Northern Fiber Asset Company II GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Götschel seit 29.1.2026 | Geschäftsführer |
Thomas Johannes Wiesemann seit 5.12.2023 | Geschäftsführer |
Andreas Holger Thomsen seit 15.11.2023 | Prokura |
Franz Henning Joachim von Abendroth seit 6.5.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dentons Europe Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
sewikom Netzbau GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Northern Fiber Holding GmbHLüneburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023KonzernlageberichtA. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Die Northern Fiber Holding Gruppe (nachfolgend kurz "NFH" oder "Konzern") besteht aus der Holdinggesellschaft Northern Fiber Holding GmbH ("NF Holding") mit Sitz in Lüneburg, der sewikom GmbH ("sewikom") mit Sitz in Beverungen, der sewikom Netzbau GmbH ("sewikom NB") mit Sitz in Bad Karlshafen, der terralink networks GmbH ("terralink") mit Sitz in Hamburg sowie der LüneCom Kommunikationslösungen GmbH ("Lünecom") und Northern Fiber Asset Company GmbH ("NFAC") mit Sitz jeweils in Lüneburg. Die Geschäftsführung der NFH Holding hat zum 31. Dezember 2023 erstmals freiwillig für den gesamten Konzern einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufgestellt. Als Erstkonsolidierungszeitpunkt wurde der Beginn des Konzerngeschäftsjahres am 1. Januar 2023 gewählt. Die NFH entstand in seiner heutigen Form sukzessive über die NF Holding, welche in 2021 alle Anteile an der Lünecom sowie in 2022 die Anteile an der KTW Beteiligungsgesellschaft mbH ("KTW") und in 2023 der terralink übernahm. Die KTW wiederum hielt alle Anteile an der sewikom und sewikom NB. Im Jahr 2023 wurde die KTW auf die NF Holding verschmolzen, so dass die sewikom und sewikom NB direkte Tochtergesellschaften der Konzernmutter wurden. Die NFAC wurde als Vorratsgesellschaft erworben und im März 2023 in die NFH integriert. Darüber hinaus erwarb die NFH im März 2023 alle Anteile an der terralink. Die NFH ist über die Lünecom und die sewikom seit über 20 Jahren am deutschen Markt aktiv und hat seitdem ihre Erfahrung als Telekommunikationsanbieter ausgebaut. Dies gelang vor allem durch den geförderten Ausbau des Kreises Höxter und des Kreises Lippe mit FTTC & FTTB/H sowie des geförderten Ausbaus der Nordfriesischen Inseln mit FTTC und dem Betrieb des Glasfasernetzes im Landkreis Uelzen. sewikom und Lünecom sind voll integrierte Telekommunikationsunternehmen mit einem Angebot an Richtfunk-, DSL- und FTTH-Produkten, welche durch Telefonie- und TV-Produkte ergänzt werden. Seit 2019 vermarktet, baut und betreibt die NFH zudem hochleistungsfähige Glasfasernetze in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete das Unternehmen eine erhebliche Steigerung der Kundenbasis durch den Fokus auf Glasfaserprojekte in diesen Gebieten. Zudem erwarb die NFH den Telekommunikationsvordienstleister terralink, um die eigene Wertschöpfungskette zu erweitern. Weiterhin erwarb die NFH das passive Glasfasernetz des Wettbewerbers VX Fiber GmbH ("VX") in Wolfenbüttel. Auch in den Folgejahren ist mit erheblichen Investitionen in den Ausbau und die Akquisition von Glasfaserinfrastruktur und damit einem starken Wachstum zu rechnen. Die NFH baut und besitzt eigene Netze und vermietet diese u.a. an Drittanbieter. Zudem betreibt die NFH ihre eigenen Netze oder Drittnetze. Des Weiteren tritt die NFH auch als Internet Service Provider auf Drittnetzen auf. Dabei bedient die NFH sowohl Unternehmens- als auch Privatkunden. Neben Glasfasernetzen betreibt die NFH über ihre Tochtergesellschaft terralink ein kleines Rechenzentrum in Hamburg und bietet neben dem Betrieb von Netzwerken auch Hosting- und Supportmodelle für eine Vielzahl an namhaften Geschäftskunden an. Dieser Geschäftsbereich wächst gleichmäßig und bietet Potential für die Zukunft. Umfangreiche Forschung und Entwicklung betreibt NFH nicht. Der Konzern besitzt das Zertifikate DIN EN ISO/IEC 27001:2017. 2. Niederlassungsbericht Neben unserem Hauptsitz in Lüneburg (Niedersachen) verfügt der Konzern über Standorte in Beverungen (Nordrhein-Westfalen), Bad Karlshafen (Hessen) und Hamburg. 3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die für die Steuerung des Konzerns maßgeblichen finanziellen Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und EBITDA des Konzerns. Die wichtigsten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren in der Vermarktung, des Baus und des Betriebs des Glasfasernetzes (FTTH) sind folgende Kennzahlen: Homes Contracted (Anzahl der vertraglich gebundenen Hausanschlüsse) beinhaltet alle privaten, gewerblichen und öffentlichen Endkunden, die einen vollständigen Auftrag für einen Glasfaseranschluss an sewikom, bzw. Lünecom erteilt haben. Diese Auftragserteilung gilt vorbehaltlich der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit. Homes Activated (Anzahl der genutzten Hausanschlüsse) beinhaltet alle Wohneinheiten, Gewerbebetriebe mit Breitbandbedarf und Institutionen (Schulen, Standorte öffentlicher Anstalten), die einen von der NFH betriebenen Glasfaseranschluss kostenpflichtig nutzen. Homes Passed (Anzahl der Haushalte mit einem Anschluss in der Nähe) sind alle Wohneinheiten, Gewerbebetriebe und Institutionen, deren Standort an das von der NFH betriebene Glasfasernetz unter Berücksichtigung vorgegebener technischer Rahmenbedingungen anschließbar wäre. Homes Connected (Anzahl der tatsächlich angeschlossenen Haushalte) misst alle Wohneinheiten, Gewerbebetriebe und Institutionen, die einen funktionsbereiten passiven Übergabepunkt des Glasfasernetzens (APL) besitzen. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Geschäftsjahr 2023 schwächte sich das Wachstum der Weltwirtschaft, speziell in der Europäischen Union, auf breiter Basis ab. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, hat die deutsche Wirtschaft das Jahr 2023 im Minus beendet. Das Bruttoinlandsprodukt sank zum Vorjahr um 0,3 %. Die Unsicherheit aufgrund makroökonomischer und geopolitischer Herausforderungen hält weiterhin an. Die in den letzten Jahren erfolgten Anhebungen der Leitzinsen der Zentralbanken zur Bekämpfung der erhöhten Inflation und die damit verbundenen höheren Kreditkosten belasteten die Wirtschaftstätigkeit. Der anhaltende Krieg in der Ukraine führte zu weiteren wirtschaftlichen Unsicherheiten. Die im Folgenden aufgeführten Zahlen stammen aus der letzten Marktanalyse des Branchenverbands BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.). Es handelt sich um repräsentative Angaben, denn im BREKO sind 241 der insgesamt 270 in Deutschland tätigen Telekommunikations-Unternehmen vertreten. Nach der Marktanalyse 2023 des Bundesverbands Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) bleibt der Glasfaserausbau in Deutschland trotz zahlreicher Herausforderungen weiter auf Kurs. Die Glasfaserquote beträgt hiernach zum 30. Juni 2023 35,6 % (in Homes Passed ausgedrückt), womit mehr als ein Drittel aller Haushalte und Unternehmen Zugang zum Glasfasernetz haben. Das ist ein Zuwachs um ca. 9 %-Punkte im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr. Das überproportionale Wachstum bei aktiven Glasfaseranschlüssen geht weiter, während hingegen die Anzahl der Anschlüsse über das Kabelnetz (HFC) sinkt. Die Netzbetreiber erwarten eine weiter steigende Bandbreitennachfrage für Privat- und Geschäftskunden. Symmetrische Anschlüsse werden in Zukunft für beide Segmente erwartet. Die Bedeutung von Open-Access-Geschäftsmodellen nimmt zu. Nach Angaben der BREKO haben 71 % der beim Verband registrierten Unternehmen eine Open-Access-Vereinbarung. Weitere 22 % planen eine Open-Access-Vereinbarung. Der durchschnittliche Anteil des Open Access-Umsatzes am Gesamtumsatz beträgt 18 %. Knapp 74 % der befragten Unternehmen gehen davon aus, dass der Stellenwert des Open Access-Geschäfts in Zukunft stark zunehmen wird. Der Telekommunikationsdienste-Umsatz der Netzbetreiber betrug im Jahr 2022 EUR 59,1 Mrd., es wurden Investitionen von EUR 13,1 Mrd. getätigt und Homes Passed von 17,3 Mio. erzielt. Von 2014 bis 2025 wächst das im Festnetz verbrauchte Datenvolumen durchschnittlich um 32 % pro Jahr. Festnetz und Mobilfunk ergänzen sich weiterhin - es sind bisher keine nennenswerten Substitutionseffekte erkennbar. Die Festnetzanschlüsse erhöhten sich in den letzten drei Jahren um 300.000. 67 % der Homes Passed werden von Wettbewerbern gebaut, 33 % (2018 noch 18 %) von der Deutschen Telekom. Der Glasfaserausbau der Deutschen Telekom macht sich bemerkbar. Der Großteil des Ausbaus wird allerdings von den alternativen Netzbetreibern getragen. 2. Geschäftsverlauf Für das Geschäftsjahr 2023 wurde erstmals und freiwillig ein Konzernabschluss aufgestellt, der die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 umfasst. Mangels konsolidierter Vergleichszahlen für das Geschäftsjahr 2022 ist die Beurteilung der Geschäftsentwicklung nur eingeschränkt möglich. In den geplanten Baugebieten gibt es bis 2027 Potenzial von 400.000 Haushalten, davon hatte die NFH Gruppe im Jahr 2023 einen Auftragsbestand (Homes Contracted) von 60.467 Aufträgen zu verzeichnen. Davon konnten im Berichtsjahr 140.670 Homes Passed und 74.012 Homes Connected realisiert werden. Die Anzahl der aktiven Anschlüsse (Homes Activated) betrug zum Ende des Berichtsjahres 32.227 Anschlüsse. Diese Zahlen beziehen sich sowohl auf eigene als auch auf gemietete Netze und beinhalten alle Art von Telekommunikationsanschlüssen (Glasfaser, Kupfer, sonstige). Die NFH hat im Jahr 2023 einen Gesamtumsatz von EUR 17,5 Mio. erzielt. Die Umsätze ergeben sich zum wesentlichen Teil aus dem Betrieb von FTTX (Fiber to the x) und teilen sich auf die Tochtergesellschaften wie folgt auf:
Durch die Akquisition der terralink wurde der Telefonievordienstleister der Lünecom in die NFH integriert und die Wertschöpfungskette der NFH um noch weitere Telekommunikations-Vorleistungsprodukte erweitert. Die NFAC wurde ebenfalls in 2023 neu aufgesetzt, mit dem Ziel Glasfaserinfrastruktur zu bauen, zu besitzen und zu vermieten. Im Jahr 2023 wurden erste Kooperationsvereinbarungen zwischen der NFAC und Stadtwerken abgeschlossen. Zudem erwarb die NFAC das passive Glasfasernetz der VX in Wolfenbüttel. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit ist wesentlich für NFH. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Investitionsbedarf in die eigene passive Infrastruktur und die aktive Technik zum Betrieb passiver Glasfasernetze und im Hinblick auf den mehrjährigen Realisierungszeitraum zwischen Vermarktung und Fertigstellung der Netze. In dem Zusammenhang hat die NFH in 2023 erfolgreich eine Fremdfinanzierung über EUR 415 Mio. von einem internationalen Bankenkonsortium aufgenommen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Finanzierung ist das erstmalig für ein Glasfaserunternehmen im deutschen Markt bereitgestellte Fremdkapital der Europäischen Investitionsbank, welche sich im Dezember 2023 dem kommerziellen Bankenkonsortium angeschlossen hat und das Finanzierungspaket mit EUR 175 Mio. ergänzte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen Ende 2023 insgesamt EUR 129,8 Mio. (Vj. EUR 8,2 Mio.). Im Geschäftsjahr haben die Gesellschafter über Fondsgesellschaften Kapitaleinlagen in Höhe von EUR 25 Mio. dem Eigenkapital zugeführt. Diese Maßnahmen konnten jedoch nicht vollständig die erheblichen transaktions- und anlaufbedingten Aufwendungen ausgleichen. Unter Berücksichtigung eines Konzernjahresfehlbetrages von EUR 31,3 Mio. errechnet sich ein negatives Eigenkapital von EUR 15,4 Mio. Darüber hinaus wird der Konzern durch Darlehen von Fondsgesellschaften der Gesellschafter in Höhe von EUR 48,0 Mio. finanziert. 3. Darstellung der Vermögenslage Die Vermögenslage ist im Wesentlichen durch die transaktionsbedingte Allokation der Unternehmenserwerbe, insbesondere der Lünecom und der sewikom, auf die Geschäfts- oder Firmenwerte sowie durch die erheblichen Investitionen in Planung, Bau der passiven Infrastruktur sowie in aktive Komponenten der Glasfasernetze (Sachanlagen) zu erklären. Zum Stichtag werden die über 10 Jahre abzuschreibende Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von EUR 50,9 Mio. (Vj. EUR 50,1 Mio.) ausgewiesen. Die Sachanlagen betragen zum 31. Dezember 2023 EUR 120,5 Mio. (Vj. EUR 37,6 Mio.). Im Umlaufvermögen belaufen sich die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände auf EUR 9,1 Mio. Diese bestehen im Wesentlichen aus einem Vorsteuerüberhang. Die in 2023 erbrachten Kapitalrücklagen über EUR 25,0 Mio. wurden durch Umwandlung von Darlehen aus Fonds-Gesellschaften der beiden Gesellschafter geleistet. Die noch verbleibenden Darlehen in Höhe von EUR 48,0 Mio. sind unter Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen aufgeführt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Berichtsjahr um EUR 121,4 Mio. auf EUR 129,8 Mio. gestiegen. Diese deutliche Steigerung ist auf die erhöhte Investitionssteigerung der NFH zurückzuführen, welche zum Großteil fremdfinanziert wird. 4. Darstellung der Finanzlage Die Geschäftsführung betreibt eine vorausschauende Finanzplanung, um jederzeit ausreichend Liquidität zur Bedienung künftiger Verpflichtungen vorzuhalten. Zu den zum Bilanzstichtag bestehenden Finanzinstrumenten zählen auf der Aktivseite im Wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel. Wesentliche Forderungsausfälle sind die Ausnahme und wurden durch entsprechende pauschale Wertberichtigungen berücksichtigt. Auf der Passivseite werden zur Begrenzung von Zinsrisiken bei langfristigen Verbindlichkeiten Festzinsen vereinbart oder Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt EUR -13,6 Mio. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beträgt EUR -113,6 Mio. Der Schwerpunkt der Investitionen lag im Bau passiver Glasfaserinfrastruktur, im Kauf des passiven Glasfasernetzes der VX sowie dem Kauf zugehöriger aktiver Komponenten. Die in 2023 erfolgten Unternehmenserwerbe sowie den nachträglichen Kaufpreiszahlungen vergangener Akquisitionen (Earnouts) führten zu Zahlungsmittelabflüssen in Höhe von TEUR 30.148. Die Finanzierung erfolgte in erster Linie durch die Aufnahme langfristiger Bankdarlehen von EUR 128,9 Mio. sowie durch weitere Darlehen von nahestehenden Unternehmen in Höhe von TEUR 8.650. Insgesamt sanken die liquiden Mittel um TEUR 2.677 auf zum Bilanzstichtag TEUR 5.292. Der Konzern war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 5. Darstellung der Ertragslage
Die Umsatzerlöse betragen im Berichtsjahr EUR 17,5 Mio. und wurden im Wesentlichen von der Lünecom, sewikom und der terralink erwirtschaftet. Die Gesamtleistung mit EUR 49,1 Mio. enthält neben den Umsatzerlösen mit EUR 31,5 Mio. aktivierte Eigenleistungen aus den Investitionen in die bauliche Infrastruktur. Nach Abzug des Materialaufwands ergibt sich ein Rohergebnis von EUR 16,7 Mio. Die Personalkosten betrugen im Jahr 2023 EUR 12,3 Mio, bei einer durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl von 214. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von EUR 19,7 Mio, enthalten mit EUR 11,6 Mio. außergewöhnliche Aufwendungen, davon mit EUR 7,2 Mio. transaktions- und wachstumsbedingte Beratungs- und Finanzierungsgebühren sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben und mit EUR 4,4 Mio. Aufwendungen aus der Rückstellungsdotierung im Zusammenhang mit einer Austauschaktion. Daneben werden mit EUR 4,8 Mio. Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen erfasst. Die Abschreibungen von EUR 8,4 Mio. beinhalten Abschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte von TEUR 6,3 Mio. Das Finanzergebnis von EUR -8,4 Mio. ist bedingt durch die Zinszahlungen für das erheblich gestiegene Fremdkapital. Im Geschäftsjahr 2023 weist die NFH ein berichtetes EBITDA von EUR -14,5 Mio. aus. Nach Korrektur um die oben erläuterten Sondereffekte liegt das adjusted EBITDA bei EUR -2,8 Mio. Nach Abzug von Ertragsteuern errechnet sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Konzernjahresfehlbetrag von EUR -31,3 Mio. Der Konzernjahresfehlbetrag ist im Wesentlichen auf die außergewöhnlichen Aufwendungen von EUR 11,6 Mio. im Zusammenhang mit den durchgeführten Transaktionen, Due Diligence Maßnahmen und Gebühren der Finanzierung, auf die Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert von EUR 6,3 Mio. sowie auf die Kosten für den wachstumsbedingten Aufbau der Konzernorganisation sowie zurückzuführen. 6. Gesamtaussage zur Lage des Konzerns Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in 2023 ist vor dem Hintergrund der Investitions- und Wachstumsphase der NFH zu erklären und verläuft planmäßig. Es wurden Investitionen in die Aufbauorganisation vorgenommen, die das Unternehmen langfristig begleiten wird. Aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen Kosten für den Aufbau des Unternehmens und die Investition in den Netzbau heute bis zu der Erzielung erster Umsätze aus den fertiggestellten Netzen, ist diese Unternehmensphase planmäßig geprägt durch die Bereitstellung einer Außenfinanzierung. C. Prognosebericht Wir erwarten in 2024 eine voranschreitende Konsolidierung des Marktes. Es wird Marktteilnehmer geben, die sich aus dem Geschäftsfeld zurückziehen und andere Marktteilnehmer, die wiederum Marktanteile über M&A-Aktivitäten gewinnen werden. Gleichzeitig werden immer mehr Regionen über Glasfaser erschlossen und der Wettbewerb der Teilnehmer nimmt zu. Des Weiteren erwarten wir, dass die Deutsche Telekom weiterhin gezielt Wettbewerber in ihren Ausbaugebieten stören wird, um die eigene Marktposition zu untermauern. Bezugnehmend auf die im vorherigen Abschnitt beschriebene Expansionsphase plant die NFH, dass von dauerhaften und stabilen Erlösen geprägte Geschäftsmodell, welches von einer großen Anzahl an Kunden mit hoher Bindung getragen wird, auf weitere Regionen in Norddeutschland auszuweiten. Zwischen der initialen Vermarktung neuer Glasfasergebiete und der Inbetriebnahme erster Anschlüsse erfordern insbesondere die Genehmigungsplanung und der Tiefbau des passiven Netzes einen längeren Realisierungszeitraum, in denen keine nennenswerten Umsätze aus dem Netzbetrieb erlöst werden können. Der auf die Inbetriebnahme der ersten Anschlüsse folgende Zeitraum bis zur Fertigstellung des Netzes ist für den Netzbetrieb noch defizitär, da moderate Umsatzerlöse, die von der langsam anwachsenden Kundenzahl und anfänglich rabattierten Monaten geprägt sind, die fixen und sprungfixen Kosten des Netzbetriebs noch nicht tragen. Die Geschäftsführung prognostiziert basierend auf den Vergleichswerten 2023 die wesentlichen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt:
D. Chancen- und Risikobericht 1. Risikomanagement Die NFH agiert auf Basis einer klaren langfristigen Wachstumsstrategie und daraus abgeleiteter kurz- und mittelfristiger Ziele in einem attraktiven und dynamischen Marktumfeld. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele ist mit Chancen und Risiken verbunden. Die Geschäftsführung trifft unternehmerische Entscheidungen und geht teilweise bewusst Risiken ein, um Chancen gezielt nutzen zu können. Die Geschäftsleitung steuert und misst das Unternehmen mit Hilfe von treiberbasierten Modellen und ist in der Lage, die wichtigsten Erfolgsfaktoren laufend zu überwachen und in regelmäßigen Berichten zu bewerten. Damit ist die Geschäftsführung in der Lage, positive Marktentwicklungen und mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren, um Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu steuern. Durch eine permanente Beobachtung der Märkte sowie der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die NFH frühzeitig relevante Veränderungen erkennen und entsprechend reagieren. Daneben werden finanzielle Risiken von der Geschäftsführung überwacht und gesteuert. Dabei ist das vorrangige Ziel die Bestandssicherung der Unternehmensgruppe durch die Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Originäre Finanzinstrumenten bestehen im Konzern im Rahmen von Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Derivative Finanzinstrumente setzt der Konzern ausschließlich zur Absicherung konkreter Risiken aus bestehenden und absehbaren Grund- und Finanzierungsgeschäften ein. Dazu werden ausschließlich marktgängige Finanzinstrumente eingesetzt. 2. Regulatorik Der deutsche Telekommunikationsmarkt unterliegt dem Rechtsrahmen des im Dezember 2021 neu gefassten Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Regulierung durch die BNetzA. Die Novelle ist wesentlich durch europarechtliche Vorgaben zum Ausbau von Netzen mit hoher Kapazität (VHC-Netze) geprägt. Sie stärkt einerseits deutlich die Kundenrechte, gibt andererseits durch Instrumente wie Glasfaserbereitstellungsentgelt erweitere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Kundenschichten, die bislang z. B. über vermieterseitige TV-Belieferungsverträge langfristig an andere Dienstanbieter gebunden waren, können jetzt schneller in neue Glasfasernetze wechseln. Mittelfristig wird die Abschaltung alter, kupferbasierter Netze durch regulatorische Vorgaben erwartet. NFH wird diese Unterstützung argumentativ zur Kundenansprache nutzen. Im Jahr 2024 sind weitere Gesetzgebungsinitiativen auf europäischer Ebene zu erwarten. So ist die Verabschiedung des sog. Gigabit-Infrastruktur-Gesetzes geplant, welches zum Ziel hat, die Kosten des Infrastrukturausbaus zu reduzieren. Der Akt aktualisiert die Regeln, um einen schnelleren, billigeren und einfacheren Rollout der Installation von Gigabit-Netzwerken zu gewährleisten und die wichtigsten Hürden wie teure und komplexe Verfahren für die Netzwerkbereitstellung zu beseitigen. Generell ist der Glasfasermarkt stark durch die Bundesregierung, die Bundesnetzagentur sowie die Europäische Kommission geregelt und beaufsichtigt. Das Unternehmen begrenzt die möglichen Risiken durch eine intensive Beobachtung der Regulierungslandschaft sowie durch permanente Teilnahme an der Diskussion und die Kommentierung unterschiedlicher Verfahren in den Interessensverbänden BREKO, Buglas und VATM. Grundsätzlich sieht die NFH diesen Rechtsrahmen eher als Chance für den Glasfaserausbau und nicht als Risiko. Die Fähigkeit, sich an geänderten Rahmenbedingungen schnell und unbürokratisch anzupassen, ist ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern. Insofern bewertet die Geschäftsführung die regulatorischen Risiken im Vertrauen auf eine funktionierende, wettbewerbskonforme Regulierung als moderat. 3. Risiken und Chancen aus dem Markt Wettbewerb Der Telekommunikationsmarkt im Festnetzbereich ist aktuell von dem Technologiesprung hin zu Glasfasernetzen geprägt und befindet sich schon seit einigen Jahren in einer Phase des intensiven Wettbewerbs. Die großen Anbieter schwenken jedoch auf den FTTH-Markt (Fiber to the Home) um und unterbreiten inzwischen auf einzelnen lokalen Märkten Konkurrenzangebote. Folglich leitet sich hieraus ein potenzielles Risiko ab, dass die NFH ihre Wachstumsziele nicht plangemäß erreichen kann, da sie um die gleichen Ausbauprojekte mit anderen Anbietern konkurriert. Dieses gilt sowohl für die Sicherung von Gemeinden für den privatwirtschaftlichen Ausbau durch den Konzern als auch die Sicherung der entsprechenden Baukapazitäten. Die NFH hat ihre Leistungspartner diversifiziert und verfügt aus dem vorhandenen Konsortialkredit über ausreichend finanzielle Mittel. Daher kann das Risiko als moderat eingestuft werden. Dies gilt vor allem aufgrund der Tatsache, dass heute nur ein kleiner Teil der ländlichen Kommunen mit reiner Glasfaser versorgt ist. Somit ist das Potential für alle bestehenden und neuen Glasfaseranbieter, die den Fokus auf dem ländlichen bis semi-urbanen Raum haben, nach aktueller Einschätzung der Geschäftsführung in den nächsten Jahren groß genug und das Risiko für die NFH implizit als moderat zu beurteilen. Seit Anfang 2023 ist eine Marktbereinigung durch erste Rückzüge von Glasfaserunternehmen aus dem Markt zu registrieren. Diese Marktbereinigung war nach Einschätzung der Geschäftsführung zu erwarten, da sich viele Anbieter im Glasfaser-Segment befinden, denen die nötige technische Kompetenz sowie die baulichen Kapazitäten fehlen. Diese Dynamik des Marktes erzeugt zum einen Wettbewerbskonstellationen und zum anderen aber auch Kooperations- oder sogar Akquisitionsmöglichkeiten. Die NFH sieht sich in diesem Markt sehr gut aufgestellt und bewertet diese Marktbereinigung eher als Chance als ein Risiko. Grundsätzlich steht Glasfaser im Wettbewerb mit anderen kabelgebundenen und mobilen Technologien. Aufgrund der überlegenen physikalischen Eigenschaften und der steigenden Bandbreitenanforderungen schätzt die NFH diese Konkurrenz als eine initiale Herausforderung bei der Vermarktung aber nicht als grundsätzliches Risiko ein. Die NFH nutzt den Technologiewechsel von Kupferkabeln zu Glasfasernetzen für eine Erhöhung ihres Kundenstammes. Dabei entwickelt sich die NFH weiter hin zu einem vollintegrierten Carrier und Anbieter aller Telekommunikationsprodukte auf einem reinen Glasfasernetz im ländlichen Raum. In den Glasfaserprodukten agiert die NFH unabhängig von der Deutschen Telekom und wird die rechtliche und tatsächliche Funktionsherrschaft über mind. 20 Jahre ausüben. Die NFH wird auch Dritten Zugang zu diesen Netzen gegen Zahlung von Entgelten gewähren, was aufgrund der geringeren Kosten pro Teilnehmer und der steigenden Penetrationsrate des Netzes positiv für die Ertragslage ist. Zudem ist die NFH flexibel aufgestellt und wird sowohl als Netzeigentümer und -vermieter (über die NFAC) als auch als Carrier auf Fremdnetzen (über sewikom und Lünecom) auftreten. Über die sewikom NB kann die NFH auch flexibel und unabhängig kleinere Bautätigkeiten, wie z.B. Hausanschlüsse, durchführen. Preisniveau Zu den wesentlichen Marktrisiken zählen sinkende Preisniveaus unserer Angebotspalette, denen die NFH künftig ausgesetzt sein könnte. Als Ursachen können hierfür Marktbereinigungen durch den Wettbewerb, der technologische Fortschritt sowie Auswirkungen aus der Regulierung des Telekommunikationsmarktes gesehen werden. Dies kann unter anderem dazu führen, dass die Glasfasernetze nicht die erwarteten Erträge generieren. Das Risiko ist vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, insbesondere der Wahrnehmung von Glasfaserprodukten als preisaufschlagsberechtigtes Premiumprodukt, mittel- bis langfristig als moderat einzustufen. Positiv ist zu beurteilen, dass der Glasfaser-Markt derzeit nicht preisreguliert ist bzw. die Bundesnetzagentur hier eine ex-post statt eine ex-ante Preisregulierung eingeführt hat. Dies bedeutet, dass der sogenannte Incumbent, bei dem es sich per Definition um die Deutsche Telekom handelt, frei in seiner Preisgestaltung ist. Das gilt auch im Hinblick auf FTTH-Wholesale-Preise, was wiederum einen Effekt auf die Retailpreise zur Folge hat. Auch wenn die Deutsche Glasfaser nicht reguliert ist, so steht das Preisniveau im Wholesale- und Retail-Bereich doch im Zusammenhang mit dem Preisgefüge, das der Incumbent in Deutschland festsetzt. Zusätzlich könnte sich aus dem Ukraine-Konflikt und der erhöhten Inflation ein Preisrisiko ergeben. Analysen des Buchungsverhaltens durch den Konzern haben gezeigt, dass die Kunden auch weiterhin mit hohen Abschlussquoten die Premiumprodukte im Portfolio wählen. Bei höherer Preissensitivität wäre ein Wechsel auf einen günstigeren Tarif möglich, wofür es aktuell keinerlei Anzeichen gibt. Preisrisiken aus den aktuellen Entwicklungen des wirtschaftlichen Umfelds werden insgesamt als moderat eingestuft. Kunden Die als hoch einzuschätzende Chance, zukünftig Neukunden zu gewinnen und vorhandene Kunden an den Konzern zu binden, lässt sich vor allem mit der Leistungsfähigkeit des Glasfasernetzes begründen. Die Versorgung mit schnellem Glasfaser-Internet in Deutschland hat sich mittlerweile verbessert. Der weitere Glasfaserausbau wird zusätzlich durch die im Wirtschaftsbericht in der branchenbezogenen Entwicklung vorgestellte Gigabitstrategie der Bundesregierung beflügelt. Damit verzeichnet der Markt weiterhin eine hohe Dynamik und ein hohes Marktpotenzial. Ein mögliches Risiko liegt in der Kundenabwanderung (Churn) bzw. in der Kundenzufriedenheit (intern gemessen am sog. net promoter score "NPS"). Sollten Kunden in größerem Ausmaß kündigen und es dem Konzern nicht gelingen, den damit verbundenen Kundenrückgang zu limitieren, könnte sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit und die Finanzergebnisse auswirken. Daneben könnten sich negative Auswirkungen auf zukünftige Umsätze, Margen und Cashflows ergeben, wenn der Konzern nicht in der Lage ist, bereits etablierte Produkte weiterzubetreiben oder neue, verbesserte Produkte und Dienstleistungen erfolgreich im Markt einzuführen. Die Kundenabwanderungsquote (Churn-Rate) liegt zurzeit unter dem Marktdurchschnitt und ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Sie kann sich aber im Laufe der Zeit erhöhen, auch im Hinblick auf mögliche Netzstörungen oder anderweitige Unzufriedenheiten im Kundenerlebnis. Aus dem am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) leitet sich ab, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Verträge mit Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit Frist von einem Monat kündigen können. Hieraus leitet sich für die NFH die Chance ab, dass potenzielle Kunden schneller bereit sind einen Vertrag mit uns abzuschließen, da die Wechselbarriere aufgrund der langlaufenden Altverträge deutlich reduziert wird. Des Weiteren sinken für den Konzern die Kosten aus dem Portierungsrabatt bis zur Rufübernahme im Zuge der Neukundengewinnung, da die Kunden schneller ihren Altvertrag kündigen können. Die Chance kann als hoch eingestuft werden. Gegenläufig besteht für die NFH das Risiko, dass Bestandskunden die Unternehmensgruppe früher verlassen. Dieses Risiko wird jedoch als gering eingestuft, da der Churn im Berichtsjahr weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau geblieben ist. Wir schätzen derzeit die sich hieraus ableitenden Risiken als gering ein. Technologie Die Geschäftstätigkeit der NFH unterliegt einem technologischen Wandel, auf den rechtzeitig reagiert werden muss, um negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit zu verhindern. Daneben muss der Konzern in der Lage sein, das vorhandene Glasfasernetz zu erhalten bzw. weiterzuentwickeln, da dies ansonsten negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnte. Die Leistungsfähigkeit des Glasfasernetzes lässt sich durch Erneuerung der aktiven Komponenten, wann immer erforderlich, verbessern und anpassen und ist schon heute integraler Bestandteil der Unternehmensplanung. Das Glasfasernetz ist in der Regel kein geteiltes Medium, wie zum Beispiel die DSL-Technik oder eine Funklösung (4G/5G). Das bedeutet, dass grundsätzlich jedem angeschlossenen Kunden immer und zu jeder Zeit die volle Leistungsfähigkeit des Glasfasernetzes zur Verfügung steht. Ferner werden bereits heute symmetrische Übertragungsraten von 1.000 Mbit/s und mehr in Glasfasernetzen realisiert und angeboten, was vor dem Hintergrund der durchgehend bis in jede Wohn- und Gewerbeeinheit gebauten Glasfaseranschlüsse als Garantie für die umfassende Nutzung des gesamten, zukünftigen Telekommunikationsangebots angesehen werden kann. Das Risiko wird daher zurzeit als sehr gering eingestuft. Personal Die wirtschaftliche Lage des Konzerns kann durch eine nicht adäquate Ausstattung mit Führungs- und Fachkräften negativ beeinflusst werden. Ferner besteht die Möglichkeit, dass sich Personalrisiken aus einer hohen Fluktuationsrate von Leistungsträgern und einem unzureichenden Ausbildungsstand der Mitarbeitenden ergeben könnten. Die NFH Unternehmensgruppe befindet sich in einer sehr dynamischen Wachstumsphase, für die sie qualifizierte und in ausreichender Anzahl neue Mitarbeitende benötigt. Aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels besteht ein Risiko, vakante Stellen nicht oder nicht adäquat zu besetzen. Die NFH begegnet dieses Risiko, indem sie sich als attraktiver Arbeitgeber positioniert, um im Wettbewerb um hoch qualifizierte Mitarbeitende bestehen zu können. Die Fluktuation war im Berichtsjahr moderat. Das Risiko wird daher als gering beurteilt. Tiefbaukapazitäten Die NFH arbeitet mit einer großen Anzahl an regionalen Tiefbauern zusammen, welche jeweils schnell zu ersetzen wären. Zudem hat die NFH über die sewikom NB eigene Tiefbauaktivitäten, welche kurzfristig ausfallende Kapazitäten überbrücken könnte. Aufgrund der rückläufigen Förderlandschaft im Glasfasermarkt, sind die Kapazitäten der Tiefbauer eher verfügbarer geworden und der Wettbewerb verbessert sich aus NFH-Sicht. Es besteht das Risiko der Bonität dieser regionalen Tiefbauer, welche aufgrund der geringeren Auslastung auch liquiditätsseitig schwierigeren Zeiten gegenüberstehen. Aufgrund der Möglichkeit seitens NFH, solche Ausfälle schnell überbrücken zu können, sowie das Stellen von Ausfallbürgschaften oder den Einbehalt bei Rechnungsstellung, bewertet das Management dieses Risiko für die NFH als moderat ein. 4. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können entstehen, wenn der Konzern nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügt oder beschaffen kann, um seine fälligen Verpflichtungen fristgerecht und uneingeschränkt zu begleichen. Ein konzerninterner Finanzausgleich, zum einen durch Intercompany-Darlehen und zum anderen durch den Ausgleich konzerninterner Verrechnungen, ermöglicht die Steuerung des Finanzierungsbedarfs je Konzerngesellschaft. Aus dem stabilen und weitestgehend konjunkturunabhängigen Geschäftsmodell der NFH-Unternehmensgruppe werden planbare Umsätze und Cashflows erwartet, die finanzielle Spielräume eröffnen, um den Glasfaserausbau voranzutreiben. Des Weiteren sind die geplanten Investitionen zum größten Teil erfolgsabhängig und stellen Wachstumsinvestitionen dar. Diese können entsprechend anhand der vorhandenen Liquidität angepasst oder gestoppt werden. Der NFH-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2023 über ausreichend finanzielle Mittel sowie über eine freie Kreditfazilität. Auf dieser Basis geht die Geschäftsführung davon aus, dass der Konzern über ausreichend Finanzmittel verfügt, um die weitere Expansion fortzuführen. Vor diesem Hintergrund beurteilt die NFH das Risiko als moderat. 5. Bewertungsrisiken Aufgrund der wachstumsbedingten hohen Investitionstätigkeit zeichnet sich der Konzern durch einen hohen Stand an langfristig gebundenem Anlagevermögen in Form der eigenen Netzinfrastruktur und der dazugehörigen Aktivtechnik aus. Hier bestehen grundsätzlich Risiken hinsichtlich etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen, falls diese aufgrund fehlender zukünftiger Erträge nicht mehr oder nicht voll werthaltig wären. Die fertiggestellten Gebiete werden über ein laufendes Monitoring überwacht. Zurzeit beurteilt der Konzern das Risiko als gering. Des Weiteren verfügt der Konzern über erhebliche akquisitionsbedingte Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert zum 31. Dezember 2023 von EUR 50,9 Mio. Bei bestehenden Wertminderungsindikatoren besteht das Risiko, dass im Rahmen dessen ein außerplanmäßiger Wertminderungsbedarf festgestellt wird. Vor dem Hintergrund der planmäßigen Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte über lediglich 10 Jahre und der bestehenden Geschäftschancen wird das Risiko für eine außerplanmäßige Wertminderung als gering eingestuft. 6. Inflation und Zinsänderungsrisiken Weiterhin gehen wir von moderaten Auswirkungen des weltwirtschaftlichen Umfelds (Ukraine-Krise, Knappheit von Ressourcen) aus. Die hohe Inflation in 2022/23 hat sich etwas beruhigt und führte zu einer Erhöhung von Materialkosten, die nicht in gleichem Maße an Kunden weitergegeben werden konnten. Dies schätzt die NFH allerdings eher als ein Übergangsphänomen ein und bewertet es damit als ein geringes Risiko. Das gestiegene Zinsniveau betrifft die NFH nur in begrenztem Maß, da die Finanzierung bereits zum Zeitpunkt nach Zinsanstieg abgeschlossen wurde und damit in den langfristigen Geschäftsplan einbezogen worden ist. Gegen weiter ansteigende Zinsen hat sich die NFH über Zinsderivate abgesichert. 7. Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage Die NFH Unternehmensgruppe kontrolliert und steuert fortlaufend die Einflüsse der beschriebenen Risiken und Chancen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich aus den identifizierten und zuvor beschriebenen Risiken keine Bestandsgefährdung des Konzerns oder einzelner Konzerngesellschaften. Aus derzeitiger Sicht schätzt NFH daher das Gesamtbild aus Risiko- und Chancenlage als neutral bis positiv ein.
Lüneburg, 28. Juni 2024 Northern Fiber Holding GmbH Geschäftsführung gez. Franz von Abendroth gez. Thomas Wiesemann KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangA. Vorbemerkung Die Northern Fiber Holding GmbH, Lüneburg, (Amtsgericht Lüneburg, HRB 210481, gegründet am 27. April 2021), erstellt freiwillig einen Konzernabschluss, da diese gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtet wäre. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die Northern Fiber Holding GmbH, Lüneburg, sowie sämtliche inländischen Tochterunternehmen einbezogen. Zum 1. Januar 2023 wurden die folgenden Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen: • LüneCom Kommunikationslösungen GmbH, Lüneburg • sewikom GmbH, Beverungen • sewikom Netzbau GmbH, Bad Karlshafen Im Geschäftsjahr 2023 wurden die folgenden Gesellschaften erworben und ab dem Zeitpunkt der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen: • Northern Fiber Asset Company GmbH (vormals Kristall 266. GmbH), Lüneburg, ab dem 15. März 2023 • terralink networks GmbH, Hamburg, ab dem 21. März 2023 Die zum 31. Dezember 2022 bestehende Beteilung KTW Beteiligungsgesellschaft GmbH, Bad Karlshafen, die ihrerseits die beiden Beteiligungen an der sewikom GmbH und der sewikom Netzbau GmbH hielt, wurde rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf die Northern Fiber Holding GmbH verschmolzen. Der Anteilsbesitz an den Tochterunternehmen beträgt jeweils 100 %, so dass keine nicht beherrschenden Anteile auszuweisen waren. C. Konsolidierungsgrundsätze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Unterjährig hinzuerworbene Unternehmen werden ab Erlangung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023. Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der Erwerbsmethode, die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses ergaben sich aufgrund des Geschäftsmodells und der Wachstumsstrategie des Unternehmens wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Erwerbe der erstmalig in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden hierbei historisch abgebildet, da die Informationen für die Erstkonsolidierung auf Basis der Neubewertungsmethode auf Grund der vorliegenden Dokumentation beschafft werden konnten. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden in den nachfolgend genannten Transaktionen aufgrund der verfolgten Geschäfts- und Investitionsstrategie linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben. Die LüneCom Kommunikationslösungen GmbH wurde mit notariellem Kauvertrag vom 21. Mai 2021 durch die Northern Fiber Holding GmbH (vormals mertus 731. GmbH) erworben. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgte aufgrund bestehender Closing Bedingungen zum 31. August 2021. Aus der erstmaligen Einbeziehung der LüneCom Kommunikationslösungen GmbH ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 26.670, welcher sich per 1. Januar 2023 nach der Berücksichtigung der anteiligen planmäßigen Abschreibungen auf TEUR 23.114 beläuft. Zum Jahresende beläuft sich dieser auf TEUR 21.701, nachdem unterjährig zu leistende nachträgliche Kaufpreiszahlungen zu einer Erhöhung von TEUR 1.636 und die planmäßigen Abschreibungen zu einer Reduktion in Höhe von TEUR 3.049 führten. Die Northern Fiber Holding GmbH hat mit notariellem Kaufvertrag vom 25. Oktober 2022 die KTW Beteiligungsgesellschaft mbH, mit den beiden 100% Tochtergesellschaften sewikom GmbH und sewikom Netzbau GmbH, erworben. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgte aufgrund bestehender Closing Bedingungen zum 31. Dezember 2022. Die KTW Beteiligungsgesellschaft mbH wurde im Geschäftsjahr 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 auf die Northern Fiber Holding GmbH verschmolzen, so dass sämtliche Vermögenswerte und Schulden auf diese übergangen sind. Aus der erstmaligen Einbeziehung der Gesellschaften ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 26.973. Zum Jahresende beläuft sich dieser auf TEUR 27.883, nachdem unterjährig zu leistende nachträgliche Kaufpreiszahlungen zu einer Erhöhung von TEUR 4.008 und die planmäßigen Abschreibungen zu einer Reduktion in Höhe von TEUR 3.098 führten. Die Northern Fiber Holding GmbH hat mit notariellem Kaufvertrag vom 21. März 2023 die terralink networks GmbH erworben. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgte aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten zum 31. März 2023. Aus der erstmaligen Einbeziehung der Gesellschaft ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 1.249. Zum Jahresende beläuft sich dieser auf TEUR 1.293, nachdem unterjährig zu leistende nachträgliche Kaufpreiszahlungen zu einer Erhöhung von TEUR 148 und die planmäßigen Abschreibungen zu einer Reduktion in Höhe von TEUR 105 führten. Der Erwerb der Northern Fiber Asset Company GmbH am 15. März 2023 führte zu keinem Unterschiedsbetrag, da es sich hierbei um den Erwerb einer Vorratsgesellschaft gehandelt hat. Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2023 - erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Ergebnisauswirkungen aus der Bewertung der konzerninternen Schuldverhältnisse im Jahresabschluss der einbezogenen Unternehmen wurden erfolgswirksam eliminiert. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Anlageverkäufen sowie in Vorratsbeständen aus konzerninternen Lieferungen lagen nicht vor. Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. D. Rechnungslegungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bzw. zehn Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen bei einem linearen Nutzungsverlauf zwischen drei und fünfzig Jahren. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wurde berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gebildet worden. Sonstige Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Der Sonderposten mit Rücklageanteil enthält erhaltene oder beschiedene Investitionszuschüsse. Die passivierten Einzelposten werden linear über den Zeitraum der Abschreibungsdauer des entsprechenden Vermögensgegenstandes aufgelöst. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 HGB wurden nicht aktiviert. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Konzernanhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von TEUR 77 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Sie beinhalten außerdem einen Betrag in Höhe von TEUR 222, der rechtlich erst im Folgejahr entsteht. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen im Konzernabschluss und den steuerrechtlichen Wertansätzen von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen, Vorräten, Forderungen und sonstigen Rückstellungen im jeweiligen landesrechtlichen Jahresabschluss ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter zu Grundlegung der jeweiligen Steuersätze der Tochterunternehmen. Der Steuersatz des betroffenen Tochterunternehmens, der auf Konsolidierungsmaßnahmen angewendet wurde, beträgt 32,4 %. Der Konzernsteuersatz, welcher dem Steuersatz des Mutterunternehmens entspricht, beläuft sich auf 30,5 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. In 2023 ergaben sich passive latente Steuern. Dieser resultiert aus Neubewertungen immaterieller Vermögensgegenstände im Rahmen des Erwerbs der terralink networks GmbH. Die Entwicklung der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
5. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital wurde im Berichtsjahr durch Bareinlagen von TEUR 25 um EUR 1.392,00 auf EUR 26.392,00 erhöht. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte in Höhe von TEUR 25.000 die Dotierung einer Kapitalrücklage durch Einlage von Darlehen aus Fondsgesellschaften der beiden Gesellschafter einschließlich kumulierter Zinsverbindlichkeiten. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 15.376. Die gewährten Darlehen aus Fondsgesellschaften der beiden Gesellschafter sind mit Rangrücktritten versehen. so dass keine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht. 6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 3.121 durch Pfandrechte bei liquiden Mitteln sowie Bankguthaben besichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen bei einzelnen Gesellschaften teilweise branchenübliche Eigentumsvorbehalte der Lieferanten. Als Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen wurden den Gesellschaftern nahestehende Unternehmen im Sinne des IAS 24 ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten mit TEUR 230 Verbindlichkeiten aus Steuern sowie mit TEUR 33 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden alle in Deutschland und in lediglich einem Tätigkeitsbereich erzielt. Daher unterbleibt eine weitere Unterteilung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen bzw. Regionen. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 155 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen, Gutschriften für Vorjahre und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. 3. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 114 enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 93 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Verluste aus Gegenständen des Anlagevermögens sowie nachberechneten Aufwendungen des Vorjahres. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind außergewöhnliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.449 für den Austausch von technischen Komponenten, TEUR 4.500 aus Refinanzierungsaufwendungen und damit in Zusammenhang stehende Due Diligence Aufwendungen sowie weitere Due Diligence Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.700 für potenzielle Akquisitionen, in Summe TEUR 11.649, enthalten. 5. Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Erträge aus latenten Steuern von TEUR 6. F. Sonstige Angaben 1. Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB Für folgende Gesellschaft werden Erleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen: - LüneCom Kommunikationslösungen GmbH, Lüneburg - sewikom GmbH, Beverungen - sewikom Netzbau GmbH, Bad Karlshafen 2. Personal Die durchschnittliche Zahl der im Konzern während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen von TEUR 10.241 sowie aus anderen finanziellen Verpflichtungen von TEUR 2.668, in Summe TEUR 12.909. Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 3 aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wird als gering eingestuft, da es derzeit keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. 4. Derivative Finanzinstrumente Die Gesellschaft hat im Mai 2023 eine Zins-Cap-Vereinbarung abgeschlossen. Durch die steigende Kreditaufnahme der Northern Fiber Holding GmbH im Rahmen der Expansion steigen auch die Zinsverbindlichkeiten. Diese Zinsverbindlichkeiten sind an den 1-Monats- oder 3-Monats-EURIBOR gekoppelt, welcher zu jeder Zinsperiode (1 Monat oder 3 Monate) neu festgesetzt wird. Um das Risiko von steigenden Zinsverbindlichkeiten durch steigende EURIBOR-Zinssätze zu begrenzen, wurde ein Zins-Cap für eine Zinsobergrenze bei 3 % (bis März 2027) bzw. 4 % (ab Ende der 3 % bis März 2029) unter Berücksichtigung von Hedge-Kosten in Höhe von 0,65 % für einen steigenden Nominalbetrag (bis maximal TEUR 80.489) abgeschlossen. Der steigende Nominalbetrag basiert darauf, dass jeden Monat die Darlehensinanspruchnahme steigt. Die Wertveränderungen der Zinsverbindlichkeiten und der Zinsforderung/Zinsausgleichsforderung aus dem Sicherungsgeschäft verläuft parallel mit Abweichungen lediglich in der Höhe des abgesicherten Nominalbetrages, sofern der Kreditbetrag über dem Sicherungsbetrag liegt. Aufgrund des Umstandes, dass der Nominalbetrag dem Sicherungsgeschäft in 2023 entsprochen hat, haben sich aufgrund der gewählten Methode der Bilanzierung keine Wertauswirkungen ergeben, welche in der Bilanz zu berücksichtigen gewesen wären. 5. Ergänzende Angaben zum Konzerneigenkapitalspiegel Am Bilanzstichtag stehen beim Mutterunternehmen keine Beträge zur Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung und ebenso keine gesetzlichen Ausschüttungssperren. 6. Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds beinhaltet Kassenbestände und Bankguthaben in Höhe von TEUR 5.292 (zum 1. Januar 2023 TEUR 7.970) sowie kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0 (zum 1. Januar 2023 TEUR 258). Als wesentliche zahlungsunwirksame Transaktionen des Geschäftsjahres sind die Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 25.000, welche durch Einlage von Darlehen aus Fondsgesellschaften der beiden Gesellschafter gewährt wurde, und die Rückstellungsbildung für technische Komponenten in Höhe von TEUR 4.449 zu nennen. Die Auszahlungen aus Zugängen in den Konsolidierungskreis erfassen kompensierend erworbene Zahlungsmittel von TEUR 213. Die hohen Auszahlungen im Bereich des Anlagevermögens sind auf den Ausbau der Infrastruktur zurückführen. 7. Organe des Mutterunternehmens Geschäftsführer sind bzw. waren: • Franz von Abendroth, CFO, Hamburg • Thomas Wiesemann, COO, Höxter (ab 1. September 2023) • Richard Krause, CEO, Pellworm (bis 15. Mai 2024) Die Bezüge der Geschäftsführung werden in Folge der Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB nicht offengelegt. 8. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Archmore Infrastructure Holdings Ltd., London, Großbritannien. Die Northern Fiber Holding GmbH stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss der Northern Fiber Holding GmbH wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in elektronischer Form im Unternehmensregister veröffentlicht. 9. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers Die im Geschäftsjahr 2023 aufwandswirksam erfassten Honorare für den Konzernabschlussprüfer betragen TEUR 87 und erfassen mit TEUR 76 Abschlussprüfungsleistungen sowie mit TEUR 11 sonstige Leistungen. 10. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 11. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust des Einzelabschlusses der Muttergesellschaft Northern Fiber Holding GmbH in Höhe von EUR 27.625.120,66 auf neue Rechnung vorzutragen. 12. Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB
Lüneburg, 28. Juni 2024 Northern Fiber Holding GmbH Geschäftsführung gez. Franz von Abendroth gez. Thomas Wiesemann Konzernanlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkIn dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Northern Fiber Holding GmbH, Lüneburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Northern Fiber Holding GmbH, Lüneburg und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Northern Fiber Holding GmbH, Lüneburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, 28. Juni 2024 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG gez. Jürgen Richter, Wirtschaftsprüfer gez. Stefan Gahl, Wirtschaftsprüfer |
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