MIGI.TV GmbH
Im Sellerts 26A, 64395 Brensbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julia Sandor seit 5.10.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MIGI.TV UG (haftungsbeschränkt)BrensbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben - - - - - - - - - - - - - - - Form und Darstellung: Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) aufgestellt worden. Die ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff) wurden beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Ansätze und Bewertung: Bei Aufstellung der Bilanz wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger z.T. degressiver Abschreibung angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt abzüglich entsprechender Wertberichtigungen für erkennbare Wertminderungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Steuer- und Sonstigen Rückstellungen wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträgen angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. III. Haftungsverhältnisse - - - - - - - - - - - - - - - - Haftungsverhältnisse, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden am Bilanzstichtag nicht. IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. V. Aufteilung der Ertragssteuerbelastung (§ 285 Nr. 6 HGB) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Im Jahre 2011 belasteten die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. VI. Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 Abs. 1 HGB) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Für das Jahr 2011 wurde keine Ausschüttung vorgenommen. Es wurde eine Rücklage in Höhe von € 23.000,00 gebildet und der Restbetrag auf neue Rechnung vorgetragen. VII. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Im Jahre 2011 wurde die Geschäftsführung von Frau Julia Sandor, Brensbach ausgeübt.
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