Baugenossenschaft Friedenau eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Konzelmann seit 15.12.2021 | Prokura |
Stefan Gebhardt seit 14.6.2021 | Vorstandsmitglied |
Sevgül Süß seit 10.8.2020 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baugenossenschaft Friedenau eGStuttgartJahresabschluss zum 31.12.2023BilanzAKTIVSEITE
Anhangder Baugenossenschaft Friedenau der Straßenbahner e.G. mit dem Sitz in Stuttgarteingetragen beim Genossenschaftsregister Stuttgart unter der Nummer GenR 88A. Allgemeine Angaben 1. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes und der Regelung der Satzung aufgestellt. 2. Die Genossenschaft ist eine kleine Genossenschaft im Sinne von § 267 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. 3. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung wurde beachtet. 4. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 2. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren bis 5 Jahren abgeschrieben. Trivialprogramme werden wie geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt und im Anschaffungsjahr sofort abgeschrieben. 3. Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. 4. Aufwendungen für umfassende Modernisierungen von Gebäuden wurden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führten. Die nachträglichen Herstellungskosten wurden auf die Restnutzungsdauer der Gebäude abgeschrieben. Bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen wird die Restnutzungsdauer nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme auf einen Zeitraum zwischen 11 und 40 Jahren neu festgelegt. 5. Erschließungskosten bei Grundstücken mit Erbbaurecht werden über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben. 6. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. 7. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern bzw. Abschreibungssätze zugrunde:
8. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungskosten bis zu 800 € betragen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. 9. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bewertet. 10. Niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Nominalwert bilanziert. 11. Unter den Unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Sie wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt. 12. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. 13. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 14. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. 15. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. 16. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden gemäß Sachverständigengutachten nach der PUC-Methode ermittelt. Für die biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die Anwartschaften auf Witwenrenten, die in Höhe von 60 % der Mannesrenten angesetzt wurden, sind nach der kollektiven Methode bewertet. Für die aktiven Vorstände und Mitarbeiter wurden bei der Bewertung der Rückstellung zum 31.12.2023 ein Rechnungszins von 1,82 % (Stand 31.12.2023, 10-Jahres-Durchschnitt) eine Einkommensdynamik von 2,5 % und eine Rentendynamik von 1,0 % / 2,2 % zum Ansatz gebracht. Für einen Vorstand und zwei Mitarbeiter wird eine Rückstellung für die Entgeltumwandlung zum 31.12.2023 gebildet. Der Rechnungszins beträgt 1,82 % (Stand 31.12.2023), für die Rentendynamik wurde 1,0 % berücksichtigt. Bei den pensionierten Vorständen wurde ein Rententrend von 3,0 % p.a. angesetzt (10,0 % ab 2024). Der Rechnungszins wurde mit 1,82% p.a. (Stand 31.12.2023, Restlaufzeit 15 Jahre) angesetzt. Die Fluktuationsrate wurde mit 0 % angesetzt. 17. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und der Bewertung nach dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt 23.920 € und ist ausschüttungsgesperrt. 18. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. 19. Für Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach dem Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 20. Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. In der Position "Unfertige Leistungen" sind € 3.205.029,32 (Vorjahr € 2.891.277,47) noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten. 2. Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr:
3. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen an die Tochtergesellschaft EVS i.H.v. € 527.437,03. Mit dieser Position wurden Verbindlichkeiten gegenüber der EVS i.H.v. € 8.307,44 verrechnet. 5. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sowie die zur Sicherheit gewährten Pfandrechte o. ä. Rechte stellen sich wie folgt dar:
GPR=Grundpfandrecht * steht zur Verrechnung an D. Sonstige Angaben 1. Die Genossenschaft hat eine Tochtergesellschaft. Die Kapitalanteile betragen 100 %. Das Gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 € und ist vollständig eingezahlt. Das Eigenkapital insgesamt beträgt 416.892,99 € (Vorjahr 395.368,19 €). Die EVS Friedenau GmbH Stuttgart weist am 31.12.2023 eine Bilanzsumme von 1.167.057,69 € (Vorjahr 1.224.960,56 €) und einen Jahresüberschuss in Höhe von 21.524,80 € (Vorjahr Jahresüberschuss 33.019,72 €) aus. 2. Es bestehen Dauerschuldverhältnisse aus Erbbauverträgen mit einer Restlaufzeit zwischen 44 und 75 Jahren. Die Belastung aus den jährlich zu bezahlenden Erbbauzinsen betrug im
3. Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzanlage von Bedeutung sind: (z.B. Miet-, Pacht-, Leasingverpflichtungen, aus laufenden Bauvorhaben, Besserungsscheinverpflichtungen):
4. Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Bei den teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern wurde von der Personenanzahl auf die Beschäftigtenanzahl umgerechnet. Grundlage ist die "Berechnungsvorlage Vollzeitäquivalente" der Handwerkskammer Trier. Geringfügig Beschäftigte sind nicht berücksichtigt. 5. Mitgliederbewegung
6. Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder haben sich im Laufe des Geschäftsjahres um 79.416,18 € erhöht. Es besteht keine Nachschusspflicht. 7. Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes: vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Herdweg 52, 70174 Stuttgart 8. Mitglieder des Vorstandes:
9. Mitglieder des Aufsichtsrates: Werner Benz Zimmermeister (Aufsichtsratsvorsitzender) Eleni Avtzi Immobilienfachwirtin (stellvertr. AR-Vorsitzende) Achim Hauser Dipl.-Verwaltungswirt Harald Weinmann Kraftfahrzeugmeister Nikolaos Pliakos Diplom-Ökonom Katrin Daub Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
Stuttgart, im April 2024 Der Vorstand gez. Sevgül Süß Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt. |
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