Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 112301
Eingetragen
6.3.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) die Beratung und das Management von Unternehmen, Instituten, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts sowie b) der Erwerb und die Verwaltung von Tochtergesellschaften und anderen Beteiligungen im Industrie und Technologiebereich. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berlin
50.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTECH GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

13.087,19

11.587,00

1.

Immaterielle Vermögensgegenstände

2.

Sachanlagen

3.

Finanzanlagen

1,00

6.584,00

6.501,19

1,00

6.585,00

5.001,00

B. Umlaufvermögen

1.605.357,55

1.519.513,17

1.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.

Wertpapiere

3.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

21.986,19

1.148.099,86

435.271,50

11.139,27

1.455.709,79

52.664,11

C. Aktive latente Steuern

62.951,88

65.604,10

D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

367.251,00

62.388,00

Summe Aktiva

2.048.647,62

1.659.092,27



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

2.029.893,42

1.624.136,16

1.

Gezeichnetes Kapital

2.

Gewinnvortrag

3.

Jahresüberschuss

50.000,00

1.574.136,16

405.757,26

50.000,00

1.859.146,65

285.010,49-

B. Rückstellungen

8.600,00

9.600,00

C. Verbindlichkeiten

10.154,20

25.356,11

Summe Passiva

2.048.647,62

1.659.092,27

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angabe gemäß § 264 Abs. 1a HGB: INTECH GmbH, Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 112301B.

Der Jahresabschluss für 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 HGB und §§ 264 bis 288 HGB sowie des § 42 GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gem. § 267a Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig z.T. die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Demzufolge wurden für die Erstellung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 267 und 288 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 269 - 274, 279 - 283 HGB) aufgestellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-Concern-Prinzip, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Außerdem wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Minderungen und Nebenkosten berücksichtigt (§ 255 Abs. 1 HGB).

Die Abschreibungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen oder vertrag­lich bedingten Nutzungsdauer vorgenommen (§ 253 Abs. 2 S. 1 u. 2 HGB).

Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 2 S. 3 HGB) wurden in 2023 nicht vorge­nommen. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wird von dem Bewertungswahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 a EStG Gebrauch gemacht.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Nominalwert angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel wurden mit ihrem Nennwert oder dem beizulegenden Wert angesetzt.

Die Pensionsverpflichtungen betragen € 1.084.941,00. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie wurden nach der Projected Unit Credit Method (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck errechnet und berücksichtigen nach den Neuregelungen eine Abzinsung von 1,82 % (10-Jahresdurchschnittszinssatz). Der Unterschiedsbetrag aus der Änderung der Abzinsung vom bisherigen 7-Jahresdurchschnittszinssatz von 1,74 % beträgt € 8.904,00. In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB.

Bei der Bewertung zum 31.12.2023 wurden folgende Berechnungsparameter berücksichtigt: Rechnungszins: 1,74 %; Gehalts- bzw. Anwartschaftstrend: 0,00 %; Rententrend: 0,00 %.

Die verpfändeten Wertpapiere in Höhe von € 1.452.192,00 sind nach § 246 Abs. 2 HGB zum Kurswert bewertet und mit dem Mindestwert der Pensionsrückstellung saldiert worden.

Angaben nach § 285 Nr. 25 HGB bei Verrechnung mit Vermögensgegenständen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

- Anschaffungskosten der verrechneten Wertpapiere: € 1.032.733,78

- beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände: € 1.452.192,00

- Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden (Mindestwert): € 1.084.941,00

verrechnete Aufwendungen und Erträge nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB

- Aufwand aus der Abzinsung: € 19.965,00

Die gebildeten sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Es erfolgt keine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, da die Restlaufzeit weniger als 12 Monate beträgt bzw. die Verbindlichkeiten bereits verzinst werden.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

Der Gewinnvortrag von € 1.574.136,16 erhöht sich im Berichtsjahr um den Jahresüberschuss von € 405.757,26 auf € 1.979.893,42 und wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus Jahresabschluss und Steuererklärung: € 4.500,00, Buchführung: € 2.500,00 und Aufbewahrung: € 1.600,00.

Die Verbindlichkeiten betragen € 10.154,20. Sie bestehen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: € 6.945,55, Verbindlichkeiten aus Steuern: € 2.316,92, aus Verbindlichkeiten aus Sozialabgaben: € 891,73 und aus sonstigen Verbindlichkeiten: € 0,00.

IV. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Dr. Wolfgang Meißner, Unternehmensberater, Berlin.

2. Die Gesellschaft hält einen Anteil an der ogeno GmbH in Höhe von € 25.000,00 (100 %). Das Stammkapital der ogeno GmbH beträgt € 25.000,00. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der ogeno GmbH weist einen Jahresfehlbetrag von € 624,34 aus. Im Vorjahr wurde ein Jahresfehlbetrag von € 685,92 ausgewiesen.

3. Die Gesellschaft hält einen Anteil an der ARQUE Systems GmbH in Höhe von € 6.250,00 (23,00%). Das Stammkapital der ARQUE Systems GmbH beträgt € 27.174,00. Der Abschluss zum 31. Dezember 2023 der ARQUE Systems GmbH weist einen Jahresüberschuss in Höhe von € 4.833,58 aus. Im Vorjahr wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 3.465,21 ausgewiesen.

4. Neben dem Geschäftsführer gab es weiter keine Mitarbeiter.

5. Zum Abschlusstag besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von € 71.855,88. Davon entfallen auf: Unterschiedsbetrag Versorgungsverpflichtung (7-Jahres-Durchschnittszins): € 8.904,00, auf aktive latente Steuern € 62.951,88.

Damit sind zum Abschlussstichtag folgende Gewinne ausschüttbar: € 1.908.037,54.

 

Berlin, den 20. Januar 2025

gez. Dr. Wolfgang Meißner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. Januar 2025

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