Die Lackierwerkstatt Thomas Richter GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Seidel seit 25.6.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DecSys GmbHHofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGALLGEMEINES Für den offen zu legenden Jahresabschluss der Gesellschaft wurde von den Offenlegungserleichterungen und der Möglichkeit der Nachholung von Aufstellungserleichterungen nach §§ 326 i. V. m. 325 Abs. 1 und 328 HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht, so dass die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben im Anhang, die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, nicht Bestandteil des zu veröffentlichenden Jahresabschlusses sind. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Auswirkungen auf das Gliederungsschema und die Vorjahresbeträge ergeben sich nicht. Ein Lagebericht wurde gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht erstellt. ANWENDUNG DES HANDELSGESETZBUCHES Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB erstellt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Die Sachanlagen werden planmäßig linear abgeschrieben (§§ 253, 255 Abs. 1 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) waren nicht erforderlich. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 € werden im Berichtsjahr 2016 sofort abgeschrieben. Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nominalwerten bewertet. Das allgemeine Ausfallrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 % berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nominalwerten bzw. Anschaffungskosten aktiviert. Die flüssigen Mittel sind mit Nominalwerten angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt feststellbar waren. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von T€ 53,7 (Vorjahr: T€ 52,9). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von T€ 4,4 (Vorjahr: T€ 0,0) Das gezeichnete Kapital in Höhe von unveränderten T€ 25 ist zum Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von T€ 12,2 auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Der Jahresüberschuss 2016 beträgt € 115.564,88 (Vorjahr: T€ 81). ERGÄNZENDE ANGABEN Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2016 waren: Herr Stephan Seidel, Weischlitz OT Kobitzschwalde Frau Katja Seidel, Weischlitz OT Kobitzschwalde Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. ERGEBNISVERWENDUNG Angaben über die Ergebnisverwendung werden unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz HGB unterlassen. UNTERSCHRIFT DER GESCHÄFTSFÜHRER Hof, den 21. April 2017 Stephan Seidel Katja Seidel WEITERE DATENBESCHEINIGUNG DES ZUR OFFENLEGUNG VORGESEHENEN JAHRESABSCHLUSSES Der vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 326 HGB verkürzte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016, bestehend aus Bilanz und Anhang, entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der vollständige Erstellungsbericht vom 21. April 2017 erhielt von mir folgende Bescheinigung: "Nachfolgender Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der DecSys GmbH, Hof, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wurde von mir unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher, die vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf ihre Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Ich habe den Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der mir vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise habe ich Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind mir keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von mir erstellten Jahresabschlusses sprechen. Ort b. Helmbrechts, den 21. April 2017 Michael Köbrich Wirtschaftsprüfer''
Hof, den 21. April 2017 gez. Stephan Seidel, Katja Seidel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02.07.2017 |
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