Stoff-Müller GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.853,34 |
35.521,48 |
| I.
Sachanlagen |
5,02 |
5,02 |
| II.
Finanzanlagen |
41.848,32 |
35.516,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
145.470,55 |
192.472,86 |
| I.
Vorräte |
139.427,28 |
191.581,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.905,80 |
536,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.137,47 |
354,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
350,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
864,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
188.187,89 |
228.344,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.070,39 |
28.346,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
41.000,00 |
41.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.653,55 |
18.780,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
14.276,06 |
-6.126,59 |
| B.
Rückstellungen |
46.885,18 |
39.023,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.232,32 |
160.974,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.937,26 |
87.174,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
188.187,89 |
228.344,34 |
Anhang
Anhang 2010
der
Stoff - Müller GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften
der
§§ 266 ff HGB aufgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden:
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden nur
soweit erforderlich angepasst. Eine Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend EGHGB nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden:
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmten mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bilanziert. Die Normalabschreibungen werden
nach folgenden Abschreibungssätzen vorgenommen:
|
Nutzungsdauer in
Jahren
|
Abschreibungssatz in %
|
Abschreibungs- methode
|
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
5 - 10
|
10 - 20
|
linear
|
geringwertige
Wirtschaftsgüter
|
5 - 10
|
100
|
§ 6 Abs. 2 EStG
|
geringwertige
Wirtschaftsgüter
(Sammelposten)
|
5
|
20
|
§ 6 Abs. 2a
EstG
|
Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt.
Die Bewertung des Warenbestandes erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde von der Allianz
Lebensversicherungs- AG nach der PUC - Methode
(Anwartschafts-barwertmethode) gebildet. Es wurden folgende
Annahmen für die Berechnung berücksichtigt
| • |
durchschnittlicher Marktzins von
5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren,
|
der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegegeben wurde
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 16.265. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem
Betrag wurde demgemäß 1/15, also € 1.084,38
den Pensions-rückstellungen zugeführt. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
beträgt € 15.180,62.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von € 447,13.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Da es sich um eine kleine Gesellschaft im Sinne des
§ 267 HGB handelt, wird von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB Gebrauch gemacht.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Gehaltsempfänger 5
Aushilfen
9
14
Geschäftsführung
Wolfgang Müller, Kaufmann, Essen,
Michael Müller, Kaufmann, Mühlheim / Ruhr
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Essen, den
30.08.2011
Wolfgang Müller
Michael Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2011 festgestellt.
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