Niebler Bau
GmbH
Bad
Feilnbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.245,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.245,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.887,78 |
| I.
Vorräte |
3.729,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.158,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-4.480,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.132,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.693,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.193,71 |
| B.
Rückstellungen |
7.563,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.875,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.635,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.132,78 |
Anhang
zum
31. Dezember 2010
Niebler Bau GmbH
Nußbaumweg 7
83075 Bad Feilnbach
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Niebler Bau GmbH, Bad
Feilnbach, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung aufgeführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Sie
unterliegt damit nicht der Prüfungspflicht nach
§§ 267 Abs. 1 i.V.m. 316 ff. HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265, 266 ff. HGB). Hierbei waren erstmals die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) zu beachten. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB).
Darüber hinaus war gemäß Art. 67 Abs. 8 S.
2 EGHGB keine Anpassung der Vorjahreszahlen zum
Geschäftsjahresbeginn an die
Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG vorzunehmen.
Aus dem Übergang der ab dem 01.01.2010
anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG
ergab sich ein außerordentliches Ergebnis in
Höhe von € 0,00.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Hierbei
wurden planmäßige Abschreibungen
berücksichtigt, für deren Ermittlung die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt wurde (§
253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen und den beweglichen
Anlagegütern erfolgte die Abschreibung jeweils linear.
Die Zugänge im laufenden Geschäftsjahr an
geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410,00 wurden
vereinfachend und analog § 6 Abs. 2a EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Zugänge aus
vorangegangenen Geschäftsjahren mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150,00 bis
einschließlich € 1.000,00 wurden jeweils in
Höhe von einem fünftel abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den
Anschaffungskosten.
Die Bewertung des Bestands an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit
sich kein niedrigerer beizulegender Wert ergab.
Erforderliche Wertkorrekturen wurden vorgenommen.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wurde
das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
gemäß § 256 S. 1 HGB angewendet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Erkennbaren Risiken wurde durch die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen in jeweils angemessener
Höhe Rechnung getragen.
Differenzen aus der Anwendung unterschiedlicher
handels- und steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften
ergaben sich nicht.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i.
H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0).
Forderungen gegen Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von
567,54 (Vorjahr: T€ 0).
Angabe der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
gemäß § 268 Abs. 1 HGB, § 285 Nr. 1
und Nr. 2 HGB:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
davon
gesi-chert
|
Sicherheit
|
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
größer 5
Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
T€
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
18.968,97
|
0,00
|
0,00
|
18.968,97
|
0
|
./.
|
sonstige
|
20.460,74
|
0,00
|
0,00
|
20.460,74
|
0
|
./.
|
Summe
|
39.429,71
|
0,00
|
0,00
|
39.429,71
|
0
|
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 16.643,52 (Vorjahr: T€ 23).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB,
für die gemäß § 268 Abs. 7 HGB Angaben
erforderlich gewesen wären.
Zusammensetzung und Höhe der zum Bilanzstichtag
bestehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
T€
Mietverträge Immobilien 0,9
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag haben das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
in voller Höhe belastet.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte geführt durch:
Wolfgang Niebler, Bauingenieur
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
nach § 181 BGB befreit.
Bad Feilnbach, den 17.10.2011
gez. die Geschäftsführung
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 16.643,52 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 567,54 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2011 festgestellt.
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