WKB Systems
GmbH
Hörstel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.412.931,90 |
1.481.164,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25.548,00 |
37.231,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.387.383,90 |
1.443.933,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.878.235,38 |
2.989.641,59 |
| I.
Vorräte |
974.442,76 |
172.702,38 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
5.098.430,83 |
2.061.794,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
698.126,26 |
648.252,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.205.666,36 |
2.168.686,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
141.192,92 |
118.058,74 |
| Aktiva |
6.432.360,20 |
4.588.865,23 |
Passiva
|
|
30.6.2022
EUR |
30.6.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
344.220,20 |
260.467,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
655.779,80 |
739.532,56 |
| davon
Verlustvortrag |
739.532,56 |
-801.584,64 |
| B.
Rückstellungen |
945.900,00 |
361.090,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.141.740,00 |
3.966.807,66 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
500,00 |
500,00 |
| Passiva |
6.432.360,20 |
4.588.865,23 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2021/2022
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die WKB Systems GmbH hat ihren Sitz in Hörstel.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter
HR B 8866 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den
Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufgestellt
worden. Bei der Bewertung wird weiterhin von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit - auch im
Hinblick der weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie
sowie des ab Februar 2022 herrschenden Ukraine-Krieges -
ausgegangen. Dieser Annahme stehen weder tatsächliche
noch rechtliche Gründe entgegen. In der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind überwiegend im
Anhang aufgeführt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln nach dem Vorsichtsprinzip bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Für in fremder Währung ausgestellte
Rechnungen wurde der Umrechnungskurs auf Euro des Tages der
Rechnungserstellung angesetzt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig vom Zahlungszeitpunkt im
Jahresabschluss erfasst worden.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die immateriellen
Vermögensgegenstände und beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis zu 800,00 € wurden
entsprechend § 6 Absatz 2 EStG im Erwerbsjahr
vollständig abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert gem. § 253 Abs. 4 HGB beizulegen war.
Die unfertigen Erzeugnisse wurden unter Beachtung der
Bewertungsgrundsätze des strengen Niederstwertprinzips
gem. § 255 HGB zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Grundlage für die
Wertermittlung der unfertigen Erzeugnisse waren die
betriebsinternen Stundenverrechnungssätze und
Gemeinkostenzuschläge.
Es wird von dem Bilanzierungswahlrecht gem. §
268 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht und ein Teilbetrag der
erhaltenen Anzahlungen in der Bilanz offen von den
Vorräten abgesetzt, soweit den Anzahlungen im Wege
einer auftragsbezogenen Einzelbetrachtung unfertige
Erzeugnisse wertmäßig gegenüberstehen.
Der Bilanzansatz der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen berücksichtigt alle erkennbaren
Einzelrisiken durch Bildung von Einzelwertberichtigungen.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf die
Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nominalwert angesetzt.
Der Ansatz der Kassenbestände und Bankguthaben
erfolgte zu Nennwerten.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
IV. Angaben zur Bilanz
Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital der
Gesellschaft stimmt mit dem bilanzierten Stammkapital
über 1.000,00 T€ überein. Der Verlustvortrag
beträgt 739,5 T€.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestehen Avalkredite bei den
Geschäftsbanken der Gesellschaft. Die Avalkredite
belaufen sich zum Abschlussstichtag auf insgesamt 2.302,0
T€. Die Avalkredite wurden zur banküblichen
Absicherung von erhaltenen Kundenanzahlungen und zur
Absicherung von Gewährleistungsverpflichtungen
gewährt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte
abgesichert.
V. sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer und
Auszubildende belief sich im Geschäftsjahr 2021/2022
auf 67 Arbeitnehmer.
Hörstel, 26. September 2022
gez. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dennis König
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.10.2022
festgestellt.
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