GCD
Electronic GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
111.727,00 |
129.690,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
91,00 |
| II.
Sachanlagen |
111.673,00 |
129.549,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
778.333,56 |
851.700,10 |
| I.
Vorräte |
703.221,70 |
737.885,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.981,83 |
98.865,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.130,03 |
14.949,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
507,42 |
668,00 |
| Aktiva |
890.567,98 |
982.058,10 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
380.532,77 |
350.526,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
28.000,00 |
28.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
222.526,93 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
130.005,84 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
322.526,93 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
160.008,81 |
| B.
Rückstellungen |
174.017,00 |
230.137,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
336.018,21 |
401.393,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
197.720,33 |
200.411,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
138.297,88 |
200.981,85 |
| Passiva |
890.567,98 |
982.058,10 |
Anhang 2023
A. Allgemeine Angaben
1. Die
Gesellschaft wurde am
31.03.1995 durch
Bargründung errichtet und ist seit dem
29.06.1995 im
Handelsregister des
Amtsgerichtes Fürth unter
HRB 5920 eingetragen. Sie
firmiert unter
GCD Electronic GmbH,
Sitz ist
Erlangen.
2. Die
GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB.
3. Im Interesse einer besseren
Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der
Bilanz oder im
Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die
Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im
Anhang aufgenommen.
4. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den
Angaben im
Anhang nach § 288 HGB für
kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Der Anhang entspricht daher bis auf
Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine
GmbH's.
5. Die
Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Das
Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265
Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
6. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden werden
2023 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2
HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im
Rahmen der
handelsrechtlichen Grundsätze
ordnungsmäßiger B
uchführung, unter Beachtung
ergänzender Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5,
6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG ):
Aktivseite
1. Von der
Aktivierung vonselbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die
entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare
Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden
linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder
Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder
nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige
lineare oder
degressive Abschreibungen unter
Beachtung des
Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei
Computerhardware einschließlich der dazu
gehörenden
Peripheriegeräte wird die
Nutzungsdauer in
Abhängigkeit vom
Lebenszyklus dieser Gegenstände auf
ein Jahr reduziert.
Aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit wird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als
Ausnahmetatbestand nach
§ 252 Abs. 2 HGB übernommen.
Dieser
Sammelposten wird dann über die Dauer von
fünf Jahren
gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Vermögensgegenstände, die nach 2017
angeschafft oder
hergestellt worden sind und deren
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250 Euro und weniger als
800 Euro betragen, werden als
Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Jahr der Anschaffung
in voller Höhe
abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren
Anschaffungskosten bzw. mit ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die
Roh-,
Hilfs- und
Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das
strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB
) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7.
Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, die
Aufwendungen
nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden
dem
Grunde nach alle
erkennbaren
Risiken und
ungewisse
Verpflichtungen auf der Grundlage
vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der
Höhe
nach werden die
Rückstellungen in Höhe des
notwendigen
Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB)
bewertet. Dabei werden bei den
Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit
von
mehr
als einem
Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB
künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit
laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter
Verwendung der von der
Deutschen
Bank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die
Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen
Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im
Zeitablauf umkehren. Der zur
Berechnung
der latenten Steuern zu verwendene
Ertragsteuersatz liegt bei 32,98 %.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem
Maß vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ungewisse
Verbindlichkeiten und
Gewährleistungen, die
ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3.
Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag, die Erträge nach diesem Tag
darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Die
Entwicklung des Anlagevermögens ist der
Bilanz zu entnehmen. Die
Abschreibungen des
Berichtsjahres belaufen sich auf 32.061,12 Euro und
die
Abschreibungen des
Vorjahres auf 31.096,45 Euro.
2.
Forderungen aus
Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 59.981,83 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 98.865,45 Euro.
Im
Berichtsjahr sind die
Forderungsbestände aus
Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 1,00% der
Nettoforderungen
pauschal wertberichtigt worden.
3.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten sind, bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
4.
Ausleihungen und
Forderungen gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die
Bilanz weist im
Berichtsjahr ein
Eigenkapital ( Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
380.532,77 Euro und im
Vorjahr ein
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital,
Kapitalrücklage und Bilanzgewinn ) in Höhe von
350.526,93 Euro aus.
2. Die
Rückstellungen gemäß § 249 Abs.
1 Satz 1 HGB umfassen
Steuerrückstellung in Höhe von 0,00 Euro (
Vj. 74.773,36 Euro ),
Urlaubsrückstellung in Höhe von 9.200,00
Euro ( Vj. 8.000,00 Euro ),
Rückstellung Tantieme in Höhe von
93.217,00 Euro ( Vj. 85.864,00 Euro ),
Rückstellung Überstunden in Höhe von
25.600,00 Euro ( Vj. 17.000,00 Euro ),
Rückstellung f. Gewährleistung in
Höhe von 16.500,00 ( Vj. 16.500,00 Euro ),
Rückstellung für Berufsgenossenschaft in
Höhe von 1.000,00 Euro (Vorjahr 2.500,00 Euro) sowie
Rückstellung für Abschluss in Höhe
von 8.500,00 Euro ( Vj. 5.500,00 Euro ) als auch
Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht in
Höhe von 20.000,00 Euro ( Vj. 20.000,00 Euro ).
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 197.720,33 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 200.411,96 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren bestehen im
Berichtsjahr in Höhe von 125.000,00 Euro und im
Vorjahr in Höhe von 175.000,00 Euro.
4.
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten sind, bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
nicht in der
Bilanz
erscheinen und auch
nicht nach
§ 251 HGB oder aufgrund anderer
Vorschriften des
HGB anzugeben sind und deren
Angaben für die
Beurteilung der Finanzlage von
besonderer Bedeutung sind, sind sowohl im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr nicht bekannt.
3. Der
Geschäftsführung gehören in
2023 folgende
Personen an:
Frau Marika Heisser
Herr Detlef Ficker
4.
Vorschüsse und
Kredite an
Mitglieder der Verwaltungs-,
Geschäftsführungs- oder
Aufsichtsorgane sowie
zugunsten dieser Personen eingegangene
Haftungsverhältnisse bestehen im
Berichtsjahr als auch im
Vorjahr
nicht.
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
Erlangen, den 04.07.2024
( Detlef Ficker ) ( Marika Heisser )
Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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