Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 22353
Eingetragen
27.3.1985
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGlasergewerbe
Gegenstand
Durchführung von Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Gerhard Hartmann
seit 19.12.2005
Prokura
Axel Hartmann
seit 19.12.2005
Geschäftsführer
Edda Hartmann
seit 19.12.2005
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Axel Hartmann
Falkenhorst 14, 31303 Burgdorf
18.360 €
51.00%
Uwe Hartmann
Sperbergasse 33, 31303 Burgdorf
17.640 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gerhard Hartmann GmbH

Burgdorf

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen 7.769,00 7.839,00
II. Finanzanlagen 11.045,60 7.098,19
  18.814,60 14.937,19
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 3.740,00 12.290,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.304,78 56.008,63
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.705,60 1.951,87
  41.750,38 70.250,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.323,73 2.491,06
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 71.556,20 91.369,43
Summe 140.444,91 179.048,18

Passiva

   
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 36.000,00 36.000,00
II. Verlustvortrag -127.369,43 -143.227,00
III. Jahresüberschuss / -fehlbetrag 19.813,23 15.857,57
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 71.556,20 91.369,43
  0,00 0,00
B. Rückstellungen 13.665,98 13.747,19
C. Verbindlichkeiten 126.778,93 165.300,99
Summe 140.444,91 179.048,18

Anhang

1. Vorbemerkung und Erläuterung zur Gliederung

Der Jahresabschluss der Firma Gerhard Hartmann GmbH wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Nr. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Nr. 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 1. Januar 2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentlicher Aufwand in Höhe von € 296,24 ausgewiesen.

2. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge. Saldierungen von Aktiv- und Passivposten sowie von Aufwendungen mit Erträgen und Lasten mit Rechten werden nicht durchgeführt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag bilanziert. Erkennbare Risiken wurden durch Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag und die Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

3. Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen

3.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Anlagenspiegel.

3.2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Angabepflichtige Beträge nach § 268 HGB, die nicht bereits aus der Bilanz zu ersehen sind, existieren im Berichtszeitraum nicht.

3.3. Rückstellungen

Die erforderliche Pensionsrückstellung wurde gemäß BilMoG errechnet. Der mit der Umstellung der Bewertung zum 1. Januar 2010 gemäß BilMoG verbundene Mehraufwand beträgt € 296,24 und wird als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.

Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte zum 31. Dezember 2010 unter Zugrundelegung der "RICHTTAFELN 2005 G" von Klaus Heubeck zum Teilwert. Der Rechnungszins beträgt 5,15 %; dieser wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB nach der Vereinfachungsregel ermittelt. Die Fluktuation und der Gehaltstrend fanden keine Berücksichtigung. Der Anwartschafts- und Rententrend beträgt 0 % p. a., das Pensionierungsalter 65 Jahre. Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen ohne den außerordentlichen Aufwand € 466,55.

3.4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Der Darlehensgeber Gerhard Hartmann hat mit der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Danach wird der Darlehensgeber das gewährte Darlehen in Höhe von T€ 70 nur noch insoweit geltend machen, wie die Darlehensnehmerin ihre Darlehensverbindlichkeiten aus ihren künftigen Bilanzgewinnen oder aus ihrem die sonstigen Schulden übersteigenden Aktivvermögen oder einem etwaigen Liquidationserlös tilgen kann.

3.5. Außerordentliche Aufwendungen

Dieaußerordentlichen Aufwendungen betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind. Auf eine Verteilung auf mehrere Geschäftsjahre, die gem. Art. 67 Abs. 1 Nr. 1 EGHGB möglich ist, wurde verzichtet.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

5. Sonstige Angaben

5.1. Generalnorm

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

5.2. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des gesamten abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Herren Axel und Uwe Hartmann, Burgdorf, geführt.

5.3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von € 9.503,25.

5.4. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzverlust auf das Folgejahr vorzutragen.

 

Burgdorf, den 28. Juni 2011

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