Stadtwerke Malchow
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Kersting seit 10.12.2021 | Sonstige |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke MalchowMalchowJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Verlauf der Jahres 2023 war ein starker Rückgang der Einkaufspreise für Energie fast bis auf das Vorkrisenniveau zu beobachten. Betriebe mit in der Regel langfristigen Einkaufstrategien wie Stadtwerke, welche zu Beginn der Krise profitieren konnten, haben nun wettbewerbliche Nachteile, da sie anteilig die Hochpreisphasen des Jahres 2022 einpreisen müssen. Die Verringerung der Spotmarktkosten entlastet die Versorgungsunternehmen jedoch branchenübergreifend. Die Themen Gasmangellage und Corona-Pandemie sind aus dem direkten Fokus der Unternehmen verschwunden. Auch der Krankenstand hat sich relativiert. Dienstleistungskosten sind generell weiterhin auf einem sehr hohen Niveau bei gleichzeitig stetig sinkender Verfügbarkeit. Dadurch sind die Betriebskosten weiter gestiegen. Als weiterhin sehr herausfordernd stellen sich die politischen Rahmenbedingungen dar. In wichtigen Geschäftsfeldern wie der Ausbau Erneuerbarer Energien, der Biomethan-Produktion (z. B. Maisdeckel) oder dem Netzbetrieb Strom und Gas (Reform der Netzentgelt) fehlen langfristige und wirtschaftlich belastbare Leitlinien. Die Haushaltskrise zum Ende des Jahres 2023 führte zudem zu einem Pausieren mühsam angestoßener Projekte in der Energiewende, da Fördermittelanträge unbearbeitet blieben. Strategisch gegensätzliche Diskussionen um den LNG-Ausbau, der Rückkehr zur Atomkraft oder der Zukunft vom Erdgas sowie ein gestiegenes Zinsniveau bremsen Investitionsentscheidungen aus. Obgleich langfristige und klare Leitlinien des Gesetzgebers fehlen, ist der Drang zur kleinteiligen Regulierung des Marktes ungebrochen groß (z. B. neue Anforderungen für Tarife, neue Dokumentations- und Abrechnungspflichten). Die Bürokratisierung der Versorgungsbranche hat im Jahr 2023 noch einmal deutlich an Fahrt gewonnen und nun Ausmaße erreicht, dass selbst namenhafte Versorgungsunternehmen, Dienstleister und Softwareanbieter an der fristgerechten Umsetzung staatlicher Vorgaben scheitern. Dies strahlt wiederum in die gesamte Branche aus. Generell haben nicht-wertschöpfende Tätigkeiten im Zuge der Bürokratisierung weiter zugenommen. Dies bindet große Ressourcen in einer durch den Fachkräftemangel gekennzeichnete Branche und hat eine Lähmung aller Betriebsprozesse zur Folge. Trotz der benannten großen Herausforderungen verlief das Wirtschaftsjahr der Stadtwerke Malchow vergleichsweise solide. Dies ist vor allem der dem Unternehmen innewohnenden Dynamik zu verdanken. So konnten in allen Sparten neue qualifizierte Fachkräfte gewonnen und eingearbeitet werden. Durch eine Preissenkung im Energieverkauf im September und dann noch einmal zum Jahresende konnte man größerer Kundenverlusten vorbeugen. Mit Blick auf den Vertrieb in den Folgejahren sind aufgrund der hohen Differenz zwischen eigenen Einkauf und Börsenpreishohe Drohverlustrückstellungen anzusetzen. Partiell können diese Rückstellungen durch verminderte Spotmarktkosten kompensiert werden. Bei Infrastrukturmaßnahmen wie dem Ausbau der Trinkwasserförderung und der Modernisierung der Fernwärme wurden weitere wichtige Meilensteine erreicht. So konnten etwa 100 neue Wohneinheiten vertraglich für die Fernwärme gesichert werden. Die Prozesse in der Verwaltung und in den technischen Bereichen werden kontinuierlich den aktuellen Anforderungen angepasst. Hier hat auch bei den Mitarbeitern ein Bewusstseinswandel eingesetzt. Intern wurde die Abteilung „Fernwärme“ mit der Abteilung „Gas & Wasser“ vereinigt. Die neue Abteilung „Wasser & Wärme“ ist nun fachlich sehr breit aufgestellt. In den durch die hohen Betriebskosten unter Druck geratenen Sparten Trinkwasser und Abwasser wurden neue Gebühren und Preise verabschiedet. Diese sind ab Januar 2024 gültig. Geschäftsverlauf Aufgabe und Ziel der Stadtwerke Malchow (im Folgenden auch „Stadtwerke“ oder „Unternehmen“ genannt) ist die Belieferung ihrer Kunden mit Erdgas, Fernwärme, Wasser, Abwasser und mit Strom über die unternehmenseigenen Netze. Dabei beliefert das Unternehmen neben der Stadt Malchow auch die Gemeinden Adamshoffnung, Petersdorf, Göhren-Lebbin, Penkow, Alt-Schwerin, Silz, Nossentiner Hütte und den Ortsteil Sparow mit Gas, während sich die Fernwärmeversorgung nur auf die Stadt selbst bezieht. Bei der Strom- und Gasversorgung liefern wir seit 2008 auch an Endverbraucher außerhalb unseres Netzgebietes. Die Stadtwerke sind auch im Jahr 2023 ihrem Versorgungsauftrag gerecht geworden und haben eine sichere Belieferung mit Energieträgern, eine qualitätsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Frischwasser und die Entsorgung von Abwasser gewährleistet. Mit dem Betrieb einer Biomethananlage, dem Zubau im Bereich erneuerbarer Energien und öffentlichen Ladestationen trägt das Unternehmen auch seinen Teil an einer umweltfreundlichen Energiepolitik bei. Fernwärme-, Gas-, Strom-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fernwärmeversorgung
Der Umsatz enthält einen Eigenverbrauch von MWh 106 (Vorjahr: MWh 108) mit einem Wert von T€ 18 (Vorjahr: T€ 14). 2023 ist die Wärmeabgabe gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Die Durchschnittpreise sind hingegen deutlich gestiegen. Die Preisbildung erfolgt aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel, die verschiedene Indizes enthält. Seit Ende 2022 schlägt sich hier auch die Lage am Gasmarkt nieder. Die Sparte Fernwärme erzielte ein Ergebnis nach Steuern von T€ -36 (Vorjahr T€ -98). Das wird vor allem von den stark gestiegenen Beschaffungs- und Dienstleistungskosten beeinflusst. Das BHKW im Heizhaus produzierte 1.486.484 kWh Strom erzielte ein Ergebnis von ca. T€ 15 (Vorjahr T€ 25). Gasversorgung In der Gasversorgung wird zwischen Netz und Vertrieb unterschieden.
Der Umsatz enthält einen Eigenverbrauch von MWh 9.621 (Vorjahr: MWh 8.279) mit einem Wert von T€ 801 (Vorjahr: T€ 722). Die Gasabgabe ist im Jahr 2023 gegenüber 2022 nochmal gesunken. Gründe sind hier sicherlich die Wetterverhältnisse und Sparmaßnahmen durch die hohen Preise. Aufgrund der erhöhten Netzentgelte sind die Erlöse aber gestiegen. Der Anteil der fremdversorgten Kunden beträgt wie im Vorjahr 21 %. Im Vertrieb spiegeln sich mengenmäßig die Gründe aus dem Netz wider. Der durchschnittliche Erlös je kWh wurde deutlich erhöht. Durch die Ereignisse und Rekordstände an den Börsen in 2022 sind auch die Entgelte für die Kunden zum 01.01.2023 sehr hoch gewesen. Im Laufe des Jahres hat sich das ein wenig relativiert und wir haben die Tarife dann zum 01.09. ein wenig nach unten korrigiert. Die Vertriebserlöse sind aber insgesamt trotzdem sehr stark angestiegen. In der Sparte Gasnetz ergab die Nachkalkulation der Netzentgelte Mindererlöse von T€ 3. Diese werden zusammen mit den Vorjahren saldiert dargestellt. Insgesamt weist das Regulierungskonto weiterhin Mehrerlöse aus, die als Rückstellungen mit T€ 32 gebucht sind. Die Auflösung des Reg. Kontos erfolgt dann in den Folgejahren. Die Sparte Gas erzielte ein Ergebnis nach Steuern von T€ 375 (Vorjahr T€ 166). Das Ergebnis ist vor allem durch das positive Ergebnis der Vertriebssparte gekennzeichnet. Hier beläuft sich der Gewinn nach Steuern auf T€ 419. Die Biomethananlage weist einen Gewinn von T€ 128 aus. Biomethan In der Sparte Gas ist die Biomethananlage enthalten. Mit einer Erzeugung von MWh 22.663 haben wir die Zielproduktion von MWh 22.500 planmäßig erreicht. Der Bestand an Fertigerzeugnisse wurde deutlich erhöht auf MWh 4.966. Von der Einspeisemenge haben wir selbst MWh 4.449 in unserem BHKW verbraucht und daraus Wärme und Strom erzeugt. Im Fremdnetz haben wir MWh 16.045 abgesetzt. Für die Einspeisung und den Verkauf des Biomethans erzielten wir Erlöse in Höhe von T€ 2.341. Das noch nicht verkaufte Biomethan von MWh 4.966 ist buchhalterisch unter der Position Bestandsveränderung in der GuV dargestellt. Auf der Kostenseite beeinflussen die Aufwendungen für Lohn T€ 185, Abschreibungen T€ 407, sonstige Aufwendungen T€ 51, Wartung/ Reparatur T€ 334, Strombezug T€ 149, Rückzahlung Einspeisevergütung T€ 249 und vor allem für Material (inkl. Mais, Getreide, Rüben, Biogas) T€ 1.091 das Ergebnis negativ. So kommen wir im Berichtsjahr auf ein Ergebnis von T€ 128 (Vorjahr T€ 187) vor Umlagekosten und Steuern. Stromversorgung Die Strommenge in unserem Netzgebiet ist in 2023 gegenüber 2022 gesunken (4,5 %). Der Strom aus erneuerbaren Energien ist dabei relativ konstant geblieben.
Der Umsatz enthält einen Eigenverbrauch von MWh 2.698 (Vorjahr: MWh 2.784). Die Stromsparte weist einen Gesamtnetzverlust von 3,76 % aus und liegt damit prozentual über dem Vorjahresniveau von 2,97 %. Die Ausspeisung ist mit 5,28 % ebenfalls gesunken. Die gesunkene Ausspeisung resultiert aus dem geringeren Verbrauch bei Tarif- und Sonderkunden. Der Anteil der fremdversorgten Kunden beträgt 52 %. Die Menge bei den Photovoltaikanlagen ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Insgesamt ist die Einspeisung um 14,70 % gestiegen. Die Preise sind zum 01.01.2023 in den Wahltarifen um 10,82 Cent/kWh erhöht worden und im ganzen Jahr dann stabil geblieben. Die Vertriebserlöse sind auch hier sehr stark gestiegen. Das Jahresergebnis im Stromvertrieb ist auf T€ 358 gestiegen. Darin enthalten ist die Windkraftanlage mit einem Ergebnis von T€ 32. Das Ergebnis im Stromnetz beträgt T€ 87 (Vorjahr T€ 12). Wasserversorgung
Der Netzverlust von 2,8 % (m3 22.926) enthält nicht den Wasserverbrauch in Höhe von m3 38.329 für Spülung und ähnliches. Der Eigenverbrauch betrug m3 573 (Vorjahr m3 552) mit einem Wert von T€ 3,8 (Vorjahr T€3,7). In 2023 ist die verkaufte Menge wieder leicht gesunken. Das Ergebnis nach Steuern von T€ -71 liegt unter dem Vorjahresergebnis von T€ -23. Abwasserentsorgung
Die Klärwerkskapazität aller Kläranlagen liegt bei insgesamt Einwohnergleichwerte 25.874. Die Auslastung der Kläranlagen lag im Jahresdurchschnitt bei 10.184 Einwohnergleichwerten und damit bei 39,36 % der installierten Kapazität. Der höchst belastete Tag erreichte in Summe 20.173 Einwohnergleichwerte und lag damit bei 77,97 %. Dabei erreichte die zentrale Kläranlage Malchow eine Auslastung von 87 %. Der Eigenverbrauch betrug m3 497 mit einem Wert von T€ 4,3. Das Ergebnis liegt mit T€ 124 deutlich unter dem Vorjahresergebnis von T€ 365. Die Nachkalkulation ergab eine Unterdeckung von T€ 117 (Vorjahr Überdeckung T€ 124). Das Ergebnis wird von geringeren bezogenen Leistungen und Materialaufwendungen positiv beeinflusst. Die abwasserseitige Erschließung des Gebietes ist bis auf zukünftige neue Eigenheimstandorte abgeschlossen. Anpassung der EDV Bei der EDV gibt es jährlich neue Herausforderungen, die wir uns stellen müssen. Gerade im Energiesektor gibt es Gesetzesänderung, Vorschriften und Handlungsempfehlungen, die ständige Anpassungen am EDV-System mit sich bringen. Auch im Jahr 2023 gab es Auswirkungen des Messstellenbetriebsgesetzes und der Mako. Gerade in der Verbrauchsabrechnung und der Marktkommunikation müssen Prozesse gänzlich neu definiert werden. Die Turbulenzen auf dem Energiemarkt hatten auch Auswirkungen auf unsere Abrechnungssoftware. So musste die gesetzliche Regelung zu den Preisbremsen ins System eingepflegt werden. Sämtliche Umstellungen und Neuerungen bedeuten für uns großen personellen und finanziellen Aufwand. Anlagen im Bau Der Stand der Anlagen im Bau ist von T€ 2.007 im Vorjahr auf T€ 453 gesunken. Die Anlagen im Bau gliedern sich wie folgt auf: Allgemein T€ 8, Strom T€ 106, Wasser T€ 251, Abwasser T€ 79 und Gas T€ 9. Personal Im Wirtschaftsjahr 2023 stiegen die Personalkosten auf T€ 2.699 (Vorjahr T€ 2.387) an, lagen insgesamt um T€ 43 über dem Plan 2023. Die Erhöhung der Personalkosten ist durch Tarif- und Gehaltsanpassungen begründet. Außerdem wurde der Personalbestand insgesamt erhöht um die erhöhten Anforderungen im Unternehmen gerecht zu werden. Zudem sind die Personalrückstellungen deutlich angestiegen, was zu den außerplanmäßigen Kosten führt. Der durchschnittliche Personalbestand ergibt im laufenden Jahr 41 Personen. Die Lohnabrechnung wird von einem externen Dienstleister der Schweriner IT- und- Servicegesellschaft mbH (SIS) durchgeführt.
Eigenkapital
Im Jahr 2023 wurden T€ 150 auf den Jahresgewinn 2022 an die Stadt ausgeschüttet (zzgl. Steuern an das Finanzamt T€ 28). Im Wirtschaftsplan 2024 ist ebenfalls eine Ausschüttung in gleicher Höhe auf das Ergebnis 2023 eingestellt. Gemäß Verwaltungsvorschrift zur Eigenbetriebsverordnung vom 31. März 1993 ist festgelegt, dass die Eigenkapitalausstattung allgemein dann als angemessen betrachtet werden kann, wenn der Anteil des Eigenkapitals an der um die Baukostenzuschüsse und der Sonderposten gekürzten Bilanzsumme ca. 30% beträgt. Die Eigenkapitalausstattung der Stadtwerke Malchow beträgt danach zurzeit 45,50 % (Vorjahr 47,62 %) ohne den Sonderposten und liegt somit zum Stichtag deutlich darüber. Der Posten Gewinn/ Verluste Vorjahre wurde nach Vorgabe des Landesrechnungshofes in die Rücklage eingestellt. Zudem gibt es eine detailliertere Aufgliederung des Eigenkapitals. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde im abgelaufenen Wirtschaftsjahr nach der Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände nach Maßgabe der hierauf entfallenden Abschreibungen in Höhe von T€ 199 (Vorjahr T€ 200) ertragswirksam aufgelöst. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die Auflösung der Zuschüsse im Bereich Wasser bleibt konstant. Im Abwasser wird die Auflösung dagegen in den nächsten Jahren leicht sinken. Empfangene Ertragszuschüsse Die bis zum 31. Dezember 2002 vereinnahmten Ertragszuschüsse wurden gemäß § 20 der EigVO vom 14. September 1993 (Auflösung über einen Zeitraum von 20 Jahren) mit T€ 15 letztmalig ertragswirksam aufgelöst. Zur Erfüllung der Bilanzierungsvorschrift wurden im Jahresabschluss 2018 mit Wirkung auf den 1. Januar 2018 die im Anlagevermögen im Posten „Verteilungsanlagen“ verrechneten Ertragszuschüsse in den Sonderposten „Empfangene Ertragszuschüsse“ umgebucht. Ab dem Jahr 2019 werden Baukostenzuschüsse direkt passiviert und über die Nutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Rückstellungen Die Rückstellungen Steuern wurden aufgrund des Jahresergebnisses zugeführt. Bei der Steuerberechnung finden die Rückstellungen Drohverlust keine Berücksichtigung, so dass hierbei von einem deutlich höheren Ergebnis ausgegangen wird. Die Abwasserabgabe steht noch für die Jahre 2022 und 2023, ebenso das Wasserentnahmeentgelt. Das Regulierungskonto Gas hat sich durch Auflösung, Anpassungen und Saldierung nochmal verringert. Die Personalrückstellungen für Urlaub, Überstunden, Jubiläum, Abfindung und Altersteilzeit sind deutlich gestiegen. In 2023 wurden erstmals Rückstellungen für Drohverluste im Strom und Gas gebildet. Die Stadtwerke Malchow haben vor dem Bilanzstichtag in der Beschaffung bereits Mengen im Strom und Gas für die Folgejahre vertraglich gesichert. Am Bilanzstichtag ist der Preis allerdings deutlich niedriger als der Vertragspreis wodurch es zu drohenden Verlusten kommen kann und diese sind in den Rückstellungen handelsrechtlich abgebildet. Ebenfalls erstmalig sind die Rückstellungen zur Abgabeverpflichtung von CO2 -Zertifikaten ausgewiesen.
Wir haben auch in 2023 wie in den Vorjahren alle Voraussetzungen erfüllt und das Zertifikat für das Energiemanagement erhalten, sodass wir neben den Energieeinsparungen auch die Erstattung Strom- bzw. Gassteuer beantragen konnten. Die Stadtwerke Malchow verfügen über genügend liquide Mittel, um die laufende Geschäftsführung ordnungsgemäß durchzuführen. In der Finanzrechnung bzw. in der Bilanz ist der aktuelle Stand und die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr abzulesen. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit ist in 2023 deutlich geringer als der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Dies resultiert vor allem aus der niedrigeren Investitionstätigkeit und den sehr hohen Rückstellungen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit weist einen deutlich negativen Saldo aus. Insgesamt kommt es dadurch zu einer zahlungswirksamen Veränderung des Finanzmittelbestands von T€ 1.863. Mit T€ 4.698 ist der Finanzmittelbestand am Jahresende ausreichend. Aufgrund der fehlenden Abschläge im Januar und den erhöhten Rechnungen gerade beim Energieeinkauf, werden diese Mittel allerdings gerade in den ersten 3 Monaten teilweise aufgebraucht. Für Engpässe steht uns dann aber noch ein Kontokorrentkredit in Höhe von T€ 1.300 zur Verfügung. Diesen mussten wir Anfang 2024 auch in Anspruch nehmen. Wir konnten aber bisher allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen. Voraussichtliche Entwicklung der Stadtwerke Malchow Durch wirksame Maßnahmen konnte das Geschäftsjahr 2023 erfolgreich abgeschlossen werden. Die größte wirtschaftliche Herausforderung für die Stadtwerke im Jahr 2024 sind die im vergleich zum derzeitigen Börsenkurs hohen Kosten für den Energieeinkauf. Durch die Auflösung von Rückstellungen kann der Verkaufspreis gesenkt werden. Dennoch ist mit einem Kundenverlust im laufenden Geschäftsjahr zu rechnen. Durch die allgemein hohe Kundenbindung wird dieser wahrscheinlich aber moderat sein. Bei einem zu starken Kundenverlust muss im Jahresverlauf eine weitere Preissenkung erfolgen, welche dann negative Auswirkungen auf das Ergebnis hat. Die Marketingaktivitäten der Stadtwerke sollen drastisch verstärkt werden. Große Projekte der Stadtwerke im Jahr 2024 sind die Planung einer neuen Stromtrasse zum vorgelagerten Netz, der Bau und die Erschließung mehrerer Brunnen, die Modernisierung der Kläranlage und der Biogasanlage, der Kauf einer 2 MWpeak-PV-Anlage und der Ausbau der Fernwärme. Dies sind allesamt sehr zukunftsträchtige Projekte, deren Verwirklichung jedoch teilwiese mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird und die deshalb mittelfristig hohe Auswirkungen auf die Ausgaben und Einnahmen der Stadtwerke haben werden. Hohe Kapazitäten wird der Ausbau des Stromnetzes der Stadtwerke Malchow binden, um dieses für die Anforderungen der Energiewende zu befähigen. In der Sparte Erdgas ist mit sinkenden Umsätzen zu rechnen, in den Sparten Strom und Fernwärme stehen die Zeichen jedoch auf Wachstum. In der Sparte Biogas werden weiterhin hohe Einnahmen erwartet. In den Sparten Trinkwasser und Abwasser werden die Umsätze durch die erfolgte Preisanpassung stark steigen.
Malchow, den 15.04.2024 Eigenbetrieb Stadtwerke Malchow Robert Kersting Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Eigenbetrieb Stadtwerke Malchow hat seinen Sitz in Malchow und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Neubrandenburg (HRA 1448) eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (EigVO M-V) vom 14. Juli 2017 aufgestellt. Die sich aus §§ 6 und 6b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ergebenden Vorschriften für die Rechnungslegung von Versorgungsunternehmen wurden berücksichtigt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB und den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung unter Berücksichtigung branchenspezifischer Anpassungen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der nach § 41 EigVO M-V vom 14. Juni 2017 vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern in 2018 für verbindlich erklärten Muster für die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Finanzrechnung sowie die Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitsübersicht. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus der EigVO M-V nichts anderes ergibt. Nach § 21 Abs. 5 EigVO M-V sind die Baukostenzuschüsse in einem Sonderposten zu passivieren und über die Restnutzungsdauer des damit finanzierten Vermögensgegenstandes aufzulösen. Ab dem Jahr 2019 werden Baukostenzuschüsse direkt passiviert und über die Nutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes aufgelöst. Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgten im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum 1. Januar 2023 aus der Bilanz des Vorjahres übernommen. Die Wertansätze und Bewertungsgrundsätze der Bilanz zum 31. Dezember 2022 wurden beibehalten und bilden die Grundlage für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Im hoheitlichen Bereich ist die Vorsteuer mangels Abziehbarkeit Bestandteil der Anschaffungskosten. Die Herstellungskosten der selbst hergestellten Anlagen enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten. Den gemäß § 253 Absatz 2 HGB vorgenommenen, planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Wert von 250,01 Euro bis 800,00 Euro sind mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr aktiviert. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) bzw. zu den sich aus den Bezugspreisen ergebenden durchschnittlichen Herstellungskosten (Fertige Erzeugnisse) oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen KFZ-Steuer und Aufwendungen für Dienstleistungen (Wartung, Betreuung), die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Investitionszuschüsse werden in einen Sonderposten eingestellt und grundsätzlich entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Empfangene Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse), die bis zum 31. Dezember 2002 zugegangen sind, werden mit 5% p.a. aufgelöst. Nach dem 31. Dezember 2002 zugegangene Ertragszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den relevanten Zinssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Der Ausweis der sich aus den Änderungen des Abzinsungssatzes ergebenden Auswirkungen erfolgt im Finanzergebnis. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. 2. Angaben zu Positionen der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge in Höhe von T€ 840 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Dies sind Forderungen aufgrund der Strom- und Gaspreisbremsen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind T€ 195 aus im Folgejahr abzugsfähigen Vorsteuern enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind. Außerdem werden die unfertigen Leistungen aus Betriebskostenabrechnungen in Höhe von T€ 238 (Vorjahr: T€ 216) in dieser Position dargestellt. Die Forderungen gegen die Gemeinde betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 204 (Vorjahr: T€ 61) und Gewerbesteuer T€ 58. Das auf Euro umgestellte Stammkapital beträgt entsprechend der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtwerke Malchow vom 15.12.2017 € 25.564,59. Der bilanzielle Ausweis des Stammkapitals wurde im Jahr 2018 der Satzung angepasst. Innerhalb des Eigenkapitals erfolgte 2020 eine rein bilanzielle Umgliederung, bei der die Allgemeine Rücklage in Kapital- und Gewinnrücklage aufgegliedert wurden. Für die erhaltenen Investitionszuschüsse im Bereich Wasser und Abwasser wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von T€ 4.951 gebildet. Im Berichtsjahr erfolgte eine Auflösung in Höhe von T€ 199. Die Auflösung erfolgte auf der Grundlage der Nutzungsdauer des begünstigten Anlagevermögens. Die im Jahr 2005 erhobenen Altanschließerbeiträge sind in 2021 zum größten Teil beglichen. Den ausgewiesenen passivierten noch zu zahlenden Beiträgen in Höhe von (T€ 2,5) steht als Ausgleichsposition eine Forderung in Höhe von (T€ 2,5) gegenüber. Es gab in 2023 gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Die Steuerrückstellungen betreffen Körperschaftssteuer und Soli T€ 322 sowie Gewerbesteuer T€ 348. Die sonstigen Rückstellungen sind im Lagebericht im Einzelnen aufgeführt und erläutert. Die größten Einzelposten sind hierbei die Rückstellungen für Drohverluste Strom und Gas, CO2 -Zertifikate Gas, Abwasserabgabe bzw. Wasserentnahmeentgelt, interne Jahresabschlusskosten, Archivkosten, Rechtsanwaltskosten, Regulierungskonto Gas und Personal. Die Verbindlichkeiten (VBK) sind wie folgt strukturiert:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde betreffen wie im Vorjahr sonstige Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen T€ 239 (Vorjahr: T€ 55). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.244 (Vorjahr: T€ 697). Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen resultieren aus der Vermietung eines Ferienobjektes. Hier gab es in 2023 schon Anzahlungen Miete für 2024. Besicherungen von Verbindlichkeiten bestehen nicht. 3. Haftungsverhältnisse Die Stadtwerke tritt die Rechtsnachfolge für den Zweckverband im nachfolgend aufgeführten Haftungsverhältnis an: Gemäß § 17 Abs. 1 Teilbetriebsübertragungsvertrag übernimmt der Zweckverband im Wege des Schuldbeitritts die Mithaftung neben der Neubrandenburg Wasser AG i.L. zugunsten der Treuhandanstalt für die Ansprüche der Gemeinden und Gebietskörperschaften, die diese wirksam gegen die Treuhandanstalt geltend machen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird auf Basis der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bestehenden Erkenntnisse als gering eingestuft. 4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Die von den Stadtwerken Malchow erzielten Erlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Der Verkauf von Biomethan geht mit T€ 2.341 in die Umsatzerlöse a) ein. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Mahngebühren (T€ 1), aus Erträge Auflösung von Rückstellungen (T€ 3) und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen (T€ 1). Die Position Erhöhung oder Verminderung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen gibt die Bestandsveränderung im Bereich des erzeugten Biogases an. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen überwiegend die EDV-Wartungskosten (T€ 273), Prüfungs-, Berichts- und Rechtskosten (T€ 100), Dienst- und Fremdleistungen (T€ 59), Kfz-Kosten (T€ 87), Wasserentnahmeentgelt (T€ 80), Abwasserabgabe (T€ 38), Aufwendungen für Spenden und Sponsoring (T€ 97), Büro/Porto/Zeitschriften/Telefon (T€ 78), Versicherungen (T€ 110). Der Ausweis der Konzessionsabgabe (T€ 209) erfolgt gem. den Vorgaben für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung der EigVOVV M-V (Anlage 10 zu § 22 EigVOVV M-V) als gesonderter Posten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von T€ 796 setzen sich aus Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag mit T€ 417, Gewerbesteuer mit T€ 373 und Kapitalertragssteuer T€ 6 zusammen. Es wurden keine latenten Steuern gebildet. Die sonstigen Steuern umfassen überwiegend die Stromsteuer T€ 55, die Energiesteuer T€ 64 und die Erstattung von Strom- bzw. Energiesteuer T€ 57. 5. Unbundling (Segmentierung) Die Zuordnung der Aktiva und Passiva sowie der Erträge und Aufwendungen auf die einzelnen Betriebszweige erfolgt weitestgehend direkt. Soweit Verteilungen notwendig sind, werden sachgerechte Verteilungsschlüssel angewandt. Das Stammkapital sowie die Rücklagen werden entsprechend dem Verhältnis des Anlagevermögens auf die Betriebszweige verteilt. Die Bebuchung der Erlöskonten erfolgte im Strombereich unterjährig auf die entsprechenden Konten, wobei ein Abgleich mit den Statistiken am Jahresende durchgeführt wurde. Ein Abgleich der Netznutzungserlöse mit einer Nachkalkulation entsprechend der genehmigten Netznutzungsentgelten ergab Mehrerlöse in Höhe von T€ 146 für die 3. Regulierungsperiode, die mit dem bisherigen Saldo aus den Vorjahren auf dem Regulierungskonto verrechnet werden. Insgesamt weist das Regulierungskonto Minderlöse aus, die dann in den Folgejahren EOG-erhöhend aufgelöst werden. Die Gaserlöse wurden entsprechend der Statistiken getrennt nach Netz und Sonstige Aktivitäten verbucht. Beim Abgleich mit der Nachkalkulation der genehmigten Netzentgelte 2023 entstanden Mindererlöse von T€ 3. Diese werden zusammen mit der Auflösung der Vorjahre saldiert dargestellt. Insgesamt weist das Regulierungskonto weiterhin Mehrerlöse aus, die als Rückstellungen mit T€ 32 gebucht sind. Die Auflösung des Regulierungskontos erfolgt dann in den Folgejahren. III. Beteiligungen Insgesamt 8 Stadtwerken halten jeweils einen gleich hohen Anteil 12,50% (entspricht TEUR 31,0) am Stammkapital der Energieeinkaufs- und -handelsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH Teterow. Der Jahresabschluss 2022 weist einen Jahresüberschuss von TEUR 260 (Vorjahr Jahresfehlbetrag TEUR 398) und ein Eigenkapital von TEUR 484 (Vorjahr TEUR 223) aus. Der Jahresabschluss 2023 liegt noch nicht vor. Zum Profil des Eigenbetriebs gehört die Optimierung des Gas- und Stromeinkaufes. Das gemeinsame Ziel des Eigenbetriebs ist die Weiterentwicklung der Kooperation in der EEHG insbesondere in Bezug auf Energieleistungen und die neuen Anforderungen an die Energiewirtschaft zur Hebung von Synergien und damit einhergehend Kostenminimierungen für alle Kooperationspartner. Seit 2015 sind die Stadtwerke Malchow an der Landwerke M-V GmbH beteiligt, die am 17.12.2015 gegründet wurde. Diese Gesellschaft soll Unternehmen mit überwiegend kommunalen Anteilen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zusammenführen mit dem Ziel Projekte mit erneuerbaren Energien zu entwickeln und zu finanzieren. Der Anteil der Stadtwerke beträgt 12,5% (entspricht TEUR 20,0 des Stammkapitals). Der Jahresabschluss 2022 weist ein Ergebnis von T€ 12 (Vorjahr T€ -28) und ein Eigenkapital von T€ 916 (Vorjahr T€ 832) aus. Der Bericht für 2023 liegt noch nicht vor. Zudem wurde mit der Landwerke M-V Breitband GmbH eine eigene Gesellschaft innerhalb der Landwerke gegründet, die sich mit dem Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen soll. Hier sind die Stadtwerke seit 2017 mit 20,00% (entspricht TEUR 10 des Stammkapitals) beteiligt. Der Jahresabschluss 2022 weist ein Ergebnis von T€ -3.543 (Vorjahr T€ -3.402) und ein Eigenkapital von T€ -10.191 (Vorjahr T€ -6.649) aus. Der Jahresabschluss 2023 liegt noch nicht vor. Für die Realisierung des Breitbandausbaus müssen neben der Fremdfinanzierung durch die Banken auch Eigenmittel der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Das wird mit Hilfe von Gesellschafterdarlehen abgebildet. Die Stadtwerke Malchow haben dafür zum 31.12.2023 gewährte Darlehen von T€ 2.940 im Finanzanlagevermögen bilanziert. IV. Ergänzende Angaben Im Wirtschaftsjahr 2023 wurde für die Leistungen des Abschlussprüfers (Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2023 sowie Durchführung der Prüfungen nach EEG und KWK-G für 2023 eine Rückstellung von T€ 5 gebildet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Werkleiter der Stadtwerke Malchow ist Herr Robert Kersting. Der Werkleiter bezog Gehalt entsprechend dem TVV EG 14. Darüber hinaus erhielt er keine weiteren Vergütungen. Der Werkausschuss setzte sich per 31.12.2023 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Dem Werkausschuss wurden im Berichtsjahr keine Bezüge gewährt. Der Eigenbetrieb beschäftigte im Wirtschaftsjahr 2023 durchschnittlich 44 Arbeitnehmer, davon 19 Angestellte, 21 gewerbliche Arbeitnehmer und insgesamt 2 geringfügig Beschäftigte. Darüber hinaus war durchschnittlich 2 Auszubildender beschäftigt. Zu den möglichen Auswirkungen des Ukraine Krieges und den damit erhöhten Marktrisiken verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht unter „Voraussichtliche Entwicklung der Stadtwerke Malchow mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken“. In den ersten Monaten des Wirtschaftsjahres 2024 sind keine weiteren Ereignisse von besonderer Bedeutung im Sinne von § 285 Nr. 33 HGB eingetreten. Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden: T€ 150 Ausschüttung Stadt Malchow, T€ 28 Steuern an das Finanzamt und T€ 638 Rücklagen Stadtwerke Malchow.
Malchow, den 15. April 2024 Eigenbetrieb Stadtwerke Malchow Werkleiter Robert Kersting Entwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfersan die Stadtwerke Malchow, Eigenbetrieb der Inselstadt Malchow, Inselstadt Malchow und den Landesrechnungshof Mecklenburg Vorpommern, Schwerin Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss des Stadtwerke Malchow, Eigenbetrieb der Inselstadt Malchow, Inselstadt Malchow - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung, Bereichsrechnungen und Finanzrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind vom Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, des Werkausschusses und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss und der Beirat sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 des Kommunalprüfungsgesetzes des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie/ eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerkes. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob der Eigenbetrieb seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, des Werkausschusses und des Beirats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werkausschuss und der Beirat sind verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Anlass geben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Bremen, 24. April 2024 Göken, Pollak und Partner Dr. Dieter Göken, Wirtschaftsprüfer Carolin Göken, Wirtschaftsprüferin ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresgewinn in Höhe von 815.510,30 € ist wie folgt zu verwenden:
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Bilanz der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
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