Cellforce Group GmbH
Mahdenstraße 6, 72138 Kirchentellinsfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Albani seit 15.5.2023 | Geschäftsführer |
Markus Dr. Gräf seit 3.11.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Cellforce Group GmbHTübingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Erläuterungen zum Jahresabschluss Die im Jahr 2020 gegründete Cellforce Group GmbH (nachfolgend auch ",CFG") ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH (seit Dezember 2023) und hat ihren Unternehmenssitz in der Jopestraße 14, 72072 Tübingen. Die Gesellschaft ist in Stuttgart am Amtsgericht unter der Registernummer HRB 746024 eingetragen. Die Schwerpunkte der Tätigkeiten des Unternehmens liegen auf der Herstellung sowie Entwicklung von Hochleistungsbatteriezellen und deren Anwendung im Fahrzeug- und Mobilitätssegment. Die CFG positioniert sich dabei ganz bewusst im High-Performance und Premiumsegment und nicht im Volumenmarkt. Hierzu forscht und entwickelt das Unternehmen insbesondere an der Zellchemie der Batteriezelle, da diese entscheidenden Einfluss auf die Leistungsfähigkeit, die Effizienz sowie die Langlebigkeit Vorgenannter nimmt. Der Jahresabschluss der CFG wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Das Geschäftsjahr der CFG entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Bezüglich der bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir auf den Abschnitt "D. Sonstigen Angaben" in diesem Anhang. Die Berichtswährung ist Euro. Die Angaben erfolgen, sofern nicht anders vermerkt in Tausend € (T€). Alle Beträge und Prozentangaben sind kaufmännisch gerundet. Dies kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Vergleichswerte des Vorjahres werden neben den Werten des aktuellen Berichtzeitraumes in Klammern dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten sowie die davon-Vermerke im Anhang gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögenswerte und Schulden im Jahresabschluss werden nach den geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen angesetzt und bewertet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer sowie gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Auf den Ansatz selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB verzichtet. Im Falle abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren (Netto-) Anschaffungskosten € 800 nicht übersteigen, werden als Betriebsausgaben im Wirtschaftsjahr der Anschaffung erfasst. Die zu Grunde gelegten Abschreibungsdauern stellen sich wie folgt dar:
Sämtliche Anlagengüter werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für Verluste aus Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sind in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Für erkennbare Risiken werden gegebenenfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Flüssige Mittel werden mit ihrem Nominalbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend ihrer Restlaufzeit abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive latente Steuern werden grundsätzlich für steuerlich abzugsfähige temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz sowie auf steuerliche Verlustvorträge erfasst, sofern damit zu rechnen ist, dass sie genutzt werden können. Passive latente Steuern werden grundsätzlich für sämtliche zu versteuernde temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz gebildet. Ein Aktivüberhang latenter Steuern kann als aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt werden, von diesem Wahlrecht macht die CFG jedoch keinen Gebrauch. Erträge und Aufwendungen Die Erfassung von Umsatzerlösen (im Rohergebnis enthalten), Zins- und Provisionserträgen aus Finanzdienstleistungen der CFG sowie sonstige betriebliche Erträge (im Rohergebnis enthalten) erfolgt grundsätzlich erst dann, wenn die Leistungen erbracht bzw. wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über das Gut oder die Dienstleistungen erlangt hat. Nicht rückzahlbare Zuwendungen der öffentlichen Hand erfolgen im Rahmen der IPCEI (Important Project of Common European Interest) Förderung seitens des Bundes und Landes Baden-Württemberg. Diese Aufwandszuschüsse werden als sonstige betriebliche Erträge (im Rohergebnis enthalten) in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Offene Forderungen werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen dargestellt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. C. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Hierin sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 46.905 (Vorjahr: T€ 3.232) enthalten. Eigenkapital und nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Auf Grund des Jahresfehlbetrags ergab sich im aktuellen Geschäftsjahr ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Verbindlichkeiten Innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 338.389; Vorjahr: T€ 72.389) sind zwei von der Gesellschaft begebene Wandelschuldverschreibungen i.H.v. nominal 171 Mio. € enthalten, welche den Darlehensgeber jeweils berechtigen den gesamten, oder nach dessen Wahl einen Teil des ausstehenden Darlehensbetrags in Geschäftsanteile an der Gesellschaft zu wandeln. Daneben ist ein innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesenes Darlehen i.H.v. T€ 17.350 durch eine Grundschuld besichert. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von T€ 19.155 (Vorjahr: T€ 11.047) Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr und in Höhe von T€ 338.350 (Vorjahr: T€ 72.350) Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr, davon haben T€ 17.350 (Vorjahr: T€ 17.350) eine Restlaufzeit von über fünf Jahren. B. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Rohergebnis Hierin sind Zuwendungen der öffentlichen Hand im Rahmen der Förderprogramme i.H.v. T€ 13.380 enthalten. Darüber hinaus sind hierin Erträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. T€ 145 (Vorjahr: T€ 162) ausgewiesen. Personalaufwand Für Altersversorgung sind im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen i.H.v. T€ 276 (Vorjahr: T€ 33) angefallen. Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Sonstige betriebliche Aufwendungen Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung i.H.v. T€ 119 (Vorjahr: T€ 137) ausgewiesen. Finanzergebnis Das Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus den unterschiedlichen Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. T€ 7.931 (Vorjahr: T€ 797) sowie Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen aus der Cashpooling Vereinbarung mit der Porsche Gruppe i.H.v. T€ 303 (Vorjahr: T€ 0). Innerhalb der Zinserträge sind Erträge aus der Abzinsung i.H.v. T€ 3 (Vorjahr: T€ 0), und innerhalb der Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung i.H.v. T€ 4 (Vorjahr: T€ 0), enthalten. D. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestanden weder im abgelaufenen Geschäftsjahr noch im Vorjahr. Patronatserklärung Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft hat sich die Dr. Ing. H.C. F. Porsche AG im Rahmen einer Patronatserklärung vom 30. Juni 2023 sowie zweier nachgelagerter Erklärungen zur Konkretisierung dieser Patronatserklärung im Oktober und Dezember 2023 verpflichtet, die Gesellschaft finanziell in einer Weise auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen. Die Ausstattungsverpflichtung beträgt im Geschäftsjahr 2024 mindestens 356 Mio. €. Die Patronatserklärung besitzt Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2026, ist jedoch jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten kündbar. Eine Kündigung ist zum Aufstellungszeitpunkt nicht erfolgt. Bestandsgefährdende Risiken Angaben zu bestandsgefährdenden Risiken erfolgen im Lagebericht der CFG innerhalb des Prognoseberichts (siehe Lagebericht unter "3.2. Risiko- und Chancenbericht"). Konzernverhältnisse Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen. Dieser wird durch Einstellung im Unternehmensregister veröffentlicht. Ein Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen wird von der Volkswagen AG, Wolfsburg, erstellt und im Unternehmensregister eingestellt. Die CFG wird auf Grund einer untergeordneten Bedeutung in keinen der beiden Konzernabschlüsse als vollkonsolidierte Tochtergesellschaft einbezogen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Hinsichtlich der Fertigstellung des aktuellen Bauvorhabens der 1 Gigawattstunden Fabrik in Kirchentellinsfurt erwartet das Unternehmen bis ins Jahr 2025 hinein noch insgesamt anfallende Kosten i.H.v. ca. 72 Mio. €. Desweitern bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Für die Mietverträge fallen zukünftige Aufwendungen von insgesamt T€ 2.504 an. Bei den Leasingverträgen handelt sich im Wesentlichen um Kfz-Leasingverträge sowie Leasingverträge über Flurförderfahrzeuge, woraus die Gesellschaft mit insgesamt T€ 658 belastet wird. Mit einem verbundenen Unternehmen besteht ein Dienstleistungsvertrag über T€ 136. Darüber hinaus liegen zum Abschlussstichtag weder ungewöhnlich hohe Bestellobligos noch andere schwebende Geschäfte vor.
Tübingen, den 02. Juli 2024 Die Geschäftsführung gez. Dr. Markus Gräf, COO gez. Sebastian Albani, CFO Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell der Gesellschaft 1.2. Forschung und Entwicklung 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2. Geschäftsverlauf 2.3. Wirtschaftliche Lage des Unternehmens 2.3.1. Ertragslage 2.3.2. Vermögenslage 2.3.3. Finanzlage 2.3.4. Finanzielle Leistungsindikatoren 2.3.5. Gesamtwürdigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 3.1. Prognosebericht 3.2. Risiko- und Chancenbericht 1. Grundlagen des Unternehmens 1.1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die im Jahr 2020 gegründete Cellforce Group GmbH (nachfolgend auch "CFG") ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH (seit Dezember 2023) und hat ihren Unternehmenssitz in der Jopestraße 14, 72072 Tübingen. Die Schwerpunkte der Tätigkeiten des Unternehmens liegen auf der Herstellung sowie Entwicklung von Hochleistungsbatteriezellen und deren Anwendung im Fahrzeug- und Mobilitätssegment. Die CFG positioniert sich dabei ganz bewusst im High-Performance und Premiumsegment und nicht im Volumenmarkt. Hierzu forscht und entwickelt das Unternehmen insbesondere an der Zellchemie der Batteriezelle, da diese entscheidenden Einfluss auf die Leistungsfähigkeit, die Effizienz sowie die Langlebigkeit vorgenannter nimmt. Gleichzeitig wird ebenfalls an innovativen Produktions- und Fertigungsprozessen zur Zellfertigung geforscht und entwickelt, um einerseits Produkteigenschaften und -qualität sowie andererseits den Energieeinsatz und die Produktionskosten zu optimieren. Herzstück der zukünftigen Serienproduktion ab 2027 wird die aktuell noch im Bau befindliche Fabrik in Kirchentellinsfurt nahe Tübingen mit einem geplanten Investitionsvolumen i.H.v. ca. 207 Mio. € und einer geplanten Kapazität von ca. 1 GWh. Der Gebäudekomplex wird sich aus einem zentralen Verwaltungsgebäude, einem Powerhouse sowie dem eigentlichen Produktionsgebäude zusammensetzen. Ergänzend hierzu plant die Gesellschaft benachbarte Gebäude zu erwerben, welche als Entwicklungs- und Testzentrum dienen sollen. Grundsteinlegung für die Fabrik war im Oktober 2022, die vollständige Fertigstellung inkl. Administrationsgebäude ist nach aktuellem Stand im Jahre 2025 geplant. Bis zum anvisierten Start der Serienfertigung im Jahr 2027 sollen dort im wesentlichen B und C Musterzellen gefertigt werden sowie die laufenden Entwicklungstätigkeiten vorangetrieben werden. Aktuell findet die Fertigung der Musterzellen noch an unterschiedlichen Standorten in Deutschland (u.a. Bietigheim-Bissingen, Roding, Mindelheim) entsprechend der jeweiligen Produktionsstufe statt. Diese bestimmen sich grundsätzlich an der geographischen Nähe zu den entsprechenden Lieferanten. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten erfolgen dabei momentan ebenfalls an diesen Standorten. 1.2. Forschung und Entwicklung Gerade aufgrund des noch frühen Unternehmensstadiums kommt dem Bereich Forschung und Entwicklung aktuell eine besondere Rolle zu. So arbeitet die Cellforce Group kontinuierlich daran, die Energiedichte, die Leistungsfähigkeit sowie die Schnellladefähigkeit der Batteriezelle zu erhöhen. Die CFG arbeitet hierzu mit verschiedenen Forschungsinstituten u.a. dem Frauenhofer Institut, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW) und der Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen zusammen. Die chemische Zusammensetzung und Konstruktion machen hierbei den entscheidenden Unterschied. Die Chemie der neuen Hochleistungszellen stützt sich auf eine Hochsilizium-Anode. Dadurch lässt sich die Leistungsdichte im Vergleich zu aktuellen Angeboten deutlich erhöhen, und die Batterie kann bei gleichem Energiegehalt kompakter ausfallen. Die neue Chemie verringert auch den Innenwiderstand der Batterie. Dadurch kann sie bei der Energierückgewinnung mehr Energie aufnehmen und bietet gleichzeitig eine verbesserte Leistung beim Schnellladen. Eine weitere Besonderheit der Cellforce-Batteriezelle ist die Tatsache, dass sie bei höheren Temperaturen eingesetzt werden kann. Hierbei fokussierte sich die CFG im Laufe des abgelaufenen Geschäftsjahrs auf die Entwicklung einer Zelle in einer prismatischen Form und fuhr die Aktivitäten im Vergleich zum Vorjahr zur Zellentwicklung in Pouch-Form zurück. Insgesamt hat die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr für Forschung- und Entwicklungstätigkeiten T€ 17.745 (Vorjahr: T€ 9.186) aufgewendet. Dabei waren zum 31.12.2023 bereits 47 Mitarbeiter im Bereich Forschung & Entwicklung tätig, zum 31.12.2022 waren dies noch 35. Hinsichtlich der technologischen Weiterentwicklung konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr wesentliche Erfolge erzielt werden. So wurde u.a. der Zellchemiesprint I erfolgreich abgeschlossen und die Zellchemie für die B-Muster ausgewählt, ein stabiler Simulationsprozess aufgebaut, um frühzeitig Zellcharakteristika zu ermitteln, und die Musterfertigung stabilisiert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Maßgeblicher Faktor bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen war im Jahr 2023 auch weiterhin das Inflationsgeschehen. Zwar ist die Inflationsrate im Vergleich zum Vorjahr 2022 etwas geringer ausgefallen, die um 5,9 % erhöhten Verbraucherpreise (Vorjahr: + 6,9 %) wiesen jedoch nach wie vor einen hohen Stand auf. 1 In Kombination mit der allgemein angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt hinsichtlich der Gewinnung von qualifizierten Fachkräften gerade in hochinnovativen Bereichen wie der Entwicklung von Batteriezellen erhöht dies den Druck auf die Unternehmen hinsichtlich deren Personalkosten. 2.2. Geschäftsverlauf Auch das abgelaufene Geschäftsjahr stand auf operativer Ebene ganz im Zeichen der Vorbereitung auf die zukünftige Serienproduktion. Wesentliche Umsatzerlöse wurden demnach nicht erzielt und beschränkten sich auf den Verkauf von Entwicklungsdienstleistungen und Musterzellen. Im Fokus standen somit weiterhin der Fortschritt der Zellentwicklung und des Bauvorhabens in Kirchentellinsfurt sowie damit einhergehend der weitere Aufbau des Mitarbeiterstamms. Aufgrund des Umstands, dass innerhalb der Verträge hinsichtlich des Bauvorhabens i.d.R. Festpreise vereinbart sind, hatten die erhöhten Verbraucherpreise keine wesentlichen Auswirkungen, d.h. keine erhöhten Kosten dahingehend zur Folge. Dem hingegen sah sich die Gesellschaft aufgrund des schnellen Wachstums umso mehr der Herausforderung aufgrund des anhaltenden demographischen Wandels konfrontiert, geeignetes Personal im benötigten Umfang zu gewinnen. Dennoch ist es gelungen, die Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt auf 164, ausgehend von 58 im Vorjahr, zu steigern. Zwar wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr noch keine konkreten Verträge abgeschlossen, die Gesellschaft hat jedoch bereits einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen für die CF3-Zelle eingereicht. Bei diesem Projekt handelt es sich um die TOP-Derivate der SSP61-Platform des VW-Konzerns mit den Endkunden Porsche, Audi, Bentley und Lamborghini. Die Vergabe erfolgt durch die Porsche AG. Auf der strategischen Ebene erfolgte im Mai 2023 die Erhöhung des Anteilsbesitzes der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG an der Cellforce Group GmbH auf 100 % sowie die konzerninterne Umhängung der Gesellschaft unter die Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH im Dezember 2023, welche damit nun aktuell Alleingesellschafter des Unternehmens ist. 2.3. Wirtschaftliche Lage des Unternehmens Das Geschäftsjahr der CFG entspricht dem Kalenderjahr. Die übergreifende Währung lautet auf Euro. Die Angaben erfolgen, sofern nicht anders vermerkt in Tausend € (T€). Alle Beträge und Prozentangaben sind kaufmännisch gerundet. Nach dem Schluss des Berichtszeitraumes sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. 2.3.1. Ertragslage Die im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse i.H.v. T€ 1.543 resultieren im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Service-/Beratungsleistungen sowie dem Verkauf von Musterteilen gegenüber der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Die Umsatzerlöse des Vorjahres (T€ 374) wurden ausschließlich durch den Verkauf von Musterzellen erzielt, welche an die Muttergesellschaft veräußert wurden. Aufgrund des Unternehmensstadiums der Gesellschaft liegt bisher grundsätzlich kein wesentlicher Auftragsbestand vor. Die sonstigen betrieblichen Erträge i.H.v. T€ 18.680 (Vorjahr: T€ 15.850) resultieren im Wesentlichen aus dem IPCEI Förderprogramm (Important Project of Common European Interest) seitens des Bundes und Landes Baden-Württemberg, welches im Jahr 2021 mit einer Laufzeit von nahezu fünf Jahren bewilligt wurde. Aufwandsseitig entstanden im Berichtsjahr im wesentlichen Materialaufwendungen i.H.v. T€ 11.682 (Vorjahr: T€ 9.464), Personalaufwendungen i.H.v. T€ 21.538 (Vorjahr: T€ 8.664) geschuldet dem starken Aufbau an eigenen Mitarbeitern im Geschäftsjahr sowie sonstige betriebliche Aufwendungen i.H.v. T€ 50.996 (Vorjahr: T€ 26.506). Letztere setzen sich im Wesentlichen aus bezogenen Dienstleistungen (Beratungskosten, Entwicklungsleistungen usw.) i.H.v. T€ 40.593 (Vorjahr: T€ 20.636) zusammen. Darüber hinaus hat sich der Zinsaufwand im Berichtsjahr aufgrund der weiteren Inanspruchnahme von der Muttergesellschaft gewährter Darlehen auf T€ 7.936 (Vorjahr: T€ 800) signifikant erhöht. Zinserträge resultieren aus der im Berichtsjahr abgeschlossenen Cashpooling Vereinbarung mit der Porsche Gruppe erstmalig i.H.v. T€ 303 (Vorjahr: T€ 0). Im Berichtszeitraum entstand somit ein Jahresfehlbetrag i.H.v. T€ 79.956 (Vorjahr: T€ 28.114). 2.3.2. Vermögenslage Der starke Anstieg der Bilanzsumme von T€ 112.569 auf T€ 373.469 um 232 % ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf die gestiegenen Sachanlagen (um T€ 166.134) zurückzuführen. Die im Geschäftsjahr 2023 geschlossene Cashpooling Vereinbarung mit der Porsche Gruppe führt zu einer Verschiebung im Ausweis innerhalb der Bilanz zwischen dem Guthaben bei Kreditinstituten und den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Erhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Forderungen aus Umsatzsteuer. 2.3.3. Finanzlage Kapitalstruktur: Die Bilanzsumme i.H.v. T€ 373.469 zum 31.12.2023 setzt sich auf der Passivseite aufgrund des durch Verluste aufgebrauchten Eigenkapitals ausschließlich aus Fremdkapital, dabei i.H.v. T€ 357.505 aus Verbindlichkeiten, zusammen. Letztere wiederum bestehen zu ca. 95 % aus insgesamt 4 zum Berichtszeitpunkt voll gezogenen Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen, welche seit dem Geschäftsjahr 2022 sukzessive an die Gesellschaft ausgereicht wurden. Dabei handelt es sich um zwei Wandelschuldverschreibungen i.H.v. T€ 55.000 und T€ 116.000 sowie zweier weiterer durch den damaligen Gesellschafter Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gewährter Darlehen i.H.v. T€ 17.500 und T€ 150.000. Die Darlehen und Wandelschuldverschreibungen sind fest verzinslich mit Zinssätzen zwischen 4,1 % - 5,55 % (jährliche Fälligkeit 30.06. oder 30.12.) und sind - mit Ausnahme des Darlehens i.H.v. T€ 17.500 - spätestens bis 31.12.2025 fällig, sofern davor nicht im Fall der Wandelschuldverschreibungen vom Wandlungsrecht Gebrauch gemacht wird. Das Darlehen i.H.v. T€ 17.500 ist jährlich, erstmalig im Geschäftsjahr 2024, i.H.v. T€ 1.000 zu tilgen. Um die Liquidität der Gesellschaft auch zukünftig weiterhin zu gewährleisten, wurde im Geschäftsjahr 2024 darüber hinaus bereits ein weiteres, variabel verzinsliches Darlehen i.H.v. T€ 356.000 durch den Gesellschafter Porsche Erste Beteiligungsgesellschaft mbH gewährt, welches bis einschließlich 31.12.2024 in Tranchen von mind. 30 Mio. € von der Gesellschaft abgerufen werden kann. Außerbilanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse liegen nicht vor. Investitionen: Die wesentlichen, im Geschäftsjahr 2023 getätigten Investitionen betreffen das aktuelle Bauvorhaben der 1 Gigawattstunden Fabrik in Kirchentellinsfurt und spiegeln sich unmittelbar im Zugang der ausgewiesenen Anlagen im Bau i.H.v. T€ 156.022 nieder. Hinsichtlich der Fertigstellung der Fabrik erwartet das Unternehmen bis ins Jahr 2025 hinein noch insgesamt anfallende Ausgaben i.H.v. ca. 72 Mio. €. Daneben hat die Gesellschaft, wenngleich auch in weit geringerem Umfang als das Bauvorhaben betreffend, im Geschäftsjahr 2023 ebenfalls in den Aufbau der zukünftigen Produktionskapazitäten, d.h. in die entsprechenden technischen Anlagen und Maschinen investiert. Hinsichtlich der Fertigstellung der Anlagen und Maschinen erwartet das Unternehmen bis ins Jahr 2025 hinein noch anfallende Ausgaben von i.H.v. ca. 180 Mio. €. Liquidität: Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag liquide Mittel in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 26.646) aus. Dies ist dem, im Geschäftsjahr erstmaligen Einbezug der Gesellschaft in das Cash- Pooling der Porsche Gruppe geschuldet im Zuge dessen das bisherige Guthaben an liquiden Mitteln der Gesellschaft innerhalb der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfasst wird und demnach einem Betrag i.H.v. T€ 45.183 entspricht. Das aktuelle Unternehmensstadium bedingt den starken Fokus auf die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft (siehe hierzu auch den folgenden Abschnitt zu den finanziellen Leistungsindikatoren) zur frühzeitigen Feststellung der Notwendigkeit zur Ziehung weiterer Tranchen der ausgereichten Darlehen. Dieses enge Monitoring in Verbindung mit den entsprechenden abzuleitenden Maßnahmen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr sichergestellt, dass die Gesellschaft jederzeit dazu im Stande war, sämtlichen ihrer Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. 2.3.4. Finanzielle Leistungsindikatoren Aufgrund des Unternehmensstadiums der CFG beschränken sich die finanziellen Leistungsindikatoren zum aktuellen Zeitpunkt noch auf die Investitionsausgaben als Gradmesser für den Fortschritt im Aufbau der Produktionskapazitäten und des Bauvorhabens in Kirchentellinsfurt sowie die grundsätzliche Liquiditätsausstattung der Gesellschaft. So beziffert sich der Cash Out allein für das Bauvorhaben im Geschäftsjahr 2023 auf 118 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €), was dem überwiegenden Anteil des gesamten geplanten Investitionsvolumen i.H.v. 209 Mio. € entspricht. Dies spiegelt sich unmittelbar in der Bilanz durch einen starken Anstieg der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau auf 191 Mio. € (Vorjahr 35 Mio. €) wider. Die notwendige Liquidität wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr durch frühzeitige Aufnahme weiterer Darlehen bzw. deren sukzessiver bedarfsgerechter Ausreichung in Form entsprechender Tranchen sichergestellt. Die von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG im Geschäftsjahr 2023 gewährten Darlehen i.H.v. 150 Mio. € und 116 Mio. € sind zum 31.12.2023 voll ausgereicht und erhöhen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in der Bilanz auf T€ 338.389 (Vorjahr: T€ 72.389). Und auch nach dem Berichtsstichtag wurde die Liquiditätssituation der Gesellschaft durch Bereitstellung des jüngsten Gesellschafterdarlehens im Januar 2024 im Volumen von T€ 356.000 bereits weiter verbessert. 2.3.5. Gesamtwürdigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Lage des Unternehmens war, ist und bleibt somit weiterhin primär durch den grundsätzlichen Auf- und Ausbau der zukünftigen Geschäftstätigkeit geprägt. Insgesamt ist die Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 äußerst positiv verlaufen, da in den wesentlichen für den zukünftigen Unternehmenserfolg entscheidenden Faktoren ausnahmslos erhebliche Fortschritte erzielt bzw. die Zielerreichung sichergestellt werden konnte. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 3.1. Prognosebericht Die Gesellschaft erwartet auch im Geschäftsjahr 2024 anhaltende Fortschritte beim Aufbau der Produktionskapazitäten für die Serienfertigung sowie bei der technischen Realisation der entsprechenden Hochleistungsbatteriezellen. So werden im Jahr 2024 weitere, wesentliche Meilensteine bei der Entwicklung auf dem Weg zur Serienfertigung wie das erfolgreiche Bestehen des TPOPA-Tests, die Festlegung des Designs sowie der Zellchemie für die B2-Muster erwartet. Bezüglich des Vergabeprozesses der CF3-Zelle im Rahmen der SSP61-Platform durch die Porsche AG plant die Gesellschaft sämtliche ausstehenden Unterlagen noch in 2024 einzureichen und im Anschluss unmittelbar mit der Porsche AG in Verhandlungen einzutreten. Die Vergabeentscheidung durch die Porsche AG wird Ende des Jahres 2024 erwartet. Darüber ist im Laufe des Jahres 2024 bereits die teilweise Inbetriebnahme der Fabrik in Kirchentellinsfurt, im speziellen das Gewerk Powerhouse, geplant. Die für das Jahr 2024 geplanten Investitionsausgaben für das Bauvorhaben i.H.v. ca. 60 Mio. € sind um ca. 50 % geringer als noch im abgelaufenen Berichtsjahr (118 Mio. €) und spiegeln damit unmittelbar den bereits fortgeschrittenen Status hinsichtlich der Fabrik in Kirchentellinsfurt wider. Die Liquiditätsausstattung der Gesellschaft soll auch weiterhin u.a. durch die bereits erfolgte Bereitstellung eines Gesellschafterdarlehens i.H.v. 356 Mio. € im Jahr 2024, und damit nochmals um 90 Mio. € höher als im Jahr 2023, gewährleistet werden. Von diesem Kreditrahmen plant die Gesellschaft aktuell im Geschäftsjahr 2024 ca. 315 Mio. € abzurufen. Bis zum Aufstellungszeitpunkt wurden 60 Mio. € abgerufen. Es ist somit festzuhalten, dass die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2024 weitere Fortschritte, zum einen in technischer Hinsicht bei der Entwicklung der Batteriezellen, und zum anderen hinsichtlich der allgemeinen Vorbereitungen für die zukünftige Serienfertigung, hier vornehmlich den Baufortschritt der 1 GWh Fabrik in Kirchentellinsfurt betreffend, erwartet. 3.2. Risiko- und Chancenbericht Neben grundsätzlichen Risiken, welche letztlich sämtliche Unternehmen betreffen, wie bspw. der allgemeinen Marktnachfrage, Wechselkursrisiken oder ausgehend von der Konkurrenz, ergeben sich die folgenden wesentlichen Risiken aufgrund des Tätigkeitsfelds der Gesellschaft: Rohstoffpreisvolatilität und Abhängigkeit von Lieferanten: Schwankungen in den Preisen von für die Batteriezellenherstellung relevanten Rohstoffen wie Lithium, Kobalt und Nickel können die Produktionskosten erhöhen und somit ggf. die Rentabilität beeinträchtigen. Darüber hinaus sind Batteriezellenhersteller oft von Lieferanten von Rohstoffen und anderen Komponenten abhängig, was das Risiko von Lieferengpässen und Preisschwankungen erhöhen kann. Um die finanziellen Risiken zu großen Teilen für die Serienfertigung zu mitigieren, ist beabsichtigt eine Preisgleitklausel für wesentliche Rohstoffe in den eNA 2 zu integrieren. Technologische und regulatorische Risiken: Neue Technologien und Innovationen könnten die Nachfrage nach bestehenden Batteriezellen reduzieren und die CFG dazu zwingen, in neue Technologien zu investieren. Auch durch Regulierungsbehörden erlassene neue Vorschriften und Standards für Batteriezellen können zu Kostenerhöhungen führen und eventuell sogar die bestehenden Produktionsprozesse beeinträchtigen. Umwelt- und Sozialrisiken: Die Herstellung von Batteriezellen kann Risiken wie Umweltverschmutzung und prekäre Arbeitsbedingungen in der Lieferkette mit sich bringen, die das Image des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen könnten. Daneben ergeben sich im Besonderen aufgrund des noch frühen Unternehmensstadiums der CFG weitere operative Risiken, im Wesentlichen bei der Skalierbarkeit von den aktuellen Musterzellen hin zu einer stabilen Serienfertigung mit geringen Ausschussquoten, aber auch hinsichtlich potenzieller Personalfluktuation u.a. aufgrund bisher noch nicht implementierter Mitarbeiterbindungsprogramme.
2 electronic Nomination Agreement
Liquiditätsrisiken und Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit: Liquiditätsseitig reichen die erwirtschafteten Umsatzerlöse noch nicht aus, um die laufenden Aufwendungen zu decken. Infolge der hieraus resultierenden Liquiditätsunterdeckung sowie weiterer zukünftiger Investitionen in die Forschung und Entwicklung von Batteriezellen, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. In diesem Zusammenhang hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, mit Datum vom 30. Juni 2023 eine Patronatserklärung und mit Datum vom 17. Oktober 2023 sowie mit Datum vom 14. Dezember 2023 Erklärungen zur Konkretisierung der Patronatserklärung vom 30. Juni 2023 an die Gesellschaft abgegeben, in denen sich die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, verpflichtet, die Gesellschaft finanziell in einer Weise auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen. Die Ausstattungsverpflichtung beträgt im Geschäftsjahr 2024 mindestens 356 Mio. € und im Geschäftsjahr 2025 mindestens 519 Mio. €. Die Patronatserklärung gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 und ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten kündbar. Eine Kündigung ist zum Aufstellungszeitpunkt nicht erfolgt. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft somit von der finanziellen Unterstützung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, abhängig. Die Gesellschaft wird voraussichtlich auch über den Prognosezeitraum hinaus von der finanziellen Unterstützung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, abhängig sein. Aufgrund dieser aktuell noch bestehenden Abhängigkeit ist das Risiko nicht ausreichender zukünftiger Finanzierung als bestandsgefährdendes Risiko für die Gesellschaft anzusehen. Weitere Finanzrisiken liegen für die Gesellschaft im Wesentlichen im Ausfallrisiko von Geschäfts-/Transaktionspartnern, hierbei ist aufgrund der Größenordnung im speziellen regelmäßig die Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen aus der Cashpooling Vereinbarung zu nennen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Gesellschaft nicht zuletzt aufgrund ihres Unternehmensstadiums zahlreichen, teilweise bestandsgefährdenden Risiken konfrontiert sieht. Diesen Risiken steht ein entsprechend laufendes, sowie enges Monitoring durch die Geschäftsführung gegenüber. Dem hingegen sieht die Gesellschaft zukünftig potenzielle Chancen sowohl bei der zu Grunde liegenden Technologie als auch durch die explizite Positionierung im High-Performance- und Premiumsegment. Die Energiedichte und Schnelladefähigkeit der Batteriezellen der CFG werden zu SOP in 2027 über Wettbewerbsniveau erwartet und dienen dem Porsche Konzern zur Absicherung der Wettbewerbspositionierung. Eine ähnlich starke Zellperformance wird durch den Wettbewerb zwar ebenfalls anvisiert, jedoch sind der Reifegrad sowie die Verfügbarkeit aktuell nicht voll transparent. Gerade der Fokus auf das High-Performance Segment mit seinen wesentlichen Eigenschaften wie Reichweite, geringes Gewicht sowie Größe und kurze Ladedauer erleichtern die zukünftige Erschließung neuer, durch hohe Margen gekennzeichnete Märkte wie den Bereich der eAviation, eTools, eBikes und eUTVs. Es wird erwartet, dass rund ein Drittel des Gesamtmarktes für Batteriezellen allein im Bereich Automotive im Jahr 2030 i.H.v. 100 Mrd. EUR auf das High-Performance und Premiumsegment entfällt. Schätzungsweise 3 % dieses Zielmarktes entfallen dabei allein schon auf konzerninterne Bedarfe und so erwartet die Gesellschaft, dass langfristig ca. 75 % des geplanten Kapazitätsvolumens auf eine konzerninterne Nachfrage durch VW und Porsche entfällt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich aufgrund der weitgehend weltweiten politischen sowie regulatorischen Ausrichtung sowie einem sich verändernden Konsumentensentiment in Richtung Elektromobilität in Kombination mit der anvisierten Positionierung der CFG innerhalb dieses Marktes ein erhebliches Chancenpotenzial für die Gesellschaft bietet.
Tübingen, den 02. Juli 2024 Die Geschäftsführung gez. Dr. Markus Gräf, COO gez. Sebastian Albani, CFO Zum Zwecke der Offenlegung wird der Jahresabschluss im Rahmen der Offenlegungserleichterung nach § 327 HGB gekürzt wiedergegeben. Der nachfolgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Cellforce Group GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Cellforce Group GmbH, Tübingen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Cellforce Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt "D. Sonstige Angaben" im Unterabschnitt "Bestandsgefährdende Risiken" im Anhang und die Angaben im Abschnitt "3.2 Risiko- und Chancenbericht" im Unterabschnitt "Liquiditätsrisiken und Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die erwirtschafteten Umsatzerlöse noch nicht ausreichen, um die laufenden Aufwendungen zu decken. Infolge der hieraus resultierenden Liquiditätsunterdeckung sowie weiterer zukünftiger Investitionen in die Forschung und Entwicklung von Batteriezellen, kann es zu Liquiditätsengpässen kommen. In diesem Zusammenhang hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, mit Datum vom 30. Juni 2023 eine Patronatserklärung und mit Datum vom 17. Oktober 2023 sowie mit Datum vom 14. Dezember 2023 Erklärungen zur Konkretisierung der Patronatserklärung vom 30. Juni 2023 an die Gesellschaft abgegeben, in denen sich die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, verpflichtet, die Gesellschaft finanziell in einer Weise auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern fristgemäß nachzukommen. Die Ausstattungsverpflichtung beträgt im Geschäftsjahr 2024 mindestens EUR 356 Mio. und im Geschäftsjahr 2025 mindestens EUR 519 Mio. Die Patronatserklärung gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 und ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten kündbar. Zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks ist die Patronatserklärung ungekündigt. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit und damit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist die Gesellschaft somit von der finanziellen Unterstützung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, abhängig. Die Gesellschaft wird voraussichtlich auch über den Prognosezeitraum hinaus von der finanziellen Unterstützung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart, abhängig sein. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 2. Juli 2024 EY
GmbH & Co. KG
gez. Orlov, Wirtschaftsprüfer gez. Weiler, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.11.2024 festgestellt. |
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