Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 100262
Vorher
1 blu AG
Eingetragen
26.1.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Gegenstand
Das Erbringen von Webhostingleistungen aller Art, der Handel und der Vertrieb von Standardsoftware und ähnlichen Produkten und Telekommunikationsprodukten sowie die Erbringung von sonstigen Leistungen im Webhostingumfeld, die Übernahme von Marketing- und Vertriebsaufgaben, Agenturleistungen aller Art und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ulf Jeziorek
seit 2.1.2015
Prokura
Johann Dasch
seit 26.1.2006
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

1blu AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.242,00 149,00
II. Sachanlagen 827.824,00 924.738,00
III. Finanzanlagen 2.853.381,45 2.777.529,35
3.688.447,45 3.702.416,35
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.563.656,61 2.024.591,85
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 165.893,00 226.333,05
1.729.549,61 2.250.924,90
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 294.450,47 168.087,91
5.712.447,53 6.121.429,16

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 728.952,00 808.952,00
II. Gewinnrücklagen 124.889,70 124.889,70
III. Bilanzgewinn 723.154,58 1.138.058,19
1.576.996,28 2.071.899,89
B. RÜCKSTELLUNGEN 509.346,94 469.638,71
C. VERBINDLICHKEITEN 2.299.789,24 2.265.117,39
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.326.315,07 1.314.773,17
5.712.447,53 6.121.429,16

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die 1blu AG hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 100262 B eingetragen.

Die 1blu AG erbringt Webhostingleistungen aller Art sowie sonstige Leistungen im Webhostingumfeld. Die wesentlichen Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden von Berlin aus ausgeführt.

ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen. Die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB werden ebenfalls teilweise in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear auf Basis der gewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich Einzelwertberichtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Auf Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden.

Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Umlaufvermögen

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr wurde aufgrund des Ausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung angesetzt.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen überwiegend aus sonstigen Vermögensgegenständen und Cashpool-Forderungen.

Sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 232 (Vorjahr: TEUR 232) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital

Das Grundkapital der 1blu AG besteht zum 31.12.2022 aus 728.952 (Vorjahr: 872.944) Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00.

Aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17.03.2022 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Rahmen von maximal 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals eigene Aktien der 1blu AG während einer Geltungsdauer bis zum 16.03.2023 ab dem 17.03.2022 zu einem niedrigsten Gegenwert von 16,00 EUR pro Aktie und mit einem höchsten Gegenwert von 20,00 EUR pro Aktie mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die 1blu AG zu erwerben. Am 17.03.2022 hat die Gesellschaft aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses insgesamt 80.000 Stückaktien zu einem Kaufpreis von EUR 1.440.000,00 erworben. Am 01.03.2022 hat die Gesellschaft unter Einziehung der bis dahin erworbenen eigenen Anteile ihr Grundkapital um EUR 63.992,00 auf EUR 808.952,00 herabgesetzt. Am 17.03.2022 hat die Gesellschaft unter Einziehung der am selben Tag erworbenen Anteile ihr Grundkapital um weitere EUR 80.000,00 auf EUR 728.952,00 herabgesetzt.

bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Gesamtbetrag davon besichert, Art der Sicherheit
Verbindlichkeiten EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 90.609,88 90.609,88 -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.953.649,08 1.953.649,08 -
sonstige Verbindlichkeiten 255.530,28 255.530,28 -
davon aus Steuern EUR 201.298,92 (Vorjahr: EUR 173.084,57)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 66,21 (Vorjahr EUR 0,00)
2.299.789,24 0,00 0,00 2.299.789,24

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Cashpool-Verbindlichkeiten.

Passive RAP

Es wurden Umsätze für Leistungen in Höhe von TEUR 1.326 abgegrenzt, die im Folgejahr erbracht werden.

ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn, einschließlich eines Gewinnvortrages von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 140), für das Geschäftsjahr 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

ANGABEN ZU HAFTUNGSVERHÄLTNISSEN

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag bestehen Mietverträge für Büroräume und ein Rechenzentrum mit einer Restlaufzeit von jeweils 7 Jahren bis 2029. Die Verpflichtungen betragen ca. TEUR 307 p.a.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält folgende Schlusserklärung:

"Ich erkläre, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften oder anderen Maßnahmen im Geschäftsjahr 2022 nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist."

KONZERNZUGEHÖRIGKEIT

Die Gesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen, da keine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht.

SONSTIGE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 42 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Berlin, den 26. Juni 2023

Vorstand

Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die 1 blu AG, Berlin

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der 1blu AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, 27. Juni 2023

ecospect GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Kiekbusch, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde am 11. Juli 2023 festgestellt.

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