Meder - Bau
GmbH
Gochsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.238,00 |
10.872,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.238,00 |
10.872,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
84.841,95 |
106.702,02 |
| I.
Vorräte |
24.100,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.554,47 |
106.573,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
187,48 |
128,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.012,50 |
3.949,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
95.092,45 |
121.523,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.209,21 |
28.893,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.328,44 |
34.010,27 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.683,82 |
30.681,83 |
| B.
Rückstellungen |
7.043,00 |
9.529,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.840,24 |
83.100,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
95.092,45 |
121.523,10 |
Anhang
Meder-Bau GmbH,
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Von den
für kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen
Erleichterungen ist zum Teil Gebrauch gemacht worden. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Gesellschaft wendet gem. Art. 66 Abs. 3 S. 6
EGHGB das HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes für das
Geschäftsjahr 2010 an. Gemäß Art. 67 Abs. 8
S. 2 2. Halbsatz EGHGB sind aufgrund der erstmaligen
Anwendung der durch das Bilanzrechts- modernisierungsgesetz
geänderten Vorschriften folgende Vorschriften nicht
anzuwenden :
| • |
§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB
(Bewertungsmethodenstetigkeit)
|
| • |
§ 265 Abs. 1 HGB
(Darstellungsstetigkeit)
|
| • |
§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB
(Angabe- und Begründungspflicht von Abweichungen
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden)
|
Ferner wurden die Vorjahreszahlen gem. Art. 67 Abs. 8
S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet.
Die beweglichen Anlagegüter werden nach
Maßgabe der steuerlichen Nutzungsdauern linear
abgeschrieben, wobei auf die Zugänge der
Abschreibungssatz pro rata temporis verrechnet wird.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Anschaffungswert von Euro 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben; bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert
zwischen Euro 150,01 und Euro 1.000,00 wurden letzmalig im
Zugangsjahr 2009 gemäß § 6 Abs. 2a EstG
(GWG-Pool) abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch
angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten unter Beachtung des
§ 255 HGB angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten
neben den Einzelkosten (Material- und
Fertigungseinzelkosten) auch aktivierungspflichtige Teile
der Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten).
Zinsen für Fremdkapital und Vertriebskosten werden
nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In allen
Fällen wurde verlustfrei unter Berücksichtigung
der voraussichtlichen Verkaufspreise bewertet. Falls die
Verkaufspreise unter den progressiv ermittelten
Herstellungskosten lagen, wurden Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nominalwert bewertet. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit
ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
als ein Jahr bestehen in Höhe von Euro 52.614,43
(Vorjahr
Euro 92.519,36 ).
Sonstige Vermögensgegenstände
In den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
antizipative Forderungen in Höhe von insgesamt Euro
163,51 (Vorjahr Euro 395,37, im Folgejahr abziehbare
Vorsteuer) enthalten.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Unter den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe
von Euro 52.614,43 (Vorjahr Euro 92.519,36 )
enthalten.
Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von Euro 67.840,24
(Vorjahr Euro 59.593,69).
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Geschäftsführer
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Jürgen Meder, Dipl. Ingenieur,
Gochsheim
Festgestellt: Schweinfurt, den 29. November 2011
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