ESTA Food Ingredients GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kurt Seiffert seit 9.5.2007 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ESTA Food Ingredients GmbHLüneburgJahresabschluss zum 30. September 2006BILANZAKTIVA
PASSIVA
A N H A N GAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der ESTA Food Ingredients GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, überwiegend im Anhang aufgeführt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den gesetzlichen Gliederungsschemata der §§266 und 275 Handelsgesetzbuch aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtl. Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wie oben erwähnt wurde der Jahresabschluss der ESTA Food Ingredients GmbH auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Einzelanschaffungswert von nicht mehr als 410,00 Euro) wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Voraussetzung zur Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7 g Abs. 3 EStG lagen vor. Von der Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7 g Abs. 3 EStG wurde kein Gebrauch gemacht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Bewertung erfolgte grundsätzlich mit dem Nennwert. Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert bewertet. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustsrechnung Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nach Auskunft der Geschäftsleitung nicht. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Gewinnvortrag Der Jahresüberschuss 2004/2005 in Höhe von 1.780,66 Euro wurde gemäß Verwendungsbeschluss verwendet. Auf neue Rechnung wurden nach Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus Vorjahren 8.381,20Euro vorgetragen. Vorschlag der ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2005/2006 beträgt 747,18 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages per 30. September 2005 ergibt sich ein Betrag von 9.128,38 Euro, der zu verwenden ist. Die Geschäftsführung schlägt keine Gewinnausschüttung vor. Auf neue Rechnung werden 9.128,38 Euro vorgetragen. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesAuf der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2006 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Geschäftsführer: Frau Jutta Seiffert |
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