WiredSense GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Prüfmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anan Dai seit 28.8.2024 | Prokura |
Kemal Dr. Aptilyazis Shafak seit 28.8.2024 | Prokura |
Daniel Dr. Petters seit 26.1.2022 | Geschäftsführer |
Petra Kärtner seit 7.1.2020 | Prokura |
Franz Prof. Dr. Kärtner seit 20.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 61.30% | |
D***** K*** | 0.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 19.50% | |
| 12.20% | |
| 6.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cycle GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss der Cycle GmbH, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264, 264a ff. HGB) erstellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB HRB 135908 (§ 264a Abs. 1a Satz 1 HGB). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 Abs. 1a, 267, 267a Absatz 1 HGB auf. Es wurde ein Anhang aufgestellt, für den die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB gemäß § 288 Absatz 1 HGB nicht in Anspruch genommen wurden. Schuldrechtlich ist die Gesellschaft verpflichtet den Jahresabschluss wie eine große Kapitalgesellschaft aufzustellen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Generalnorm Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt - unter Berücksichtigung der nachfolgenden Angaben - ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die nachfolgenden Angaben erfolgen gemäß § 264 Absatz 2 Satz 2 HGB zur Erläuterung der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft: 1) Auf Basis der handelsbilanziellen Wertansätze ergibt sich sich zum 31.12.2023 ein Eigenkapital ein Höhe von T€ 290. Abzüglich der aktiven latenten Steuern (T€ 477) ergäbe sich dagegen eine formale Überschuldung im Sinne von § 19 InsO in Höhe von T€ -187, da aktive latente Steuern für diese Zwecke nicht als Vermögensposten berücksichtigt werden können. 2) Aus der von der Geschäftsführung für den Zeitraum bis zum 31.12.2025 erstellten Planung ergibt sich allerdings eine positive Fortbestehensprognose im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz InsO, so dass der Tatbestand der Überschuldung nicht vorliegt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Gesellschaft. Darstellungsstetigkeit Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, wird beibehalten (§ 265 Absatz 1 Satz 1 HGB). Hinweise zu den Vorjahresbeträgen Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 entnommen und werden in Euro angegeben (§ 265 Absatz 2 HGB). Beziehungen zu Gesellschaftern Gemäß § 42 Absatz 3 GmbHG werden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben. Untergliederung und Einfügung neuer Posten Gemäß § 265 Absatz 5 HGB werden die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht weiter unterteilt. Davon-Vermerke Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Absatz 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Diese werden gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahre des Erwerbs abgeschrieben. Selbst geschaffene materielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Herstellungskosten bewertet und nach Fertigstellung um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten enthalten keine Fremdkapitalzinsen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es erfolgte eine verlustfreie Bewertung. Geleistete Anzahlungen werden zum Nominalwert des Zahlbetrags ausgewiesen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt. Aktive latente Steuern werden auf Basis der sich zum 31.12.2023 ergebenden Verlustvorträge zur Körper- und Gewerbesteuer sowie entsprechender Buchwertdifferenz zwischen Handels- und Steuerbilanz abgegrenzt. Als gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital gemäß § 5 GmbHG ausgewiesen. Die Kapitalrücklage wurde nach der Vorschrift des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet und umfasst eine freiwillige Einlage der Gesellschafter, die in Form eines Darlehnsverzichts im November 2022 geleistet wurde. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Im Bereich der langfristigen Rückstellungen war eine Abzinsung nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten weisen vorausgezahlte Aufwendungen bzw. Erträge des Folgejahres aus. IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz- und der Gewinn- und Verlustrechnung BilanzAusschüttungssperre Aufgrund des Aktivüberhangs der latenten Steuern ergibt sich eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von € 476.600,00. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember des Berichtszeitraums angeben (die in Klammern angegebenen Werte beziehen sich auf das Vorjahr):
Aktive latente Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von € 476.600,00 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf ausstehende Eingangsrechnungen (T€ 141), Urlaub (T€ 40), Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen (T€ 23), Gewährleistung (T€ 14). Verbindlichkeiten Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Berichtszeitraums angeben (die in Klammern angegebenen Werte beziehen sich auf das Vorjahr):
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. € 902.916,66 (Vj: € 862.916,66) enthalten. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, § 268 Abs. 7 HGB und § 285 Nr. 27 HGB Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf T€ 423 (Vorjahr: T€ 204) und entfallen in Höhe von T€ 209 auf Mietaufwendungen und in Höhe von T€ 212 auf offenes Bestellobligo. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf T€ 419 (Vorjahr: T€ 524) und stellen Mietaufwendungen dar (Vertrag bis 30.06.2026). V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer
Die angegebene Anzahl entspricht der Methodik des § 267 Abs. 5 HGB. Mitglieder der Geschäftsführung Die Geschäftsführung wurde im Berichtszeitraum von folgenden Personen wahrgenommen: - Prof. Dr. Franz Kärtner, Hamburg - Dr. Daniel Petters, Hamburg Die Geschäftsführer waren bzw. sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen. Honorar für den Abschlussprüfer gem. § 285 Nr. 17 HGB: Der im Geschäftsjahr berücksichtigte Aufwand für das Honorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf € 7.500,00 für die Bildung der Rückstellung für den Tätigkeitsbereich Abschlussprüfung. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Die Gesellschaft konnte im Jahr 2024 zwei Förderprogramme mit jeweils einer Laufzeit von drei Jahren und einem Fördervolumen in Summe von TEUR 2.366 aufnehmen.
Hamburg, 6. Juni 2024 gez. Prof. Dr. Franz Kärtner gez. Dr. Daniel Petters sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 6. Juni 2024 gez. Prof. Dr. Franz Kärtner gez. Dr. Daniel Petters Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2024 festgestellt. |
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