Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 5377
Vorher
Z-Consulting UG (haftungsbeschränkt)Z-plus Consulting GmbHG-plus Consulting GmbH
Eingetragen
22.12.2009
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
IT-Consulting, Softwareentwicklung, Beratung in IT-Fragen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Viktor Szekeres
seit 10.5.2024
Geschäftsführer
Attila Tibor Tóth
seit 14.11.2023
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

G-plus Consulting GmbH (vormals: Z-plus Consulting GmbH)

Manching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

374.979,00

175.758,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

464.197,19

362.862,29

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

354.493,65

278.290,51

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.238,36

2.217,14

Summe Aktiva

1.195.908,20

819.127,94



PASSIVA

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

130.463,73

185.391,22

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

26.422,46

24.211,40

C. Verbindlichkeiten

1.013.547,20

584.525,32

D. Rechnungsabgrenzungsposten

474,81

0,00

Summe Passiva

1.195.908.20

819.127,94

Anhang zur Bilanz zum 31.12. 2022

1. Allgemeine Angaben

Die G-plus Consulting GmbH (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) mit Sitz in Manching wird beim Amtsgericht Ingolstadt unter der HRB 5377 geführt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvor-schriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelun-gen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft hat die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstmals im Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die Regelungen des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden erstmals im Geschäftsjahr 2015 angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268 - 274a HGB, §§ 276 - 277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten, bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB-Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unter-nehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab-schlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab-schlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträ-ge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-kosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.


Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.


Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.


Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.


Rückstellungen Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.


Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.


Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen aus Vorschüssen und Krediten sowie Haftungsverhältnisse gegenüber dem Geschäftsführer bestanden am Abschlussstichtag nur in folgender Höhe: Forderungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: 24.743,28 € (Vorjahr: 36.571,15 €).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

4. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB.
Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft neben dem Gesellschafter-Geschäftsführer keine weiteren Arbeitnehmer.

 

Manching, den 21. März 2023

gez. Zoltan Sarközi

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. März 2023

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