Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 25014
Vorher
RWE Metering GmbHinnogy Metering GmbH
Eingetragen
26.1.2010
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Vermarktung und der Betrieb von Lösungen im Bereich innovativer Zählerdienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Ulf Dr. Schwane
seit 18.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Westenergie AG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Westenergie Metering GmbH

Mülheim an der Ruhr

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Lagebericht

(1) Grundlagen

Die Westenergie Metering GmbH (Westenergie Metering), Mülheim an der Ruhr, erfüllt die Bedingungen einer großen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB. Des Weiteren gelten die Regelungen einer großen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 6 EnWG. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Duisburg unter HR B 25014 eingetragen. Die Geschäftstätigkeit der Westenergie Metering besteht in der Entwicklung, der Vermarktung und dem Betrieb von Lösungen im Bereich innovativer Zählerdienstleistungen.

Kernkompetenz: Durchführung von Messaufgaben

Die Geschäftsschwerpunkte der Westenergie Metering liegen auf der Betriebsführung der Zähler der Westnetz GmbH (Westnetz) sowie auf der Erbringung weiterer Zählerdienstleistungen im regulierten Bereich.

Westenergie Metering als Teil der Westenergie-Gruppe

Die Westenergie Metering ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Westenergie AG, Essen, mit der ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht.

In diesem Zusammenhang wird die Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (kleinster und zugleich größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird.

Tätigkeiten für E.ON-Gesellschaften

Westenergie Metering ist für ca. 5 Millionen Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler verantwortlich. Ihre Aufgaben sind das Zähler- und Zählwertmanagement, der Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen sowie die Logistik in diesem Bereich. Für die Westnetz führt die Westenergie Metering alle operativen Tätigkeiten des Messwesens durch. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft zusätzliche Dienstleistungen für die Westnetz sowie andere Konzerngesellschaften und kommunale Kunden wie zum Beispiel den Betrieb von Ladeinfrastrukturen, Sperr-, Ablese- und Recherchedienstleistungen an.

In 2024 hat die Westenergie Metering den in 2017 begonnenen Rollout von modernen Messeinrichtungen weitergeführt. Im Laufe des Jahres wurden hierbei ca. 145.500 elektronische Zähler im Wesentlichen bei Haushaltskunden eingebaut. Ebenfalls weitergeführt wurde der in 2020 begonnene Rollout von intelligenten Messsystemen. Im Laufe des Jahres wurden ca. 82.600 intelligente Messsysteme im Netz der Westnetz eingebaut.

Drittgeschäft

Für Drittkunden wie z.B. Lieferanten, Stadtwerke, Kommunen, Industrie und Handel stellt die Westenergie Metering ein umfangreiches Portfolio von Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Aufstellung als eigene Gesellschaft bietet Westenergie Metering bundesweit die standortübergreifende Bündelung von Messstellen an. Sie sorgt für die Einhaltung eichrechtlicher Vorgaben, für die Montage und Demontage sowie für Messdienstleistungen im Zusammenhang mit Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern unterschiedlichster Bautypen aller gängigen Hersteller. Das Unternehmen bietet eine Vielzahl von Beratungsleistungen rund um intelligente Zähltechnik an. Auch individuelle Energielösungen wie z.B. Ladeinfrastrukturkonzepte für Kommunen gehören zum Portfolio.

Daneben betreibt Westenergie Metering einen Handel mit Zählern, Wandlern und Steuergeräten.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten auf die Wirtschaft weltweit an. Zudem schritt die Eindämmung der Inflation langsamer voran, als erwartet und auch die Lockerung der Zinspolitik der Notenbanken blieb hinter den Erwartungen zurück. Diese Entwicklungen spiegeln sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 Prozent und somit gleichauf zum Vorjahr liegt.

Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,7 Prozent gewachsen (2023: 0,5 Prozent) und damit weniger als erwartet. Der Arbeitsmarkt zeigte sich robust und die Inflationsrate soll zum Jahresende bei 2,4 Prozent liegen. Allerdings wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Oktober um 0,25 Prozent auf 3,25 Prozent gesenkt hat.

Die EU-Kommission geht in ihrer Herbstprognose (15. Nov. 24) davon aus, dass die deutsche Wirtschaft das zweite Mal in Folge schrumpfen soll - nach 0,3 Prozent im Jahr 2023 nun 0,1 Prozent im Jahr 2024.

Gemäß OECD stagnierte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024. Gründe hierfür sind die schwächelnde Industrie, hohe Unsicherheiten bei den Investitionen und restriktive Finanzierungsbedingungen sowie ein Rückgang des Exportgeschäfts mit China.

Die Inflationsrate soll voraussichtlich Ende des Jahres bei 2,4 Prozent liegen und damit 0,6 Prozent über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 Prozent. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen.

Energiepolitisches Umfeld

Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2024 weltweit die energiepolitische Debatte.

Auf der UN-Klimakonferenz COP29 im November 2024 in Baku, Aserbaidschan, haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern getroffen und einen neuen Rahmen für die internationale Finanzierung von Klimaschutz und die Anpassung an die Klimafolgen beschlossen. Demnach soll der jährliche Beitrag in erster Linie der Industriestaaten bis 2035 auf mindestens 300 Milliarden Dollar erhöht werden. Keine nennenswerte Fortschritte gab es bezüglich neuer Beschlüsse zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und zur Senkung des Treibhausgasausstoßes.

Die aktuelle energiepolitische Debatte in Europa und Deutschland ist stark von Fragen der Bezahlbarkeit geprägt. Die Finanzierung der Energiewende erfordert erhebliche Investitionen, deren Finanzierung jedoch nicht gesichert ist: Die öffentlichen Mittel reichen nicht aus und die Finanzkraft sowie die Verschuldungsfähigkeit der Energiewirtschaft sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen begrenzt. Private Investitionen können mobilisiert werden, wenn Projekte wirtschaftlich tragfähig sind und die notwendigen Renditen erzielt werden können - dies gilt insbesondere für vorausschauende Investitionen in den Netzausbau und die Wasserstoffinfrastruktur. Daher muss der Zugang zu Kapital erleichtert werden, z. B. durch eine voll entwickelte Kapitalmarktunion.

Nach den Europawahlen im Juni 2024 und der Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin verschieben sich daher auch die Prioritäten der EU in Richtung Wettbewerbsfähigkeit und Marktintegration. Ein Clean Industrial Deal soll hier zentrale Hebel ansetzen und dürfte stark durch Mario Draghis Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU geprägt sein, der dafür plädiert, Innovationslücken zu schließen, Energiekosten zu senken und die Versorgungssicherheit zu stärken. Draghis Empfehlungen umfassen die technologische Aufholjagd gegenüber den USA und China, eine Kombination aus Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit sowie den Aufbau einer Kapitalmarktunion zur Nutzung privaten Kapitals. Während wir viele von Draghis Einschätzungen teilen, sehen wir in einigen Vorschlägen, wie der erneuten Überprüfung des Marktdesigns, potenzielle Komplikationen, die rasche Fortschritte erschweren könnten.

Der von der Kommission im November 2023 vorgelegte EU Grid Action Plan (EU Grid Action Plan) ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Modernisierung und den Ausbau der europäischen Energieinfrastruktur voranzutreiben. Schwerpunkte des Plans sind die Finanzierung, die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze. Dies sind zentrale Punkte, um die Energiewende umzusetzen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Europa zu gewährleisten. Der EU-Energierat hat am 30. Mai zudem die Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung einer nachhaltigen Stromnetzinfrastruktur angenommen. Insbesondere fordert der Rat die Kommission auf, ein regulatorisches Umfeld zu fördern, das den Anforderungen der vereinbarten Dekarbonisierungsziele gerecht wird und gleichzeitig vorausschauende Investitionen erleichtert, und eine Umsetzungsagenda zu entwickeln, um die Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit den Übertragungs- und Verteilernetzbetreibern bei der Beseitigung der Haupthindernisse für die effiziente Nutzung und den Ausbau der Strominfrastruktur zu unterstützen. Wir sprechen uns in diesem Zusammenhang für einen "Power Infrastructure Deal" aus, der die dringend notwendigen Investitionen in die Netzmodernisierung unterstützt. Mit solchen Maßnahmen können Anreize geschaffen werden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien eng mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Gleichzeitig könnten niedrigere Steuern und eine Förderung der Elektrifizierung dazu beitragen, Energie langfristig bezahlbarer zu machen.

Im Rahmen der Digitalen Agenda der EU wurden in diesem Jahr der Artificial Intelligence Act (AI Act) und der Cyber Resilience Act verabschiedet. Ersteres Gesetz soll einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) sicherstellen. Die Anforderungen reichen von einer einfachen Kennzeichnung bis hin zu umfangreichen Dokumentationspflichten für risikoreiche Anwendungen. Wir sehen darin einen zu starken Fokus auf Risikominimierung bei risikoreichen KI-Systemen und plädieren für klarere Vorgaben, die Innovation und Regulierung ausbalancieren. Der Cyber Resilience Act soll grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale Produkte auf dem EU-Markt schaffen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Cybersicherheit entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere angesichts wachsender Risiken und geopolitischer Herausforderungen bei der IT-Beschaffung. Der darin enthaltene Security-by-Design-Ansatz ist für E.ON angesichts der wachsenden Cyber-Risiken in der Lieferkette und der zunehmenden geopolitischen Implikationen bei der Beschaffung von IT-Komponenten von besonderer Bedeutung. Damit werden Cyber-Sicherheitsanforderungen nicht mehr auf Betreiber kritischer Infrastrukturen beschränkt, sondern auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet.

Auf nationaler Ebene begann das Jahr 2024 mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) , die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden. Beide Gesetze sollen die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Das WPG regelt Einzelheiten zur verpflichtenden Einführung einer kommunalen Wärmeplanung ab 2026 beziehungsweise 2028 (für Kommunen <100.000 Einwohner). Das GEG regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Wärmewende für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden. Die beiden Gesetze sind zwar inhaltlich miteinander verknüpft, dies ist aber teilweise zu komplex und inkonsistent. Zudem ist der Wärmeplan nach WPG nicht rechtsverbindlich: Die Zuordnung zu einem bestimmten Wärmenetzgebiet bedeutet keine Verpflichtung, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen oder anzubieten. Damit fehlt derzeit praktisch allen Infrastrukturbetreibern die notwendige Planungssicherheit. Fehlende Planungssicherheit, auch aufgrund von Konzessionsverträgen, die enden können, bevor sich Investitionen amortisiert haben, kann zu einer Verzögerung von Dekarbonisierungs-Maßnahmen führen.

Der massive Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sind für die Wärmewende unerlässlich. Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung vorgelegt. E.ON sieht darin die Chance, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Transparenz für unsere Kunden zu schaffen. Die Reform muss so ausgestaltet werden, dass ausreichende Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung gesetzt werden.

Das Gesetz zum Smart Meter Rollout in Deutschland (GNDEW) ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet unter anderem auch eine Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau von Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen diese flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. E.ON unterstützt beim Smart Meter Rollout eine pragmatische und schnelle Herangehensweise, um Flexibilität zu ermöglichen, die für eine effiziente Energiewende entscheidend ist.

Der Regelungsbereich des MsbG umfasst insbesondere Regelungen:

zur Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (ehemals: intelligente Zähler) und intelligenten Messsystemen

zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs und der freien Wahl eines Messstellenbetreibers

zur preislichen Gestaltung der Messpreise

zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb

zu den technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen

zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart Meter Gateways

zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren personenbezogenen Daten

Mitarbeiter

Zum Bilanzstichtag waren 43,5 Mitarbeiter (ausgedrückt in Mitarbeiteräquivalenten ohne Praktikanten, MÄ) bei der Westenergie Metering angestellt. Weitere 663,8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ausgedrückt in Mitarbeiteräquivalenten ohne Praktikanten, MÄ) wurden über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Westnetz durch die Westenergie Metering beauftragt.

Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG

Die Westenergie Metering erbringt energiewirtschaftliche Dienstleistungen und ist aufgrund der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, jeweils getrennte Konten zu führen.

Die Westenergie Metering ist gem. § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG in "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors", "anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors" sowie "anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" tätig.

Soweit eine direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war, ist die Zuordnung durch sachgerechte und nachvollziehbare Schlüsselung zu den Konten erfolgt.

Geschäftsverlauf und Lage

Leistungsindikatoren

Der Gesamtumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Dienstleistungsanstieg insbesondere durch den zunehmenden Smart-Meter-Rollout prägten den Geschäftsverlauf der Westenergie Metering.

Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die Westenergie Metering verschiedene Kennzahlen. Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen insbesondere das betriebliche Ergebnis (handelsrechtliches Ergebnis nach Steuern ohne Finanzergebnis) sowie die Umsätze. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen der LTIF-Wert (Lost Time Incident Frequency; Zahl der Unfälle mit mindestens einem Ausfalltag je einer Million geleisteter Arbeitsstunden) sowie die Produktivitätsrate (geleistete Arbeitsstunden in produktiven Prozessen in Bezug auf die gesamthaft geleisteten Arbeitsstunden).

Gesamtleistung, Ergebnisentwicklung und Ertragslage

Die Gesamtleistung der Westenergie Metering lag im Geschäftsjahr 2024 bei 212.204,6 T€ (Vorjahr: 187.527,9,0 T€).

Die Westenergie Metering erzielte im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse von insgesamt 214.218,9 T€ [Vorjahr: 185.984,5 T€]. Hauptbestandteil waren mit 174.755,0 T€ [Vorjahr: 149.955,2 T€] die Umsatzerlöse mit der Westnetz.

Das Ergebnis nach Steuern betrug im Berichtsjahr 27.238,9 T€ [Vorjahr: 22.258,4 T€]. Die Umsatzrentabilität vor Steuern ist mit 12,7 % leicht gestiegen im Vergleich zum Vorjahr [Vorjahr: 12,0 %].

Der zur Realisierung des Umsatzvolumens erforderliche Materialaufwand beinhaltet vor allem originären Materialaufwand von der Westnetz sowie bezogene Fremdleistungen von der Westnetz. Der Anstieg der Umsatzerlöse führte zu einem Anstieg der Materialaufwendungen auf 174.315,6 T€ [Vorjahr: 153.709,0 T€] im Vergleich zum Vorjahr.

Der sonstige betriebliche Aufwand, der wie im Vorjahr im Wesentlichen durch die Telekommunikationskosten, den IT-Aufwand externer und interner Dienstleister sowie konzerninterne Dienstleistungen geprägt war, liegt mit 5.836,2 T€ auf dem Niveau des Vorjahres [6.012,5 T€].

Für das Berichtsjahr wurde ein betriebliches Ergebnis in Höhe von 26.739,8 T€ [Vorjahr 21.963,5 T€] erzielt. Damit einhergehend ist die Umsatzrentabilität auf 12,5 % gestiegen [Vorjahr: 11,8 %].

Die Steigerung des Betriebsergebnisses zum Vorjahr ist i W. durch den Dienstleistungsanstieg zu begründen. Insbesondere der zunehmende Smart-Meter-Rollout und der damit verbundene Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen erhöhen den Dienstleistungsumfang.

Das betriebliche Ergebnis - als zentraler finanzieller Leistungsindikator - in Höhe von 26.739,8 T€ liegt für das Berichtsjahr 4.877,1 T€ über dem finanziellen Ziel aus dem Budget 2024.

Wesentliche Faktoren für die Abweichung sind zusätzliche Dienstleistungen innerhalb des Smart-Meter-Rollouts, sowie weitere Ergebnisbeiträge aus dem Dienstleistungsgeschäft für Dritte. Insbesondere das Handelsgeschäft erzielte hier deutliche Mehrergebnisse gegenüber den budgetierten Werten für 2024.

Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage

Im Berichtsjahr wurde mit 23.226,9 T€ eine leicht niedrigere Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr [ 25.486,4 T€] ausgewiesen. Die Reduzierung beruht dabei im Wesentlichen auf einem Rückgang der Verbindlichkeiten (Passiva) gegenüber Konzerngesellschaften in Höhe von 2.029,0 T€. Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme beträgt 100 %.

Die Entwicklung der Aktiva wurde durch den Abbau der unfertigen Leistungen auf 509,9 T€ genüber dem Vorjahr [2.666,6 T€] als auch durch einen leichten Anstieg der Cash-Pool-Forderungen von 12.989,4 T€ auf 13.720,6 T€ geprägt. Die Gesellschaft ist jederzeit über die E.ON SE in das Cash-Management-System der E.ON SE eingebunden. Die Liquiditätsversorgung war somit kontinuierlich gewährleistet.

Die Entwicklung der Passiva war im Wesentlichen durch den Rückgang der Verbindlichkeiten von 13.493,1 T€ auf 11.268,7 T€ geprägt.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit hat für die Westenergie Metering hohe Priorität. Sämtliche Aspekte der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes werden in einem quartärlich erscheinenden Bericht des hierfür zuständigen Unternehmensbeauftragten dargestellt. Bei der Konzeption konkreter Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz legt die Westenergie Metering Wert auf präventive Ansätze der Unfallvermeidung mittels verbindlicher Schulungen eines jeden Mitarbeiters durch die jeweiligen Führungskräfte. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, das Arbeitssicherheitsmanagement als Führungsaufgabe sowie als essentiellen Bestandteil der Unternehmenskultur weiterzuentwickeln.

Geringe Unfallzahlen sind ein Indiz für den sicheren Betrieb der Anlagen, abgestimmte Arbeitsabläufe sowie für gut ausgebildete und geschulte Mitarbeiter. Die Unfallhäufigkeit gemessen in LTIF (Unfallzahlen ab einem Ausfalltag bezogen auf 1 Mio. Arbeitsstunden) lag im Geschäftsjahr 2024 bei 7,1 (entsprechend 1 LTIF-relevanten Arbeitsunfall) und war somit deutlich höher als im Jahr 2023 mit 1,1 (entsprechend 0 LTIF-relevanten Arbeitsunfällen).

Es gab keine Unfälle mit schwerwiegenden Verletzungen oder Todesfolge. Auch geschahen keine wesentlichen Unfälle, die durch Verstöße gegen Arbeitssicherheitsrichtlinien verursacht wurden.

Produktivitätsrate

Die Produktivitätsrate der Westenergie Metering lag 2024 bei 88,9 % und liegt somit über dem Ziel von 85 %.

(2) Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Chancen- und Risikobericht

Ziel der Westenergie Metering ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können.

Das Controlling der Westenergie Metering stellt in einem regelmäßigen Reporting und in Prognoserechnungen sowie in darüber hinausgehenden Analysen ein umfassendes Bild der aktuellen wirtschaftlichen Situation sowie der zukünftigen Entwicklung bereit.

Das interne Kontrollsystem wird laufend weiter ausgebaut, um zusätzliche, teilweise automatisierte Kontrollen der ordnungsmäßigen Abarbeitung kaufmännischer Aufgaben zu ermöglichen.

Die Westenergie Metering ist in das ganzheitlich organisierte Risikomanagementsystem der Westenergie AG integriert. Das Risikomanagementsystem der Westenergie Metering ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Damit ist die Identifikation, Bewertung und Begrenzung von Risiken kontinuierlich gewährleistet. Die potentiellen Risiken werden regelmäßig hinsichtlich ihrer möglichen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und nach Risikokategorien zugeordnet. Somit unterliegen die Liquiditätsrisiken der kontinuierlichen Überwachung. Die Risikobewertung erfolgt für das aktuelle Geschäftsjahr und für alle Planungsjahre.

Die Einstufung der Risiken erfolgt in einer Risikomatrix nach dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Wie im Vorjahr wurden innerhalb der Westenergie Metering keine Risiken identifiziert, die aufgrund ihrer bewerteten monetären Auswirkungen in der Matrix des Risikomanagementsystem der Westenergie AG abzubilden wären.

Der wirtschaftliche Erfolg wird neben der operativen Exzellenz durch Beschaffungspreise von Materialien und Leistungen mitbestimmt. Aufgrund des umfangreichen Leistungsbezugs der Westenergie Metering steigt das Risiko von Preisschwankungen. Mehrjährige Verträge mit Zulieferern und Subunternehmen, frühzeitige Beauftragungen sowie Bündelungen von Leistungen wirken diesem Risiko entgegen.

Um den ständig steigenden und veränderten Bedrohungen der Informationssicherheit gerecht zu werden und diesbezügliche Risiken zu minimieren, betreibt die Westenergie Metering ein Information Security Management System (ISMS). Durch eine angemessene Absicherung entlang der Wertschöpfungskette der Westenergie Metering können so die Ressourcen zur Informationssicherheit durch standardisierte Vorgehensweisen (gemäß der ISO/IEC 27001) zielgerichtet gesteuert werden.

Darüber hinaus betreibt die Westenergie Metering ein Datenschutz Management System (DSMS) gemäß den Vorgaben der DSGVO.

Die Konzernrichtlinie Umweltschutz des Konzerns beschreibt die Mindestanforderungen an die Aktivitäten zum Schutz der Umwelt. Der korrekte Umgang mit Gefahrstoffen, der Abfallentsorgung und dem Gewässerschutz wird regelmäßig durch Audits der Westenergie AG überprüft und Verbesserungen werden konsequent umgesetzt.

Während des Geschäftsjahres 2024 bestanden keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken. Derartige Risiken sind auch für das folgende Geschäftsjahr derzeit nicht erkennbar.

Chancen für die Entwicklung sieht die Westenergie Metering in der flächendeckenden Installation intelligenter Zähler im Zusammenhang mit den o.g. geplanten Umsetzungen von Gesetzen und Verordnungen, der Erweiterung des Drittgeschäftes sowie der fortdauernden Integration in den E.ON-Konzern.

Als einer der ersten Anbieter in ganz Deutschland hat Westenergie Metering am 23. März 2017 das Zertifikat zum Smart-Meter-Gateway-Administrator nach ISO 27001 unter Einhaltung der technischen Richtlinie TR 03109-6 des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) erhalten. Seit dem 30.10.2020 erfolgt der Gateway-Administrations-Betrieb der Westenergie Metering in einem gemeinsamen Informations Sicherheits Management System (ISMS) mit der E.ON Grid Solutions GmbH. Damit erfüllt Westenergie Metering die Voraussetzungen, um beim angelaufenen Smart-Meter-Rollout die wichtige Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators als Dienstleister für Stadtwerke-Partner zu übernehmen. Die Westenergie Metering unterstützt ihre Kunden im Drittmarkt im Nachgang der Markterklärung gemäß Messstellenbetriebsgesetz beim Rolloutstart der intelligenten Messsysteme.

Der Smart-Meter-Gateway-Administrator hat eine Schlüsselfunktion beim Betrieb von intelligenten Messsystemen und ist unter anderem für die Konfiguration und Überwachung der Messsysteme zuständig. Da der Datensicherheit dabei höchste Priorität eingeräumt wird, muss gemäß den Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des BSI gehandelt werden. Nicht jeder Netzbetreiber will die notwendige IT-Infrastruktur aufbauen und die aufwendige Zertifizierung erfüllen, deshalb bietet Westenergie Metering die Smart-Meter-Gateway-Administration im Rahmen eines flexiblen Dienstleistungsbaukastens auch Stadtwerken an.

Prognosebericht

Konjunktur und Energiewirtschaft

Die anhaltenden geopolitischen Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Entwicklung der Wirtschaft aus. Somit sind sie in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Die OECD geht von einem globalen Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 und 2026 von 3,3 Prozent aus.

In diesen Prognosen ist berücksichtig, dass die Inflation weiter nachläßt und der Welthandel sich erholt. Falls jedoch die Spannungen im Handel sowie protektionistische Bestrebungen zunehmen, könnten diese Auswirkungen auf die Lieferketten und die Verbraucherpreise haben und somit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen. (Quelle: OECD Dez. 24)

Für den Euroraum prognostiziert die OECD ein Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 von 1,3 Prozent und für das Jahr 2026 mit 1,5 Prozent. Die europäische Wirtschaft soll sich langsam erholen, jedoch ist es für die einzelnen Staaten eine Gratwanderung einerseits die Schulden zu senken und anderseits das Wachstum anzuschieben.

Mit Blick auf Deutschland erwartet die OECD für die Jahre 2025 und 2026 ein BIP-Wachstum von 0,7 Prozent und von 1,2 Prozent. Mitte des Jahres sind die Experten noch von leicht höheren Wachstumsraten ausgegangen. Als Begründung für die schlechteren Erwartungen werden unter anderem der Fachkräftemangel und ein schwacher Binnenkonsum genannt. In den Prognosen sind niedrige Inflationsraten (2025: 2,0 Prozent und 2026: 1,9 Prozent) und steigende Löhne berücksichtigt, die die Realeinkommen und den privaten Verbrauch stützen sollen. Die privaten Investitionen sollen sich dank der hohen Ersparnis der Unternehmen und der langsam sinkenden Zinssätze nach und nach beleben. Politische Unsicherheiten werden das Investitionsklima voraussichtlich weiter belasten. Weiter wird davon ausgegangen, dass sich die Exporte unter dem Einfluss der steigenden Nachfrage bei wichtigen Handelspartnern allmählich erholen.

Westenergie Metering

Für die Entwicklung der Westenergie Metering spielt im Geschäftsjahr 2025 die o.g. Umsetzung der Gesetze und die daraus folgende Vorbereitung für eine Umsetzung eine entscheidende Rolle. Die Westenergie Metering treibt derzeit intensiv den Rollout von intelligenten Messsystemen und die Smartifizierung des Verteilnetzes der Westnetz voran.

Im Drittgeschäft liegt der Fokus auch im Zusammenhang mit dem Rollout intelligenter Zähler und der damit einhergehenden Entwicklung kundenorientierter Dienstleistungen langfristig auf Wachstum.

In 2025 erwarten wir im Vergleich zu 2024 ein niedrigeres betriebliches Ergebnis in Höhe von 23,7 Mio. € bei einem Umsatz von 252,8 Mio. €.

Der Umsatzzuwachs ist insbesondere den verstärkten Aktivitäten im Smart-Meter-Rollout zuzuschreiben und dem damit einhergehenden Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen.

Das Arbeitssicherheitsmanagement wird als essentieller Bestandteil der Unternehmenskultur weiter vorangetrieben. Als LTIF-Zielwert für das kommende Geschäftsjahr wurde für die Westenergie Metering ein Zielwert von 0,0 definiert.

Die Westenergie Metering strebt eine Produktivitätsrate von mindestens 85 % an.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

der Westenergie Metering GmbH

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Aktiva

in Tsd. € (s. Anhang) 31.12.2024 31.12.2023
Umlaufvermögen
Vorräte (1) 509,9 2.666,6
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2) 22.717,0 22.819,8
23.226,9 25.486,4
23.226,9 25.486,4

Passiva

in Tsd. € (s. Anhang) 31.12.2024 31.12.2023
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (3) 25,0 25,0
25,0 25,0
Rückstellungen (4) 11.930,4 11.963,2
Verbindlichkeiten (5) 11.268,7 13.493,1
Rechnungsabgrenzungsposten 2,8 5,1
23.226,9 25.486,4

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

in Tsd. € (s. Anhang) 2024 2023
Umsatzerlöse (9) 214.218,9 185.984,5
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen -2.156,7 1.427,0
Sonstige betriebliche Erträge (10) 142,4 116,3
Materialaufwand (11) -174.315,6 -153.709,0
Personalaufwand (12) -5.313,0 -5.842,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen (13) -5.836,2 -6.012,5
Zinsergebnis (14) 499,1 294,8
Ergebnis nach Steuern 27.238,9 22.258,4
Aufwendungen aus Gewinnabführungen (16) -27.238,9 -22.258,4
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,0 0,0

Anhang zum 31. Dezember 2024

I. Allgemeine Grundlagen

Die Westenergie Metering GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr ist verantwortlich für die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb sowie die Bündelung von Kompetenzen im Bereich innovativer Zählerdienstleistungen innerhalb der Westenergie AG, für andere Konzerngesellschaften sowie für externe Dritte. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter der Nummer HRB 25014 eingetragen.

Alleinige Gesellschafterin der Westenergie Metering GmbH ist die Westenergie AG, Essen.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.

Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB.

Die Westenergie Metering GmbH wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (kleinster und zugleich größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Seit dem 1. Januar 2021 besteht ein am 26. Januar/3.Februar 2021 abgeschlossener Ergebnisabführungsvertrag mit der Westenergie AG.

Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB.

Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Da Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen Tätigkeiten nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG darstellen und keine sonstigen anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- oder Gassektors zuzuordnen sind, ist die Gesellschaft unter Berücksichtigung des IDW EFA 1 verpflichtet, einen Tätigkeitsabschluss zu erstellen.

Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Herstellungskosten für unfertige Erzeugnisse umfassen Einzel- und Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB.

Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der in § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB genannten Kosten wurde Gebrauch gemacht.

Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % p.a. (Vorjahr: 1,82 % p.a.). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17. März 2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von -107,0 T€ (Vorjahr: 95,7 T€), auf den keine Ausschüttungssperre Anwendung findet.

Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt:

Rechnungsannahmen Lohn- und Gehaltssteigerungen Rentensteigerungen
in % 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Pensionsverpflichtungen 2,95 2,95 1,00 - 2,20 1,00 - 2,20
Deputatverpflichtungen - - 2,20 2,20
Restrukturierungsmaßnahmen - - 1,00 1,00
Altersteilzeit 2,95 2,95 - -
Jubiläumsverpflichtungen 2,95 2,95 - -

Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.

Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen auch Rückstellungen für Deputatsverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden.

Soweit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Deckungsvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des verrechneten Deckungsvermögens.

Ergebnisauswirkungen aus Zeitwertänderungen und laufenden Erträgen des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, für Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz sowie für Restrukturierungsmaßnahmen.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertmethode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal ermittelten Rechnungszinssatz mit einer Restlaufzeit von sieben Jahren von 1,97 % p.a. (Vorjahr 1,76 % p.a.) und die Annahme von Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % p.a. (Vorjahr 2,95 % p.a.).

Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % p.a. (Vorjahr 1,08 % p.a.) und die Annahme von Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % p.a. (Vorjahr 2,95 % p.a.).

Die Bewertung der Rückstellung für Vorruhestand wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % p.a. (Vorjahr 1,08 % p.a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,00 % p.a. (Vorjahr 1,00 % p.a.).

Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste erfolgt, indem den direkt zurechenbaren Erträgen die Aufwendungen in Vollkosten gegenübergestellt werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der E.ON SE bilanziert die Westenergie Metering GmbH als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Vorräte

Vorräte
in Tsd. €
31.12.2024 31.12.2023
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 509,9 2.666,6
509,9 2.666,6

Die Vorräte beinhalten noch nicht abrechenbare Leistungen.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
in Tsd. €
31.12.2024 Davon RLZ 1 > 1 Jahr 31.12.2023 Davon RLZ 1 > 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.742,7 0,0 5.678,3 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 17.926,1 0,0 17.074,9 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 48,2 0,0 66,6 0,0
22.717,0 0,0 22.819,8 0,0

1 RLZ = Restlaufzeit

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.186,9 T€ (Vorjahr: 4.084,9 T€) und Finanzforderungen gegenüber der E.ON SE aus Cash-Pooling in Höhe von 13.720,6 T€ (Vorjahr: 12.989,4 T€).

(3) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000 € ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der Westenergie AG gehalten.

(4) Rückstellungen

Rückstellungen
in Tsd. €
31.12.2024 31.12.2023
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.291,9 7.184,6
Bei zehnjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz 7.291,9 7.184,6
Bei siebenjährigem durchschnittlichen Marktzinssatz 7.184,9 7.280,3
Unterschiedsbetrag -107,0 95,7
Sonstige Rückstellungen 4.638,4 4.778,6
11.930,3 11.963,2

Für Pensionszusagen aus der Versorgungsordnung 2003, Richtlinie 19.12.1989 der RWE, dem Beitragsplan der E.ON SE sowie aus den übernommenen Versorgungswerken der VEW AG wird eine Verpflichtung in Höhe von 7.291,9 T€ (Vorjahr 7.184,6 T€) ohne die Verpflichtungen für Stromdeputate an Pensionäre bilanziert. Bei der Versorgungsordnung 2003 und dem Beitragsplan der E.ON SE handelt es sich um eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung.

In der Rückstellungssumme enthalten sind ebenfalls Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern mit Versorgungsansprüchen im Rahmen der Versorgungsordnung 2004. Für die Verpflichtungen für Stromdeputate an Pensionäre wird eine Rückstellung in Höhe von 129,3 T€ (Vorjahr 29,7 T€) bilanziert.

Für die leitenden Angestellten gibt es die Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Rahmen der Deferred-Compensation-Regelung. Der Erfüllungsbetrag der entsprechenden Rückstellung beläuft sich auf 41,0 T€ (Vorjahr: 203,6 T€) und wurde mit dem Deckungsvermögen von 41,0 T€ (Vorjahr: 203,6 T€) saldiert. Die Anschaffungskosten entsprechen dem beizulegenden Zeitwert.

Mit der achten Protokollnotiz zur Gesamtbetriebsvereinbarung zur Altersteilzeit vom 19.04.2016 hat der Vorstand der Westenergie AG und die Vertreter des Gesamtbetriebsrats der Westenergie Gruppe am 19. Dezember 2024 die bestehende Betriebsvereinbarung für zur Altersteilzeit für tarifliche und außertarifliche Mitarbeiter mit Geburtsjahrgang 1966 erweitert. Informationen und individuelle Vertragsangebote, für die von dieser ATZ Regelung betroffenen Mitarbeiter, werden ab Januar 2025 aufgesetzt. Aufgrund der vorliegenden Ansatzvoraussetzungen für Restrukturierungsaufwendungen wurden entsprechende Potenziale für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 591,5 T€ (Vorjahr 0,0 T€) bilanziert.

In den sonstigen Rückstellungen sind zum Bilanzstichtag im Wesentlichen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 1.897,0 T€ (Vorjahr 2.391,2 T€), Rückstellungen für Altersteilzeit (ohne ATZ Potenzial) in Höhe von 890,7 T€ (Vorjahr: 965,3 T€), Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe von 322,4 T€ (Vorjahr: 447,5 T€) und Rückstellungen für Jubiläum in Höhe von 286,8 T€ (Vorjahr: 299,6 T€) enthalten.

(5) Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten
in Tsd. €
31.12.2024 Davon RLZ 1 ≤ 1 Jahr Davon RLZ 1 > 1 Jahr Davon RLZ 1 > 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.140,1 3.140,1 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.889,7 2.889,7 0,0 0,0
davon gegenüber Gesellschaftern 2.756,3 0,0 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 5.238,9 5.238,9 0,0 0,0
davon aus Steuern 4.702,7 4.702,7 0,0 0,0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1,7 0,0 0,0 0,0
11.268,7 11.268,7 0,0 0,0
Verbindlichkeiten
in Tsd. €
31.12.2023 Davon RLZ 1 ≤ 1 Jahr Davon RLZ 1 > 1 Jahr Davon RLZ 1 > 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.185,1 4.185,1 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.916,6 4.916,6 0,0 0,0
davon gegenüber Gesellschaftern 4.277,0 4.277,0 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.391,4 4.391,4 0,0 0,0
davon aus Steuern 4.012,5 4.012,5 0,0 0,0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 11,9 11,9 0,0 0,0
13.493,1 13.493,1 0,0 0,0

1 RLZ = Restlaufzeit

Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 650,2 T€ (Vorjahr: 655,7 T€) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.238,9 T€ (Vorjahr: 4.258,4 T€) die Rest-Ergebnisabführung an die Westenergie AG, wobei vorab bereits ein Betrag in Höhe 25.000,0 T€ (Vorjahr: 18.000,0 T€) abgeführt wurde.

(6) Haftungsverhältnisse

Im Rahmen des doppelten Arbeitsvertrages der gewerblichen Mitarbeiter, die zum 01. Juni 2019 von der Westnetz GmbH zur Westenergie Metering GmbH als lohnführender Stelle gewechselt sind, haftet die Westenergie Metering GmbH nun gesamtschuldnerisch mit der Westenergie AG für die sich aus den Arbeitsverhältnissen ergebenden Verpflichtungen für Pensionen gegenüber den Mitarbeitern.

Die Verpflichtungen für Pensionen und Sterbegeld belaufen sich zum 31. Dezember 2024 auf eine Höhe von insgesamt 7.473,7 T€ (Vorjahr: 6.998,0 T€).

Die hier genannten Haftungsverhältnisse wurden ausschließlich zugunsten von verbundenen Unternehmen eingegangen. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

Ansonsten bestehen zum 31. Dezember 2024 keine Haftungsverhältnisse.

(7) Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr. 3 HGB

Es liegen keine außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB vor, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

(8) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 106.848,0 T€ (Vorjahr: 97.618,1 T€), davon 106.846,0 T€ (Vorjahr: 97.181,5 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen.

Diese betreffen Pachtverhältnisse mit der Westenergie AG und der Westenergie Netzservice GmbH sowie Entgelte für Dienstleistungen an die Westnetz GmbH, Westenergie AG und E.ON Grid Solutions GmbH.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Umsatzerlöse

Umsatzerlöse
in Tsd. €
2024 2023
Erlöse für erbrachte Dienstleistungen 214.220,4 185.984,5
214.218,9 185.984,5

Von den Umsatzerlösen entfallen auf die Sparte Strom 182.530,6 T€ (Vorjahr: 154.473,3 T€), auf Gas 29.309,0 T€ (Vorjahr: 28.711,8 T€) und auf Wasser und Wärme 2.379,3 T€ (Vorjahr: 2.799,4 T€). Die Umsatzerlöse wurden mit 214.180,7 T€ im Inland und mit 38,2 T€ im Ausland getätigt.

(10) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 51,1 T€ (Vorjahr: 97,5 T€), die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrafen, enthalten.

Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Preisdifferenzen in Höhe von 60,9 T€ (Vorjahr 0,0 T€), kostenschmälernde Erträge in Höhe von 17,7 T€ (Vorjahr 17,3 T€) sowie Erträge aus Kostenerstattungen in Höhe von 5,0 T€ (Vorjahr 1,2 T€).

Erträge aus Währungsumrechnung sind nicht enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge
in Tsd. €
2024 2023
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 51,1 97,5
Erträge aus Preisdifferenzen 60,9 0,0
Kostenschmälernde Erträge 17,7 17,3
Erträge aus Kostenerstattungen 5,0 1,2
Übrige 7,7 0,3
142,4 116,3

(11) Materialaufwand

Materialaufwand
in Tsd. €
2024 2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -53.317,8 -43.504,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen -120.997,8 -110.204,8
-174.315,6 -153.709,0

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren beinhalten hauptsächlich Zähler und andere Materialien, die von der Westnetz GmbH eingekauft wurden.

Zu den wesentlichen Aufwendungen für bezogene Leistungen zählen die Beschaffung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern, sonstigen Dienstleistungen und Aufwendungen für Energiedienstleistungen und Ausstattungsüberlassung aufgrund der bestehenden Dienstleistungsvereinbarungen mit verbundenen Unternehmen.

(12) Personalaufwand

Personalaufwand
in Tsd. €
2024 2023
Löhne und Gehälter -4.365,1 -4.646,7
Soziale Abgaben -624,7 -641,9
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -323,2 -554,1
-5.313,0 -5.842,7

Der Aufwand für Löhne und Gehälter beinhaltet im Wesentlichen die laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres.

Die Reduzierung der Löhne und Gehälter sowie der Sozialabgaben gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Mitarbeiterzahl.

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt in Mitarbeiteräquivalenten 2024 2023
Männlich 26 27
Weiblich 15 17
41 44

Die Angabe der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Mitarbeiteräquivalenten.

Diese entsprechen Mitarbeitern gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad.

(13) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen, externer Organisation und Programmierung sowie Kosten des Post- und Zahlungsverkehrs und Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen enthalten.

Die enthaltenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 69,7 T€ (Vorjahr: 639,1 T€) betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Abgang von Forderungen.

Aufwendungen aus Währungsumrechnung sind nicht enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen 2024 2023
in Tsd. €
Sonstige Steuern 15,6
Übrige -5.836,2 -6.028,1
-5.836,2 -6.012,5

• Betrag in geringer Höhe

(14) Zinsergebnis

Zinsergebnis
in Tsd. €
2024 2023
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 679,2 457,8
davon aus verbundenen Unternehmen 679,2 457,5
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -180,1 -163,0
davon an verbundene Unternehmen -169,8 -114,1
davon aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen -10,3 -48,9
499,1 294,8

Innerhalb des Zinsergebnisses wurden Zinsaufwendungen des Deckungsvermögens für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1,3 T€ (Vorjahr 6,6 T€) mit dem Zinsertrag aus der Aufzinsung sowie dem Ergebnis aus der Änderung des Diskontierungssatzes der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1,3 T€ (Vorjahr 6,6 T€) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert.

(15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der Westenergie AG und der Westenergie Metering GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, aber die steuerliche Organschaft besteht zum Bilanzstichtag mit der E.ON SE. Die E.ON SE ist daher im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer.

(16) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn

Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages ist der erzielte Gewinn in Höhe von 27.238,9 T€ (Vorjahr: 22.258,4 T€) an die Westenergie AG abzuführen. Mit einer gesonderten Vereinbarung wurde die Aufrechnung mit einer gegen die Westenergie AG in Höhe von 25.000,0 T€ bestehenden Forderung vorgenommen. Die Aufrechnung wurde erklärungsgemäß zum 31. Dezember 2024 wirksam (§389 BGB).

V. Sonstige Angaben

(17) Organe

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder der Geschäftsführung, auch wurden im Geschäftsjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.

Die Mitglieder der Geschäftsführung haben im Geschäftsjahr keine Bezüge erhalten.

(18) Abschlussprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten und nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt.

(19) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht.

(20) Angaben zu Geschäften größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:

Die Westenergie Metering GmbH ist in das Konzern-Cash-Pooling der E.ON SE eingegliedert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Forderung aus dem Cash-Pooling auf 13.720,6 T€ (Vorjahr: 12.989,4 T€).

Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen im Zusammenhang mit dem Einbau, dem Betrieb und der Instandhaltung von Strom- und Gaszählern (Energiedienstleistungen, sonstige Dienstleistungen, Querschnittsfunktionen und IT-Dienstleistungen), die sich auf rund 127.434,2 T€ (Vorjahr: 117.698,7 T€) belaufen.

Aufgrund des zwischen der Westenergie AG und der Westenergie Metering GmbH bestehenden Gewinnabführungsvertrags vom 26. Januar/3. Februar 2021 sind für das Berichtsjahr Gewinne in Höhe von insgesamt 27.238,9 T€ an die Westenergie AG abzuführen. Mit einer gesonderten Vereinbarung wurde die Aufrechnung mit einer gegen die Westenergie AG in Höhe von 25.000 T€ bestehenden Forderung vorgenommen. Die Aufrechnung wurde erklärungsgemäß zum 31. Dezember 2024 wirksam (§ 389 BGB).

(21) Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag und vor Erstellung des Jahresabschlusses, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Westenergie Metering GmbH von Bedeutung gewesen wären, haben sich nicht ergeben.

Geschäftsführung:

Dr. Ulf Schwane, Leitung IT und Digitalisierung bei der Westenergie AG

technischer Geschäftsführer

Sebastian Koch, Leitung Controlling bei der Westenergie AG

kaufmännischer Geschäftsführer (bis 30.04.2024)

Helena Preis, Leitung Regulierung bei der Westenergie AG

kaufmännische Geschäftsführerin (ab 01.05.2024)

 

Mülheim an der Ruhr, den 11. Februar 2025

Westenergie Metering GmbH

Helena Preis

Dr. Ulf Schwane

Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2024

Westenergie Metering GmbH

Am Schloss Broich 1-3

45479 Mülheim an der Ruhr

Eingetragen im HRB-Nr. 25014 beim Amtsgericht Duisburg

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2024

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023

Allgemeine Grundlagen

Allgemeines

Ausgeübte Tätigkeiten

Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird

Zuordnungsgrundsätze

Rechnungslegungsgrundsätze

Allgemeine Erläuterungen

Haftungsverhältnisse

Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG

Bilanz zum 31. Dezember 2024

in T€ Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Unfertige Leistungen 292,1 160,0
Vorräte 292,1 160,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.111,3 1.619,2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.111,3 1.619,2
Umlaufvermögen 2.403,4 1.779,2
Aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,0 0,0
AKTIVA 2.403,4 1.779,2
in T€ Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Zugeordnetes Eigenkapital -4.587,7 -427,0
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.784,2 550,4
Bei zehnjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz 1.784,2 550,4
Bei siebenjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz 1.758,0 542,3
Unterschiedsbetrag -26,2 -8,1
Sonstige Rückstellungen 1.044,5 322,2
Rückstellungen 2.828,7 872,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.355,9 * 418,3 *
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 543,1 217,2
davon Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen 305,3 141,8
davon mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr 543,1 217,2
Sonstige Verbindlichkeiten 2.262,2 697,8
davon aus Steuern 1.913,3 571,4
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,7 0,2
davon mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr 2.262,2 697,8
Verbindlichkeiten 4.161,2 1.333,2
Passiva Rechnungsabgrenzungsposten 1,2 0,4
PASSIVA 2.403,4 1.779,2

* Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

in T€ Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Umsatzerlöse 67.416,4 24.469,1
Umsatzerlöse ohne Strom- /Energiesteuer 0,0 0,0
Bestandsveränderungen -678,7 -246,3
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 0,0 0,0
Materialaufwand -58.155,7 -21.004,4
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -6.250,2 -4.983,6
Aufwendungen für bezogene Leistungen -51.905,5 -16.020,8
Personalaufwand -2.294,1 -707,7
Löhne und Gehälter -1.884,9 -581,4
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -409,3 -126,3
davon für Altersversorgung -139,6 -43,0
Abschreibungen 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.730,2 -842,2
davon sonstige Steuern * *
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 213,8 77,6
davon aus verbundenen Unternehmen 213,7 77,6
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -56,7 -20,6
davon an verbundene Unternehmen -53,4 -19,4
davon aus der Aufzinsung -3,3 -1,2
Ergebnis nach Steuern 3.714,7 1.725,4
Aufwendungen aus Gewinnabführung -3.714,7 -1.725,4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,0 0,0

Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG

Bilanz zum 31. Dezember 2023

in T€ Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Unfertige Leistungen 1.778,6 286,4
Vorräte 1.778,6 286,4
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.989,6 1.362,2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.989,6 1.362,2
Umlaufvermögen 4.768,2 1.648,7
Aktivischer Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,0 0,0
AKTIVA 4.768,2 1.648,7
in T€ Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Zugeordnetes Eigenkapital -3.160,3 -877,9
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.897,3 566,7
Bei zehnjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz 1.897,3 566,7
Bei siebenjährigem durchschnittlichem Marktzinssatz 1.922,6 574,2
Unterschiedsbetrag 25,3 7,5
Sonstige Rückstellungen 910,7 272,0
Rückstellungen 2.808,1 838,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.995,6 * 596,0 *
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.028,4 465,8
davon Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen 701,9 369,0
davon mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr 1.028,4 465,8
Sonstige Verbindlichkeiten 2.094,0 625,4
davon aus Steuern 1.913,3 571,4
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 5,7 1,7
davon mit einer Restlaufzeit ≤ 1 Jahr 2.094,0 625,4
Verbindlichkeiten 5.118,0 1.687,2
Passiva Rechnungsabgrenzungsposten 2,4 0,7
PASSIVA 4.768,2 1.648,7

* Restlaufzeit bis zu einem Jahr

Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG

Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

in T€ Elektrizitätsverteilung Gasverteilung
Umsatzerlöse 66.910,4 24.307,4
Umsatzerlöse ohne Strom- /Energiesteuer 0,0 0,0
Bestandsveränderungen 513,4 186,5
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Erträge 55,5 16,6
Materialaufwand -58.263,6 -20.931,8
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -5.839,4 -5.291,4
Aufwendungen für bezogene Leistungen -52.424,1 -15.640,4
Personalaufwand -2.786,0 -832,1
Löhne und Gehälter -2.215,7 -661,8
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -570,3 -170,3
davon für Altersversorgung -264,2 -78,9
Abschreibungen -0,0 -0,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.867,0 -856,3
davon sonstige Steuern 7,4 2,2
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 164,7 59,8
davon aus verbundenen Unternehmen 164,6 59,8
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -41,1 -14,9
davon an verbundene Unternehmen -41,1 -14,9
davon aus der Aufzinsung -17,6 -6,4
Ergebnis nach Steuern 3.668,7 1.928,8
Aufwendungen aus Gewinnabführung -3.668,7 -1.928,8
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0,0 0,0

Allgemeine Grundlagen

Allgemeines

Die Geschäftsschwerpunkte der Westenergie Metering liegen auf der Betriebsführung der Zähler der Westnetz GmbH (Westnetz) sowie auf der Erbringung weiterer Zählerdienstleistungen im regulierten und nicht regulierten Bereich auch für andere Kunden, zum Beispiel für Lieferanten, Stadtwerke, Kommunen, Industrie und Handel. Da Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen Tätigkeiten nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG darstellen und keine sonstigen anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- oder Gassektors zuzuordnen sind, ist die Gesellschaft unter Berücksichtigung des IDW EFA 1 (Energiefachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen) verpflichtet einen Tätigkeitsabschluss zu erstellen.

Ausgeübte Tätigkeiten

Die Westenergie Metering übt folgende Tätigkeiten des § 6b Abs. 3 EnWG aus:

Elektrizitätsverteilung

Gasverteilung

andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors

Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors

Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird

Elektrizitätsverteilung

Der Elektrizitätsverteilung werden die Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen zugeordnet.

Gasverteilung

Der Gasverteilung werden die Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Gasverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen zugeordnet.

Zur Durchführung der operativen Geschäftstätigkeit der Westenergie Metering bestehen mit verbundenen Unternehmen eine Vielzahl von Dienstleistungs-, Miet- und Pachtverträgen.

Zuordnungsgrundsätze

Auf Grund der Organisationsstruktur der Westenergie Metering werden auf Basis von Einzelkonten die wesentlichen Aktiv- und Passivposten den Unternehmenstätigkeiten grundsätzlich direkt zugeordnet.

In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich nach sachbezogenen Umlageschlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen und die aus der Aufteilung eines vergleichbaren Postens der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurden. Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage zu gewährleisten, wurde eine Anpassung der Zuordnung des Finanzmittelkontos vorgenommen. Hierbei erfolgte zunächst die direkte Zuordnung eines Sondersachverhaltes auf die einzelnen Tätigkeiten und lediglich der verbleibende Saldo wurde auf die einzelnen Tätigkeiten geschlüsselt.

Die angewandten Schlüssel sind der "Schlüssel Materialaufwand", der "Umsatzschlüssel" und der "Kostenträgerschlüssel", der auf Basis der Kostenträger- bzw. Prozesskostenrechnung ermittelt wird.

Der "Schlüssel Materialaufwand" ergibt sich aus den direkt den Tätigkeiten zugeordneten Materialaufwendungen. Der "Umsatzschlüssel" wurde aus der vorgenommenen Zuordnung des Umsatzes der Westenergie Metering abgeleitet.

Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeiten entstehende Residualgröße wird zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Tätigkeitsbilanzen im Eigenkapital dargestellt.

Auf eine Verzinsung der Residualgröße wird verzichtet.

Rechnungslegungsgrundsätze

Allgemeine Erläuterungen

Die Tätigkeitsabschlüsse der Gesellschaft sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 aufgestellt.

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Die gesetzliche Neuregelung ist zum 17. März 2016, dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von -26,2 Tsd. € (Vorjahr 25,3 Tsd.) für Elektrizitätsverteilung und -8,1 Tsd. € (Vorjahr 7,5 Tsd. €) für Gasverteilung, auf den keine Ausschüttungssperre Anwendung findet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Beträge in den Tätigkeitsbilanzen werden in Tausend Euro (T€) angegeben, aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Haftungsverhältnisse

Im Rahmen des doppelten Arbeitsvertrages der gewerblichen Mitarbeiter, die zum 01.06.2019 von der Westnetz GmbH zur Westenergie Metering GmbH als lohnführender Stelle gewechselt sind, haftet die Westenergie Metering GmbH nun gesamtschuldnerisch mit der Westenergie AG für die sich aus den Arbeitsverhältnissen ergebenden Verpflichtungen für Pensionen gegenüber den Mitarbeitern.

Ansonsten bestehen zum 31. Dezember 2024 keine Haftungsverhältnisse.

Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach den Erkenntnissen der Westenergie Metering in allen Fällen erfüllt werden. Die Gesellschaften agieren in einem stabilen Marktumfeld. Zweifel an der Bonität bestehen nach derzeitigem Kenntnistand nicht; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.

 

Dortmund, den 11. Februar 2025

Westenergie Metering GmbH

Die Geschäftsführung

Helena Preis

Dr. Ulf Schwane

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Westenergie Metering GmbH, Mülheim an der Ruhr

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Westenergie Metering GmbH, Mülheim an der Ruhr, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Westenergie Metering GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts‍" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Köln, den 11. Februar 2025

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wirtschaftsprüfer, Nocker

Wirtschaftsprüferin, Fögen

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 19. Februar 2025 festgestellt.

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