherungsmakler GmbH & Co. KG,
Ahrensburg
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigte Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres waren im
Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Ahrensburg, den 03.09.2011
gez. Matthias Grischke
Datum der Feststellung: 15.11.2011
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