iss sales gmbhLiquidiert

48607 Ochtrup, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 3361
Eingetragen
20.12.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Internethandel und Internetservice aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und/oder Vertretungen von solchen Unternehmen übernehmen und wieder aufgeben. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeitsund Interessengemeinschaften zusammenschließen und solche auflösen.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Krassowski
seit 7.7.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

iss sales gmbh

Ochtrup

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,50

0,50

II. Sachanlagen

4.181,00

10.319,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

32.215,64

30.260,63

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

382,67

539,24

C. Rechnungsabgrenzungsposten

157,00

2.224,79

davon Disagio

0,00

1.877,79

D. Aktive latente Steuern

9.078,00

7.554,00

E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

10.135,85

17.577,79

Summe Aktiva

56.150,66

68.475,95



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.600,00

25.600,00

II. Verlustvortrag

43.177,79

44.911,89

III.Jahresüberschuss

7.441,94

1.734,10

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

10.135,85

17.577,79

B. Rückstellungen

1.000,00

785,00

C. Verbindlichkeiten

55.150,66

67.690,95

davon aus Steuern

4.002,13

781,13

Summe Passiva

56.150,66

68.475,95

ANHANG

Angaben und Erläuterungen zu Besonderheiten der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss per 31. Dezember 2011 wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 und des GmbHG sowie der sie ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 274 a und 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wird zusätzlich von der Erleichterungsvorschrift des § 326 HGB Gebrauch gemacht.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gegenüber dem Vorjahr werden, mit Ausnahme der Anpassungen an die Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen:
Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wird beachtet.

Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss der iss sales gmbh wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt.

Im Einzelnen sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anlagevermögen:

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, planmäßig linear über maximal fünf Jahre abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden, soweit erforderlich, vorgenommen.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher sofort in voller Höhe als Aufwand verbucht.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten An­schaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Die Nutzungsdauern der Sachanlagen betragen zwischen drei und fünf Jahren.

Für selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu € 410,00 wurde bis zum 31. Dezember 2007 und seit dem 01. Januar 2010 von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. In dem Zeitraum vom 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 wurde diese Bewertungsfreiheit nur noch für Zugänge mit Anschaffungskosten von bis zu € 150,00 in Anspruch genommen. Zugänge mit Anschaffungskosten von mehr als € 150,00 und bis zu € 1.000,00 wurden in diesem Zeitraum in einem Sammelposten erfasst und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entneh­men. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres in einer der Gliederung des Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung angegeben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Börsenkurs permanent über sechs Monate hinweg 20% oder in den vergangenen zwölf Monaten im Monatsdurchschnitt 10% unter den Anschaffungskosten liegt. Diese Parameter stellen deutliche Indikatoren für eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des Börsenkurses als objektive Hinweise auf eine nachhaltige Wertminderung dar. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebotes werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.

Umlaufvermögen:

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anla­gevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit bzw. verminderten Marktpreisen ergeben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungs­kosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entspre­chend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst.

Wertpapiere und Flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Rückstellungen:

In den Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Latente Steuern:

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt.

Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge be­rücksichtigt, soweit diese voraussichtlich in den nächsten fünf Geschäftsjahren verbraucht werden.

Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend des gewerbesteuerlichen Hebesatzes der Stadt Ochtrup. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer ergibt sich für das Geschäftsjahr 2011 ein Steuersatz von 30,19%.

Währungsumrechnung:

Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Flüssige Mittel, Rückstellungen, Finanzschulden und andere Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter werden mit 5% p.a. verzinst. Sie sind nicht besichert.

In den Rückstellungen sind im wesentlichen Vorsorgen für ausstehende Rechnungen enthalten.

Von den Verbindlichkeiten haben € 5.129,14 (i.Vj. € 4.538,56) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und € 8.533,34 (i.Vj. € 4.344,66) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Von den Verbindlichkeiten sind € 37.629,07 durch Grundschulden und € 13.400,00 durch eine Bürgschaft des Gesellschafters besichert.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist

Kaufmann Andreas Krassowski, Albert-Einstein-Weg 8, 48607 Ochtrup.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Geschäftsführer erhält keine Bezüge.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen wurden nicht vorgenommen.

Die Gesellschaft weist im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von € 10.135,85 aus. In Höhe dieses Fehlbetrages ist die Gesellschaft rechnerisch überschuldet.

Zum Ausgleich der Überschuldung hat der Gesellschafter Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von € 51.029,07 durch die Übernahme einer Bürgschaft und Grundschulden auf privaten Grundstücken besichert.

Aus der Übernahme der Bürgschaftsverpflichtung und der Grundschuldeintragung resultieren im Falle der Inanspruchnahme Forderungen des Gesellschafters gegen die Gesellschaft in Höhe der Inanspruchnahme.

Der Gesellschafter hat mit Schreiben vom 08. Dezember 2006 gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass er mit seiner Forderung im Rang zugunsten aller gegen­wärtigen und zukünftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück tritt, indem Tilgung, Zinsen und Kosten auf diese Forderung lediglich aus einem künftigen Bilanzgewinn oder Liquidationsüberschuss zu leisten sind. Der Gläubiger verpflichtet sich danach insbesondere, diese Forderung gegenüber der Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Forderung zu einer rechnerischen Überschuldung der Gesellschaft führt.

Sollte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft formal eröffnet werden oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen werden, erlischt die Forderung des Gesellschafters durch Erlass.

Durch diesen qualifizierten Rangrücktritt sind die durch den Gesellschaftern besicherten Verbindlichkeiten und die Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft im Überschuldungsstatus nicht anzusetzen. Die rechnerische Überschuldung der Gesellschaft ist somit beseitigt.

 

Andreas Krassowski

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.01.2013

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