JeDa Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulf Jeziorek seit 2.1.2015 | Prokura |
Johann Dasch seit 26.1.2006 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
1blu AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2022ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die 1blu AG hat ihren Sitz in Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 100262 B eingetragen. Die 1blu AG erbringt Webhostingleistungen aller Art sowie sonstige Leistungen im Webhostingumfeld. Die wesentlichen Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden von Berlin aus ausgeführt. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Bei der Aufstellung des Anhangs wurden die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen. Die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB werden ebenfalls teilweise in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear auf Basis der gewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten abzüglich Einzelwertberichtigung für zweifelhafte Forderungen angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Auf Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind § 253 Abs. 1 Satz 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht anzuwenden. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Umlaufvermögen Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr wurde aufgrund des Ausfallrisikos eine Pauschalwertberichtigung angesetzt. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen überwiegend aus sonstigen Vermögensgegenständen und Cashpool-Forderungen. Sonstige Vermögensgegenstände von TEUR 232 (Vorjahr: TEUR 232) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eigenkapital Das Grundkapital der 1blu AG besteht zum 31.12.2022 aus 728.952 (Vorjahr: 872.944) Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17.03.2022 wurde der Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im gesetzlich jeweils höchstzulässigen Rahmen von maximal 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals eigene Aktien der 1blu AG während einer Geltungsdauer bis zum 16.03.2023 ab dem 17.03.2022 zu einem niedrigsten Gegenwert von 16,00 EUR pro Aktie und mit einem höchsten Gegenwert von 20,00 EUR pro Aktie mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die 1blu AG zu erwerben. Am 17.03.2022 hat die Gesellschaft aufgrund dieses Ermächtigungsbeschlusses insgesamt 80.000 Stückaktien zu einem Kaufpreis von EUR 1.440.000,00 erworben. Am 01.03.2022 hat die Gesellschaft unter Einziehung der bis dahin erworbenen eigenen Anteile ihr Grundkapital um EUR 63.992,00 auf EUR 808.952,00 herabgesetzt. Am 17.03.2022 hat die Gesellschaft unter Einziehung der am selben Tag erworbenen Anteile ihr Grundkapital um weitere EUR 80.000,00 auf EUR 728.952,00 herabgesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Cashpool-Verbindlichkeiten. Passive RAP Es wurden Umsätze für Leistungen in Höhe von TEUR 1.326 abgegrenzt, die im Folgejahr erbracht werden. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn, einschließlich eines Gewinnvortrages von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 140), für das Geschäftsjahr 2022 auf neue Rechnung vorzutragen. ANGABEN ZU HAFTUNGSVERHÄLTNISSEN Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Zum Bilanzstichtag bestehen Mietverträge für Büroräume und ein Rechenzentrum mit einer Restlaufzeit von jeweils 7 Jahren bis 2029. Die Verpflichtungen betragen ca. TEUR 307 p.a. ABHÄNGIGKEITSBERICHT Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält folgende Schlusserklärung: "Ich erkläre, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften oder anderen Maßnahmen im Geschäftsjahr 2022 nach den Umständen, die mir in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist." KONZERNZUGEHÖRIGKEIT Die Gesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen, da keine rechtliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht. SONSTIGE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 42 Arbeitnehmer beschäftigt.
Berlin, den 26. Juni 2023 Vorstand Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die 1 blu AG, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der 1blu AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 27. Juni 2023 ecospect
GmbH
Rainer Kiekbusch, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 11. Juli 2023 festgestellt. |
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