Dynasty Restaurant GmbHLiquidiert

49074 Osnabrück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 16574
Eingetragen
27.8.1990
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Gegenstand
Das Betreiben eines chinesich-japanischen Restaurants in Essen, sowie die Beteiligung an anderen Unternehmungen. Sie ist berechtigt, Niederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Chi-Man Chow
seit 7.10.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dynasty Restaurant GmbH

Osnabrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011

Bilanz

Aktiva

31.8.2011
EUR
31.8.2010
EUR
A. Anlagevermögen 45.252,00 45.477,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.625,00 12.588,00
II. Sachanlagen 33.627,00 32.889,00
B. Umlaufvermögen 34.301,18 21.126,22
I. Vorräte 9.024,13 6.199,58
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.532,96 10.339,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.744,09 4.587,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.711,00 5.106,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 358.324,25 330.069,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 441.588,43 401.778,49

Passiva

31.8.2011
EUR
31.8.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 511.291,88 511.291,88
II. Verlustvortrag 841.361,15 805.113,99
III. Jahresfehlbetrag 28.254,98 36.247,16
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 358.324,25 330.069,27
B. Rückstellungen 7.846,86 2.600,00
C. Verbindlichkeiten 433.741,57 399.178,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 441.588,43 401.778,49

Anhang


Allgemeine Angaben zur Aufstellung

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der Aussage des Jahresabschlusses wurden entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen ( § 268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke zu den Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen Sicherheiten im Anhang angegeben.

Bei der Aufstellung des Anhanges sind die Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise in Anspruch genommen, dabei aber die formelle Darstellungstetigkeit gem. § 265 Abs. 1HGB gewahrt worden.

Für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses werden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften nach § 326 HGB herangezogen.

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis 263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmten Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen. Es wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglichen Verpflichtungen zur Erfüllung erforderlich sein werden.

Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung getragen.

Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Aktivseite der Bilanz

Die Gegenstände des Anlagevermögens, die keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Gebraucht erworbene bewegliche Anlagengegenstände werden verkürzt abgeschrieben.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis 410,00 Euro) - soweit in 2010/2011 zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.

Zu Beginn 2010/2011 bereits vorhandene geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden in einen wirtschaftsjahrbezogenen Sammelposten (Pool) eingestellt, der in 2010/2011 zu 1/5 gewinnmindernd aufgelöst wurde.

Die Vorräte sind zu den jeweiligen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet worden.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4 HGB wie folgt auf (Die Werte in Klammern geben die Vorjahreswerte an):
  

 
Bis 1 Jahr
Über 1 Jahr
Gesamt
 
Euro
Euro
Euro
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
17.532,96
0,00
17.532,96
 
(10.339,30)
(0,00)
(10.339,30)


Die flüssigen Mittel entsprechen den Nominalwerten.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt.

Passivseite der Bilanz

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen Erfüllung erforderlich sein wird.

Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf (Die Werte in Klammern geben die Vorjahreswerte an):
  

 
Bis 1 Jahr
> 1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre
Gesamt
 
Euro
Euro
Euro
Euro
Verbindlichkeiten
423.325,24
10.416,33
0,00
433.741,57
 
(395.887,50)
(3.290,99)
(0,00)
(399.178,49)
- davon aus Steuern
1.838,57
0,00
0,00
1.838,57
 
(7.810,50)
(0,00)
(0,00)
(7.810,50)
- davon im Rahmen sozialer Sicherheit
0,00
0,00
0,00
0,00
 
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)


In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 253.930,90 Euro (Vorjahreswert: 235.537,56 Euro) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden mit nominal 0,00% p.a. verzinst.

Zusätzliche Angaben

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende Personen in den genannten Zeiträumen als Geschäftsführer bestellt:

Herr Chi Man Chow, Gastronom, für den Zeitraum 01.09.2010 - 31.08.2011

Osnabrück, den 23. Februar 2012
Dynasty Restaurant GmbH
vertreten durch sämtliche Geschäftsführer
gez. Herr Chi Man Chow

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.02.2012 festgestellt.

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