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BriefGenio AGWolpertshausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2007I. Angaben zum Jahresabschluss 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB und in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorgehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote in § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend der Vorschriften in § 250 HGB gebildet worden. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. b) Bewertungsmethoden Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte Grundsätzlich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§ 252 HGB) unter Beachtung steuerlicher Wahlrechte. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden erforderlichenfalls durch Abschreibungen bzw. Wertberechtigungen berücksichtigt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend § 250 Abs. 1 HGB gebildet worden. Die Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge eingestellt, die unter Beachtung des Vorsichtsprinzips nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Gewinne wurden nur erfasst soweit sie am Abschlussstichtag realisiert waren. 3. Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Das Grundkapital beträgt € 50.000,00. Es ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien. Beteiligungen: BriefGenio BW GmbH, Wolpertshausen, zu 100 % Stammkapital von nominal € 25.000,00. II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 i.V. mit § 268 Abs. 7 HGB: keine. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB): in betriebsüblichem Umfang. III. Beziehungen mit Unternehmensorganen (zu § 285 Nr. 10 HGB)
Wolpertshausen, den 27.06.2008 |
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