Splietker
Baugesellschaft mbH
Rheda-Wiedenbrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
599.962,61 |
550.763,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.813,00 |
3.231,00 |
| II.
Sachanlagen |
580.610,85 |
531.993,85 |
| III.
Finanzanlagen |
15.538,76 |
15.538,76 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.017.634,31 |
3.738.136,46 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
902.785,31 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
4.738.835,00 |
4.214.680,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.153.063,51 |
912.282,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
58.959,99 |
21.775,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.864.570,80 |
1.923.068,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.902,54 |
18.770,55 |
| Aktiva |
4.645.499,46 |
4.307.670,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.639.749,26 |
2.181.247,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
39.000,00 |
39.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.600.749,26 |
2.142.247,44 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.142.247,44 |
1.475.903,10 |
| B.
Rückstellungen |
935.620,58 |
832.117,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.070.129,62 |
1.294.305,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
865.612,87 |
1.089.788,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
204.516,75 |
204.516,75 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
30.676,00 |
30.676,00 |
| Passiva |
4.645.499,46 |
4.307.670,62 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Splietker Baugesellschaft mbH hat ihren Sitz in
Rheda-Wiedenbrück und ist beim Amtsgericht
Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der
Nummer HRB 5648 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen
sind auf den Barwert abgezinst.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren
Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und
Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und
Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch
anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden
mit ihren beizulegenden Zeitwerten mit den
Rückstellungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEUR 2.142 enthalten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB:
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
698
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
335
|
Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der
Vermögensgegenstände liegen Bestätigungen
der jeweiligen Rückdeckungsversicherung zugrunde.
Der Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem
Ansatz der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren sowie aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR
7. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß
§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer
Ausschüttungssperre.
4.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 35 Mitarbeiter beschäftigt.
Rheda-Wiedenbrück, den
10. Juli 2024
gez.
Moritz Splietker, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2024
festgestellt.
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