Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 7924
Vorher
viptra.de UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
28.11.2011
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Handel mit Autofelgen, Autorädern, Autoreifen und Pkw.

Historie

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Management

NameRolle
Irina Putina
seit 22.6.2015
Prokura
Vitalie Putina
seit 23.8.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Vitalie Putina
44339 Dortmund, Michael-Ende-Str. 25
500 €
50.00%
Irina Putina
44339 Dortmund, Michael-Ende-Str. 25
500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VIPfelgen GmbH

Holzwickede

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Bilanz

A K T I V A

31.12.2019 31.12.2018
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

2,00 0,00
II. Sachanlagen 61.715,00 0,00
III. Finanzanlagen 16,00 0,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 99.089,31 0,00

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

80.783,84 0,00

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

25.509,64 0,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 23.021,68 0,00

D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

49.104,23 0,00
SUMME Aktiva 339.272,88 0,00

P A S S I V A

31.12.2019 31.12.2018
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 0,00
II. Kapitalrücklage 10.282,17 0,00
III. Gewinn- und Verlustvortrag 103.439,11 0,00
IV. Jahresfehlbetrag -212.825,51 0,00
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 49.104,23 0,00
VI. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 5.318,54 0,00
C. VERBINDLICHKEITEN 333.954,34 0,00
SUMME Passiva 339.272,88 0,00

Anhang

1.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

2.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Sowohl bei den immateriellen, als auch bei den beweglichen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 wurden nach § 6 (2) EStG voll abgeschrieben.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Diese wurden durch Einzelfeststellung der Anschaffungskosten ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

3.

Angaben zur Bilanz

1.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

  Gesamt Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
    bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
 
Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00  
Lieferungen und Leistungen 40.734,37 40.734,37 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00
sonstige Verbindlichkeiten 278.975,93 148.217,60 130.758,33 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.244,04 14.244,04 0,00 0,00
Gesamt 333.954,34 203.196,01 130.758,33 0,00

Nachrichten & Medien

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