EVS-electronic GmbH
Gütersloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
31.649,50 |
43.565,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.759,00 |
4.039,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.890,50 |
39.526,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
769.303,09 |
797.118,46 |
| I.
Vorräte |
78.845,54 |
58.420,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
282.297,46 |
309.107,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
408.160,09 |
429.589,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.560,78 |
57.289,11 |
| Aktiva |
809.513,37 |
897.973,07 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
118.367,03 |
89.583,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.003,07 |
3.003,07 |
| III.
Bilanzgewinn |
89.799,37 |
61.015,55 |
| davon
Gewinnvortrag |
61.015,55 |
32.471,38 |
| B.
Rückstellungen |
587.089,43 |
576.156,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
104.056,91 |
177.706,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
104.056,91 |
177.706,12 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
54.527,58 |
| Passiva |
809.513,37 |
897.973,07 |
Anhang
EVS electronic GmbH
Gütersloh
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die EVS electronic GmbH hat ihren Sitz in
Gütersloh und ist beim Amtsgericht Gütersloh im
Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 2595
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches
(HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs
werden die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB teilweise
in Anspruch genommen.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die
Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
Satz 4 HGB verzichtet.
Bei der Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie
die Erleichterungsvorschriften gemäß
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern
sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Der
Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdauern
der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von
Einzelkalkulationen, zu Herstellungskosten bewertet.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe, des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben zur Bilanz
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn Gewinnvortrag TEUR 61 enthalten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB:
|
TEUR
|
Erfüllungsbetrag
der verrechneten Schulden
|
543
|
Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
|
75
|
Beizulegender Zeitwert
der Vermögensgegenstände
|
75
|
Verrechnete Aufwendungen
|
4
|
Verrechnete Erträge
|
4
|
Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der
Vermögensgegenstände liegt die Bestätigung
der entsprechenden Rückdeckungsversicherung zugrunde.
Der Unterschiedsbetrag gemäß
§ 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem
Ansatz der Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren sowie aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR
18. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß
§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer
Ausschüttungssperre.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von TEUR 24.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen insgesamt in Höhe von zurzeit
jährlich TEUR 134 sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen für
Gebäude (TEUR 68) sowie aus Mietverträgen
für Fahrzeuge (TEUR 66).
Gütersloh, den
19.06.2023
gez.
Dipl.-Ing. Oliver Kortemeier,
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2023
festgestellt.
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